Lohnt es sich, 2023 Wohnimmobilien in Österreich zu kaufen? Wie Experten den heimischen Immobilienmarkt einschätzen und welche Lagen am besten abschneiden. 

Mit dem Abflauen der Corona-Pandemie haben auch die Immobilieninvestments österreichweit wieder Fahrt aufgenommen. So lag das Transaktionsvolumen für Immobilien im Jahr 2021 bei 4,55 Milliarden Euro – im Vergleich zum Vorjahr (3,5 Milliarden Euro) eine deutliche Steigerung. Was beweist, dass der Fokus während schwieriger wirtschaftlicher Situationen auf möglichst sicheren Anlageformen wie Immobilien liegt bzw. sogar zunimmt. Zu den beliebtesten Anlageformen zählten 2021 Wohn- und gemischt genutzte Immobilien.

Wie Investoren den österreichischen Immobilienmarkt einschätzen
Einer Umfrage im Jahr 2022 zufolge bewerten aktive Investoren und Teilnehmer am österreichischen Immobilienmarkt diesen zu 93 Prozent als attraktiven oder sehr attraktiven Standort für Immobilieninvestments. Der Großteil der Investoren (51 Prozent) rechnet mit einer Seitwärtsbewegung bzw. Steigerung (40 Prozent) des Investmentvolumens. Auch gehen die meisten davon aus, dass sich von der Corona-Krise betroffene Anlageformen noch 2023 vollkommen erholen werden. Besonders im Fokus stehen dabei die Immobilienklassen Wohnen, Gesundheit und Logistik. In Sachen Standort hat die Hauptstadt Wien klar die Nase vorn. (Quelle: statista.com)

Prognosen für 2023
Studien prognostizieren, dass der Investmentfokus 2023 weiterhin auf Immobilien liegen wird und Wohnimmobilen bei 88 Prozent der Befragten die beliebteste Immobilienklasse bleiben. Als klares Preiskriterium entpuppt sich hier die Lage: So rechnet etwa die Hälft der Umfrageteilnehmer mit gleichbleibenden Preisen in 1a- und 1b-Lagen, während in peripheren Regionen 55 Prozent von sinkenden Preisen ausgehen. (Quelle: eylaw.at)

Grundsätzlich ist also damit zu rechnen, dass Wohnimmobilien in zentralen Lagen und Ballungsräumen wie Wien und Graz wertstabiler bleiben als solche in ländlichen Bereichen. Ein wesentlicher Faktor für die Preisstabilität einer Immobilie ist mittlerweile auch die Klimafreundlichkeit: Immobilien mit schlechtem Energieausweis, bei denen in Zukunft Sanierungen notwendig werden, schneiden wesentlich schlechter ab als Objekte in klimafreundlichen Gebäuden.

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Ist es in Zeiten wie diesen sinnvoll, sein Geld in eine Anlegerwohnung zu investieren? Die Antwort lautet: Ja! Wir bringen die Top-3-Gründe für eine Kapitalanlage in Immobilien auf den Punkt.

Wertbeständigkeit trotz Inflation

Je höher die Inflation, desto mehr sinken der Wert und somit die Kaufkraft des Geldes – wodurch Waren und Dienstleistungen laufend teurer werden. Viele moderne Anlageformen versprechen zwar hohe Renditen, bergen jedoch in wirtschaftlich instabilen Zeiten hohe Risiken. Im Gegensatz zu Geld verlieren Sachwerte wie Immobilien in Inflationszeiten nicht an Wert – d. h., sie sind inflationssicher und somit weiterhin eine gute Option, um ihr Vermögen vor Wertverlust zu schützen und einen Inflationsausgleich zu schaffen.

Als Anleger können Sie die Inflation sogar für sich arbeiten lassen: Mit steigenden Inflationsraten verlieren Kredite an Wert. Über die Gesamtlaufzeit des Kredites gesehen bezahlen Sie somit weniger zurück.

Wichtig: Wertsteigerungen sind bei Anlegerimmobilien hauptsächlich in ausgesuchten Lagen (z. B. Regionen mit starkem Bevölkerungszuwachs) zu erwarten, weshalb Sie den Fokus beim Kauf nicht primär darauf richten sollten.

Inflationsschutz der Mieteinnahmen

Als Vermieter einer Anlegerwohnung profitieren Sie nicht nur von der Wertbeständigkeit Ihrer Immobilie. Auch der Mietpreisindex orientiert sich an der Inflation, sprich mit jeder Preiserhöhung steigen auch die Mieten automatisch an – und erhöhen somit Ihre monatlichen Einnahmen als Anleger.

Sicherheit durch Grundbucheintragung

Ab dem ersten Tag des Ankaufs Ihrer Anlegerwohnung sind Sie als Käufer im Grundbuch eingetragen – sprich, ihr Eigentumsrecht ist dort sicher verankert. Eine Tatsache, an der weder Wirtschaftskrisen, Börsen-Crashes noch sonstige Szenarien etwas ändern werden.

 

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Als Alternative zur klassischen Anlegerwohnung besteht die Möglichkeit, Ihr Geld in eine Ferienimmobilie zu investieren. Was diese Option als Kapitalanlage so attraktiv macht, erfahren Sie hier.

Gerade nach der überstandenen Pandemie ist die Lust auf Urlaub und Erholung bei vielen so groß wie nie. Dabei müssen es gar nicht immer exotische Destinationen sein: Faktoren wie steigende Flug- und Treibstoffpreise, aber auch Sicherheitsbedenken aufgrund der weltpolitischen Lage sowie ein verstärktes Bedürfnis nach Nachhaltigkeit haben nahen Reisezielen in den letzten Jahren einen wahren Boom beschert. Weshalb Ferienimmobilien auch für Anleger zunehmend rentabler und damit interessanter werden.

Die Vorteile einer Ferienimmobilie als Geldanlage

  • Ferienimmobilien gelten als ultimativ rentabel – sprich, sie erzielen überdurchschnittlich hohe Renditen.
  • Je attraktiver die Lage der Ferienwohnung, desto besser die Rendite und desto höher die langfristige Wertsteigerung.
  • Vermieten Sie Ihre Ferienimmobilie gewerblich, können Sie als Anleger steuerliche Vorteile daraus ziehen.
  • Grundbürgerliches Eigentum in einer touristisch attraktiven Destination bedeutet hohe Sicherheit.
  • Bei touristischer Vermietung können Sie Ihre Ferienwohnung auch für eigene Urlaubsaufenthalte nutzen, was Geld und Planungsaufwand spart.
  • Sie planen, in Ihrer Pension dauerhaft in Ihrem Lieblings-Urlaubsziel zu leben? Dann ist eine Ferienimmobilie in diesem Ort die perfekte Vorsorgeoption für Ihren Ruhestand.

Welche Faktoren sollte eine Ferienimmobilie erfüllen?

  • Die Lage gilt auch bei Ferienwohnungen als eines der wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Vermietung und Wertbeständigkeit bzw. -steigerung. Sprich, der Ort sollte touristisch erschlossen bzw. im Wachstum begriffen sein.
  • Ferienimmobilien, die direkt am See oder am Meer, an der Skipiste oder in Wanderdestinationen liegen, sind zwar grundsätzlich teurer, zeichnen sich jedoch langfristig durch besonders gute Vermietbarkeit und Wertsteigerung aus.
  • Auch die Infrastruktur spielt eine wesentliche Rolle – die Feriendestination sollte möglichst einfach erreichbar sein. Ist die Infrastruktur gut und sind ausreichend Freizeitaktivitäten geboten, muss die Ferienwohnung auch nicht unbedingt im Zentrum eines Tourismus-Hotspots liegen.
  • Die Ausstattung der Ferienimmobilie sollte so gestaltet werden, dass sich Gäste auch in der Wohnung stets wohlfühlen, sprich auch bei schlechten Wetterbedingungen. Faktoren wie Freiflächen, Kamin, Sauna oder Pool tragen sowohl zu einer guten Vermietbarkeit als auch zur Wertsteigerung bei.
  • Vor allem hinsichtlich eigener Urlaubsaufenthalte bzw. wenn Sie im Ruhestand in Ihrer Ferienwohnung leben möchten, spielen auch Ihre persönlichen Wohnvorlieben bei der Auswahl einer Ferienimmobilie – im Gegensatz zu „normalen“ Anlegerwohnungen – eine wesentliche Rolle. Denken Sie dabei auch an den Aspekt der Barrierefreiheit.

Was muss ich beim Kauf einer Ferienwohnung beachten?

  • Die Erwerbskriterien für Ferienimmobilien im Ausland sind meist strenger als innerhalb Österreichs – neben hohen Eigenmitteln benötigen Sie oft eine Immobilie in Österreich als zusätzliche Besicherung.
  • Jedoch sollten Sie sich – unabhängig davon, ob Ihr Wunsch-Feriendomizil hier oder im Ausland liegt –, hinsichtlich der Finanzierung stets professionell beraten lassen. So gehen Sie unerwarteten Überraschungen (hohe Nebenkosten etc.) aus dem Weg und sind im Falle des Falles sowohl rechtlich als auch finanziell abgesichert.
  • Allein, weil Sie als Eigentümer nicht ständig dort sein können, ist es sinnvoll, die Vermietung einer Ferienimmobilie in die Hände eines Profis, sprich einer Betreibergesellschaft vor Ort, zu legen.

Sie überlegen, in eine Ferienimmobilie zu investieren? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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Verschiedenste Krisen im Jahr 2022 und davor haben nicht nur die Inflation, sondern infolge auch die Zinsen in die Höhe getrieben. Welches Zinsszenario wir für 2023 erwarten können, erfahren Sie im Folgenden.

Lange Zeit war die Zinssituation europaweit von niedrigen Zinsen geprägt – bis schließlich die große Wende kam. Während die Inflation im März 2021 im Euroraum noch 1,3 Prozent betrug, stieg sie im Jahr 2022 rapide an und lag im Dezember letzten Jahres bei 9,2 Prozent. Verantwortlich dafür waren explodierende Öl- und Erdgaspreise, steigende Nahrungsmittelkosten und Lieferkettenunterbrechungen durch den Krieg in der Ukraine.

Die westlichen Notenbanken, die die Zinsentwicklung im Euroraum bestimmen, reagierten darauf mit einer restriktiveren Geldpolitik: Die Nullzinspolitik der EZB nahm ein jähes Ende, indem die Leitzinsen zum 27. Juli 2022 erst um 0,50 Prozentpunkte, am 8. September und 27. Oktober jeweils um weitere 0,75 Prozent und am 15. Dezember nochmals um 0,50 Prozent erhöht wurden. Was wiederum den Euribor (Euro Interbank Offered Rate – der durchschnittliche Zinssatz, zu dem viele europäische Banken einander Anleihen in Euro gewähren) nach oben trieb: So stieg der für die Kreditzinsen entscheidende 3-Monats-Euribor von Anfang Jänner bis 20. Jänner 2023 von 0,57 auf 2,42 Prozent bzw. auf 299 Basispunkte.

Wie geht es mit der Inflation weiter?

Während erhöhte Erdgaspreise und eine späte Reaktion der EZB auf hohe Inflationsraten die Teuerung in den Sommermonaten weiter auf hohem Niveau hielten, hat die Inflation ihren Höhepunkt in Europa derzeit – zumindest vorläufig – bereits überschritten. Von 10,6 Prozent im Oktober 2022 sank sie bis Dezember immerhin auf 9,2 Prozent, durch niedrige Energiepreise sogar auf 8,5 Prozent im Jänner 2023. Da die Kerninflation (ohne Energie und Lebensmittel) von 5 auf 5,2 Prozent stieg – übrigens der höchste Wert seit Einführung des Euro –, sind weitere Leitzinserhebungen zu erwarten.

Oberste Prämisse im Euroraum ist derzeit die Inflationsbekämpfung. Gleichzeitig bricht jedoch die Konjunktur immer stärker ein, und inverse Zinskurven treten üblicherweise kurz vor Rezessionsphasen auf. Allerdings zeigen plötzlich die Erdöl- und Industriemetallpreise Stärke, da in China die Nachfrage schnell anspringen kann. Je schneller die Konjunktur in China ins Rollen kommt, desto höher steigt die Inflation und desto aggressiver erhöhen die Notenbanken ihre Leitzinsen.

Zinsentwicklung und Zinsprognosen – womit ist zu rechnen?

Um den Wunsch nach einer kontrollierten Inflation umsetzen zu können, muss die EZB im Euroraum auf Stabilität setzen. Wird das gewünschte mittelfristige Inflationsziel von 2 Prozent nachhaltig überschritten, können die Leitzinsen angehoben werden – ein Aspekt, unter dem bereits zwei EZB-Leitzinsanhebungen erfolgten. Die wunden Punkte, die der Inflationsbekämpfung der EZB im Wege stehen könnten, sind die Bankensysteme hoch verschuldeter Peripherieländer der Eurozone – darunter Griechenland, Italien, Zypern, Spanien und Portugal. Jedoch wäre ein Szenario mit Leitzinsen über drei Prozent bis Sommer 2024 mit entsprechendem Druck, auch seitens der Vertreter des ehemaligen Hartwährungsblocks der EU (Niederlande, Deutschland, Österreich, Luxemburg und Belgien) sowie diverser Banken- und Versicherungsverbände durchaus vorstellbar – sofern nicht eine schwere Rezession dazwischenkommt. Am 2. Februar dieses Jahres erfolgte die erste Zinserhöhung des Jahres um weitere 0,5 Prozentpunkte – insgesamt die fünfte Anhebung in Folge.

Eine EZB-Expertenbefragung revidiert die Inflationserwartung für die Eurozone auch für 2023 stark nach oben. Allerdings könnte die Staatsschuldenquote von rund 98 Prozent des BIP zu einer Zurückhaltung hinsichtlich konkreter Zinsschritte beitragen.

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Hohe Immobilienpreise und steigende Kreditzinsen halten derzeit viele Anleger davon ab, in neue Wohnobjekte zu investieren. Warum Sie mit Immobilieninvestitionen keinesfalls länger warten sollten und wie sehr Sie damit von der Inflation profitieren, erfahren Sie hier.

Das Thema Inflation beschäftigt uns mittlerweile seit Monaten – ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Je höher die Inflation, desto mehr sinken der Wert bzw. die Kaufkraft des Geldes, wodurch Waren und Dienstleistungen uns immer teurer zu stehen kommen. Während die Europäische Zentralbank normalerweise auf eine jährliche Inflationsrate von zwei Prozent abzielt, liegt diese in Österreich aktuell bei 7,4 Prozent. Den starken Preissteigerungen zugrunde liegen sowohl die Corona-Pandemie als auch der Ukraine-Krieg und damit verbundene Lieferengpässe.

Wer durch die Inflation verliert

Am stärksten unter der Inflation leiden Menschen mit geringem bzw. ohne Einkommen. Da die Sparzinsen schon seit mehr als einem Jahrzehnt deutlich unter der Inflationsrate liegen, sind aber auch Sparer betroffen. Wer sein Geld auf einem Konto, einem Sparbuch oder über einen Bausparvertrag anlegt, verliert pro angesparten 10.000 Euro aktuell jährlich 740 Euro.

Kann man von der Inflation profitieren?

Es gibt durchaus auch Wege, sich die Inflation zunutze zu machen. Zum Beispiel über Investitionen am Börsenmarkt, in Aktien oder Fonds – mit der Performanceerwartung steigt jedoch auch das Risiko, das Investierte teils oder gar ganz wieder zu verlieren. Als wesentlich sicherer gilt die Anlage in Sachwerte, etwa in den Klassiker Immobilien. Denn je mehr Kapital an Kaufkraft verliert, desto mehr steigen die Immobilienwerte. Ein Fakt, der oft übersehen wird: Auch Schuldner profitieren von steigenden Inflationsraten, da dadurch Kredite an Wert verlieren und die Kreditzinsen aktuell noch sehr niedrig sind. Durch die Kombination einer intelligent ausgewählten Anlegerimmobilie und einer vernünftig aufgestellten Kreditfinanzierung lassen Sie die hohe Inflation somit sogar für sich arbeiten.

Warum Sie jetzt in Immobilien investieren sollten

Liebäugeln Sie mit einer Investition in Immobilien, sollten Sie nicht länger warten. Warum? Einerseits, weil die Immobilienkaufpreise in den für Anleger interessanten Lagen durch wachsende Energie- und Personalkosten in Zukunft wieder steigen werden. Andererseits, weil – wie bereits erwähnt – andere Anlageformen wie Spareinlagen derzeit zu Verlusten führen. Zur Veranschaulichung: Bei einer Inflationsrate von 11 Prozent würde von einer Spareinlage von 100.000 Euro nach 15 Jahren nur noch ein Fünftel übrigbleiben.

Hinsichtlich Immobilieninvestitionen gilt der Grundsatz: Kapital = Zeit x Geld. Angenommen, Sie verfügen über ein Anfangskapital von 180.000 Euro und investieren jetzt bei einem Zinssatz von fünf Prozent, ergibt sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren ein Immobilienwert von 477.539, 39 Euro. Warten Sie mit der Investition hingegen noch drei Jahre zu, bleiben nach 17 Jahren Laufzeit nur 412.563,30 Euro übrig – was einem Verlust von 65.000 Euro entspricht.

Fakt ist: Investieren Sie jetzt, profitieren Sie immens von der Wertsteigerung! Wer aktuell 100.000 Euro in eine Anlegerwohnung investiert, hat diesen Betrag bei einer Inflation von zehn Prozent in 25 Jahren verzehnfacht.

Die Frage, ob sich eine Investition in Immobilien momentan lohnt, ist somit klar mit ja zu beantworten – sofern Sie zumindest 20 Prozent Eigenkapital aufbringen können und auf eine lange Zinsbindung achten, um sich den niedrigen Leitzins zunutze zu machen und das Risiko einer Zinssteigerung so gering wie möglich zu halten.

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Anlegerwohnungen gibt es wie Sand am Meer – aber nicht jedes Investment zahlt sich auch aus. Mit unserem Schritt-für-Schritt-Plan finden Sie garantiert die perfekte Vorsorgeimmobilie für sich und bleiben dabei finanziell stets auf der sicheren Seite.    

Schritt 1: Mögliches Budget festlegen

Noch bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrer Wunsch-Anlegerwohnung machen, sollten Sie überlegen, wieviel Geld Ihnen dafür zur Verfügung steht. Das betrifft einerseits das Eigenkapital, andererseits die monatliche Kreditrate sowie Nebenkosten, die in etwa zehn Prozent des Kaufpreises ausmachen.

Schritt 2: Geeignete Anlegerwohnung finden

Als eines der wichtigsten Entscheidungskriterien bei Anlegerwohnungen gilt nach wie vor die Lage. Als einfach vermietbar haben sich Objekte in städtischer, sicherer Umgebung mit umfangreich ausgebauter Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung erwiesen. Weitere Pluspunkte sind eine großzügige Raumaufteilung, Freiflächen wie Balkon und Terrasse sowie Barrierefreiheit. Grundsätzlich sind Wohnungen in Neubauten bei Mietern gefragter als Altbauobjekte – sie überzeugen durch einen modernen Grundriss, oft hochwertigere Ausstattung, einen modernen Grundriss und nicht selten durch Vorzüge wie Parkmöglichkeiten.

Schritt 3: Auswahl von Finanzierungsmöglichkeiten

Seit August 2022 gelten für die Vergabe von Immobilienkrediten strengere Vorgaben hinsichtlich Eigenmittel, Kredite und Laufzeit. So müssen Kreditnehmer mittlerweile mindestens 20 Prozent des Immobilien-Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital aufbringen, die Kreditrate darf 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen und die Kreditlaufzeit ist auf maximal 35 Jahre begrenzt.

Kriterien, die oft nicht leicht zu erfüllen sind – bei denen es jedoch auch Erleichterungen gibt. Beispiele dafür sind zukünftig belegte Gehaltssteigerungen durch Aus- und Weiterbildung, die Substitution fehlender Eigenmittel durch ein Pfandrecht im Grundbuch oder die Erhöhung des monatlichen Haushaltseinkommens durch Anlegerwohnungen. Auch können Sie Kredite so verhandeln, dass Sie jederzeit eine Zahlungspause einlegen können – was gerade bei einem etwaigen Leerstand einer Anlegerwohnung von Nutzen ist.

Ist wiederum genügend Eigenkapital vorhanden, machen viele den Fehler, zu wenig Fremdkapital einzusetzen – denn je höher der Fremdkapitaleinsatz, desto mehr kann steuerlich abgesetzt werden.

Schritt 4: Errichtung des Kaufvertrages
In der Regel wird der Kaufvertrag einer Anlegerimmobilie von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt. Die Kosten dafür schlagen – je nach Kammertarif – mit ein bis drei Prozent des Kaufpreises zu Buche.

Schritt 5: Notarielle Beglaubigung
Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch müssen die Unterschriften auf dem Kaufvertrag beglaubigt werden. Auch dafür fallen Kammertarife an – in vielen Fällen können Sie allerdings auch ein Pauschalhonorar für Vertragserrichtung und Beglaubigung vereinbaren.

Schritt 6: Vermietung der Anlegerwohnung
Wenn es darum geht, den passenden Mieter für Ihre Anlegerwohnung zu finden, sollten Sie wählerisch sein. Zögern Sie nicht, die Zahlungsfähigkeit potentieller Mieter vorab akribisch zu überprüfen. Haben Sie sich für einen Mieter entschieden, sollten im Mietvertrag neben den wesentlichen Punkten (Dauer des Vertrages, Kaution etc.) auch sämtliche Zusatzvereinbarungen schriftlich festgehalten und sowohl Vertrag als auch Übernahmeprotokoll noch vor Einzug des Mieters unterfertigt werden. Von mündlichen Vereinbarungen gilt es grundsätzlich besser Abstand zu nehmen. Warum? Weil genau solche Absprachen immer wieder Grund für Unstimmigkeiten zwischen den Mietparteien sind.

Schritt 7: Verwaltung der Anlegerwohnung
Auch wenn es verlockend klingen mag, sich um sämtliche Aspekte rund um Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie selber zu kümmern und dadurch die Kosten möglichst niedrig zu halten: Auf lange Sicht sparen Sie durch professionelle Partner nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Professionelle Makler- und Verwaltungsfirmen prüfen nicht nur potentielle Mieter im Vorhinein, sondern bieten auch ein professionelles Mahnwesen an. So reduzieren Sie sowohl das Risiko für Mietausfälle als auch für einen Leerstand Ihrer Anlegerwohnung.

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Der Kauf einer Anlegerwohnung sollte stets wohlüberlegt sein. Wir haben die wichtigsten Fehlerquellen für Sie aufgelistet und erklären, wie Sie diese umgehen.

Die falsche Lage wählen

Leider ist die schönste Wohnung nicht automatisch auch das beste Investment. Zu den wichtigsten Entscheidungskriterien bei Immobilien zählt zweifellos die Lage. Dazu zählt einerseits eine entsprechend ausgebaute Infrastruktur, bestehend aus Nahversorgern, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, allgemein gute Verkehrsanbindungen sowie größeren bzw. renommierten Betrieben und Arbeitgebern. Auch auf die Sicherheit einer Wohngegend sollten Sie bei der Immobilienauswahl achten.

Eigene Wohnbedürfnisse einbringen

Da eine Anlegerwohnung ein reines Investment ist, von dessen Rendite Sie profitieren, dürfen Ihre persönlichen Wohnbedürfnisse hinsichtlich der Ausstattung außen vor bleiben. Sprich, die Anlegerwohnung sollte zwar gegenwärtigen Standards entsprechen und nicht ausschließlich billigst ausgestattet sein – Sie muss bzw. soll aber nicht so eingerichtet werden, wie Sie es mit einer Eigennutzerimmobilie tun würden. Übermäßiger Luxus ist bei Wohnungen zu Anlegezwecken meist nicht nötig, ganz davon abgesehen, dass er die Anschaffungskosten enorm erhöht.

Ohne steuerliche Beratung kaufen

Damit ein Vorsorgewohnungsmodell für Sie maximal rentabel statt zum Verlustgeschäft wird oder sie gar ins Visier des Fiskus geraten, muss es sämtlichen steuerlichen Vorgaben entsprechen. Weshalb Sie vorab in jedem Fall eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen sollten.

Ewig auf die richtige Immobilie warten

Bei Immobilieninvestments ist Zeit stets Geld – sprich, es gilt folgendes Prinzip: Vermögen = eingesetztes Kapital x Renditen x Zeit. In anderen Worten: Je länger Sie warten, desto weniger machen Sie aus Ihrem Vermögen.

Falsch Finanzieren

Einer der häufigsten Finanzierungsfehler bei Anlegerimmobilien: Es wird zu wenig Fremdkapital eingesetzt. Wussten Sie, dass Darlehen, die für Investitionen in vermietete Immobilien aufgenommen werden, in der Finanzliteratur als „gute Schulden“ bezeichnet werden? Je höher der Fremdkapitaleinsatz, desto mehr können Sie absetzen – und desto eher steigt Ihre Eigenkapitalrendite. Bei vermieteten Objekten können außerdem die Kreditzinsen steuerlich abgesetzt werden.

Alles selber machen wollen

Gerade bei ihrer ersten Anlegerwohnung neigen viele Käufer zur Selbstüberschätzung in der Hinsicht, alles selber erledigen zu wollen bzw. können. Dazu müssten Sie jedoch Experte in zahlreichen Bereichen sein – beginnend bei der Immobiliensuche und -bewertung über die persönliche Wirtschaftlichkeitsberechnung, Finanzierung, Vermarktung der Wohnung bis hin zu rechtlichen Themen rund um Vermietung und Verwaltung. Nicht nur, dass der Aufwand alleine kaum zu bewerkstelligen ist – mit der Anzahl der Aufgabenbereiche steigen auch die potentiellen Fehlerquellen. Je mehr professionelle Unterstützung Sie in Anspruch nehmen – vom Steuerberater über den Makler bis hin zur Subverwaltung – desto mehr Zeit und Nerven sparen Sie und desto sicherer können Sie sein, dass Ihre Anlegerimmobilie Ihnen die bestmögliche Rendite liefert.

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Das Thema Kaution führt nicht selten zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Wie hoch die Kaution im Rahmen eines Mietverhältnisses sein darf, wie sie bezahlt wird und in welchen Fällen Vermieter sie einbehalten dürfen, erfahren Sie hier.

Beim Abschluss eines Mietvertrags sind Mieter fast immer verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen, die nach Ablauf des Mietverhältnisses rückerstattet wird. Die Kaution dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung für künftige Forderungen – zum Beispiel Mietrückstände oder Reparaturen für vom Mieter verursachte Schäden. Nicht selten führt die Kaution beim Auszug zu Konflikten zwischen den Mietparteien. Wie Sie als Vermieter das Risiko für solche Dispute verringern: durch umfangreiches Wissen, klare Kommunikation und eine vertragliche Absicherung.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Österreichweit werden als Kaution meist drei Bruttomonatsmieten fällig. Eine Bruttomonatsmiete setzt sich zusammen aus der Nettomiete und den Betriebskosten plus zehn Prozent Umsatzsteuer. Auch, wenn selten so viel verrechnet wird, dürfte die Kaution gemäß den Vorgaben des Obersten Gerichtshofes sogar bis zu sechs Bruttomonatsmieten betragen.

Wie wird die Kaution übergeben?

Normalerweise überreicht der Mieter die Kaution an den Vermieter in bar, per Überweisung oder als Sparbuch. Erfolgt die Übergabe in bar, sind Sie als Vermieter verpflichtet, den Geldbetrag fruchtbringend – beispielsweise als verzinstes Sparbuch oder in Form einer gleichwertigen Anlage – anzulegen. Sobald Sie die Kaution von Ihrem Mieter erhalten haben, sollten Sie dies schriftlich festhalten bzw. bestätigen.

Wann dürfen Sie die Kaution einbehalten?

Sollten am Ende des Mietverhältnisses noch Mietrückstände bestehen, dürfen Vermieter diese von der Kaution einbehalten. Auch, wenn ein Mieter Schäden in der Wohnung verursacht hat, die über die normale Abnutzung hinausgehen, dürfen Sie die Kaution bzw. den nötigen Teil davon für Reparaturarbeiten einsetzen.
Davon ausgenommen sind jedoch normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren, etwa Bohr- oder Dübellöcher in den Wänden oder Kratzer im Boden. Immerhin zahlen Mieter dafür, die Wohnung verwenden zu dürfen.

Ein Thema, das immer wieder zu Konflikten führt, ist das Ausmalen der Wohnung vor der Übergabe beim Auszug. Sofern die Farbe der Wände nicht übermäßig abgenutzt oder extrem verändert wurde (zum Beispiel in knalligen Farben gestrichen oder tapeziert), sind Mieter nämlich nicht verpflichtet, neu auszumalen. Weshalb Sie auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag, die eine frisch ausgemalte Wohnung beim Auszug vorschreiben, verzichten sollten – denn diese sind rechtswidrig. Wie Sie diesbezügliche Diskussionen mit Mietern vermeiden? Indem Sie den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug in einem Übergabeprotokoll mit Fotos dokumentieren.

Wann bekommt der Mieter die Kaution zurück?

Laut Mietrechtsgesetz sind Vermieter verpflichtet, die Kaution unverzüglich nach Ablauf des Mietvertrags an den Mieter zu refundieren – abzüglich etwaiger Beträge für Reparaturen bzw. sonstige offenen Forderungen wie Mietrückstände. Laut Gesetz muss die Kaution außerdem stets verzinst zurückgezahlt werden.

 

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Wir meinen JA, denn als Vermieter einer Anlegerwohnung sind Sie (mit Ausnahmen) dafür verantwortlich, die Wohnung mit einem brauchbaren Boden zur Verfügung zu stellen bzw. auszustatten. Muss ein Bodenbelag erst installiert oder ausgetauscht werden, hat man oft die Qual der Wahl. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die gängigsten Fußbodenvarianten verglichen.

 

Die Wahl des Fußbodens beeinflusst nicht nur die Investitionskosten sondern auch eventuell anfallende Sanierungskosten. Genau aus diesem Grund sollten Sie sich mit der Ausstattung Ihrer Anleger- oder Vorsorgewohnung auseinandersetzen. Achten Sie bei Wahl jedoch immer darauf, dass Sie nicht selbst drinnen Wohnen und stellen Sie persönliche Vorlieben hinten an.

Parkett

Ein echter Parkettboden aus Hölzern wie Buche, Birke, Nussbaum oder Eiche überzeugt einerseits durch seine schöne Optik, andererseits durch seine Robustheit und lange Lebensdauer. Zusätzlich fördert er ein gesundes, wohliges Raumklima. Der Nachteil: Parkett ist zwar mit 30 bis 40 Jahren extrem langlebig – braucht dafür aber viel Pflege und ist in der Anschaffung extrem teuer. Leider wissen Sie nie im Vorhinein, wie sehr ein Mieter auf den Boden achtet. Nicht nur ein kompletter Austausch eines Parkettbodens, sondern auch Reparaturen wie Abschleifen etc. sind aufwändig und schlagen oft mit hohen Kosten zu Buche – weshalb sich Bodenbeläge aus Parkett eher nur für luxuriöse Mietobjekte empfehlen.

Laminat

Ein Bodenbelag, der neben seinem Preis-Leistungsverhältnis vor allem mit seiner Strapazierfähigkeit punktet – was Vermietern viel Geld und Nerven sparen kann. Laminatböden sind außerdem sowohl einfach zu verlegen als auch wieder auszutauschen und in zahlreichen Designs verfügbar. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zehn und 15 Jahren. Grundsätzlich sind Laminatböden auch äußerst allergikerfreundlich – allerdings sollten Sie bei der Auswahl und Verlegung stets darauf achten, dass keine formaldehydhaltigen oder andere schädliche Klebe-, Binde- und Beschichtungsmittel zum Einsatz kommen.

Vinyl

Vinylböden sind günstig in der Anschaffung, pflegeleicht, widerstandsfähig, leise und allergikertauglich. Die aus PVC gefertigten Bodenbeläge sind einfach verlegbar, in verschiedensten Designs – etwa in Holz- oder Fliesenoptik – erhältlich und eignen sich sowohl für Wohn- als auch für Feuchträume. Die Haltbarkeit eines Vinylbodens beträgt zwischen zehn und 15 Jahren. Ein Vinylboden zerkratzt zwar etwas leichter als Laminat, dafür kann ihm Wasser weniger anhaben. Für Sie als Mieter eine der unkompliziertesten Bodenlösungen, die auch optisch etwas hermacht. Wichtig ist hier nur, auf schadstoffarme, umweltfreundliche Vinylbeläge zu achten – sprich, unbedingt vor dem Kauf recherchieren und sich beraten lassen.

Linoleum

Bodenbeläge aus Linoleum sind zwar etwas teurer als Laminat und Vinyl, überzeugen dafür aber auch mit einer Haltbarkeit von bis zu 40 Jahren. Die Geschichte des Linoleums, das zu zu 80 bis 90 Prozent aus Naturprodukten wie Leinöl, Harzen, Farb- und Füllstoffen (zum Beispiel Holz- oder Korkmehl) besteht, reicht bereits rund 150 Jahre zurück. Die Vorteile eines Linoleum-Fußbodens: er besteht aus nachwachsenden Rohstoffen, gibt dadurch keine Schadstoffe an die Raumluft ab, ist äußerst strapazierfähig, nach dem Versiegeln enorm pflegeleicht und durch seine Elastizität wärme- und trittschalldämmend. Außerdem praktisch: Linoleum ist flach und kann dadurch direkt auf andere Böden verlegt werden. Ein perfekter Belag fürs Home-Office oder für die Küche – im Badezimmer wird es für Linoleum oft etwas zu nass. Außerdem wichtig: Beim Verlegen dieses Bodenbelags sollte ausschließlich ein Profi ans Werk!

Bei den Vorsorge- und Anlegerwohnungen der Captura handelt es sich ausschließlich um Neubauwohnungen. Die Anlegerwohnungen sind immer mit Materialien ausgestattet die das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis und eine lange Lebensdauer aufweisen.

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Das Thema Energieausweis ist aktueller als zuvor – und betrifft natürlich auch Vermieter von Anlegerwohnungen. Was man darunter genau versteht, wann ein Energieausweis benötigt wird und wo er ausgestellt wird, erfahren Sie im Folgenden.

Was versteht man unter einem Energieausweis?

  • Ein Energieausweis definiert den grundsätzlichen thermischen Zustand einer Wohnung bzw. eines Gebäudes und gibt dadurch Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch.
  • Er beinhaltet Energiekennzahlen für den Energiebedarf pro Quadratmeter beheizter Fläche, aus denen der Verbrauch für Heizung und Warmwasser prognostiziert werden kann.
  • Die Bausubstanz spielt für den Energieausweis eine entscheidende Rolle: So wirken sich eine gute Dämmung bei Mauern und Dach sowie neuwertige Türen und Fenster positiv auf die Energiebilanz eines Gebäudes aus.

Grundsätzlich weisen moderne Gebäude aufgrund ihrer Bauweise einen besseren Energiestandard auf – ein Aspekt, den Sie deshalb auch beim Kauf einer Anlegerwohnung mit einbeziehen sollten. Wie viel Energie schlussendlich wirklich verbraucht wird, hängt jedoch nicht nur von der Energieeffizienz eines Gebäudes ab, sondern auch vom Nutzerverhalten sowie von den Wetterverhältnissen.

Muss ich als Vermieter einen Energieausweis vorlegen?

Auch, wenn der Energieausweis „nur“ als Anhaltspunkt dient und noch nichts über den tatsächlichen Energieverbrauch aussagt, ist er heutzutage fester Vertragsbestandteil bei Immobilien. Sowohl bei Geschäftslokalen als auch bei Häusern und Wohnungen müssen Sie als Vermieter, Verpächter oder Verkäufer einen Energieausweis zur Verfügung stellen. Laut EAVG (Energieausweis-Vorlage-Gesetz) besteht die Verpflichtung zur Angabe der Energieeffizienzdaten bereits beim Inserieren einer Immobilie – hier können Sie sowohl den neueren Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE), der auch das genutzte Heizsystem berücksichtigt oder den Heizwärmebedarf (HWB) angeben.

Vorgezeigt werden muss der Energieausweis einem Mieter spätestens während der Vertragsverhandlungen. Kommt es zum Vertragsabschluss, haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihrem Mieter den Energieausweis bzw. eine Kopie davon zu überreichen. Als Vermieter können Sie dabei wählen, ob der Energieausweis die Gesamtenergieeffizienz Ihrer Wohnung, die einer vergleichbaren Immobilie oder die des Gesamtgebäudes ausweist.

Wichtig ist in jedem Fall: Der Energieausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein!

Achtung: Verstöße gegen das EAVG können sowohl gewährleistungs- als auch schadenersatz- und verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Sollten Sie beispielsweise den Energieausweis zu spät oder nicht vorlegen, ist es potentiellen Mietern rechtlich erlaubt, ihn auf Ihre Kosten erstellen zu lassen oder ihn vor Gericht zu beantragen.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist nach den technischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu erstellen. Ausgefertigt werden dürfen Energieausweise u. a. von Architekten, Ziviltechnikern, Heizungs-, Elektro-, Gas-, Lüftungs-, Kälte-, Klima- und Sanitärtechnikern sowie Bau- und Zimmermeistern. Welche Kosten für den Energieausweis anfallen, ist nicht per Gesetz definiert und hängt einerseits vom Anbieter, andererseits von der Beschaffenheit des jeweiligen Gebäudes ab.

 

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