Das Thema Kaution führt nicht selten zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Wie hoch die Kaution im Rahmen eines Mietverhältnisses sein darf, wie sie bezahlt wird und in welchen Fällen Vermieter sie einbehalten dürfen, erfahren Sie hier.

Beim Abschluss eines Mietvertrags sind Mieter fast immer verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen, die nach Ablauf des Mietverhältnisses rückerstattet wird. Die Kaution dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung für künftige Forderungen – zum Beispiel Mietrückstände oder Reparaturen für vom Mieter verursachte Schäden. Nicht selten führt die Kaution beim Auszug zu Konflikten zwischen den Mietparteien. Wie Sie als Vermieter das Risiko für solche Dispute verringern: durch umfangreiches Wissen, klare Kommunikation und eine vertragliche Absicherung.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Österreichweit werden als Kaution meist drei Bruttomonatsmieten fällig. Eine Bruttomonatsmiete setzt sich zusammen aus der Nettomiete und den Betriebskosten plus zehn Prozent Umsatzsteuer. Auch, wenn selten so viel verrechnet wird, dürfte die Kaution gemäß den Vorgaben des Obersten Gerichtshofes sogar bis zu sechs Bruttomonatsmieten betragen.

Wie wird die Kaution übergeben?

Normalerweise überreicht der Mieter die Kaution an den Vermieter in bar, per Überweisung oder als Sparbuch. Erfolgt die Übergabe in bar, sind Sie als Vermieter verpflichtet, den Geldbetrag fruchtbringend – beispielsweise als verzinstes Sparbuch oder in Form einer gleichwertigen Anlage – anzulegen. Sobald Sie die Kaution von Ihrem Mieter erhalten haben, sollten Sie dies schriftlich festhalten bzw. bestätigen.

Wann dürfen Sie die Kaution einbehalten?

Sollten am Ende des Mietverhältnisses noch Mietrückstände bestehen, dürfen Vermieter diese von der Kaution einbehalten. Auch, wenn ein Mieter Schäden in der Wohnung verursacht hat, die über die normale Abnutzung hinausgehen, dürfen Sie die Kaution bzw. den nötigen Teil davon für Reparaturarbeiten einsetzen.
Davon ausgenommen sind jedoch normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren, etwa Bohr- oder Dübellöcher in den Wänden oder Kratzer im Boden. Immerhin zahlen Mieter dafür, die Wohnung verwenden zu dürfen.

Ein Thema, das immer wieder zu Konflikten führt, ist das Ausmalen der Wohnung vor der Übergabe beim Auszug. Sofern die Farbe der Wände nicht übermäßig abgenutzt oder extrem verändert wurde (zum Beispiel in knalligen Farben gestrichen oder tapeziert), sind Mieter nämlich nicht verpflichtet, neu auszumalen. Weshalb Sie auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag, die eine frisch ausgemalte Wohnung beim Auszug vorschreiben, verzichten sollten – denn diese sind rechtswidrig. Wie Sie diesbezügliche Diskussionen mit Mietern vermeiden? Indem Sie den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug in einem Übergabeprotokoll mit Fotos dokumentieren.

Wann bekommt der Mieter die Kaution zurück?

Laut Mietrechtsgesetz sind Vermieter verpflichtet, die Kaution unverzüglich nach Ablauf des Mietvertrags an den Mieter zu refundieren – abzüglich etwaiger Beträge für Reparaturen bzw. sonstige offenen Forderungen wie Mietrückstände. Laut Gesetz muss die Kaution außerdem stets verzinst zurückgezahlt werden.

 

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Shutterstock

Wir meinen JA, denn als Vermieter einer Anlegerwohnung sind Sie (mit Ausnahmen) dafür verantwortlich, die Wohnung mit einem brauchbaren Boden zur Verfügung zu stellen bzw. auszustatten. Muss ein Bodenbelag erst installiert oder ausgetauscht werden, hat man oft die Qual der Wahl. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die gängigsten Fußbodenvarianten verglichen.

 

Die Wahl des Fußbodens beeinflusst nicht nur die Investitionskosten sondern auch eventuell anfallende Sanierungskosten. Genau aus diesem Grund sollten Sie sich mit der Ausstattung Ihrer Anleger- oder Vorsorgewohnung auseinandersetzen. Achten Sie bei Wahl jedoch immer darauf, dass Sie nicht selbst drinnen Wohnen und stellen Sie persönliche Vorlieben hinten an.

