Wer Immobilien vermietet, sollte sich ausreichend absichern. Welche Versicherungsstrategie Sie als Vermieter einer Anlegerwohnung wählen sollten, erfahren Sie hier. 

Grundsätzlich gilt: Als Vermieter von Immobilien sind Sie nicht verpflichtet, irgendwelche Versicherungen für das vermietete Objekt abzuschließen. Bestimmte Versicherungen sind für Vermieter allerdings sinnvoll, um im Schadensfall nicht selbst für die Kosten aufkommen zu müssen. Gerade durch Naturereignisse verursachte Gebäudeschäden erfordern oft umfangreiche und langwierige – und somit kostenspielige – Reparaturen.

Zwei Versicherungen sollten Sie als Vermieter jedoch unbedingt abschließen: einerseits die Wohngebäudeversicherung, andererseits die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Naturgefahren wie Sturm oder Hagel. Je nach Bedarf können noch weitere Punkte mitversichert werden – z. B. Photovoltaikanlagen und Gasleitungen bis hin zu einer Extended Coverage (EC-Deckung) für Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben, Lawinen o. ä. Welcher Deckungsumfang letztendlich für ein Gebäude sinnvoll ist, hängt oft vor allem von der geographischen Lage ab.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bewahrt Vermieter vor Schadenersatzansprüchen, die durch vom Haus und Grund des Besitzers herrührende Schäden entstehen. D. h. erleidet eine Person auf Ihrem Grund einen Schaden, z. B. weil sie von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wird, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Anwalt, kommt Schadenersatzansprüchen nach und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Sowohl die Gebäudeversicherung als auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Teil der Betriebskosten und können (sofern im Mietvertrag explizit vereinbart!) auf den Mieter umgelegt werden.

Mietausfall- und Vermieter-Rechtsschutz – ja oder nein?

Mietausfall-Versicherung

Grundsätzlich deckt eine Mietausfall-Versicherung Schäden durch Mietausfälle, Mietnomaden, Kosten für Aufräumarbeiten und Einlagerung von Mobiliar ab. Bis es zu einer Auszahlung kommt, müssen Vermieter jedoch einen langen Atem haben. Denn: Bis es überhaupt zum Versicherungsfall kommt und Sie entschädigt werden, sind erst einmal zig bürokratische Hürden und nicht selten Klagen nötig. Weshalb sich hier die Frage stellt, ob die Entschädigung den zeitlichen und bürokratischen Einsatz am Ende aufwiegt.

Um das Risiko für Zahlungsausfälle oder Mietnomaden zu reduzieren, sollten Sie potentielle Mieter bereits im Vorfeld genau prüfen und durchaus wählerisch sein. Noch sicherer: Wenden Sie sich an einen Profi – sprich, an eine professionelle Verwaltungsfirma. Sie unterstützt Sie bei der Auswahl des richtigen Mieters, kümmert sich um den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen für Ihre vermietete Wohnung ebenso wie um eine reibungslose Übergabe und Rücknahme.

Vermieter-Rechtsschutz

Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kommt bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zum Tragen. Oft wiegt man sich hier als Vermieter in Sicherheit – weil es Stress wegen einer Mieterhöhung gibt, ein Mieter beim Auszug aufgrund von Schäden in der Wohnung die Kaution nicht zur Gänze zurückbekommt oder gar eine Zwangsräumung nötig wird. Hier gilt im Grunde dasselbe wie bei der Mietausfall-Versicherung: Am sichersten ist, seine Mieter vorab mit Bedacht auszuwählen (bzw. auswählen zu lassen) – damit Situationen wie die eben genannten gar nicht erst entstehen.

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger jeder Einkommensschicht. Exklusive Kooperationen mit externen Vertriebspartnern, Bauträgern, Hausverwaltungen, Bankpartnern und Steuerberatern runden unser Beratungsnetzwerk ab.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Sie überlegen, Ihre Anlegerwohnung zu verkaufen? Dann sollten Sie über die Immobilienertragssteuer Bescheid wissen. Wann diese anfällt, wie hoch sie ist und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.

Seit 1. April 2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien und Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die davor geltende Spekulationsfrist von zehn Jahren (oft fälschlicherweise als Spekulationssteuer bezeichnet) wurde abgeschafft.

Immobilienertragssteuer – die Eckdaten:

  • Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) gilt für entgeltliche Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge.
  • Aktuell beträgt die Höhe der Immobilienertragssteuer (ImmoEst) 30 Prozent der Bemessungsgrundlage.
  • Beim Verkauf von Altgrundstücken, die vor 2002 gekauft wurden, kommt ein Steuersatz von 4,2 Prozent zum Tragen.
  • Wird auf einem Grundstück, das am 31. März 2012 nicht steuerverfangen war, nach dem 31. März 2012 ein Gebäude errichtet, das dann vermietet wurde, stellen Grund und Boden bei Veräußerung zwar Altbestand, das jedoch Neubestand dar – weshalb es auch wie als Neubestand versteuert wird.
  • Der Verkäufer des Objekts muss die Immobilienertragssteuer bis jeweils 15. des auf den Kalendermonat des Geldeingangs folgenden übernächsten Monats abliefern. Ein Beispiel: Langt der Erlös für den Verkauf am 8. September auf Ihrem Konto ein, ist die ImmoEst bis 15. November fällig.

 Wie wird die Immobilienertragssteuer berechnet?

Berechnet wird die Immobilienertragsteuer üblicherweise durch einen Parteienvertreter (Rechtsanwalt, Notar).

  • Der Steuersatz von 30 Prozent betrifft die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (inkl. Grunderwerbssteuer, Maklerkosten, Eintragungsgebühr und Kosten für die Vertragserrichtung).
  • Haben Sie Abschreibungen geltend gemacht, werden diese zum Verkaufserlös hinzugerechnet und erhöhen somit die Bemessungsgrundlage.

Gibt es Ausnahmen von der Immobilienertragssteuer?

Ja, in bestimmten Fällen gibt es Befreiungen von der ImmoEst. Diese sind folgende:

  • Erbe, Schenkung und Tausch: Seit 2008 ist die Immobilienertragssteuer für Erbschaften und Schenkungen von Immobilien passé. Verkaufen jedoch Beschenkte oder Erben die Liegenschaft, fällt für den Verkaufserlös sehr wohl die ImmoEst an.
  • Hauptwohnsitzbefreiung: Haben Sie Ihre Immobilie vor dem Verkauf mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt, entfällt die Immobilienertragssteuer. Dasselbe gilt für Immobilien, die dem Verkäuferinnerhalb der letzten zehn Jahre vor Veräußerung zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben.
  • Herstellerbefreiung: Selbst hergestellte Gebäude bzw. solche, die bei einer Bauherreneigenschaft des Herstellers von Dritten errichtet wurden, sind beim Verkauf von der ImmoEst befreit. Wurden durch das Gebäude in den letzten zehn Jahren Einkünfte erzielt, müssen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gesondert geprüft werden.

Fazit: Haben Sie eine Wohnung rein zu Anlegezwecken nach 2012 gekauft und verkaufen Sie weiter, kommen Sie um die Immobilienertragssteuer kaum herum. Welche Steuerregelungen für Anleger- und Vorsorgeimmobilien im Allgemeinen anfallen, erfahren Sie in diesem Beitrag (https://captura-group.cc/steuerliche-aspekte/.

 

Mehr Informationen zu Steuern und dem Kauf einer Anlegerwohnung finden Sie in unserer Videothek: captura-group.cc/videothek

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Freepik

Was man unter energetischer Sanierung versteht, ob und wann Sie als Immobilienbesitzer dazu verpflichtet sind und welche Förderungen es für Energiesanierungen gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Energetische bzw. thermische Sanierungen bezeichnen bauliche Veränderungen von Gebäuden, die dazu dienen, den Energieverbrauch zu senken. Dazu zählen sämtliche Dämmmaßnahmen (Dach, Kellerdecke, Fassade), der Austausch bzw. die Modernisierung der Heizanlage, der Fenster sowie der Außentüren sowie die Installation einer Lüftungsanlage zur Wärmerückgewinnung.

Ist eine energetische Sanierung verpflichtend?

Bei bestehenden Wohngebäuden besteht in Österreich derzeit keine Pflicht, einen bestimmten Energiestandard zu erreichen. Was bedeutet, dass Hausbesitzer selbst entscheiden können, ob sie eine energetische Sanierung von Kellerdecke, Fassade, Dach und Fenstern vornehmen lassen. Bei Neubauten hingegen sind moderne Energiestandards gesetzlich vorgegeben – sprich, sind bereits beim Bau mit zu berücksichtigen.

Eine Ausnahme bildet der Heizungstausch: So müssen alte, mit Kohle und Öl betriebene Heizsysteme ab 2025 sukzessive durch zeitgemäße Heizungen ersetzt werden – beginnend mit den ältesten Heizungsanlagen. Ziel ist, bis 2035 sämtliche Ölheizungen in Österreich stillzulegen.

Mit welchen Kosten ist bei einer Energiesanierung zu rechnen?

Der finanzielle Aufwand einer energetischen Sanierung hängt einerseits von der energetischen Beschaffung des Gebäudes, andererseits vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen ab. So müssen Sie für die Fassadendämmung 50 bis 250 Euro pro Quadratmeter einkalkulieren, für die Dämmung des Dachs und der Kellerdecke jeweils bis zu 200 Euro pro Quadratmeter, während ein Austausch der Fenster mit 400 bis 1000 Euro pro Fenster zu Buche schlägt.

Für eine umfassende Sanierung eines Einfamilienhauses (inklusive des Austauschs von Heizung und Fenstern sowie der Dämmung von Außenfassade, Dach und Kellerdecke) kommen so nicht selten mehr als 100.000 Euro zusammen.

Gibt es Förderungen für energetische Sanierungen?

Hinsichtlich der bis 2040 angestrebten Klimaneutralität werden thermische  Sanierungsmaßnahmen von Bund und Ländern finanziell unterstützt. Zu den Bundesförderungen zählen die Sanierungsoffensive sowie die Aktion „raus aus Öl und Gas“, die auch 2024 fortgeführt werden.

Sanierungsbonus für Private (Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäuser)

Der vom Bund initiierte Sanierungsbonus umfasst thermische Sanierungen bei privaten Wohnbaugebäuden in Österreich, die älter als 20 Jahre sind. Gefördert werden umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard, Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf um zumindest 40 Prozent senken sowie Einzelbauteilsanierungen. Dazu zählen Maßnahmen wie

  • Fassaden- und Dachdämmung,
  • Kellerdeckendämmung sowie
  • der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Je nach Art der Sanierung liegt die Förderhöhe zwischen 3.000 und 14.000 Euro. Kommen Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz, gibt es weitere Zuschläge. Generell sind maximal 50 Prozent der energetischen Sanierungskosten förderfähig.

Sanierungsbonus für Private (mehrgeschoßiger Wohnbau)

Förderungsfähig sind hier Modernisierungen von mehr als 20 Jahre alten, mehrstöckigen Wohnbauten und Reihenhausanlagen.

Die Förderung gilt für

  • umfassende Sanierungen thermische Sanierungen nach klimaaktiv-Standard des Gesamtgebäudes bzw. der gesamten Anlage sowie
  • den Fenstertausch von Wohnungen in mehrgeschoßigen Wohnbauten,
  • Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender thermischer Sanierung bzw. an bereits thermisch sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen.

Bei umfassenden Sanierungen nach klimaaktiv-Standard werden bis zu 100 Euro pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche gefördert. Wird mindestens 25 Prozent Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, gibt es bis zu 175 Euro pro Quadratmeter. Bei Einzelbaumaßnahmen wie neuen Fenstern beträgt die Förderungshöhe maximal 3.000 Euro.

Förderungen für neue Heizsysteme

Der „Raus aus Öl und Gas“-Bonus gilt für den Umstieg auf alternative, klimafreundliche Heizanlagen. Private werden dabei mit bis zu 7.500 Euro unterstützt, bei Anträgen ab 12. 9. 2022 kann außerdem ein Zusatzbonus von 2.000 Euro beantragt werden. Für thermische Solaranlagen gibt es den Solarbonus in Höhe von 1.500 Euro.

Bei mehrstöckigen Wohnbauten beträgt die Förderhöhe für den Tausch fossiler Heizsysteme bis zu 15.000 Euro, für Förderanträge ab 12. 9. 2022 gibt es bis zu 4.000 Euro zusätzlich. Der Bonus für thermische Solaranlagen beträgt bis zu 4.000 Euro. Für die Zentralisierung des Heizsystems werden pauschal 3.000 Euro pro Wohnung ausbezahlt, mit einem weiteren potentiellen Zuschlag von 600 Euro pro Wohneinheit.

Energetische Sanierungen steuerlich absetzen

Da Sanierungen unter Instandsetzungsaufwendungen fallen, die entweder den Nutzwert oder die Nutzungsdauer eines Gebäudes erhöhen, können Sie als Anleger bzw. Vermieter die Kosten für Energiesanierungen von der Steuer absetzen.

Um die Aufwendungen für thermische Sanierungen als Vermieter in einem 15-Jahres-Zeitraum abschreiben zu können, müssen

  • mindestens 25 Prozent der Gebäudeteile von der Sanierung betroffen sein oder
  • die Sanierungsmaßnahmen die Nutzungsdauer um mindestens 25 Prozent steigern.

 

Der Vorteil von Neubauten im Bezug auf Sanierungen

Sollten Sie in Anlegerimmobilien investieren wollen, bringen Neubauten bzw. Bestandswohnungen in Neubauten im Vergleich zu Altbauimmobilien einen wesentlichen Vorteil: Neubauten entsprechen gängigen Energiestandards – was bedeutet, dass aufwändige und kostenintensive Sanierungen für die nächsten Jahre kein Thema sind. Ganz davon abgesehen, dass sich Neubauwohnungen mit gutem Energieausweis, effizientem Grundriss und moderner Ausstattung besser und langfristiger vermieten lassen.

Eine Altbauwohnung durch energetische Sanierung auf zeitgemäße Standards zu bringen, ist natürlich möglich, aber meist mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Freepik

Als Eigentümer einer Anlegerwohnung stellt sich die Frage: Soll ich mich selbst um die Verwaltung der Immobilie kümmern oder sie in die Hände eines Profis legen? Wir bringen die Vorteile einer professionellen Verwaltung auf den Punkt. 

Vor allem beim Kauf ihrer ersten Anlegerwohnung neigen viele Käufer dazu, hinsichtlich der Verwaltung alles selber erledigen zu wollen. Das Problem dabei: Um alles richtig zu machen, müssten Sie Experte in diversen Bereichen sein – angefangen bei der Immobiliensuche, -bewertung, Finanzierung und Vermarktung der Wohnung bis hin zu rechtlichen Aspekten rund um Vermietung und Verwaltung. Neben der Tatsache, dass dieser Aufwand alleine zeitlich kaum zu bewerkstelligen ist, steigen mit der Anzahl der Aufgabenbereiche auch die potentiellen Fehlerquellen. Ganz davon abgesehen, dass Probleme mit Mietern – zum Beispiel das Eintreiben ausbleibender Zahlungen – puren Stress bedeuten.

Natürlich ist ein professioneller Verwaltungsservice nicht kostenlos. Allerdings sparen Sie dadurch nicht nur Zeit und Nerven, sondern können auch sicher gehen, dass Ihre Anlegerimmobilie stets gut in Schuss gehalten wird und die bestmögliche Rendite liefert.

 

Die Vorteile einer professionellen Immobilienverwaltung auf einen Blick:

  • Bereits die Auswahl des Objektes, des Mieters und der Erstellung des Mietvertrages bilden die Basis für ihre spätere Rendite. Ein Profi hilft Ihnen, das perfekte Objekt zu finden, unterstützt Sie auch hinsichtlich der Finanzierung und weiß, welche Steuervorteile bei Anlegerwohnungen zum Tragen kommen.
  • Bei einer Verwaltungsfirma haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner für sämtliche die Anlegerwohnung betreffende Aspekte.
  • Der zeitliche Organisationsaufwand für Sie ist wesentlich geringer.
  • Ob Eigentumsrechte im Grundbuch, rechtlich einwandfrei aufgesetzte Mietverträge oder laufende Abrechnungen: Immobilienverwaltungen verfügen über eigene Rechtsabteilungen, die dafür sorgen, dass sämtliche Formalien rechtlich einwandfrei über die Bühne gehen.
  • Ebenso kümmern sich professionelle Verwaltungspartner um die Instandhaltung der Immobilie, um den Werterhalt zu sichern bzw. zu steigern.
  • Eine Verwaltungsfirma kümmert sich nicht nur um den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen Ihrer vermieteten Wohnung, sondern auch um eine reibungslose Übergabe und Rücknahme einer Immobilie an den bzw. vom Mieter.

 

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger jeder Einkommensschicht. Exklusive Kooperationen mit externen Vertriebspartnern, Bauträgern, Hausverwaltungen, Bankpartnern und Steuerberatern runden unser Beratungsnetzwerk ab.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Wer in Anlegerimmobilien investiert, sollte vorab klären, ob die geplante Investition auch rentabel ist. Wie Sie die Mietrendite errechnen, was als „gute“ Rendite gilt und welche Faktoren die Rentabilität beeinflussen, erfahren Sie hier.

Was versteht man unter der Rendite?

Renditen werden herangezogen, um den wirtschaftlichen Erfolg einer Kapitalanlage zu messen. Die Rendite definiert den Ertrag, den angelegtes Kapital innerhalb eines Jahres abwirft. Bei Immobilien ist dies der Gewinn aus dem Verkauf oder der Vermietung eines Objekts. Dabei stellt die gekaufte Immobilie das Anlagekapital dar, dessen Wert im Idealfall mit der Zeit steigen sollte.

Von einer guten Rendite spricht man, wenn sich eine Immobilie durch die Mieteinnahmen selbst finanziert. Dafür sind grundsätzlich 4 bis 6 Prozent Rendite erforderlich. Inflationsbedingt sind die Mieten in Österreich den letzten Monaten gestiegen – was für Vermieter allerdings nicht automatisch eine höhere Rendite bedeutet, da zugleich auch die Instandhaltungskosten für Immobilien erhöht wurden.

Wie Sie die Rendite einer Mietwohnung ermitteln

Wollen Sie eine Immobilie als Geldanlage erwerben, sollten Sie sich bereits im Vorhinein über die zu erwartende Rendite informieren, um das Risiko finanzieller Einbußen zu reduzieren. Wollen Sie herausfinden, wie hoch die Rendite Ihrer Immobilie ist, benötigen Sie den aktuellen Marktpreis als Basis – sprich den Betrag, den Sie bei einem Verkauf im Moment dafür bekommen würden. Wie Sie diesen in Erfahrung bringen, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Zusätzlich benötigen Sie die durchschnittliche Monatsmiete/m2 der Region, in der die Immobilie liegt – am schnellsten herauszufinden über den aktuellen Immobilienpreisspiegel. (Am höchsten sind die Mietrenditen derzeit übrigens in den Ballungszentren, zum Beispiel Graz oder Wien.)

Dividieren Sie den Gesamtwert der Immobilie durch die zu erwartende Mietrate, können Sie abschätzen, wie viele Monate das Objekt vermietet sein muss, um am Ende die Investitionskosten zurückzubekommen.

Bruttomietrendite vs. Nettomietrendite
Die Berechnung der Bruttomietrendite dient als erste, grobe Kalkulation für Immobilieninvestments. Dabei wird der Kaufpreis mit den Erträgen in Relation gesetzt – weitere Kosten werden bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Bruttomietrendite in % = (Jahreskaltmiete/Kaufpreis) x 100

Die Kaltmiete bezeichnet den Mietzins exklusive Betriebskosten und sonstiger Aufwände, die für den Mieter anfallen (Jahresbruttomieteinnahmen). Die Bruttomietrendite dient als erster Indikator für die Rentabilität einer Immobile. Da für Sie als Vermieter aber auch Zusatzkosten anfallen, sollten Sie  stets die Nettomietrendite berechnen. So vermeiden Sie das Risiko negativer finanzieller Überraschungen.

  • Für die Ermittlung der Nettomietrendite benötigen Sie die Kaufnebenkosten, die in Österreich rund 10 % betragen und die sich aus Kosten für das Aufsetzen des Kaufvertrages, der Grundbucheintragung, der Grundbucherwerbssteuer, Notargebühren und etwaigen Maklergebühren zusammensetzen.
  • Zusätzlich müssen Sie die Vermieterkosten (Instandhaltungsrücklage, Reparaturaufwände, Hausverwaltungskosten, Aufwände für Mietausfälle/Leerstände) von der jährlichen Kaltmiete abziehen, was die Jahresnettokaltmiete ergibt.

Die Nettomietrendite ergibt sich dann folgendermaßen:

Nettomietrendite = (Jahreskaltmiete – Vermieterkosten)/(Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten) x 100

 

Was es bei der Berechnung der Mietrendite noch zu beachten gilt
Wichtig ist, hinsichtlich der Rendite von Mietimmobilien stets das große Ganze zu betrachten. Nicht nur der Kaufpreis, auch Faktoren wie die Finanzierungskosten für einen Kredit, die geplante Nutzungsdauer und die zu erwartende Wertsteigerung eines Objekts beeinflussen die Rendite und sollten in die Rechnung mit einbezogen werden.

Experten zufolge sollte die Bruttomietrendite zwischen 5 und 6 % betragen, die Nettomietrendite bei neuwertigen Immobilien mindestens 3,5 %. Da die Kosten für Instandhaltung etc. bei älteren Objekten höher sind und eine geringere Nutzungsdauer zu erwarten ist, sollte die Nettomietrendite hier sogar noch höher liegen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Freepik

Unter dem Verkehrs- bzw. Marktwert versteht man den Preis, den eine Wohnung oder ein Haus aktuell bei einem Verkauf erzielen kann. Für die Berechnung stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Warum und wann der Immobilienwert eines Objektes benötigt wird und wie Sie dabei als Verkäufer oder Käufer vorgehen, erfahren Sie hier.

Wofür wird der Immobilienwert benötigt?

Der aktuelle Marktwert einer Immobilie muss ermittelt werden, wenn das Objekt gekauft oder verkauft werden soll. Auch bei Immobilienkrediten, Umschuldungen und im Rahmen von Scheidungen oder Erbschaften kann eine Ermittlung des Verkehrswertes erforderlich sein.

Welche Faktoren beeinflussen den Immobilienwert?
Bei der Bestimmung des aktuellen Wertes einer Immobilie kommen vielfältige Kriterien zum Tragen:

  • Größe: Die Quadratmeteranzahl von Grund und Boden und des darauf befindlichen Objekts sowie die Ausrichtung der Immobilie bzw. die Bebaubarkeit bei Grundstücken
  • Ausstattung: Qualität der Fenster, Türen, Isolierung, Freiflächen, Barrierefreiheit etc.
  • Energieeffizienz: wird durch den Energieausweis ermittelt
  • Alter der Immobilie bzw. die damit verbundene Wertminderung und Restnutzungsdauer
  • Modernisierungs- oder Sanierungsbedarf
  • Nutzung und Nutzbarkeit – etwaige damit verbundene Erträge
  • Bei Eigentumswohnungen: Ausstattung und Zustand des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet
  • Makrolage: In welchem Land und in welcher Region liegt die Immobilie? Hier kommen große Unterschiede zwischen urbanem und ländlichem Bereich zum Tragen.
  • Mikrolage: Die Umgebung, in der sich die Immobilie befindet – inklusive Infrastruktur, Anbindung ans Verkehrsnetz, Nahversorger, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
  • Wirtschaftliche Lage und Situation am Immobilienmarkt

 

Wer ermittelt den Immobilienwert?

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, den Verkehrswert einer Immobilie von einem Experten ermitteln zu lassen. Sprich, sowohl der Verkäufer als auch der Käufer könnten den Immobilienwert selbst berechnen. Solche Schätzungen sind jedoch – selbst, wenn sie auf Berechnungen von Online-Tools basieren – nicht selten ungenau und dadurch mit Risiken verbunden.

Auf der sicheren Seite bleiben Sie stets, indem Sie bei der Ermittlung des Immobilienwertes auf das Know-how eines Profis setzen:

Banken: Viele Banken haben spezielle Immobilienabteilungen, in denen Sie gegen Gebühr den Verkehrswert einer Immobilie bestimmen lassen können. Finanzieren Sie ein Immobilieninvestment z. B. über einen Bankkredit, ermittelt die Bank den Marktwert im Zuge der Kreditvergabe. Die Kosten dafür sind normalerweise niedriger als für einen eigens bestellten Gutachter.

Gutachter bzw. Sachverständiger: Definitiv die zuverlässigste und risikoärmste Variante zur Berechnung des Immobilienwertes  – wenn auch zugleich die teuerste. Wer den Verkehrswert einer Immobilie über einen Gutachter oder Sachverständigen feststellen lässt, bezahlt dafür oft bis zu drei Prozent des ermittelten Wertes.

Makler: Verkaufen Sie eine Immobilie über einen Makler, kann dieser sich um die Ermittlung des Verkaufspreises kümmern. Manche Makler sind auch Gutachter und dadurch sehr erfahren in der Berechnung von Verkehrswerten.

Welche Methoden zur Ermittlung des Immobilienwertes gibt es?

In der Praxis kommen meist folgende drei Verfahren zum Einsatz:

Vergleichswertverfahren: Die häufigste Methode zur Ermittlung des Immobilienwertes, bei der Vergleichspreise ähnlicher Immobilien als Referenz dienen. Wichtig ist hier, dass ausreichend vergleichbare Immobilienpreise der entsprechenden Stadt oder Gemeinde vorliegen.

Sachwertverfahren: Der Sachwert einer Immobilie ist die Summe aus Bodenwert und Gebäudesachwert. Multipliziert man den Sachwert mit einem Marktanpassungsfaktor, ergibt dies den Verkehrswert. Eine Berechnungsvariante, die sowohl bei selbst genutzten als auch bei vermieteten Immobilien zum Einsatz kommt.

Ertragswertverfahren: Die Methode der Wahl für Mietobjekte bzw. Gewerbeimmobilien – sprich Immobilien, die einen Ertrag abwerfen. Der Verkehrswert ergibt sich hier aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert (erwirtschafteter Ertrag abzüglich der Kosten für die Bewirtschaftung).

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Freepik

Die besten Orte für ein Immobilieninvestment in Österreich? Zweifellos Wien und Graz. Was die Bundeshauptstadt und die steirische Metropole für Anleger so attraktiv macht, erfahren Sie hier.

Bei der Entwicklung der Immobilienpreise in Österreich zeigte die Kurve in den vergangenen Jahren stark nach oben: Lag die Alpenrepublik im europaweiten Preisvergleich einst noch am unteren Ende der Skala, zählt sie mittlerweile zu den teuersten Pflastern der EU. Immerhin sind die Immobilienpreise quer durch das Land seit 2000 um bis zu 300 Prozent gestiegen. Allein im Jahr 2022 wurden Häuser und Wohnungen durchschnittlich 11,6 Prozent teurer (Quelle: Statistik Austria).

Die Zukunft gehört den Städten

Urbanisierung – sprich, die Ausbreitung städtischer Lebensformen – ist und bleibt auch im Trend und macht auch vor unserem Land nicht Halt: Stadtbilder ändern sich ständig, Zentren dehnen sich aus, Stadtgrenzen verschieben sich nach außen. Nicht umsonst zählen Österreichs Ballungsräume inklusive ihrer Vororte zu den attraktivsten Regionen für Immobilieninvestments – allen voran Wien und Graz. Wir haben die Bundeshauptstadt und die zweitgrößte Stadt Österreichs mit ihren Vorteilen für Investoren genauer unter die Lupe genommen.

Immobilien-Hotspot Wien

Innerhalb der letzten zehn Jahre wuchs die österreichische Hauptstadt enorm und ist mit einer Bevölkerungszahl von 1,9 Millionen mittlerweile fünftgrößte Stadt der EU. Die Wachstumsprognose zeigt auch für die nächsten Jahrzehnte steil nach oben. Mit rund 123.000 Unternehmen erbringt Wien außerdem mehr als ein Viertel der gesamten Wirtschaftsleistung Österreichs und ist Firmensitz zahlreicher internationaler Big-Player. Faktoren, die die Hauptstadt auch zum größten Jobgeber Österreichs machen – immerhin ist fast ein Viertel aller Beschäftigten (980.000 Personen) in der Bundeshauptstadt tätig. Auch in Sachen Ausbildung hat Wien österreichweit die Nase vorn – sowohl als größte Universitätsstadt im deutschsprachigen Raum als auch als Top-Standort für Forschung und Wissenschaft. Durch die Urbanisierung peripherer Stadtbezirke (zum Beispiel Donaustadt) werden auch die Infrastruktur sowie Verkehrsanbindungen ständig erweitert.

Durchschnittliche Immobilienpreise pro m2:

  • Kauf: EUR 6.622,97*
  • Miete: EUR 14,69*

Hier finden Sie Anlegerwohnungen in Wien und Umgebung.

 

Immobilien-Hotspot Graz
Auch Österreichs zweitgrößte Stadt Graz wird ständig größer. Rund 299.000 Einwohner zählt die an der Mur liegende steirische Hauptstadt derzeit. Das stärkste Wachstum in den kommenden Jahren wird hier jedoch nicht im Zentrum, sondern in den umliegenden Bezirken (Graz-Umgebung) erwartet – hier soll die Bevölkerungszahl bis 2050 um 16,1 Prozent (25.396 Personen) steigen. Nicht zuletzt bedingt durch die Entstehung neuer Stadtteile (z. B. Reininghausgründe), die als eigene „Mini-Stadt“ in der Stadt infrastrukturmäßig alles bieten, was es zum komfortablen Leben braucht und dabei die Vorteile von Stadt und Land verbinden. Seine attraktive Lage im Süden Österreichs mit Top-Verkehrsanbindungen macht Graz auch seit jeher zum interessanten Standort für Unternehmen, darunter viele internationale Betriebe. Die im Bau befindliche Koralmbahn gilt außerdem als eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte Europas, von dem auch die Wirtschaft profitieren wird.

Durchschnittliche Immobilienpreise in Graz pro m2:

  • Kauf: EUR 4.506,58**
  • Miete: EUR 10,58**

Hier finden Sie Anlegerwohnungen in Graz und Umgebung.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

*Quelle: Immobilienpreisspiegel Wien, Stand Ende April 2023/wohnungsboerse.net
**Quelle: Immobilienpreisspiegel Graz, Stand Ende April 2023/wohnungsboerse.net
Beitragsbild: Freepik

Sie suchen nach guten Gründen für einen Immobilienkauf? Mit folgenden Argumenten helfen wir Ihrer Entscheidung auf die Sprünge.

Inflationsschutz – sicheres Investment

Sachwerte wie Immobilien sind – im Gegensatz zu Geld – inflationssicher und somit eine gute Option, Ihr Kapital vor Wertverlust zu schützen bzw. einen Inflationsausgleich zu schaffen. Bei einer Fremdfinanzierung können Sie von der Inflation sogar profitieren: Da Kredite mit steigender Inflationsrate an Wert verlieren, während der Nennwert der Schulden gleichbleibt, bezahlen Sie über die Gesamtlaufzeit des Kredites weniger Geld zurück.

Vermögensaufbau – Zusatzeinkommen ohne Arbeit

Wer sich für den Kauf einer Anlegerwohnung entscheidet, kann dadurch ein laufendes, wertbeständiges Zusatzeinkommen durch Mieteinnahmen generieren. Sollte die Immobilie fremdfinanziert sein, können Sie durch den monatlichen Mietzins die Kreditzinsen teilweise bzw. gänzlich abdecken.

Steuerersparnis

Je nach Art der Immobilie können Sie verschiedene Förderungen beantragen und sich diverse Steuervorteile zunutze machen. So fällt etwa für eine Anlegerwohnung – sofern sie für mindestens 20 Jahre vermietet wird – keine Umsatzsteuer an. Auch Kreditzinsen sowie bestimmte mit der Vermietung verbundene Kosten sind steuerlich absetzbar.

Hohe Wertsteigerung

Erfüllt Ihre Immobilie bestimmte Kriterien, können Sie langfristig gesehen mit einer Wertsteigerung rechnen. Zu den wichtigsten Faktoren zählen hierbei die Lage und Infrastruktur sowie die Ausstattung des Wohnobjekts bzw. des Gebäudes, in dem es sich befindet.

Pensions- und Altersvorsorge

Wie hoch unsere gesetzlichen Renten sein werden und ob sie unsere Lebenshaltungskosten abdecken können, weiß heute noch niemand. Im Alter in der eigenen Immobilie zu leben, bringt diesbezüglich einige Vorteile: Mit guter finanzieller Planung sind Sie bis zum Pensionsantritt nicht nur schuldenfrei – Sie bezahlen auch keine Miete, sind sowohl vor Mieterhöhungen als auch vor Vertragskündigungen geschützt. Wer seine Immobilie(n) vermietet, profitiert wiederum von einem laufendem Zusatzeinkommen durch die Mieteinnahmen.

Absicherung für Nachkommen

Mit dem Kauf einer Immobilie schaffen Sie bleibende Werte für nachfolgende Generationen. Vor allem kleinflächige Anlegerwohnungen eignen sich oft perfekt als Startwohnung für Kinder oder Enkel. Als Sachwerte können Immobilien auch vererbt werden – woraufhin die Erben schließlich selbst entscheiden können, ob sie das Objekt verkaufen oder weiterhin vermieten möchten.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Freepik

Sie liebäugeln mit dem Kauf einer Anlegerwohnung? Welche Voraussetzungen Sie für ein Investment in Anlegerimmobilien mitbringen sollten, haben wir in unserer Checkliste zusammengefasst.

Ausreichend Eigenkapital: Seit August 2022 gelten für die Vergabe von Immobilienkrediten strengere Vorgaben bezüglich Eigenmittel, Kreditrate und Laufzeit. Unter anderem müssen Sie seitdem 20 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital aufbringen. Überdies darf die Kreditrate nicht mehr als 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen und die Kreditlaufzeit 35 Jahre nicht übersteigen. Vergessen Sie außerdem nicht, von Anfang an die Nebenkosten beim Kauf einer Anlegerwohnung (3,5% Grunderwerbsteuer, 1,1% Eintragungsgebühr, eine Vertragserrichtungsgebühr in Höhe von 1-2% des Kaufpreises sowie eine etwaige Maklergebühr in Höhe von 3,6% des Kaufpreises) mit einzubeziehen.

Keine schnelle Liquidität: Bedenken Sie auch bereits vor dem Kauf, dass Ihr Kapital bei einer Investition in Anlageimmobilien langfristig gebunden ist – sprich, sollten Sie aufgrund einer finanziellen Notlage einmal rasch Geld benötigen, können Sie in diesem Fall nicht so schnell darüber verfügen wie bei anderen Anlageformen (z. B. bei einem Sparbuch). Ebenso sollte Ihnen bewusst sein, dass ein frühzeitiger Verkauf einer Anlegerwohnung ( d. h. vor der 20-Jahres-Frist) stets mit finanziellen Einbußen verbunden ist – umso mehr, wenn unter Druck verkauft werden muss.

Die Sache mit der Eigennutzung: Anlegerwohnungen eignen sich am besten für jene, die in Immobilien investieren möchten, aber aktuell keinen konkreten Wohnungsbedarf bzw. Eigennutzungsbedarf haben. Theoretisch gesehen könnten Sie Ihre Anlegerimmobilie natürlich auch selbst beziehen. Das große ABER in diesem Fall: Nutzen Sie die Wohnung innerhalb der ersten 20 Jahre nach Erwerb, müssen Sie die beim Kauf erhaltene Umsatzsteuer wieder ans Finanzamt zurückzahlen. Die Wohnung an Ihre Kinder vermieten, ist auch vor der 20-Jahre-Frist möglich – bei Vermietung innerhalb der Familie muss dem Finanzamt allerdings ein Mietvertrag vorgelegt werden.

 

Pflichten und Kosten als Vermieter: Als Vermieter einer Anlegerwohnung haben Sie bestimmte Verpflichtungen, die sowohl zeitlichen als auch finanziellen Aufwand mit sich bringen: So sind Sie dafür verantwortlich, das Mietobjekt im vereinbarten Umfang gemäß Mietvertrag zur Verfügung zu stellen und für die Instandhaltung der Wohnung bzw. des Wohnobjekts, in dem sie sich befindet, zu sorgen. Somit bedeuten Anlageimmobilien nicht nur Mieteinnahmen, sondern auch (laufende) Ausgaben. Dazu zählen u. a. Grundsteuer, Betriebskosten, Aufwendungen für Reparaturen, Sanierungen etc.

Tipp: Wer die Vermietung und Verwaltung seiner Anlegerwohnung in die Hände eines Experten – sprich, einer professionellen Makler- bzw. Verwaltungsfirma – legt, spart auf lange Zeit gesehen nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Freepik

Wenn der Entschluss gefallen ist, in eine Immobilie zu investieren, ist die Finanzierung natürlich ein wesentlicher Faktor. Wie hoch sollen bzw. müssen die Eigenmittel sein, damit die Finanzierung der Anlegerwohnung Sinn macht?

Die vorhandenen Eigenmittel sind beim Kauf von Wohnungen ein wichtiges Thema, wobei die Höhe der Anzahlung mit 20 Prozent der Kaufsumme beginnt. Auch die Umsatzsteuerrückvergütung wird zusätzlich als Eigenkapital gewertet.

Deckt man also 20 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenkapital ab, gilt es, sich um die anderen 80 Prozent Gedanken zu machen. Ob man auf einen variablen oder fixen Zinssatz setzt, muss jeder für sich entscheiden. Beides bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile. Das Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen ist individuell, deshalb ist es auch wichtig, sich in Ruhe alle Varianten durchzurechnen, bevor man sich entscheidet. Anleger mit hohem Sicherheitsbewusstsein tendieren eher zu Fixzinssätzen, die über den gesamten Zeitraum gleich bleiben. Variable Zinssätze haben den Vorteil, meist etwas niedriger zu sein, können aber jederzeit steigen. Generell lässt sich festhalten, dass die Option einer längeren Laufzeit gerne genutzt wird, um die monatliche Rate gering zu halten.

Was muss ich beachten?

Für die Finanzierung von Haus- und Wohnungskauf sind seit August 2022 strengere Regeln in Kraft getreten. Neben 20 % Eigenkapital, die ein Kreditnehmer aufbringen muss, darf die Kreditrate selbst 40 Prozent des Eigenkapitals nicht übersteigen. Die Laufzeit ist mit 35 Jahren begrenzt. Was sich für Anleger im Vergleich zu Privatpersonen allerdings positiv auswirkt, ist, dass künftige Mieteinnahmen aus der Anlegerwohnung als zusätzliches Einkommen zählen. Ausnahmen, die es hinsichtlich der aktuell geltenden Kreditregeln zu beachten gilt, wurden in unserem Artikel „Strengere Regeln für Wohnkredite“ näher behandelt.

Die Finanzierung ist grundsätzlich mit jedem Bankpartner möglich, es ist nur eine Anpassung der Kreditabwicklung an eine Anlegerwohnung erforderlich. Außerdem empfiehlt es sich, ein Abwicklungskonto einzurichten und sämtliche Geldflüsse der Anlegerwohnung dort zu verbuchen, um die Übersicht zu behalten. Das Abwicklungskonto dient in der Ankaufphase auch zur Überbrückungsfinanzierung der Umsatzsteuer.

Beitragsbild: canva.com

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte