Investieren, wo andere Urlaub machen – ein Konzept, von dem Sie als Anleger in vielerlei Hinsicht profitieren können. Warum es sich auszahlt, in Luxusimmobilien zu investieren, lesen Sie hier.

Sich ein Highend-Feriendomizil in Top-Lage zu sichern – darauf haben in den vergangenen Jahren immer mehr Investoren gesetzt. Die Nachfrage im Bereich von Luxus-Chalets und Ferienhäusern am Immobilienmarkt ist enorm. Kein Wunder, denn die Kombination aus Luxus und smartem Investment bringt Anlegern zahlreiche Vorteile:

  • Bei Immobilien dieser Art können Sie grundsätzlich von immensen Wertsteigerungen ausgehen.
  • Luxus- und Ferienimmobilien bieten wesentlich höhere Renditen als herkömmliche Immobilieninvestitionen, da auch die Mieten um ein Vielfaches höher sind als bei langfristigen Vermietungen.
  • Als Investor können Sie Ihr luxuriöses Feriendomizil auch für sich selbst nutzen und sämtliche damit verbundenen Highend-Annehmlichkeiten genießen.
  • Durch die enorme Nachfrage können Luxus- und Ferienimmobilien – sofern notwendig – auch relativ rasch weiterverkauft werden.

Highend-Luxusimmobilien: die neue Dimension des Investierens

Mit unserem revolutionären Konzept rund um Luxus-Chalets und Ferienhäuser haben wir bei Captura die Grenzen des traditionellen Immobilienmarktes erweitert. Unser Angebot lässt Urlaubsträume und Investitionen harmonisch miteinander verschmelzen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, ein luxuriöses Feriendomizil an den begehrtesten Standorten Österreichs zu besitzen und gleichzeitig smart in den Immobilienmarkt und somit in Ihre Zukunft zu investieren. Wir öffnen Ihnen damit die Türen zu einer Welt, in der Luxus und Rendite Hand in Hand gehen. Als Komplettanbieter für Immobilieninvestments und Ferienimmobilien samt Rundumbetreuung garantieren wir unseren Kunden ein vollumfängliches Sorglospaket für zukunftsweisende Investitionen.

Was unser Angebot an Luxus- und Ferienimmobilien in Österreich einzigartig macht:

  • Unsere exquisiten Chalets und Ferienhäuser befinden sich in exklusiven Alleinlagen an den besten Aussichtsplätzen und sind zweitwohnsitzgenehmigt.
  • Exklusives Interieur und Highend-Luxus-Ausstattung (Pool, Sauna, Sonnenterrasse Weinkeller, Heimkino, E-Ladestation u. v. m.) sorgen dafür, dass hinsichtlich des Komforts keine Wünsche offen bleiben.
  • Unsere Projekte werden von einem Betreiber geführt, der sich um die touristische Vermietung der Chalets und Ferienwohnungen kümmert.
  • Das Rundum-Immobilienbetreuungsservice umfasst sämtliche Dienstleistungen von Reinigung über Pool- und Gartenpflege bis hin zur allgemeinen Instandhaltung.
  • Services wie Autovermietung, E-Bike-Verleih, Shuttle-Service, Frühstücks- oder Grillkisterl und persönliche Arrangements runden den perfekten Aufenthalt ab.

Sie sind an unseren aktuellen Projekten im Bereich Luxusimmobilien interessiert? Dann sollten Sie sich das Luxus-Chalet Hochgrail in St. Stefan ob Stainz ansehen – eine Oase moderner Architektur, die sich harmonisch in die umliegende Naturlandschaft einfügt.

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger. Der Aufbau des eigenen Immobilienportfolios erfordert je nach Anforderung und persönlichen Möglichkeiten unterschiedliche Strategien. Gemeinsam finden wir heraus, welches Investment die ideale Lösung für Ihr persönliches Ziel ist. Als kompetenter Ansprechpartner helfen wir Ihnen mit unserem Rundum-sorglos-Paket zu einem soliden Immobilien-Investment.

Koffer auspacken und wohlfühlen! Mobilität und flexible Wohngelegenheiten liegen im Trend – nicht nur bei Mietern. Wie Sie als Investor vom Konzept „Wohnen auf Zeit“ profitieren,  erfahren Sie hier.  

Das Konzept des möblierten Wohnens auf kurze Zeit hat in den vergangenen Jahren einen wahren Boom verzeichnet. Grund dafür sind mitunter die Veränderungen in der Wohn- und Arbeitswelt. Viele Geschäftsleute wechseln ihren Wohnort oft aus beruflichen Gründen für eine begrenzte Zeit. Freiberufler wiederum nutzen die Chance, ihren Lebensmittelpunkt alle paar Wochen oder Monate zu wechseln, um verschiedene Orte kennenzulernen. Auch Menschen, die in eine neue Stadt ziehen, setzen immer öfter auf das Konzept des möblierten Wohnens als Zwischenlösung, um in der neuen Umgebung Fuß zu fassen und in Ruhe nach einer neuen Bleibe zu suchen. Nicht zuletzt gibt es immer mehr Reisende, die von einem Hotelaufenthalt absehen und sich stattdessen eine ganze Wohnung mieten.

Komfortable, komplett ausgestattete und möblierte Apartments bieten in solchen Fällen zahlreiche Vorteile:

  • Die Kosten sind niedriger als bei einem zeitlich vergleichbaren Aufenthalt im Hotel.
  • Die Wohnung bietet mehr Privatsphäre, mehr Platz, mehr Eigenständigkeit und mehr „Zuhause“-Feeling als ein Hotelzimmer.
  • Außer persönlichen Dingen braucht man nichts mitzubringen oder neu zu kaufen, genießt aber trotzdem ab dem ersten Moment an vollen Wohnkomfort.
  • Moderne, speziell auf Kurzzeitmiete ausgelegte Wohnprojekte bieten Mietern sämtliche Annehmlichkeiten – von hochwertiger, stylischer Ausstattung über eine Top-Lage mit guter Verkehrsanbindung, umfassend ausgebauter Infrastruktur bis hin zu Parkmöglichkeiten.

 

Wie Anleger und Vermieter von Kurzzeitmiete profitieren

Immobilienprojekte, die speziell auf möbliertes Kurzzeitwohnen ausgelegt sind, zählen derzeit zu den größten Trends am Immobilienmarkt und sind nicht umsonst bei Investoren heiß begehrt. Die Vorteile für Anleger bzw. Vermieter liegen dabei klar auf der Hand:

  • Die Preisgestaltung bei Kurzzeitvermietungen ist flexibler – die Mieteinkünfte liegen meist deutlich über dem gesetzlichen Rahmen des Mietspiegels und können mitunter variabel angepasst werden.
  • Erwerben Sie eine Immobilie von einer Mietpoolgesellschaft, kümmert sich diese sowohl die Vermietung als auch um die Verwaltung und Vermarktung des Mietobjekts. Dabei sind Sie auch an etwaigen Überschüssen beteiligt, die Ihre monatlichen Einnahmen zusätzlich erhöhen.
  • Gerade bei Geschäftsleuten, die aus beruflichen Gründen für eine begrenzte Zeit an einem Ort wohnen, übernimmt häufig der Arbeitgeber die Mietzahlungen. Auch Austauschstudierende erhalten oft finanzielle Unterstützung, wodurch Sie davon ausgehen können, dass die Miete zuverlässig bezahlt wird.
  • Im Gegensatz zu langfristig vermieteten Objekten verfügen Sie bei Kurzzeitvermietungen über mehr Entscheidungsfreiheit – sei es, wenn Sie die Wohnung einmal für sich selbst oder Angehörige benötigen oder das Objekt verkaufen möchten.
  • Trotz wechselnder Mieter bleiben Immobilien bei Kurzzeitvermietungen meist länger erhalten und weisen weniger Verschleiß auf. Im Gegensatz zu langfristig vermieteten Wohnungen haben Sie bei einer Kurzzeitvermietung auch mehr Kontrolle über das Mietobjekt, da der allgemeine Zustand nach jedem Auszug kontrolliert wird.

 

Sie sind an Anlegerobjekten mit Kurzzeitvermietung interessiert? Dann sollten Sie sich eines unserer aktuellen Projekte ansehen: Das Projekt OASIS City Life in Klagenfurt am Wörthersee bietet verschiedenste Wohneinheiten mit Kaufpreisen ab 199.155,– inklusive Tiefgarage, Küche und Inventar und verspricht Mietrenditen von bis zu 11,16 %.

Oasis-City-Life Ausschnitt

Ein weiteres attraktives Anlegerobjekt mit Kurzzeitvermietung ist der Everstower in Rostock an der Ostsee. Hier erhalten sie ein möbliertes Appartement inklusive Inventar und Parkplatz bereits ab 133.600,–.

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und Immobilienvorsorge? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments inklusive Rundum-sorglos-Paket für Anleger. Exklusive Kooperationen mit externen Vertriebspartnern, Bauträgern, Hausverwaltungen, Bankpartnern und Steuerberatern runden unser Beratungsnetzwerk ab.

 

Wenn es um hohe Nachfrage und langfristige Vermietbarkeit geht, kommt derzeit kaum ein Wohnkonzept an betreutes Wohnen heran. Wir liefern alle Vorteile für Anleger auf einen Blick.

Da die menschliche Lebenserwartung laufend steigt, während die Geburtenrate sinkt, wurde die Zahl der älteren Jahrgänge in Österreich in den letzten Jahren zusehend dominanter. Mit dem Durchschnittsalter der Bevölkerung wächst auch das Bedürfnis nach Unabhängigkeit bis ins hohe Alter – und somit die Nachfrage nach neuen Wohnkonzepten.

Die Vorteile betreuten Wohnens

Betreutes Wohnen beispielsweise ermöglicht es Mietern, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben zu führen und dabei ganz nach Bedarf phasenweise Unterstützung oder dauerhafte Hilfe bis hin zur 24-Stunden-Pflege in der eigenen Wohnung in Anspruch zu nehmen.

Je nach Projekt reichen die Grundleistungen für Bewohner dabei von

  • sozialen und kulturellen Aktivitäten und Events über
  • Hausmeisterdienste und Servicetätigkeiten im Haushalt,
  • Fahrdienste und Dienstleistungsangebote bis hin zur
  • Abnahme von Organisationstätigkeiten (z. B. Behördenwege).

Ein durchdachtes Konzept, das die Marktlücke aus zeitgemäßem Wohnen, Barrierefreiheit und bedarfsorientierter Betreuung schließt. Kein Wunder, dass Pflegeimmobilien auch als Kapitalanlage für Investoren in den letzten Jahren immer interessanter wurden.

Kapitalanlage betreutes Wohnen: die Vorteile für Investoren

Was Anlegerobjekte mit betreutem Wohnen so attraktiv macht, ist die Kombination aus hoher Nachfrage, langfristiger Vermietbarkeit und Top-Renditen.

  • Bei vielen neuen Projekten liegt die Zahl der Mietinteressenten aktuell im zweistelligen Bereich – nicht zuletzt durch die seniorengerechte, exklusive und moderne Ausstattung der Wohneinheiten und die oft guten, zentralen Lagen mit optimaler Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
  • Da Interessenten für betreutes Wohnen an einer langfristigen Miete interessiert sind, sinkt das Risiko für Mietausfälle und Leerstände. Derzeit liegt die Durchschnittsdauer für Wohneinheiten mit Betreuung bei 18 Jahren.
  • Mit durchschnittlich 4,86 % profitieren Sie als Anleger von hohen Mietrenditen und langfristigen Einnahmen.
  • Auch, wenn Sie im Alter selber die Möglichkeit des betreuten Wohnens in Anspruch nehmen möchten, ist die Investition in eine Pflegeimmobilie sinnvoll.

Sie sind an Anlegerobjekten mit betreutem Wohnen interessiert? Dann sollten Sie sich eines unserer aktuellen Projekte ansehen: Die Drautalresidenz befindet sich in absoluter TOP-Lage und ermöglicht Renditen von bis zu 7,32 %.

Drautalresidenz - betreutes Wohnen

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger jeder Einkommensschicht. Exklusive Kooperationen mit externen Vertriebspartnern, Bauträgern, Hausverwaltungen, Bankpartnern und Steuerberatern runden unser Beratungsnetzwerk ab.

Der Immobilienmarkt entwickelt sich ständig weiter. Investoren, die über künftige Entwicklungen Bescheid wissen, können diese schon jetzt für sich nutzen. Wir haben die wichtigsten Trends im Bereich Immobilieninvestments und Anlegerwohnungen für das kommende Jahr für Sie zusammengefasst. 

Flexibilität

Immer mehr Mieter möchten in Sachen Wohnen flexibel bleiben – wodurch Vermieter oft gefragt sind, Ihre Mietverträge anzupassen. Gerade in Ballungsräumen und bei kleineren Anlegerwohnungen geht der Trend zu kurzfristigen Mietoptionen.

Möbliertes Wohnen

Kurzzeitaufenthalte  in möblierten Wohnungen sind bei Reisenden, Austauschstudierenden und Personen, die aus beruflichen Gründen für einige Zeit bleiben, sehr begehrt. Auch als Übergangslösung während eines Wohnortwechsels kommen vollmöblierte Wohnungen gelegen.

Zentrale Lage

Nach wie vor bleibt die Lage einer der bedeutendsten Aspekte bei der Auswahl von Immobilieninvestments. Am stärksten gefragt sind Wohnobjekte in zentralen Lagen mit ausgebauter Infrastruktur und guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Vor allem in Ballungsräumen wird ein weiterer Anstieg der Immobilienpreise erwartet.

Soziale Aspekte

Immer mehr im Kommen sind Anlegerwohnungen in Gebäuden, in denen Bewohner soziale Kontakte knüpfen und Räume gemeinschaftlich nutzen können – zum Beispiel Co-Working-Spaces, Fitnessstudios, Dachgärten und -terrassen.

Betreutes Wohnen

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt, so auch das Bedürfnis nach Unabhängigkeit bis ins hohe Alter. Wohnkonzepte mit betreutem Wohnen, das Bewohnern viel Selbständigkeit durch diverse Hilfestellungen bis ins hohe Alter ermöglicht, erfreuen sich äußerst großer Beliebtheit und Nachfrage.

Virtueller Besichtigungstermin

Virtual Reality lässt grüßen: 3D-Touren ermöglichen es Interessenten, eine Wohnung ohne persönlichen Termin zu besichtigen. Damit sparen Sie als Vermieter nicht nur Zeit – Sie können Ihre Mietwohnung auch wesentlich mehr potentiellen Mietern präsentieren.

Energieeffizienz

Energetisch beziehungsweise thermisch sanierte Gebäude haben den Vorteil, dass die Energiekosten entsprechend niedrig sind. Immobilien, die gängigen Energiestandards entsprechen, sind sowohl bei Investoren als auch bei Mietern immer mehr gefragt.

Bezahlbarer Wohnraum

Wohnen wird laufend teurer – womit die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt. Um als Vermieter wettbewerbsfähig zu bleiben und Anlegerobjekte langfristig vermieten zu können, sollte der Mietzins im nationalen Vergleich nicht zu hoch angesetzt werden.

Smart Homes und sicheres Wohnen

Anlegerwohnungen mit integrierter Smart-Home-Technologie sind heutzutage heiß begehrt. Dazu zählen nicht nur Systeme, die für mehr Wohnkomfort sorgen, sondern vor allem solche, die die Sicherheit der Bewohner gewährleisten – wie Alarmanlagen, Zugangskontrollen, Überwachungssysteme und Co.

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger. Der Aufbau des eigenen Immobilienportfolios erfordert je nach Anforderung und persönlichen Möglichkeiten unterschiedliche Strategien. Gemeinsam finden wir heraus, welches Investment die ideale Lösung für Ihr persönliches Ziel ist. Als kompetenter Ansprechpartner helfen wir Ihnen mit unserem Rundum-sorglos-Paket zu einem soliden Immobilien-Investment.

Ein aktuelles Anlegerprojekt mit betreutem Wohnen und langfristiger Vermietbarkeit finden Sie hier: Drautalresidenz

Ein Projekt mit Kurzzeitvermietung, das äußerst hohe Renditen verspricht finden Sie hier: Everstower

Das gesamte Anlegerportfolio für Investoren finden Sie hier: Anleger- und Vorsorgewohnungen

Um den Wert einer Immobilie zu erhalten und attraktive Wohnbedingungen für Mieter zu schaffen, kommen Vermieter von Anlegerwohnungen um regelmäßige Instandsetzungsarbeiten nicht herum. Je nach Umfang unterscheidet man dabei zwischen Renovierung, Sanierung und Modernisierung. Je größer die Umbaumaßnahmen, desto höher der finanzielle Aufwand – weshalb Sie unbedingt vorher kalkulieren sollten, ob die Rentabilität dadurch steigt oder zumindest erhalten bleibt.

Wie sich Renovierung, Sanierung und Modernisierung im Detail unterscheiden, in welchem Umfang Sie als Vermieter für Instandsetzungsarbeiten verantwortlich sind, erfahren Sie im Folgenden.

Renovierung

Renovierungsarbeiten beziehen sich vorwiegend auf optische Maßnahmen, die dazu dienen, den Zustand des Mietobjekts aufrechtzuerhalten und das Wohngefühl zu verbessern. Darunter fallen z. B. neue Bodenbeläge oder Fliesen, das Abschleifen eines Parkettbodens oder Malerarbeiten. Um den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu gewährleisten, zählen regelmäßige, kleinere Renovierungsarbeiten grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Vermieters – es sei denn, Ihr Mietvertrag enthält eine sogenannte Renovierungsklausel, die z. B. besagt, dass der Mieter beim Auszug aus der Wohnung die Wände streichen muss.

Sanierung

Unter Sanierungsarbeiten versteht man größere Reparaturen oder den Austausch von Bauteilen, um den baulichen Zustand der Wohnung zu verbessern, sie in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen oder Mängel zu beheben.

Handelt es sich bei den Mängeln um solche, die die Bewohnbarkeit der Wohnung beeinträchtigen – etwa undichte Fenster, eine defekte Heizung, das Trockenlegen eines nassen Kellers oder undichte Wasserleitungen – sind Sie als Vermieter in jedem Fall verpflichtet, diese zu beheben und die Kosten dafür zu tragen. Teile dieser Kosten können Sie als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umlegen.

Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Wohnkomfort und/oder die Energieeffizienz eines Wohnobjekts zu verbessern. Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen sind die Installation einer neuen Heizungsanlage, die Verbesserung der Wärmedämmung, der Austausch veralteter Elektroinstallationen sowie der Einbau breiter Türen bzw. einer bodengleichen Dusche im Sinne der Barrierefreiheit..

Modernisierungen zahlen sich für Vermieter aus, weil Sie damit sowohl den Marktwert Ihrer Immobilie steigern als auch die Energiekosten senken können.

Zahlt es sich aus zu sanieren bzw. zu modernisieren?

Wie rentabel Umbauarbeiten an Ihrer Immobilie letztendlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Höherer Mietzins: Eine Sanierung steigert die Attraktivität und den Marktwert einer Wohnung – was einen höheren Mietpreis rechtfertigt. Um die Mietpreissteigerung im Rahmen zu halten, orientieren Sie sich am besten an vergleichbaren Objekten am Markt.

Leerstand: Je moderner und komfortabler eine Wohnung, umso attraktiver ist sie für potentielle Mieter, was die Nachfrage erhöht und das Risiko für Leerstände verkürzt. Gerade bei längeren Leerständen erleiden Sie als Vermieter schnell Verluste.

Energieeffizienz: Energetische Sanierungsmaßnahmen senken die Energiekosten – das bedeutet langfristige Einsparungen, die wiederum die Rentabilität der Sanierung erhöhen.

Wertsteigerung: Eine umfassende Sanierung steigert den Gesamtwert eines Wohnobjekts, was sich einerseits auf Ihre Kreditwürdigkeit, andererseits auch auf den Verkaufswert der Immobilie auswirkt.

Steuervorteile: In bestimmten Fällen können Sie als Vermieter steuerliche Vorteile wie Abschreibungen oder Förderungen für Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Um sämtliche Möglichkeiten auszuloten, greifen Sie am besten auf das Know-how eines Steuerberaters zurück.

WICHTIG: Vor jeder geplanten Sanierung bzw. Modernisierung sollte eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, die Aufschluss über die Rentabilität der Umbauarbeiten gibt. Dabei sollten die Sanierungskosten, die erwarteten Mieteinnahmen, die potenziellen Einsparungen bei den Betriebs- und Energiekosten sowie eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie mit einkalkuliert werden. Die Kosten für eine Sanierung bzw. Modernisierung werden anfangs oft unterschätzt, genauso wie die Zeit, die dafür benötigt wird und der damit verbundene Leerstand der Wohnung. Wer einen Handwerksbetrieb mit der Sanierung beauftragt, sollte unbedingt darauf achten, dass auf der Auftragsbestätigung feste Fristen und Termine für die Fertigstellung vermerkt sind.

Sanierung und Modernisierung: Welche Förderungen gibt es für Vermieter?

Wohnbauförderung: In mehreren österreichischen Bundesländern gibt es Wohnbauförderungen, die Vermietern finanzielle Unterstützung für Renovierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bieten – z. B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

Klima- und Energiefonds: Der Klima- und Energiefonds umfasst verschiedene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohnungen. Diese umfassen Finanzspritzen und zinsgünstige Darlehen für energieeffiziente Umbauten.

Bundesförderungen: Auch der Bund bietet diverse Förderprogramme rund um Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen an, die Sie Vermieter nutzen können. Detaillierte  Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Mehr Informationen zu Steuern und dem Kauf einer Anlegerwohnung finden Sie in unserer Videothek: captura-group.cc/videothek

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Freepik

Um in Österreich eine Mieterhöhung durchzusetzen, müssen bestimmte Gründe erfüllt sein. Welche das sind und welche Richtwerte für die Erhöhung gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wer als Vermieter langfristig angemessene Renditen anstrebt, kommt um regelmäßige Mieterhöhungen kaum herum. Da Mieter in Österreich durch eine Mietsicherungsklausel geschützt sind, müssen für eine Anhebung der Miete jedoch triftige Gründe vorliegen bzw. gewisse Bedingungen erfüllt werden. Eine Mieterhöhung wird z. B. zum Thema, wenn Sie das vermietete Objekt renovieren oder energetisch sanieren lassen, eine Indexanpassung vorgegeben ist oder es zu einem Mieterwechsel kommt. In welchem Rahmen Sie die Miete erhöhen dürfen, hängt auch davon ab, ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder unter das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) fällt.

Bedingungen für eine Mieterhöhung

Vor allem Differenzen zwischen Mieter und Vermieter können oft nur durch gesetzliche Vorgaben des Mietvertrages geregelt werden.

  • Als Vermieter sollten Sie unbedingt abklären, welches Gesetz für Ihren Mietvertrag gilt bzw. in welchem Umfang es anwendbar ist – denn in bestimmten Fällen gilt das MRG nur teilweise.
  • Unterliegt der Mietvertrag nicht oder nur teilweise dem MRG, kann ein sogenannter „freier“ Mietzins vereinbart werden (der trotzdem im Vergleich zur Leistung angemessen sein muss).
  • Bei Mietverträgen, die voll unter das MRG fallen, sind mit dem Richtwertzins, dem Kategoriemietzins und dem angemessenen Mietzins bestimmte Beschränkungen vorgegeben.
  • Für Mietverträge mit Abschlussdatum ab. 1. März 1994 gilt der Richtwertzins, für davor abgeschlossene Verträge meist der Kategoriemietzins.
  • Der angemessene Mietzins kommt u. A. bei Geschäftsräumlichkeiten zur Geltung.
  • Unterliegt der Mietvertrag für eine Immobilie zur Gänze dem MRG, enthält er eine Indexklausel bzw. Wertsicherungsvereinbarung. Diese besagt, dass die Miete innerhalb bestimmter Richtwerte (Kategoriebeiträge) angehoben werden darf, wobei auch bestimmte Zu- und Abschläge geltend werden.

Der Richtwertzins

Der Richtwert dient als Ausgangspunkt für die Berechnung des Mietzinses (ohne Betriebskosten und diverse Zuschläge). Die Richtwerte für Mieterhöhungen werden für jedes Bundesland vom Bundesministerium für Justiz bestimmt. Dabei kommen auch Aspekte wie Lage, Ausstattung, Zustand und Größe des Mietobjekts zum Tragen. Nach MRG dürfen Mietzinse alle zwei Jahre mit 1. April gemäß der staatlichen Anpassung der Richtwerte angehoben werden.

 

Nach der letzten Anhebung um 8,6 Prozent gelten für die einzelnen Bundesländer folgende Vorgaben (pro m2 in Euro):

Wien 6,67

Steiermark 9,21

Salzburg 9,22

Tirol 8,14

Vorarlberg 10,25

Kärnten 7,81

Oberösterreich 7,23

Niederösterreich 6,85

Burgenland 6,09

 

Der Kategoriemietzins

Für den Kategoriemietzins, der für Mietverträge vor dem 1. März 1994 gilt, ist der Zustand des vermieteten Objekts ausschlaggebend – von Kategorie A (brauchbar, zeitgemäßer Zustand, mindestens 30 m2, mindestens ein Zimmer, Warmwasseranschluss etc.) bis Kategorie D (kein Wasseranschluss bzw. WC in der Wohnung oder unbrauchbarer Zustand). Wichtig: Auch, wenn Sie als Vermieter die Immobilie nachträglich renovieren oder sanieren sollten, gilt stets die Kategorie, die bei Vertragsabschluss vorhanden war.

Grundsätzlich orientiert sich der Kategoriemietzins am Verbraucherpreisindex, d. h. bei einer Inflationssteigerung von mehr als fünf Prozent steigt auch der Kategoriemietzins. Die letzte Erhöhung erfolgte im Juli 2023, die aktuellen Werte sind folgende (Euro pro m2):

Kategorie A   4,47

Kategorie B   3,35

Kategorie C   2,23

Kategorie D   (brauchbar) 2,23

Kategorie D   (unbrauchbar) 1,12

 

Der angemessene Mietzins

Dieser gilt für

  • Mietobjekte, die als Geschäftsräume genutzt werden,
  • für denkmalgeschützte Gebäude,
  • für Wohnungen der Ausstattungskategorie A und B mit einer Größe von mehr als 130 m2,
  • für Mietobjekte in Gebäuden, die mit Baugenehmigung nach 8. 5. 1945 neu bzw. durch Um- oder Zubau errichtet wurden sowie für
  • Mietobjekte mit unbefristetem Mietvertrag, für die eine nachträgliche Mietzinsvereinbarung nach einem Jahr Mindestmietdauer vereinbart wurde.

 

Die Höhe des angemessenen Mietzinses wird von einen Immobiliensachverständigen durch die Vergleichsmethode berechnet. Zusätzlich werden der Zustand sowie der Ausstattungs- und Erhaltungszustands des Objekts mit berücksichtigt.

 

Fristen für Mieterhöhungen

  • Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihren Mieter mindestens 14 Tage vor Fälligkeit der nächsten Miete schriftlich über eine Mieterhöhung zu informieren. Als Fälligkeitstermin ist seit 2013 der 5. jedes Folgemonats festgelegt.
  • Bei einer Erhöhung der Kategorie. bzw. Richtwertbeträge darf der Mietzins laut Mietrechtsgesetz jedoch erst im darauffolgenden Monat angehoben werden.
  • Unterliegt der Mietvertrag nicht dem MRG, sind keine Fristen vorgegeben. Zusätzlich können hier Mieterhöhungen bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden.

 

Weitere Gründe für eine Mieterhöhung

Modernisierung

Auch, wenn Sie für eine Immobilie modernisieren bzw. Erhaltungsarbeiten durchführen lassen, rechtfertigt dies eine Mieterhöhung. Eine umfangreiche Sanierung etwa kann auf die nächsten 10 Jahre lang auf den Mieter umgelegt werden – allerdings nur, sofern die Kosten nicht ohnehin durch die Mieteinnahmen dieser 10 Jahre abgedeckt sind. Als Vermieter sollten Sie sich allerdings dessen bewusst sein, dass Mieterhöhungen dieser Art nicht einfach durchzusetzen und von der Entscheidung einer Schlichtungsstelle bzw. sogar des Gerichts abhängig sind.

Staffelmiete

In bestimmten Mietverträgen ist eine Staffelmiete vereinbart, die automatische Zeitpunkte für eine Mieterhöhung vorsieht – wobei die Erhöhung maximal einmal jährlich erfolgen darf und in exakten Beträgen angegeben werden muss.

Neuvermietung

Möchten Sie die Miete für Ihre Immobilie bei einem Mieterwechsel erhöhen, ist dies bei freien Mietverträgen relativ einfach, bei Mietverträgen nach MRG jedoch nur im begrenzten Rahmen möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können neue Mieter eine Mieterhöhung verhindern – etwa, wenn ein Mietvertrag direkt weitergegeben wird. Dies ist zulässig, wenn,

  • wenn ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt,
  • der übernehmende Vermieter ein naher Verwandter des Vormieters ist oder
  • er bereits davor mindestens zwei Jahre in der Wohnung gelebt hat.

Auch wenn Sie selbst mit dem neuen Mieter vereinbaren, dass er den bestehenden Mietvertrag übernehmen kann, dürfen Sie keine Mieterhöhung vornehmen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Immobilie als Wohngemeinschaft vermietet ist und ein neuer Mieter in die WG eintritt.

 

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Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

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Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Das A und O bei Immobilieninvestments ist, das richtige Objekt zu finden. Bei der Flut an Angeboten ist das oft gar nicht so einfach. Wie Captura Sie als professioneller Investment-Sparring-Partner bei der Entscheidung unterstützt und wie Sie davon profitieren.

Am Anfang steht die Idee: Ich möchte mein Kapital in Immobilien anlegen. Gefolgt von der Frage: Welches Objekt soll es werden, damit sich die Investition auch rentiert? Nicht selten sind zukünftige Anleger überrascht, wie viele Entscheidungskriterien bei Immobilieninvestments zum Tragen kommen bzw. die Auswahl erschweren – angefangen von persönlichen Aspekten wie Ihren finanziellen Möglichkeiten und Plänen bis hin zu externen Faktoren wie steuerliche und rechtliche Gegebenheiten, politische Situation, Zinsschwankungen und Inflation.

Um die optimale Entscheidung zu treffen, müsste man fast schon Experte auf sämtlichen Gebieten sein bzw. Unmengen an Zeit investieren, um die optimale Investmentlösung herauszufiltern. Wer alles selber in die Hand nehmen möchte, riskiert nicht selten finanzielle Einbußen oder steht am Ende mit einer Immobilie da, die sich als kompletter Fehlkauf entpuppt.

Warum Investmentberatung bei Anleger- und Vorsorgewohnungen?

Fakt ist: Den besten Erfolg als Anleger erzielen Sie mit einem Investment, das maßgeschneidert an Ihre Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten angepasst ist. Als professioneller Investmentberater unterstützt Captura Sie dabei, dieses perfekte Objekt zu finden. Unser Rundum-sorglos-Paket für Vorsorgeimmobilien und Immobilieninvestments umfasst sämtliche Aufgaben, um Ihr Erlebnis als Investor so angenehm und rentabel wie möglich zu gestalten.

Wie Sie davon profitieren:

Perfekte Immobilie finden: In Sachen Immobilieninvestments geht es vor allem um eines: Marktkenntnisse und langjährige Expertise. Unser Team bietet Antworten auf sämtliche Fragen, die bei der Immobiliensuche auftauchen, z. B.: Wie funktioniert das Konzept einer Vorsorgewohnung überhaupt? Welche Vorteile bringt ein Neubau gegenüber einem Altbau? Was sind steuerliche optimierte Immobilien? Könnte eventuell auch eine Ferienwohnung als Investment zu mir passen? Welche Rolle spielen Faktoren wie Lage, Grundriss und Ausstattung der Wohnung? Welche Regionen sind vielversprechend bzw. gelten als Hotspots für Investoren? Welche Rolle spielen Faktoren wie nachhaltiges Bauen, energetische Sanierung etc.?

Wir helfen Ihnen, sich im Immobiliendschungel zurechtzufinden und unser Angebotsportfolio hält zahlreiche Objekte für unterschiedliche Investorenbedürfnisse parat.

Finanzielle Risiken minimieren: Mit unseren Finanzexperten erarbeiten Sie gemeinsam eine Investmentstrategie, die optimal an Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasst ist. Zusätzlich erfahren Sie, wie sich die Ertragsphase Ihres Investments entwickeln wird und mit welchen Renditen Sie langfristig rechnen können. Dabei werden sowohl Faktoren wie Wertsteigerung als auch Vermögensschutz, Förderzuschüsse oder Zins- und Mietentwicklung mit einbezogen.

Finanzierungskonzept erstellen: Vom Finanzierungsplan über die Auswahl der richtigen Bank, das Finden bzw. Aushandeln der besten Konditionen bis hin zur Überwachung sämtlicher Kapitalflüsse – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Steuerliche Begleitung: Wir unterstützen Sie bei der gesamten Koordination mit dem Finanzamt, liefern eine komplette steuerliche Betrachtung für den Gesamtüberschuss und kümmern uns um Organisatorisches (z. B. UID-Nummer einrichten).

Koordination der Vertragspartner: Ob Kommunikation mit dem Bauträger, der Bank, der Steuerberatung, dem Notar oder Rechtsanwalt: Bei sämtlichen Interaktionen, die im Laufe Ihre Investments anfallen, agieren wir als koordinative Drehscheibe.

Verwaltung – Vermietung – Verkauf: Sie benötigen jemanden, der sich um die Verwaltung Ihrer Anlegerwohnung(en) kümmert? Sie suchen einen zuverlässigen Mieter und möchten auch die Vermietung inkl. der dazugehörigen Geldflüsse und des Mahnwesens in professionelle Hände legen? Sie möchten Ihre Anlegerwohnung möglichst lukrativ weiter verkaufen? Auch hier stehen wir gerne tatkräftig zur Seite.

Mehr Informationen zu Steuern und dem Kauf einer Anlegerwohnung finden Sie in unserer Videothek: captura-group.cc/videothek

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Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

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Wer Immobilien vermietet, sollte sich ausreichend absichern. Welche Versicherungsstrategie Sie als Vermieter einer Anlegerwohnung wählen sollten, erfahren Sie hier. 

Grundsätzlich gilt: Als Vermieter von Immobilien sind Sie nicht verpflichtet, irgendwelche Versicherungen für das vermietete Objekt abzuschließen. Bestimmte Versicherungen sind für Vermieter allerdings sinnvoll, um im Schadensfall nicht selbst für die Kosten aufkommen zu müssen. Gerade durch Naturereignisse verursachte Gebäudeschäden erfordern oft umfangreiche und langwierige – und somit kostenspielige – Reparaturen.

Zwei Versicherungen sollten Sie als Vermieter jedoch unbedingt abschließen: einerseits die Wohngebäudeversicherung, andererseits die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Naturgefahren wie Sturm oder Hagel. Je nach Bedarf können noch weitere Punkte mitversichert werden – z. B. Photovoltaikanlagen und Gasleitungen bis hin zu einer Extended Coverage (EC-Deckung) für Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben, Lawinen o. ä. Welcher Deckungsumfang letztendlich für ein Gebäude sinnvoll ist, hängt oft vor allem von der geographischen Lage ab.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bewahrt Vermieter vor Schadenersatzansprüchen, die durch vom Haus und Grund des Besitzers herrührende Schäden entstehen. D. h. erleidet eine Person auf Ihrem Grund einen Schaden, z. B. weil sie von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wird, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Anwalt, kommt Schadenersatzansprüchen nach und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Sowohl die Gebäudeversicherung als auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Teil der Betriebskosten und können (sofern im Mietvertrag explizit vereinbart!) auf den Mieter umgelegt werden.

Mietausfall- und Vermieter-Rechtsschutz – ja oder nein?

Mietausfall-Versicherung

Grundsätzlich deckt eine Mietausfall-Versicherung Schäden durch Mietausfälle, Mietnomaden, Kosten für Aufräumarbeiten und Einlagerung von Mobiliar ab. Bis es zu einer Auszahlung kommt, müssen Vermieter jedoch einen langen Atem haben. Denn: Bis es überhaupt zum Versicherungsfall kommt und Sie entschädigt werden, sind erst einmal zig bürokratische Hürden und nicht selten Klagen nötig. Weshalb sich hier die Frage stellt, ob die Entschädigung den zeitlichen und bürokratischen Einsatz am Ende aufwiegt.

Um das Risiko für Zahlungsausfälle oder Mietnomaden zu reduzieren, sollten Sie potentielle Mieter bereits im Vorfeld genau prüfen und durchaus wählerisch sein. Noch sicherer: Wenden Sie sich an einen Profi – sprich, an eine professionelle Verwaltungsfirma. Sie unterstützt Sie bei der Auswahl des richtigen Mieters, kümmert sich um den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen für Ihre vermietete Wohnung ebenso wie um eine reibungslose Übergabe und Rücknahme.

Vermieter-Rechtsschutz

Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kommt bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zum Tragen. Oft wiegt man sich hier als Vermieter in Sicherheit – weil es Stress wegen einer Mieterhöhung gibt, ein Mieter beim Auszug aufgrund von Schäden in der Wohnung die Kaution nicht zur Gänze zurückbekommt oder gar eine Zwangsräumung nötig wird. Hier gilt im Grunde dasselbe wie bei der Mietausfall-Versicherung: Am sichersten ist, seine Mieter vorab mit Bedacht auszuwählen (bzw. auswählen zu lassen) – damit Situationen wie die eben genannten gar nicht erst entstehen.

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger jeder Einkommensschicht. Exklusive Kooperationen mit externen Vertriebspartnern, Bauträgern, Hausverwaltungen, Bankpartnern und Steuerberatern runden unser Beratungsnetzwerk ab.

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Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Sie überlegen, Ihre Anlegerwohnung zu verkaufen? Dann sollten Sie über die Immobilienertragssteuer Bescheid wissen. Wann diese anfällt, wie hoch sie ist und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.

Seit 1. April 2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien und Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die davor geltende Spekulationsfrist von zehn Jahren (oft fälschlicherweise als Spekulationssteuer bezeichnet) wurde abgeschafft.

Immobilienertragssteuer – die Eckdaten:

  • Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) gilt für entgeltliche Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge.
  • Aktuell beträgt die Höhe der Immobilienertragssteuer (ImmoEst) 30 Prozent der Bemessungsgrundlage.
  • Beim Verkauf von Altgrundstücken, die vor 2002 gekauft wurden, kommt ein Steuersatz von 4,2 Prozent zum Tragen.
  • Wird auf einem Grundstück, das am 31. März 2012 nicht steuerverfangen war, nach dem 31. März 2012 ein Gebäude errichtet, das dann vermietet wurde, stellen Grund und Boden bei Veräußerung zwar Altbestand, das jedoch Neubestand dar – weshalb es auch wie als Neubestand versteuert wird.
  • Der Verkäufer des Objekts muss die Immobilienertragssteuer bis jeweils 15. des auf den Kalendermonat des Geldeingangs folgenden übernächsten Monats abliefern. Ein Beispiel: Langt der Erlös für den Verkauf am 8. September auf Ihrem Konto ein, ist die ImmoEst bis 15. November fällig.

 Wie wird die Immobilienertragssteuer berechnet?

Berechnet wird die Immobilienertragsteuer üblicherweise durch einen Parteienvertreter (Rechtsanwalt, Notar).

  • Der Steuersatz von 30 Prozent betrifft die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (inkl. Grunderwerbssteuer, Maklerkosten, Eintragungsgebühr und Kosten für die Vertragserrichtung).
  • Haben Sie Abschreibungen geltend gemacht, werden diese zum Verkaufserlös hinzugerechnet und erhöhen somit die Bemessungsgrundlage.

Gibt es Ausnahmen von der Immobilienertragssteuer?

Ja, in bestimmten Fällen gibt es Befreiungen von der ImmoEst. Diese sind folgende:

  • Erbe, Schenkung und Tausch: Seit 2008 ist die Immobilienertragssteuer für Erbschaften und Schenkungen von Immobilien passé. Verkaufen jedoch Beschenkte oder Erben die Liegenschaft, fällt für den Verkaufserlös sehr wohl die ImmoEst an.
  • Hauptwohnsitzbefreiung: Haben Sie Ihre Immobilie vor dem Verkauf mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt, entfällt die Immobilienertragssteuer. Dasselbe gilt für Immobilien, die dem Verkäuferinnerhalb der letzten zehn Jahre vor Veräußerung zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben.
  • Herstellerbefreiung: Selbst hergestellte Gebäude bzw. solche, die bei einer Bauherreneigenschaft des Herstellers von Dritten errichtet wurden, sind beim Verkauf von der ImmoEst befreit. Wurden durch das Gebäude in den letzten zehn Jahren Einkünfte erzielt, müssen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gesondert geprüft werden.

Fazit: Haben Sie eine Wohnung rein zu Anlegezwecken nach 2012 gekauft und verkaufen Sie weiter, kommen Sie um die Immobilienertragssteuer kaum herum. Welche Steuerregelungen für Anleger- und Vorsorgeimmobilien im Allgemeinen anfallen, erfahren Sie in diesem Beitrag (https://captura-group.cc/steuerliche-aspekte/.

 

Mehr Informationen zu Steuern und dem Kauf einer Anlegerwohnung finden Sie in unserer Videothek: captura-group.cc/videothek

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Beitragsbild: Freepik

Was man unter energetischer Sanierung versteht, ob und wann Sie als Immobilienbesitzer dazu verpflichtet sind und welche Förderungen es für Energiesanierungen gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Energetische bzw. thermische Sanierungen bezeichnen bauliche Veränderungen von Gebäuden, die dazu dienen, den Energieverbrauch zu senken. Dazu zählen sämtliche Dämmmaßnahmen (Dach, Kellerdecke, Fassade), der Austausch bzw. die Modernisierung der Heizanlage, der Fenster sowie der Außentüren sowie die Installation einer Lüftungsanlage zur Wärmerückgewinnung.

Ist eine energetische Sanierung verpflichtend?

Bei bestehenden Wohngebäuden besteht in Österreich derzeit keine Pflicht, einen bestimmten Energiestandard zu erreichen. Was bedeutet, dass Hausbesitzer selbst entscheiden können, ob sie eine energetische Sanierung von Kellerdecke, Fassade, Dach und Fenstern vornehmen lassen. Bei Neubauten hingegen sind moderne Energiestandards gesetzlich vorgegeben – sprich, sind bereits beim Bau mit zu berücksichtigen.

Eine Ausnahme bildet der Heizungstausch: So müssen alte, mit Kohle und Öl betriebene Heizsysteme ab 2025 sukzessive durch zeitgemäße Heizungen ersetzt werden – beginnend mit den ältesten Heizungsanlagen. Ziel ist, bis 2035 sämtliche Ölheizungen in Österreich stillzulegen.

Mit welchen Kosten ist bei einer Energiesanierung zu rechnen?

Der finanzielle Aufwand einer energetischen Sanierung hängt einerseits von der energetischen Beschaffung des Gebäudes, andererseits vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen ab. So müssen Sie für die Fassadendämmung 50 bis 250 Euro pro Quadratmeter einkalkulieren, für die Dämmung des Dachs und der Kellerdecke jeweils bis zu 200 Euro pro Quadratmeter, während ein Austausch der Fenster mit 400 bis 1000 Euro pro Fenster zu Buche schlägt.

Für eine umfassende Sanierung eines Einfamilienhauses (inklusive des Austauschs von Heizung und Fenstern sowie der Dämmung von Außenfassade, Dach und Kellerdecke) kommen so nicht selten mehr als 100.000 Euro zusammen.

Gibt es Förderungen für energetische Sanierungen?

Hinsichtlich der bis 2040 angestrebten Klimaneutralität werden thermische  Sanierungsmaßnahmen von Bund und Ländern finanziell unterstützt. Zu den Bundesförderungen zählen die Sanierungsoffensive sowie die Aktion „raus aus Öl und Gas“, die auch 2024 fortgeführt werden.

Sanierungsbonus für Private (Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäuser)

Der vom Bund initiierte Sanierungsbonus umfasst thermische Sanierungen bei privaten Wohnbaugebäuden in Österreich, die älter als 20 Jahre sind. Gefördert werden umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard, Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf um zumindest 40 Prozent senken sowie Einzelbauteilsanierungen. Dazu zählen Maßnahmen wie

  • Fassaden- und Dachdämmung,
  • Kellerdeckendämmung sowie
  • der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Je nach Art der Sanierung liegt die Förderhöhe zwischen 3.000 und 14.000 Euro. Kommen Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz, gibt es weitere Zuschläge. Generell sind maximal 50 Prozent der energetischen Sanierungskosten förderfähig.

Sanierungsbonus für Private (mehrgeschoßiger Wohnbau)

Förderungsfähig sind hier Modernisierungen von mehr als 20 Jahre alten, mehrstöckigen Wohnbauten und Reihenhausanlagen.

Die Förderung gilt für

  • umfassende Sanierungen thermische Sanierungen nach klimaaktiv-Standard des Gesamtgebäudes bzw. der gesamten Anlage sowie
  • den Fenstertausch von Wohnungen in mehrgeschoßigen Wohnbauten,
  • Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender thermischer Sanierung bzw. an bereits thermisch sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen.

Bei umfassenden Sanierungen nach klimaaktiv-Standard werden bis zu 100 Euro pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche gefördert. Wird mindestens 25 Prozent Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, gibt es bis zu 175 Euro pro Quadratmeter. Bei Einzelbaumaßnahmen wie neuen Fenstern beträgt die Förderungshöhe maximal 3.000 Euro.

Förderungen für neue Heizsysteme

Der „Raus aus Öl und Gas“-Bonus gilt für den Umstieg auf alternative, klimafreundliche Heizanlagen. Private werden dabei mit bis zu 7.500 Euro unterstützt, bei Anträgen ab 12. 9. 2022 kann außerdem ein Zusatzbonus von 2.000 Euro beantragt werden. Für thermische Solaranlagen gibt es den Solarbonus in Höhe von 1.500 Euro.

Bei mehrstöckigen Wohnbauten beträgt die Förderhöhe für den Tausch fossiler Heizsysteme bis zu 15.000 Euro, für Förderanträge ab 12. 9. 2022 gibt es bis zu 4.000 Euro zusätzlich. Der Bonus für thermische Solaranlagen beträgt bis zu 4.000 Euro. Für die Zentralisierung des Heizsystems werden pauschal 3.000 Euro pro Wohnung ausbezahlt, mit einem weiteren potentiellen Zuschlag von 600 Euro pro Wohneinheit.

Energetische Sanierungen steuerlich absetzen

Da Sanierungen unter Instandsetzungsaufwendungen fallen, die entweder den Nutzwert oder die Nutzungsdauer eines Gebäudes erhöhen, können Sie als Anleger bzw. Vermieter die Kosten für Energiesanierungen von der Steuer absetzen.

Um die Aufwendungen für thermische Sanierungen als Vermieter in einem 15-Jahres-Zeitraum abschreiben zu können, müssen

  • mindestens 25 Prozent der Gebäudeteile von der Sanierung betroffen sein oder
  • die Sanierungsmaßnahmen die Nutzungsdauer um mindestens 25 Prozent steigern.

 

Der Vorteil von Neubauten im Bezug auf Sanierungen

Sollten Sie in Anlegerimmobilien investieren wollen, bringen Neubauten bzw. Bestandswohnungen in Neubauten im Vergleich zu Altbauimmobilien einen wesentlichen Vorteil: Neubauten entsprechen gängigen Energiestandards – was bedeutet, dass aufwändige und kostenintensive Sanierungen für die nächsten Jahre kein Thema sind. Ganz davon abgesehen, dass sich Neubauwohnungen mit gutem Energieausweis, effizientem Grundriss und moderner Ausstattung besser und langfristiger vermieten lassen.

Eine Altbauwohnung durch energetische Sanierung auf zeitgemäße Standards zu bringen, ist natürlich möglich, aber meist mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.

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