Parkett

Ein echter Parkettboden aus Hölzern wie Buche, Birke, Nussbaum oder Eiche überzeugt einerseits durch seine schöne Optik, andererseits durch seine Robustheit und lange Lebensdauer. Zusätzlich fördert er ein gesundes, wohliges Raumklima. Der Nachteil: Parkett ist zwar mit 30 bis 40 Jahren extrem langlebig – braucht dafür aber viel Pflege und ist in der Anschaffung extrem teuer. Leider wissen Sie nie im Vorhinein, wie sehr ein Mieter auf den Boden achtet. Nicht nur ein kompletter Austausch eines Parkettbodens, sondern auch Reparaturen wie Abschleifen etc. sind aufwändig und schlagen oft mit hohen Kosten zu Buche – weshalb sich Bodenbeläge aus Parkett eher nur für luxuriöse Mietobjekte empfehlen.

Laminat

Ein Bodenbelag, der neben seinem Preis-Leistungsverhältnis vor allem mit seiner Strapazierfähigkeit punktet – was Vermietern viel Geld und Nerven sparen kann. Laminatböden sind außerdem sowohl einfach zu verlegen als auch wieder auszutauschen und in zahlreichen Designs verfügbar. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zehn und 15 Jahren. Grundsätzlich sind Laminatböden auch äußerst allergikerfreundlich – allerdings sollten Sie bei der Auswahl und Verlegung stets darauf achten, dass keine formaldehydhaltigen oder andere schädliche Klebe-, Binde- und Beschichtungsmittel zum Einsatz kommen.

Vinyl

Vinylböden sind günstig in der Anschaffung, pflegeleicht, widerstandsfähig, leise und allergikertauglich. Die aus PVC gefertigten Bodenbeläge sind einfach verlegbar, in verschiedensten Designs – etwa in Holz- oder Fliesenoptik – erhältlich und eignen sich sowohl für Wohn- als auch für Feuchträume. Die Haltbarkeit eines Vinylbodens beträgt zwischen zehn und 15 Jahren. Ein Vinylboden zerkratzt zwar etwas leichter als Laminat, dafür kann ihm Wasser weniger anhaben. Für Sie als Mieter eine der unkompliziertesten Bodenlösungen, die auch optisch etwas hermacht. Wichtig ist hier nur, auf schadstoffarme, umweltfreundliche Vinylbeläge zu achten – sprich, unbedingt vor dem Kauf recherchieren und sich beraten lassen.

Linoleum

Bodenbeläge aus Linoleum sind zwar etwas teurer als Laminat und Vinyl, überzeugen dafür aber auch mit einer Haltbarkeit von bis zu 40 Jahren. Die Geschichte des Linoleums, das zu zu 80 bis 90 Prozent aus Naturprodukten wie Leinöl, Harzen, Farb- und Füllstoffen (zum Beispiel Holz- oder Korkmehl) besteht, reicht bereits rund 150 Jahre zurück. Die Vorteile eines Linoleum-Fußbodens: er besteht aus nachwachsenden Rohstoffen, gibt dadurch keine Schadstoffe an die Raumluft ab, ist äußerst strapazierfähig, nach dem Versiegeln enorm pflegeleicht und durch seine Elastizität wärme- und trittschalldämmend. Außerdem praktisch: Linoleum ist flach und kann dadurch direkt auf andere Böden verlegt werden. Ein perfekter Belag fürs Home-Office oder für die Küche – im Badezimmer wird es für Linoleum oft etwas zu nass. Außerdem wichtig: Beim Verlegen dieses Bodenbelags sollte ausschließlich ein Profi ans Werk!

Bei den Vorsorge- und Anlegerwohnungen der Captura handelt es sich ausschließlich um Neubauwohnungen. Die Anlegerwohnungen sind immer mit Materialien ausgestattet die das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis und eine lange Lebensdauer aufweisen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Shutterstock

Das Thema Energieausweis ist aktueller als zuvor – und betrifft natürlich auch Vermieter von Anlegerwohnungen. Was man darunter genau versteht, wann ein Energieausweis benötigt wird und wo er ausgestellt wird, erfahren Sie im Folgenden.

Was versteht man unter einem Energieausweis?

  • Ein Energieausweis definiert den grundsätzlichen thermischen Zustand einer Wohnung bzw. eines Gebäudes und gibt dadurch Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch.
  • Er beinhaltet Energiekennzahlen für den Energiebedarf pro Quadratmeter beheizter Fläche, aus denen der Verbrauch für Heizung und Warmwasser prognostiziert werden kann.
  • Die Bausubstanz spielt für den Energieausweis eine entscheidende Rolle: So wirken sich eine gute Dämmung bei Mauern und Dach sowie neuwertige Türen und Fenster positiv auf die Energiebilanz eines Gebäudes aus.

Grundsätzlich weisen moderne Gebäude aufgrund ihrer Bauweise einen besseren Energiestandard auf – ein Aspekt, den Sie deshalb auch beim Kauf einer Anlegerwohnung mit einbeziehen sollten. Wie viel Energie schlussendlich wirklich verbraucht wird, hängt jedoch nicht nur von der Energieeffizienz eines Gebäudes ab, sondern auch vom Nutzerverhalten sowie von den Wetterverhältnissen.

Muss ich als Vermieter einen Energieausweis vorlegen?

Auch, wenn der Energieausweis „nur“ als Anhaltspunkt dient und noch nichts über den tatsächlichen Energieverbrauch aussagt, ist er heutzutage fester Vertragsbestandteil bei Immobilien. Sowohl bei Geschäftslokalen als auch bei Häusern und Wohnungen müssen Sie als Vermieter, Verpächter oder Verkäufer einen Energieausweis zur Verfügung stellen. Laut EAVG (Energieausweis-Vorlage-Gesetz) besteht die Verpflichtung zur Angabe der Energieeffizienzdaten bereits beim Inserieren einer Immobilie – hier können Sie sowohl den neueren Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE), der auch das genutzte Heizsystem berücksichtigt oder den Heizwärmebedarf (HWB) angeben.

Vorgezeigt werden muss der Energieausweis einem Mieter spätestens während der Vertragsverhandlungen. Kommt es zum Vertragsabschluss, haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihrem Mieter den Energieausweis bzw. eine Kopie davon zu überreichen. Als Vermieter können Sie dabei wählen, ob der Energieausweis die Gesamtenergieeffizienz Ihrer Wohnung, die einer vergleichbaren Immobilie oder die des Gesamtgebäudes ausweist.

Wichtig ist in jedem Fall: Der Energieausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein!

Achtung: Verstöße gegen das EAVG können sowohl gewährleistungs- als auch schadenersatz- und verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Sollten Sie beispielsweise den Energieausweis zu spät oder nicht vorlegen, ist es potentiellen Mietern rechtlich erlaubt, ihn auf Ihre Kosten erstellen zu lassen oder ihn vor Gericht zu beantragen.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist nach den technischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu erstellen. Ausgefertigt werden dürfen Energieausweise u. a. von Architekten, Ziviltechnikern, Heizungs-, Elektro-, Gas-, Lüftungs-, Kälte-, Klima- und Sanitärtechnikern sowie Bau- und Zimmermeistern. Welche Kosten für den Energieausweis anfallen, ist nicht per Gesetz definiert und hängt einerseits vom Anbieter, andererseits von der Beschaffenheit des jeweiligen Gebäudes ab.

 

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Shutterstock

Sowohl die demografische Entwicklung als auch die Klimakrise haben großen Einfluss darauf, wie sich Städte und Wohnkonzepte im Laufe der Zeit verändern. Wir haben die aktuellsten Zukunftstrends rund um Bauen und Wohnen ins Visier genommen.

Barrierefreies Bauen

Wie der demografische Wandel zeigt, werden Gesellschaften vor allem in den Industrienationen immer älter. Wodurch altersgerechtes und barrierefreies Bauen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Aspekte wie breite, schwellenlose Türen oder ebenerdige Duschkabinen gleich von Anfang an zu berücksichtigen, spart nicht nur Ressourcen, sondern auch Zeit und Sorgen. Auch beim Kauf einer Anlegerwohnung sollten Sie in jedem Fall darauf achten, dass sie barrierefrei ist bzw. bei Bedarf möglichst einfach – sprich, mit geringem Zeit- und Kostenaufwand – umgebaut werden kann.

 

Die Stadt in der Stadt

Rund um Ballungszentren entstehen immer mehr eigene Stadtquartiere, die ihren Bewohnern auf kurzen Wegen eine komplette Infrastruktur inklusive sämtlicher Annehmlichkeiten bieten. Ganz nach dem Motto „Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, zur Schule gehen, Gastronomie sowie Kultur genießen, Sport machen  – alles in (m)einem Viertel“ fungieren die Quartiere wie eigene kleine „Smarte Citys“ innerhalb der Großstadt und tragen  mitunter zur Lösung des Verkehrsproblems in Ballungsräumen bei. Ein weiterer Vorteil: Die Wohnprojekte sind nach modernsten Standards gebaut und verfügen meist auch über zahlreiche kleinere Wohneinheiten, was sie auch für Anleger interessant macht.

 

Öko-Bauten

Das Thema Nachhaltigkeit bestimmt all unsere Lebensbereiche immer mehr – darunter auch Bauen und Wohnen. Der Wohnraum der Zukunft ist geprägt von ökologischen Materialien, effektiver Wärmedämmung, natürlichen Baustoffen wie Holz und viel lebendigem Grün, zum Beispiel auf Dächern und Fassaden. In ihren Plänen werden Städteplaner und Bauunternehmer zukünftig auch auch den CO2-Lebenszyklus von Gebäuden mitberücksichtigen. Studien belegen, dass dicht nebeneinander gebaute, niedrige Gebäude einen niedrigeren CO2-Effekt haben als hohe Häuser – was sich wahrscheinlich auf das Erscheinungsbild von Städten auswirken wird. In jedem Fall wird der Fokus in Zukunft auf Passiv- sowie Null- und Plusenergiehäusern liegen.

 

Alles digital

Die Ära der Smart Homes hat längst begonnen: Dass sich Heizung, Belüftung und Beleuchtung ganz praktisch übers Smartphone steuern lassen, ist schon lange keine Zukunftsmusik mehr. In den nächsten Jahrzehnten wird Smart Home in immer mehr Wohnungen und Häusern Einzug halten – und der Bedienkomfort dabei immer neue Bereiche erfassen. Im Zuge der Digitalisierung werden in Zukunft sogar ganze Gebäude autonom funktionieren, sprich, die Funktion ihrer Systeme selbst überwachen, um Energie optimal zu nutzen, Heiz- oder Kühlsysteme zu adaptieren und sich möglichst gut an ihre Bewohner und ihren Lebensstil anzupassen. Diese Gebäude agieren quasi als künstliche Intelligenz, die sogar die Umgebung auf mögliche Gefahren hin analysieren und sich dementsprechend selbst konfigurieren, um den Personen darin bestmögliche Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen zu bieten.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Beitragsbild: Adobe Stock

Beim Begriff „Barrierefreiheit“ denken viele erst einmal an senioren- oder behindertengerechte Wohnobjekte.  Dabei bringt eine Immobilie ohne Hindernisse auch in anderen Lebenssituationen zahlreiche Pluspunkte mit. Welche das sind und was eine barrierefreie Wohnung überhaupt ausmacht, erfahren Sie im Folgenden.

Wann ist eine Wohnung barrierefrei?

Damit Immobilien wirklich als barrierefrei gelten, müssen sie zahlreiche bauliche Richtlinien erfüllen. Ob ein Neubau anpassbar ist beziehungsweise als barrierefreie Wohnung geplant werden kann, hängt davon ab, wie viele Wohneinheiten darin Platz finden sollen. Vorgaben, die (ebenso wie das Baurecht) von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Generell müssen neue Wohnbauten nach der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen gleichermaßen nutzbar und damit an individuelle Anforderungen adaptierbar sein. Das heißt, dass eine Wohnung mit wenig baulichem Aufwand sowohl an die Bedürfnisse einer blinden Person als auch für Menschen im Rollstuhl anpassbar sein muss. Hierfür gilt es bereits bei der Planung viele Aspekte zu beachten – von entsprechend großen Wenderadien in einzelnen Räumen über kontrastreiche Farbgestaltung, Handläufe und Bedienelemente in komfortabel erreichbarer Höhe bis hin zu bestimmten Türbreiten und Sichthöhen bei Fenstern und Brüstungen.

Ein Zuhause für jede Lebenslage

Die Ansprüche bzw. Bedürfnisse, die ein Mensch an seinen Wohnraum hat, sind nicht nur von Person zu Person verschieden – sie ändern sich auch im Laufe des Lebens immer wieder, nicht selten sogar von einem Tag auf den anderen. So stellt ein gebrochenes Bein für den Mieter einer Dachgeschoßwohnung ohne Lift bereits eine riesige Hürde dar. In einem modernen Lebensumfeld ist der Gips zwar lästig, das selbständige Leben aber nicht weiter beeinträchtigt. Moderne Wohnräume, die solche Umstände automatisch berücksichtigen, sind bei Mietern beliebter als je zuvor – nicht zuletzt, weil sie die Möglichkeit bieten, auch langfristig als Zuhause zu dienen. Investieren Sie in eine barrierefreie Anlegerwohnung, steigt somit auch Ihre Chance, sie langfristig zu vermieten.

Barrierefreiheit als Plus einer Anlegerwohnung

Mit einer Vorsorgewohnung in einem Neubauprojekt mit modernen Standards sind Sie hinsichtlich der Barrierefreiheit mit großer Wahrscheinlichkeit auf der sicheren Seite. Hindernisfreie Wohnungen sind nicht nur für Bewohner mit körperlichen Einschränkungen oder Senioren von Vorteil – auch Familien mit Kindern profitieren von Barrierefreiheit. Somit erweitert sich der Kreis potenzieller Mieter ganz automatisch und Ihre Anlegerwohnung behält stets einen stabilen Marktwert. Auch, wenn Sie Ihre barrierefreie Wohnung im Alter selbst nutzen möchten, werden Sie Faktoren wie flache Rampen statt Stufen im Eingangsbereich bzw. zu Balkon oder Terrasse, ein einfach zugängliches Badezimmer, angenehm breite Türen oder mühelos erreichbare Bedienschalter zu schätzen wissen. So wird aus der finanziellen Pensionsvorsorge irgendwann ein komfortables Zuhause zum Wohlfühlen.

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Um eine Anlegerwohnung langfristig nachhaltig und effizient vermieten zu können, sollte diese bestimmte Kriterien erfüllen. Den Grundstein für eine erfolgreiche Rendite legen Sie dabei bereits bei der Auswahl der Immobilie. Wir haben die wichtigsten Faktoren in einer Checkliste zusammengefasst, auf die Sie beim Kauf einer Anlegerwohnung achten sollten.

Wer noch keine Erfahrung beim Kauf von Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen hat, ist oft unsicher, welche Kriterien bei der Auswahl die wichtigsten sind. Ist es die Lage, der Grundriss oder doch die Ausstattung? Gleich vorab: Es ist nie nur ein Aspekt allein, der eine Immobilie in ein heiß begehrtes Mietobjekt verwandelt. Anlegerwohnungen, die sich einfach vermieten lassen und langfristig Wertsicherung bieten, überzeugen stets durch eine vielfältige Kombination an Faktoren.

Wir haben für Sie eine Übersichts-Checkliste erstellt, die Sie bei der Auswahl Ihrer (ersten) Anlegerwohnung unterstützt. Unser Tipp: Ausdrucken und am besten stets dabeihaben – so können Sie keinen Punkt vergessen und bleiben stets auf der sicheren Seite!

Checkliste für den Kauf Ihrer Anlegerwohnung

Die wichtigsten Kriterien beim Kauf einer Anleger- bzw. Vorsorgewohnung betreffen verschiedene Schwerpunkte, auf die wir im Folgenden im Detail eingehen. Keine Sorge: Ihr Anlageobjekt muss nicht alle Punkte erfüllen – wahrscheinlich gibt es auch keine Wohnung, die allen genannten Kriterien gerecht wird. Aber: Je mehr Punkte eine Immobilie erfüllt, desto besser die Vermietbarkeit und infolge auch die Rendite.

Lage und Infrastruktur

  • Deutliches Bevölkerungswachstum in den vergangenen Jahren (zumindest keine starke Abwanderung)
  • Positive wirtschaftliche Entwicklung, junge Bevölkerung
  • Infrastruktur vor Ort (Supermärkte, Ärzte, Schulen etc.) besteht oder ist in naher Zukunft geplant
  • Verkehrsanbindungen sind vorhanden und einfach erreichbar
  • große, renommierte Arbeitgeber sind vor Ort
  • Entwicklungsprojekte bestehen bereits oder sind geplant

Zustand des Gesamtobjektes

  • Das Objekt, in dem sich die Anlegerwohnung befindet, wurde in moderner Bauweise errichtet oder entsprechend renoviert
  • Das Gebäude wirkt solide und ohne sichtbare Schäden an Fassade, Keller, Dach, Stiegenhaus etc.
  • Die Wärmedämmung des Gebäudes ist ausreichend und zeitgemäß

Zustand und Ausstattung der Anlegerwohnung

  • Es handelt sich um einen Neubau, eine sanierte Wohnung älterer Bauart oder einen Altbau mit zeitgemäßer Dämmung und Ausstattung
  • Der Grundriss ist praktisch gehalten und nutzt die Quadratmeteranzahl möglichst optimal aus
  • Es gibt keine Feuchtigkeit oder Wasserschäden
  • Die elektrischen Installationen sind modern und funktionell
  • Die Raumhöhe ist nicht zu hoch (Heizkosten!)
  • Die Art der Heizung ist zeitgemäß
  • Die Fenster sind modern und dicht
  • Der Boden ist intakt und eben
  • Die Wohnung verfügt über eine oder mehrere Freiflächen (Balkon, Terrasse)
  • Die Wohnung verfügt über einen Parkplatz/eine Parkmöglichkeit

Grundlegende Dokumente

  • Ein Grundbuchauszug ist vorhanden
  • Pläne und Grundrisse der Wohnung sind verfügbar
  • Es gibt einen aktuellen Energieausweis
  • Sofern die Wohnung bereits vermietet ist, ist ein aktueller Mietvertrag vorhanden
  • Sie können in Protokolle vergangener Eigentümerverhandlungen einsehen

Zahlen – Fakten – Finanzielles

  • Sofern das Objekt vermietet ist: Die Nettomiete pro Quadratmeter ist marktüblich und nicht ungewöhnlich hoch und generiert eine adäquate Rendite
  • Die Betriebskosten liegen im Normalbereich
  • Die Nebenkosten beim Wohnungskauf halten sich im Rahmen
  • Der Preis der Wohnung entspricht einem normalen bzw. günstigen Marktpreis (in Relation mit vergleichbaren Objekten)

 

 

Beitragsbild: Canva

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Seit August 2022 gelten für die Vergabe von Immobilienkrediten strengere Vorgaben hinsichtlich Eigenmittel, Kreditrate und Laufzeit. Alle neuen Regelungen im Überblick.

Schon seit längerem warnt die Österreichische Nationalbank (OeNB) aufgrund steigender Immobilienpreise, einer immensen Nachfrage nach Wohnkrediten durch niedrige Zinsen sowie steigender Baukosten vor zu leichtfertigen Regeln bei der Kreditvergabe für Immobilien. Durch den Immobilienpreis-Boom haben die Wohnpreise viele Einkommen schlichtweg überholt – sprich, viele Kreditnehmer laufen Gefahr, ihre Raten bald nicht mehr bezahlen zu können.

Neue Regeln für Wohnkredite: die wichtigsten Punkte

Um die Ausfallsrisiken für Immobilienkredite einzudämmen, traten mit 1. August 2022 die neue Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie die Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung in Kraft.

Einen Kredit für einen Hausbau oder für einen Wohnungskauf zu erhalten, ist seitdem an strengere Kriterien gebunden:

  • Seit 1. August 2022 müssen Kreditnehmer 20 Prozent des Immobilien-Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital aufbringen,
  • die Kreditrate darf 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen und
  • die Kreditlaufzeit wird auf maximal 35 Jahre begrenzt.

Neue Regeln für Wohnkredite: welche Ausnahmen es gibt

  • Die neuen Mindestvergabestandards gelten ausschließlich für Privatpersonen, die eine Finanzierung für den Bau bzw. Erwerb von Immobilien für Wohnzwecke suchen.
  • Kredite unter 50.000 Euro sind von den neuen Vorschriften ausgenommen – was vor allem Renovierungen bzw. Sanierungen erleichtern soll.
  • In 20 Prozent ihrer vergebenen Kredite dürfen Banken außerdem eine der genannten Obergrenzen überschreiten – ein Ausnahmekontingent, mit dem eine Bank beispielsweise auf besondere Kunden bzw. Situationen eingehen kann.
  • Nicht betroffen sind überdies Bestandskredite, sprich vor dem 1. August 2022 abgeschlossene Finanzierungsverträge sowie sämtliche Änderungen bestehender Verträge.
  • Ebenso wenig gelten die Regeln für Kreditaufnahmen juristischer Personen als auch Finanzierungen für Immobilien oder Grundstücke, die nicht zu Wohnzwecken dienen.

Neue Regeln für Wohnkredite: so klappt es mit der Finanzierung

Keine Frage – für viele rückt der Traum vom Eigenheim durch die neuen Regeln für Wohnkredite in weite Ferne. Um trotz der strengen Kriterien einen Immobilienkredit zu bekommen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Zukünftige belegte Gehaltsveränderungen durch Aus- und Weiterbildungen können eventuell in einer anfänglich niedrigeren Tilgungsrate berücksichtigt werden.
  • Eine fehlende Eigenmittelquote kann in bestimmten Fällen durch ein Pfandrecht im Grundbuch einer anderen Liegenschaft substituiert werden.
  • Oft scheitert die Finanzierung an einem zu geringen Grundeinkommen. Eine gute Strategie, um das monatliche Haushaltseinkommen zu erhöhen: Mieteinnahmen durch Anlegerwohnungen.

 

Beitragsbild: Canva

 

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Das einstige allgemeine Haustierverbot ist nicht mehr gültig. Da fragt man sich als Vermieter: Muss ich Haustiere in der Mietwohnung in jedem Fall dulden oder gibt es Einschränkungen?  Wir haben die wichtigsten Regeln zum Thema Tierhaltung in der Anlegerwohnung zusammengefasst.

Bei der Frage „erlaube ich Tierhaltung in meinem Mietobjekt oder nicht?“ hatten Vermieter früher rechtlich gesehen freie Hand – sprich, sie konnten uneingeschränkt selbst entscheiden, ob sie Haustiere in Ihrem Mietobjekt gestatten oder verbieten. Um Tierbesitzer nicht generell zu benachteiligen, schaffte der Oberste Gerichtshof 2010 die Möglichkeit des generellen Haustierverbots ab. Ob das bedeutet, dass Sie als Vermieter jede Art von Tierhaltung in der Wohnung dulden müssen? Keineswegs. Sie können im Mietvertrag durchaus bestimmte Einschränkungen formulieren.

Welche Art der Tierhaltung in der Anlegerwohnung ist gestattet?

Seit der Abschaffung des generellen Haustierverbots in Mietwohnungen ist die Haltung bestimmter Tiere auch ohne explizite Zustimmung des Wohnungseigentümers erlaubt. Dazu zählen Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen, die in Käfigen gehalten werden sowie Fische oder Reptilien in Terrarien. Argumentiert wurde diese Entscheidung seitens des OGH damit, dass von diesen Tieren weder Schäden in der Wohnung noch eine Belästigung der Nachbarn zu erwarten ist.

Welche Tiere darf ich als Vermieter verbieten?

Handelt es sich um freilaufende Tiere, müssen Sie diese als Vermieter nicht tolerieren, sondern können deren Haltung mittels einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag untersagen. Bei bestimmten Tierarten ist rechtlich gesehen außerdem eine explizite Erlaubnis des Vermieters nötig. Dazu zählen unter anderem Frettchen, die zwar in Käfigen gehalten werden können, aber als „unübliches“ Haustier gelten. Gleiches gilt für Hausschweine, exotische, giftige oder anderweitig potenziell gefährliche Tiere.

Auch die Haltung von Hunden und Katzen dürfen Sie – unter Angabe guter Gründe und triftiger Bedenken – in einer Anlegerwohnung verbieten. Handelt es sich beispielsweise um eine neue oder generalsanierte Wohnung, können Hunde und Katzen schnell deutliche Spuren bzw. Schäden an Böden, Wänden oder Türstöcken hinterlassen. Ein ebenso plausibler Grund für ein Verbot wäre die Gefahr vermehrter Lärmbelästigung für Nachbarn durch Hunde.

Unerlaubte Tierhaltung in der Anlegerwohnung – welche Konsequenzen drohen?

Was Sie tun können, sollte sich Ihr Mieter unerlaubterweise ein freilaufendes Haustier anschaffen? In diesem Fall sind Sie als Vermieter im Recht – und dürfen den Mietvertrag kündigen. Die stressfreie Alternative ist allerdings eine zusätzliche Vereinbarung auf Basis guten Willens, die Sie gemeinsam mit dem Mieter treffen. Zum Beispiel eine höhere Kaution, die etwaige durch das Tier verursachte Schäden abdeckt. Die Miete aufgrund der Tierhaltung zu erhöhen, ist wiederum nicht erlaubt. Unser Tipp: Sprechen Sie das Thema Tierhaltung bei der Vertragsunterzeichnung ganz klar an, formulieren Sie eigene Bedenken und Wünsche und halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest. Offenheit und Ehrlichkeit von beiden Seiten ist die beste Basis für ein entspanntes Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Mieter.

Beitragsbild: Canva

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Wir haben die häufigsten Fehler von Neu-Vermietern für Sie zusammengefasst und verraten, wie Sie diese vermeiden. Mit unseren Tipps steht Ihrer erfolgreichen Vermieter-Karriere nichts mehr im Weg!   

Es ist vollbracht: Die erste Anlegerwohnung ist gekauft, die ersten Besichtigungen mit Mietinteressenten sind fixiert, Ihr Leben als Vermieter steht sozusagen in den Startlöchern. Natürlich möchten Sie gerade am Anfang alles richtig machen und Fehler vermeiden, die etwaige unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Die Angst vor Schwierigkeiten mit den Mietern – von verspäteten Zahlungen, komplexen Mietrechtbestimmungen bis hin zur Gefahr, an Mietnomaden zu geraten – bringt nicht wenige Immobilienbesitzer dazu, ihr Anlageobjekt erst gar nicht zu vermieten. Abgesehen davon, dass sie damit auf den bedeutendsten Aspekt einer Anlegerwohnung – die Rendite – verzichten, sind diese Bedenken oft unbegründet. Vor allem, wenn Sie sich an bestimmte Regeln halten.

Checkliste für Neu-Vermieter

Das erste Mal zu vermieten ist aufregend – nicht zuletzt, weil noch die Routine fehlt. Aber keine Sorge: Wissen Sie über die folgenden Dos und Don’ts für Vermieter Bescheid, gelingt der Start ins erfolgreiche Vermieterleben garantiert!

Seien Sie wählerisch

Do: Ihre Mieter mit Bedacht auszuwählen ist oft bereits das A und O für eine erfolgreiche Vermietung. Gerade wenn es um die Zahlungsfähigkeit geht, ist eine gute Recherche oder das Einfordern einer Zahlungsfähigkeit ratsam. Auch die sozialen Netzwerke stellen im Internetzeitalter eine gute Informationsquelle dar und vervollständigen das Bild vom potentiellen Mieter.

Don’t: Auch, wenn es oft verlockend sein mag: Potenzielle Mieter rein aus Sympathiegründen auszuwählen, kann schnell nach hinten losgehen. Ein vertrauenswürdiger Mieter wird verstehen, dass Sie sich absichern wollen.

Halten Sie alles vertraglich fest

Do: Haben Sie Ihren Wunschmieter gefunden, gilt es, alles Wesentliche schriftlich festzuhalten – inklusive sämtlicher Zusatzvereinbarungen, die Sie gemeinsam treffen. Ebenso wichtig: Sowohl der Mietvertrag als auch das Übernahmeprotokoll sollten unbedingt vor Einzug des Mieters unterzeichnet werden.

Don’t:  Nehmen Sie von ausschließlich mündlichen (Neben-) Vereinbarungen möglichst Abstand, denn in der Praxis sind es oftmals diese Absprachen genau der Grund für Streits und Unstimmigkeiten. Das gilt auch – oder gerade! – dann, wenn Sie an Freunde oder Familienmitglieder vermieten. Das Sprichwort „Strenge Rechnung, gute Freundschaft“ kommt nicht von ungefähr – und sollte selbstverständlich sein, vor allem, wenn es um so etwas Essentielles wie eine Mietwohnung geht.

Kaution nicht vergessen

Do: Die Kaution gibt Ihnen als Vermieter zusätzliche Sicherheit – weshalb Sie nie darauf verzichten sollten – selbst, wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Im Normalfall einigt man sich auf eine Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten inklusive Betriebskosten, die sowohl in Form einer Bankgarantie als auch bar übergeben werden kann. Auch hier gilt: unbedingt schriftlich festhalten!

Don’t: Als Vermieter freiwillig auf die Kaution zu verzichten, ist riskant: So müssen Sie etwa bei einem Mietausfall oder Schäden in der Wohnung rechtliche Schritte gehen, was nicht nur Zeit und Nerven, sondern im schlimmsten Fall auch Geld kostet.

Beitragsbild: Canva

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

Als Vermieter von Anlegerwohnungen sind Sie gefragt, Ihr Mietobjekt an die Bedürfnisse potenzieller Mieter anzupassen. Welche Anforderungen Ihre Anleger- bzw. Vorsorgewohnung erfüllen sollte, um eine gute Vermietbarkeit und somit Rendite zu garantieren, erfahren Sie hier. 

Ob Eigentum oder Miete: Rund ein Viertel ihres monatlichen Nettogehalts geben Herr bzw. Frau Österreicher fürs Wohnen aus. Kein Wunder, immerhin sollen die eigenen vier Wände als Wohlfühlrefugium dienen, die auch abseits des Urlaubs Erholung bieten. Lebensqualität wird aktuell immer wichtiger, dadurch ist auch ein adäquater Ausstattungsstandard beim Wohnen für viele ein Muss. Dabei geht es gar nicht primär um luxuriöse Möbel, Fenster und Böden – gerade bei Mietwohnungen liegt der Fokus vielmehr auf Faktoren wie Lage und Infrastruktur, Aufteilung und Atmosphäre des Wohnbereichs, Komfort und Freiflächen.

Neubau vs. Altbau

In Sachen Lage wünschen sich die meisten Mieter vor allem eines: Ruhig soll es sein, aber trotzdem mit guter Verkehrsanbindung. Daneben spielen vor allem Raumaufteilung und Ausstattung der Wohnung eine wichtige Rolle. Während Neubauwohnungen in der Regel mit effizienten Grundrissen und großzügigen Freiflächen wie Balkon oder Terrasse punkten, findet man bei Altbauten häufig Durchgangszimmer und ältere Ausstattung. Was auf der einen Seite einen gewissen Charme mit sich bringt, der bei vielen Mietern durchaus gefragt ist – das Objekt aber nicht unbedingt leichter vermietbar macht. Achten Sie deshalb beim Kauf einer Anlegerwohnung stets auf das Gesamtpaket, dass Sie potenziellen Mietern bieten möchten und überlegen Sie sich bereits vorab, wie bzw. wer ihr idealer zukünftiger Mieter sein könnte.

Wohnen in der Stadt boomt

In den letzten Jahren ging der Trend beim Wohnen klar in eine Richtung: vom Land in die Stadt und vom Haus in eine Wohnung. Womit das Mieterpotenzial in Städten und Ballungsräumen stark gestiegen ist und Prognosen zufolge auch weiterhin steigen wird. Sprich, Mietwohnungen sind und bleiben heiß begehrt – und je mehr Ihre Wohnung in Sachen Ausstattung und Aufteilung punkten kann, desto einfacher lässt sie sich vermieten.

Ausstattung bei Anleger- und Vorsorgewohnungen

Ein gehobener Standard steigert somit sowohl die Vermietbarkeit als auch die Rendite einer Anlegerwohnung. Achten Sie deshalb bei der Auswahl Ihrer Vorsorgewohnung auf all jene Dinge, die für Mieter heutzutage wichtig sind: Neben Freiflächen wie Balkon oder Terrasse zählen dazu eine clevere Raumaufteilung, die Ausstattung von Badezimmer und Küche sowie Annehmlichkeiten wie ein Lift und Parkplatz. Natürlich erhöhen Faktoren wie Lift und Parkmöglichkeit die Betriebskosten – das Mehr an Komfort, das sich dadurch ergibt, ist es den meisten Mietern jedoch allemal wert. Auch Stauraum bzw. Abstellflächen wie ein dazugehöriges Kellerabteil erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie. Denken Sie beim Kauf Ihrer Anlegerwohnung daran: Mit der monatlichen Miete hilft Ihr Mieter Ihnen, die Kreditrate zu tilgen – und Sie bieten ihm komfortablen Wohnraum zum Wohlfühlen. Somit wäscht eine Hand die andere!

 

Beitragsbild: Canva

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung