Die Mietpreisentwicklung in Österreich ist seit Jahren ein zentrales Thema für Mieter und Vermieter gleichermaßen. In den letzten Jahren haben sich die Mietkosten erheblich verändert, was sowohl auf eine steigende Nachfrage als auch auf inflationsbedingte Anpassungen zurückzuführen ist. Dieser Artikel beleuchtet die Entwicklungen der Mietpreise von 2013 bis 2024.

In den vergangenen Jahren haben die Mietkosten in Österreich eine deutliche Steigerung erfahren. Im Jahr 2013 lag die durchschnittliche Bruttomonatsmiete (inklusive Betriebskosten) bei einem Quadratmeterpreis von 6,70 Euro. Bis 2023 stiegen die Mietkosten auf durchschnittlich 9,40 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt ergibt dies einen Mietkostenanstieg von rund 39 Prozent innerhalb von zehn Jahren (2013 -2023).

Besonders in städtischen Gebieten wie Wien ist der Anstieg der Mietkosten spürbar. Dort lag die durchschnittliche Bruttomonatsmiete im Jahr 2023 bei 9,80 Euro pro Quadratmeter, was deutlich über dem österreichischen Durchschnitt liegt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Werte Durchschnittswerte sind und die Mietkosten je nach Lage und Ausstattung der Wohnung variieren können.

Für das Jahr 2024 setzte sich die Mietpreisentwicklung in Österreich fort, wenn auch mit etwas geringerem Tempo. Im 2. Quartal 2024 lag die durchschnittliche Bruttomonatsmiete inklusive Betriebskosten bei 9,8 Euro pro Quadratmeter, was einem Anstieg von 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dieser Anstieg ist vor allem auf inflationsbedingte Mietanpassungen zurückzuführen, die in vielen Mietverträgen fest verankert sind und eine regelmäßige Anpassung an den Verbraucherpreisindex vorsehen.

Die Nettomiete (Miete ohne Betriebskosten) lag im 2. Quartal 2024 bei 7,3 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum 2. Quartal des Vorjahres stieg die Nettomiete um 4,3 Prozent pro Quadratmeter. Die durchschnittlichen Betriebskosten lagen bei 2,5 Euro pro Quadratmeter, das sind 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Mietkosten basieren auf einer Hochrechnung für etwa 1,8 Millionen Hauptmietwohnungen in Österreich.

Fazit

Die Analyse der Mietpreisentwicklung in Österreich zeigt, dass die Kosten für Wohnraum in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Besonders in Städten wie Wien ist dieser Anstieg deutlich spürbar. Während Mieter zunehmend mit steigenden Wohnkosten konfrontiert sind bedeutet diese Entwicklung für Vermieter und Investoren eine potenziell höhere Rentabilität.

Quelle: Statistik Austria

Wie sich der Wohnungsmarkt in Österreich aktuell entwickelt, welche Entwicklungen dahinterstecken und warum Wohnraum in Zukunft immer gefragter wird.

Kaum hat das neue Jahr angefangen, häufen sich auch schon wieder die Schlagzeilen: Die österreichische Baubranche schlägt Alarm – und warnt vor einem akuten Wohnungsnotstand. Wohnungssuchende müssen aktuell mit weiter steigenden Miet- und Kaufpreisen rechnen – ein Ende der Teuerung ist derzeit nicht in Sicht. Wie es dazu kommen konnte? Grund ist der enorme Einbruch der Wohnbautätigkeit in den letzten Jahren.

Ein Vergleich: 2017 betrug die Anzahl der Baubewilligungen noch 71.800, bis 2023 sank sie um mehr als die Hälfte auf 33.900. Auch aktuell zeigt das Bau-Trendbarometer weiter nach unten – 2024 rechnet man mit 32.600 Bewilligungen, im nächsten Jahr sollen es noch weniger sein. Geschuldet ist der Einbruch im Neubausektor gestiegenen Baukosten, hohen Zinsen und strengen Vergaberichtlinien für Privatkredite.

Das Problem dabei: Während das Wohnungsangebot weniger wird, wächst die Bevölkerung jährlich um rund 100.000 Personen an – womit auch der Wohnbedarf weiter steigt. Experten warnen, dass in Zukunft jährlich 10.000 bis 20.000 Wohneinheiten fehlen könnten. Dadurch ist nicht nur das soziale Grundbedürfnis nach erschwinglichem Wohnraum in Gefahr, sondern auch die Möglichkeit für junge Menschen, Immobilienbesitz zu erschaffen – und nicht zuletzt zahlreiche Arbeitsplätze in der Baubranche.

Wohnungsknappheit: Wie das Problem gelöst werden könnte

Um der Wohnungsknappheit Einhalt zu gebieten, haben die Bauindustrie und die Baustoffbranche eine gemeinsame Initiative namens „Mein Zuhaus“ gestartet, die an die Politik appelliert und Verbesserungsvorschläge aufzeigt.

Die Eckpfeiler der Initiative:

  • Die Wohnbaufördergelder in Höhe von 1,9 Milliarden Euro sollen von den Ländern wieder für den Neubau eingesetzt werden und zudem um 500 Millionen jährlich vom Bund aufgestockt werden.
  • Zusätzlich sollen die strengen Richtlinien für Kreditvergaben – die maßgeblich dafür mitverantwortlich sind, dass kaum mehr Einfamilienhäuser gebaut werden – gelockert werden. So soll die aktuell geltende 40-Prozent-Grenze des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Kreditrückzahlung auf 60 Prozent angehoben werden. Um die für eine Kreditbewilligung nötige Eigenkapitalquote von 20 Prozent zu erreichen, sollen zukünftig auch zinsfreie Darlehen aus öffentlicher Hand erlaubt sein.
  • Auch komplizierten Bürokratien sagt die Wohnbauinitiative den Kampf an und fordert, dass Förderungen in Zukunft radikal vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden.

Sie haben Fragen zum Thema Immobilienkauf oder interessieren sich für unsere aktuellen Projekte? Wir informieren Sie gerne näher!

Welche Regelungen in puncto Zweitwohnsitz speziell in der Steiermark gelten und welche Vorteile eine Zweitwohnsitzgenehmigung bei Ferienwohnungen bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Hochwertige Feriendomizile in Top-Lagen gelten als neuer Investment-Trend. Bei vielen Ferienimmobilien ist allerdings eine Widmung vorgegeben, was Einschränkungen in der Nutzbarkeit mit sich bringt. Besonders gefragt sind deshalb Ferienwohnungen, die unter die seltene Zweitwohnsitzgenehmigung fallen.

Da Zweitwohnsitzgenehmigungen allerdings in den einzelnen Bundesländern teils unterschiedlich geregelt sind um verschiedenste Vorschriften umfassen, verliert man als Investor oft leicht den Überblick. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Fragen zum Thema Zweitwohnsitz bei Ferienimmobilien für Sie zusammen – mit Schwerpunkt auf der Steiermark.

Was versteht man unter Zweitwohnsitz?

 In Österreich bezeichnet ein Zweitwohnsitz eine zusätzliche Wohnung neben dem Hauptwohnsitz. Der Hauptwohnsitz, von dem es nur einen geben kann, gilt als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen. Der Zweitwohnsitz, der in einer anderen Stadt oder Region liegen kann, liefert im Gegensatz dazu nur einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen und wird oft aus beruflichen oder persönlichen Gründen genutzt.

Jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist, gilt somit als Zweitwohnsitz,

  • sofern die betreffende Person dort eine Wohnung innehat,
  • sofern die Umstände auf Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch sie schließen lassen.
  • Als Wohnung gelten Räumlichkeiten, die Wohnzwecken entsprechend ausgestattet sind bzw. die ohne wesentliche Veränderungen zur Deckung eines Wohnbedarfs genutzt werden können, selbst wenn dieser nur temporär ist.
  • Bezüglich eines Zweitwohnsitzes besteht Meldepflicht: Personen mit einem Zweitwohnsitz müssen sich gemäß des österreichischen Meldegesetzes innerhalb von drei Tagen nach Bezug an der neuen Adresse anmelden.

Zweitwohnsitzabgabe: Welche Regelungen gelten in der Steiermark?

 Da es in Österreich keine einheitliche Zweitwohnsitzsteuer gibt, können die Kosten für einen Zweitwohnsitz variieren. In der Steiermark kommt seit Oktober 2022 das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) zum Tragen, anhand dessen steirische Gemeinden eine Abgabe auf Zweitwohnsitze erheben können. Mit Ausnahme von Wien, Burgenland und Niederösterreich wird aktuell in allen Bundesländern eine Zweitwohnsitzabgabe fällig.

  • Abgabepflichtig sind jeweils die Eigentümer der Immobilie, im Falle eines Baurechts die Baurechtsberechtigten einer Wohnung.
  • Wird die Immobilie unbefristet oder über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die Inhaber (z. B. Mieter oder Pächter) abgabepflichtig.
  • Der Anspruch für die Abgabe entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzabgabe in der Steiermark?

  • Abgabepflichtige müssen die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe für jedes Kalenderjahr selbst berechnen.
  • Der Betrag sowie die Nutzfläche der Wohnung müssen bis 31. März des Folgejahres dem Finanzamt bekanntgegeben werden und die Abgabenschuld binnen vier Wochen ab Bekanntgabe beglichen werden.
  • In puncto Höhe der Zweitwohnsitzabgabe verfügen steirische Gemeinden über einen gewissen Spielraum. Festgelegt ist, dass die Abgabe für 100 m2 Nutzfläche maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr betragen darf.
  • Besteht für eine Wohnung gar kein Zweitwohnsitz, weil sie beispielsweise touristisch genutzt wird, muss das vom Abgabenpflichtigen nachgewiesen werden.

Warum ist die Zweitwohnsitzgenehmigung bei Ferienimmobilien so selten?

In Österreich ist der Kauf und die Nutzung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen durch die Zweitwohnsitzverordnung geregelt. Vor allem in touristisch attraktiven Regionen sind Investoren oft mit hohen Auflagen konfrontiert. So besteht hier bei vielen Immobilien die Pflicht zur touristischen Vermietung (touristische Widmung) oder aber die Immobilie darf überhaupt nur als Erstwohnsitz angemeldet werden, womit sie auch ganzjährig bewohnt werden muss.

Feriendomizile, die über eine Zweitwohnsitzgenehmigung verfügen und damit frei genutzt werden dürfen, sind hingegen rar gesät – und nicht umsonst bei Investoren heiß begehrt.

Welche Vorteile bringt die Zweitwohnsitzgenehmigung bei Ferienimmobilien?

  • Als Besitzer können Sie völlig frei entscheiden, wie Ihre Immobilie genutzt werden soll.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Vermietung, jedoch können Sie bei touristischer Vermietung deutlich höhere Mieteinnahmen erlangen als bei langfristigen Vermietungen.
  • Sie können die Immobilie für persönliche Auszeiten bzw. Ferienaufenthalte an einem anderen Ort nutzen.
  • Hochwertige Ferienimmobilien in attraktiven Lagen bieten hohe Wertsteigerungen und eignen sich ideal zum Vermögensaufbau und -erhalt.

Tipp: Möchten Sie Ihre Ferienwohnung touristisch vermieten, ist es sinnvoll, die Vermietung und Betreuung über einen Betreiber abwickeln zu lassen. Er kümmert sich unter anderem um die Instandhaltung – so bleibt Ihr Urlaubsdomizil für Sie und Ihre Gäste stets top in Schuss.

Sie sind an einem Zweitwohnsitz in ausgewählter Alleinlage interessiert? Im Hideaway Gamlitz und in diesen Luxus-Chalets und Ferienhäusern in der Südweststeiermark ist das möglich:

Ist die Investition in eine Ferienimmobilie auch ohne Zweitwohnsitzgenehmigung sinnvoll?

Ja, durchaus – vor allem, wenn Sie die Immobilie hauptsächlich touristisch vermieten möchten. Durch die hohen Mieterträge bei Kurzzeitvermietungen bieten Ferienimmobilien deutlich bessere Renditen als herkömmliche Immobilieninvestments, hinzu kommt die hohe Wertsteigerung. Und: In vielen Fällen können Sie Ihre Immobilie trotz touristischer Vermietung für eine bestimmte Zeit im Jahr für sich selbst in Anspruch nehmen.

Eine Auswahl an attraktiven Feriendomizilen finden Sie auf Anlegerwohnung24.at

Der Immobilienmarkt entwickelt sich ständig weiter. Investoren, die über künftige Entwicklungen Bescheid wissen, können diese schon jetzt für sich nutzen. Wir haben die wichtigsten Trends im Bereich Immobilieninvestments und Anlegerwohnungen für das kommende Jahr für Sie zusammengefasst. 

Flexibilität

Immer mehr Mieter möchten in Sachen Wohnen flexibel bleiben – wodurch Vermieter oft gefragt sind, Ihre Mietverträge anzupassen. Gerade in Ballungsräumen und bei kleineren Anlegerwohnungen geht der Trend zu kurzfristigen Mietoptionen.

Möbliertes Wohnen

Kurzzeitaufenthalte  in möblierten Wohnungen sind bei Reisenden, Austauschstudierenden und Personen, die aus beruflichen Gründen für einige Zeit bleiben, sehr begehrt. Auch als Übergangslösung während eines Wohnortwechsels kommen vollmöblierte Wohnungen gelegen.

Diesen Trend haben einige Anleger und Investoren bereits für sich erkannt. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es Anlegermodelle, welche diesen Trend aufgreifen. So stellen möblierte Anlegerwohnungen in Klagenfurt am Wörthersee ein interessantes Investment dar, nicht zuletzt deshalb weil der Wörthersee zu den begehrtesten Urlaubsregionen Österreichs gehört, der jedes Jahr unzählige Gäste aus dem In- und Ausland anzieht und mitverantwortlich dafür ist, dass Klagenfurt in etwa 500.000 Nächtigungen pro Jahr (2022) verzeichnet, sondern auch weil die Wohnlage für die rund 12.000 Studierenden der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt interessant ist, die Übergangs- oder Langzeitmietwohnungen suchen.

Ein deutsches Pandant zu diesem Anlegermodell befindet sich in Rostock an der Ostsee. Das Wohnprojekt Everstower wurde speziell für Kurzzeitvermietung konzipiert und bietet ähnliche Voraussetzungen, die es Anlegern ermöglicht, durch Kurzzeitvermietung hohe Renditen zu erzielen. Während der Tourismus in Rostock als Wirtschaftsfaktor Nummer eins gilt, zieht auch die ansässige Universität mit ihren neun Fakultäten jährlich rund 14.000 Studierende an.

Zentrale Lage

Nach wie vor bleibt die Lage einer der bedeutendsten Aspekte bei der Auswahl von Immobilieninvestments. Am stärksten gefragt sind Wohnobjekte in zentralen Lagen mit ausgebauter Infrastruktur und guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Vor allem in Ballungsräumen wird ein weiterer Anstieg der Immobilienpreise erwartet.

Soziale Aspekte

Immer mehr im Kommen sind Anlegerwohnungen in Gebäuden, in denen Bewohner soziale Kontakte knüpfen und Räume gemeinschaftlich nutzen können – zum Beispiel Co-Working-Spaces, Fitnessstudios, Dachgärten und -terrassen.

Betreutes Wohnen

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt, so auch das Bedürfnis nach Unabhängigkeit bis ins hohe Alter. Wohnkonzepte mit betreutem Wohnen, das Bewohnern viel Selbständigkeit durch diverse Hilfestellungen bis ins hohe Alter ermöglicht, erfreuen sich äußerst großer Beliebtheit und Nachfrage. Einzigartige Betreuungskonzepte mit Grundleistungen für alle Bewohner, die je nach Bedarf um individuelle  Zusatzleistungen erweitert werden können, ermöglichen den Bewohnern höchste Flexibilität bis ins hohe Alter.

Virtueller Besichtigungstermin

Virtual Reality lässt grüßen: 3D-Touren ermöglichen es Interessenten, eine Wohnung ohne persönlichen Termin zu besichtigen. Damit sparen Sie als Vermieter nicht nur Zeit – Sie können Ihre Mietwohnung auch wesentlich mehr potentiellen Mietern präsentieren.

Energieeffizienz

Energetisch beziehungsweise thermisch sanierte Gebäude haben den Vorteil, dass die Energiekosten entsprechend niedrig sind. Immobilien, die gängigen Energiestandards entsprechen, sind sowohl bei Investoren als auch bei Mietern immer mehr gefragt. Nicht zuletzt deshalb setzen Anleger vorzugsweise auf Neubauwohnungen, bei denen noch nicht mit hohen Sanierungskosten zu rechnen ist. Eine interessante Option stellen aber auch bereits vermietete Bestandswohnungen dar, wenn sich diese in Neubauten befinden. In diesem Fall können Anleger nämlich mit sofortigen Mieteinnahmen ab dem ersten Tag ihrer Investition rechnen und profitieren zudem meist auch noch von günstigeren Quadratmeterpreisen.

Bezahlbarer Wohnraum

Wohnen wird laufend teurer – womit die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt. Um als Vermieter wettbewerbsfähig zu bleiben und Anlegerobjekte langfristig vermieten zu können, sollte der Mietzins im nationalen Vergleich nicht zu hoch angesetzt werden.

Smart Homes und sicheres Wohnen

Anlegerwohnungen mit integrierter Smart-Home-Technologie sind heutzutage heiß begehrt. Dazu zählen nicht nur Systeme, die für mehr Wohnkomfort sorgen, sondern vor allem solche, die die Sicherheit der Bewohner gewährleisten – wie Alarmanlagen, Zugangskontrollen, Überwachungssysteme und Co.

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung, Kurzzeitvermietung oder Ferienimmobilien? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger. Denn je nach Anforderungen und persönlichen Möglichkeiten gelten unterschiedliche Strategien als zielführend. Gemeinsam finden wir heraus, welches Immobilieninvestment die ideale Lösung für Ihr persönliches Ziel ist. Wir helfen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit unserem Rundum-sorglos-Paket zu einem soliden Immobilien-Investment.

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Erwerben zwei Personen gemeinsam ein Wohnobjekt, gelten spezielle rechtliche Aspekte. Wir haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

Was bedeutet Eigentümerpartnerschaft?

In Österreich ist es grundsätzlich nur einer Person gestattet, eine Immobilie zu besitzen. Seit 2002 besteht jedoch die Option der Eigentümerpartnerschaft, die es zwei natürlichen Personen ermöglicht, gemeinsam Wohnungseigentum zu erwerben. Die Eigentümerpartnerschaft kann auch nachträglich – also nachdem ein Wohnobjekt bereits von einer Person erworben wurde – eingetragen werden. Um eine Eigentümerpartnerschaft zu gründen, ist kein separater Vertrag bzw. Formalakt erforderlich, jedoch die Zustimmung beider Eigentümer. Die Anteile der Eigentümerpartnerschaft werden im Grundbuch automatisch im Verhältnis 50:50 eingetragen – unabhängig davon, wie viel jeder Partner zum Kaufpreis beigetragen hat.

An einer Eigentümerpartnerschaft dürfen maximal zwei natürliche Personen beteiligt sein. Dabei spielt es keine Rolle, welches (Verwandtschafts-)Verhältnis diese Personen zueinander haben.

Vorteile und Pflichten einer Eigentümerpartnerschaft

Die Beteiligten einer Eigentümerpartnerschaft gelten rechtlich als eine Person – sprich, sie haften und handeln stets gemeinsam. Für Eigentümerversammlungen bedeutet das, dass sie nur ein Stimmrecht haben und keine unterschiedlichen Meinungen vertreten können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Partner dem anderen eine Vollmacht erteilt und damit quasi seine Stimme abgibt.

Auch die Haftung für Verbindlichkeiten aus dem gemeinsamen Wohnungseigentum betrifft beide Partner gleichermaßen – sie haften „zur ungeteilten Hand“ sowohl für die Betriebskosten als auch für sämtliche anderen laufenden Kosten. Selbst wenn separat vertraglich vereinbart wird, wer welchen Anteil an den Kosten trägt, ist dies rechtlich unwirksam – etwaige Schulden können demnach von jedem Partner eingefordert werden.

Grundsätzlich müssen alle Entscheidungen bezüglich des gemeinsamen Wohnungseigentums stets einvernehmlich getroffen werden. Möchte ein Eigentümer seinen Anteil veräußern oder für einen Kredit bei der Bank belehnen, braucht es dazu immer die Zustimmung des Partners.

Vermietung bei Eigentümerpartnerschaft

Auch bei der Frage, ob eine Wohnung vermietet werden darf, müssen beide Eigentümerpartner zustimmen – es sei denn, es verfügt nur einer der beiden über ein Fruchtgenussrecht über den gesamten Mindestanteil. Das Fruchtgenussrecht an einer Immobilie beinhaltet das Recht, ein Wohnobjekt, das jemand anderem gehört, für sich zu nutzen oder es zu vermieten. Fruchtnießer sind dabei verpflichtet, finanziell für die Instandhaltung des Fruchtgenussobjekts zu sorgen und erhalten dafür sämtliche daraus fließende Erträge.

Wichtig: Ein Fruchtgenussrecht – sei es das eines Eigentümerpartners oder eines Dritten – sollte stets separat im Grundbuch vermerkt werden.

Vertrag bei Eigentümerpartnerschaft

Wer eine Immobilie gemeinsam erwirbt, tut gut daran, bestimmte Aspekte im Vorhinein vertraglich zu regeln. Erfasst werden sollte vor allem,

  • wer wieviel zum Kaufpreis beigetragen hat,
  • wie die laufenden Kosten zwischen den Partnern aufgeteilt werden und
  • was passiert, wenn die Eigentümerpartnerschaft aufgelöst wird.

Auflösung einer Eigentümerpartnerschaft

Trennung/Scheidung: Ob eine Ehe weiter besteht, ist für eine Eigentümerpartnerschaft per se nicht von Bedeutung – d. h. sie bleibt grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe weiterhin aufrecht. Wichtigstes Kriterium bei der Auflösung einer Eigentümerschaft durch Scheidung ist die Frage, ob sie einvernehmlich geschieht oder nicht.

Möchten die Eheleute die Eigentümerpartnerschaft auflösen, gilt folgendes:

Partner, die sich einig sind, können vereinbaren, dass

  • ein Partner den Anteil des anderen erwirbt,
  • eine Hälfte an die andere Person übertragen wird oder
  • beide zusammen ihre Anteile veräußern oder übertragen.

Entschließen sich beide, ihre Eigentümerpartnerschaft nicht fortführen zu wollen, müssen sie sich im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung auf eine Aufhebung einigen.

Bei nicht einvernehmlichen Scheidungen kann in einem Gerichtsverfahren die nacheheliche Aufteilung gemeinsamen Vermögens und somit die Auflösung gemeinsamen Wohnungseigentums beantragt werden.

Teilungsklage: Für den Fall, dass sich Eigentümerpartner nicht einig sind, wie die gemeinsame Immobilie weiterhin genutzt werden soll, haben Partner die Möglichkeit, die Eigentümerpartnerschaft gerichtlich durch eine Teilungsklage aufheben zu lassen. Da eine gleichwertige Aufteilung vor allem bei Wohnungen kaum möglich ist, erfolgt hier eine Versteigerung, deren Erlös zu jeweils 50 Prozent an die Partner fließt (sofern zuvor nicht anders vereinbart).

Es gibt allerdings Fälle, in denen einen Teilungsklage unzulässig ist, nämlich wenn

  • sie vertraglich auf drei Jahre ausgeschlossen wurde und dieser Zeitrahmen noch aktiv ist,
  • die Partner Eheleute sind und die gemeinsame Wohnung zumindest einem der beiden zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses dient oder
  • einer der Partner noch minderjährig ist und ihm die Wohnung zu dringenden Wohnbedürfnissen dient – in einem solchen Fall darf eine Teilungsklage erst bei Volljährigkeit erfolgen.

Todesfall: Stirbt einer der beiden Eigentümerpartner, geht der halbe Anteil des Verstorbenen unmittelbar in den Besitz des überlebenden Partners über.

Auch dabei gibt es Ausnahmen, sofern

  • der überlebende Partner auf den Anteil des Verstorbenen verzichtet,
  • er mit den Erben vereinbart, dass der Anteil des verstorbenen Partners einer anderen Person zusteht oder
  • der Anteil des Verstorbenen durch eine Vereinbarung der Eigentümerpartner einer anderen Person zukommt.

Wird der Anteil des Verstorbenen gesetzlich an den überlebenden Partner übertragen, muss dieser 50 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie als Übernahmspreis bezahlen. Muss kein Inventar errichtet werden bzw. in die Rechte von Gläubigern oder Pflichtteilsberechtigten eingegriffen werden, kann auch ein anderer Betrag ausgehandelt werden.

Der Übernahmspreis entfällt, wenn

  • der überlebende Partner Pflichtteilsberechtiger ist,
  • ihm die Wohnung ein dringendes Wohnbedürfnis erfüllt,
  • es keine weiteren Pflichtteilsberechtigten gibt – ansonsten geht ein Viertel des Verkehrswertes der Immobilie an die Verlassenschaft,
  • der Nachlass nicht überschuldet ist, wenn kein Übernahmspreis bezahlt wird oder
  • der Verstorbene dem überlebenden Partner diese Zahlungspflichten erlassen hat (etwa durch ein Testament oder einer Schenkung im Todesfall).

Für den Fall, dass der Nachlass überschuldet ist und es keine anderen Pflichtteilsberechtigten gibt, muss der überlebende Partner die Nachlassverbindlichkeiten an die Verlassenschaft bezahlen.

  • Der Maximalbetrag ist hier auf 25 Prozent des Verkehrswertes des Eigentums beschränkt.
  • Gibt es noch weitere Pflichtteilsberechtigte, beläuft sich die Zahlungspflicht immer auf 25 Prozent des Verkehrswertes der Wohnungseigentumseinheit.
  • Für den überlebenden pflichtteilsberechtigten Partner besteht die Möglichkeit, gerichtlich um eine Stundung bzw. Ratenzahlung der Zahlungspflicht (auf maximal fünf Jahre) anzusuchen.

Sie haben Fragen zum Thema Eigentümerpartnerschaft und Immobilieninvestments im Allgemeinen? Kontaktieren Sie uns gerne!

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Investieren, wo andere Urlaub machen – ein Konzept, von dem Sie als Anleger in vielerlei Hinsicht profitieren können. Warum es sich auszahlt, in Luxusimmobilien zu investieren, lesen Sie hier.

Sich ein Highend-Feriendomizil in Top-Lage zu sichern – darauf haben in den vergangenen Jahren immer mehr Investoren gesetzt. Die Nachfrage im Bereich von Luxus-Chalets und Ferienhäusern am Immobilienmarkt ist enorm. Kein Wunder, denn die Kombination aus Luxus und smartem Investment bringt Anlegern zahlreiche Vorteile:

  • Bei Immobilien dieser Art können Sie grundsätzlich von immensen Wertsteigerungen ausgehen.
  • Luxus- und Ferienimmobilien bieten wesentlich höhere Renditen als herkömmliche Immobilieninvestitionen, da auch die Mieten um ein Vielfaches höher sind als bei langfristigen Vermietungen.
  • Als Investor können Sie Ihr luxuriöses Feriendomizil auch für sich selbst nutzen und sämtliche damit verbundenen Highend-Annehmlichkeiten genießen.
  • Durch die enorme Nachfrage können Luxus- und Ferienimmobilien – sofern notwendig – auch relativ rasch weiterverkauft werden.

Highend-Luxusimmobilien: die neue Dimension des Investierens

Mit unserem revolutionären Konzept rund um Luxus-Chalets und Ferienhäuser haben wir bei Captura die Grenzen des traditionellen Immobilienmarktes erweitert. Unser Angebot lässt Urlaubsträume und Investitionen harmonisch miteinander verschmelzen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, ein luxuriöses Feriendomizil an den begehrtesten Standorten Österreichs zu besitzen und gleichzeitig smart in den Immobilienmarkt und somit in Ihre Zukunft zu investieren. Wir öffnen Ihnen damit die Türen zu einer Welt, in der Luxus und Rendite Hand in Hand gehen. Als Komplettanbieter für Immobilieninvestments und Ferienimmobilien samt Rundumbetreuung garantieren wir unseren Kunden ein vollumfängliches Sorglospaket für zukunftsweisende Investitionen.

Was unser Angebot an Luxus- und Ferienimmobilien in Österreich einzigartig macht:

  • Unsere exquisiten Chalets und Ferienhäuser befinden sich in exklusiven Alleinlagen an den besten Aussichtsplätzen und sind zweitwohnsitzgenehmigt.
  • Exklusives Interieur und Highend-Luxus-Ausstattung (Pool, Sauna, Sonnenterrasse Weinkeller, Heimkino, E-Ladestation u. v. m.) sorgen dafür, dass hinsichtlich des Komforts keine Wünsche offen bleiben.
  • Unsere Projekte werden von einem Betreiber geführt, der sich um die touristische Vermietung der Chalets und Ferienwohnungen kümmert.
  • Das Rundum-Immobilienbetreuungsservice umfasst sämtliche Dienstleistungen von Reinigung über Pool- und Gartenpflege bis hin zur allgemeinen Instandhaltung.
  • Services wie Autovermietung, E-Bike-Verleih, Shuttle-Service, Frühstücks- oder Grillkisterl und persönliche Arrangements runden den perfekten Aufenthalt ab.

Sie sind an unseren aktuellen Projekten im Bereich Luxusimmobilien interessiert? Dann sollten Sie sich diese Chalets und Ferienhäuser näher ansehen.

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger. Der Aufbau des eigenen Immobilienportfolios erfordert je nach Anforderung und persönlichen Möglichkeiten unterschiedliche Strategien. Gemeinsam finden wir heraus, welches Investment die ideale Lösung für Ihr persönliches Ziel ist. Als kompetenter Ansprechpartner helfen wir Ihnen mit unserem Rundum-sorglos-Paket zu einem soliden Immobilien-Investment.

Koffer auspacken und wohlfühlen! Mobilität und flexible Wohngelegenheiten liegen im Trend – nicht nur bei Mietern. Wie Sie als Investor vom Konzept „Wohnen auf Zeit“ profitieren,  erfahren Sie hier.  

Das Konzept des möblierten Wohnens auf kurze Zeit hat in den vergangenen Jahren einen wahren Boom verzeichnet. Grund dafür sind mitunter die Veränderungen in der Wohn- und Arbeitswelt. Viele Geschäftsleute wechseln ihren Wohnort oft aus beruflichen Gründen für eine begrenzte Zeit. Freiberufler wiederum nutzen die Chance, ihren Lebensmittelpunkt alle paar Wochen oder Monate zu wechseln, um verschiedene Orte kennenzulernen. Auch Menschen, die in eine neue Stadt ziehen, setzen immer öfter auf das Konzept des möblierten Wohnens als Zwischenlösung, um in der neuen Umgebung Fuß zu fassen und in Ruhe nach einer neuen Bleibe zu suchen. Nicht zuletzt gibt es immer mehr Reisende, die von einem Hotelaufenthalt absehen und sich stattdessen eine ganze Wohnung mieten.

Komfortable, komplett ausgestattete und möblierte Apartments bieten in solchen Fällen zahlreiche Vorteile:

  • Die Kosten sind niedriger als bei einem zeitlich vergleichbaren Aufenthalt im Hotel.
  • Die Wohnung bietet mehr Privatsphäre, mehr Platz, mehr Eigenständigkeit und mehr „Zuhause“-Feeling als ein Hotelzimmer.
  • Außer persönlichen Dingen braucht man nichts mitzubringen oder neu zu kaufen, genießt aber trotzdem ab dem ersten Moment an vollen Wohnkomfort.
  • Moderne, speziell auf Kurzzeitmiete ausgelegte Wohnprojekte bieten Mietern sämtliche Annehmlichkeiten – von hochwertiger, stylischer Ausstattung über eine Top-Lage mit guter Verkehrsanbindung, umfassend ausgebauter Infrastruktur bis hin zu Parkmöglichkeiten.

 

Wie Anleger und Vermieter von Kurzzeitmiete profitieren

Immobilienprojekte, die speziell auf möbliertes Kurzzeitwohnen ausgelegt sind, zählen derzeit zu den größten Trends am Immobilienmarkt und sind nicht umsonst bei Investoren heiß begehrt. Die Vorteile für Anleger bzw. Vermieter liegen dabei klar auf der Hand:

  • Die Preisgestaltung bei Kurzzeitvermietungen ist flexibler – die Mieteinkünfte liegen meist deutlich über dem gesetzlichen Rahmen des Mietspiegels und können mitunter variabel angepasst werden.
  • Erwerben Sie eine Immobilie von einer Mietpoolgesellschaft, kümmert sich diese sowohl die Vermietung als auch um die Verwaltung und Vermarktung des Mietobjekts. Dabei sind Sie auch an etwaigen Überschüssen beteiligt, die Ihre monatlichen Einnahmen zusätzlich erhöhen.
  • Gerade bei Geschäftsleuten, die aus beruflichen Gründen für eine begrenzte Zeit an einem Ort wohnen, übernimmt häufig der Arbeitgeber die Mietzahlungen. Auch Austauschstudierende erhalten oft finanzielle Unterstützung, wodurch Sie davon ausgehen können, dass die Miete zuverlässig bezahlt wird.
  • Im Gegensatz zu langfristig vermieteten Objekten verfügen Sie bei Kurzzeitvermietungen über mehr Entscheidungsfreiheit – sei es, wenn Sie die Wohnung einmal für sich selbst oder Angehörige benötigen oder das Objekt verkaufen möchten.
  • Trotz wechselnder Mieter bleiben Immobilien bei Kurzzeitvermietungen meist länger erhalten und weisen weniger Verschleiß auf. Im Gegensatz zu langfristig vermieteten Wohnungen haben Sie bei einer Kurzzeitvermietung auch mehr Kontrolle über das Mietobjekt, da der allgemeine Zustand nach jedem Auszug kontrolliert wird.

 

Sie sind an Anlegerobjekten mit Kurzzeitvermietung interessiert? Dann sollten Sie sich eines unserer aktuellen Projekte ansehen: Das Projekt OASIS City Life in Klagenfurt am Wörthersee bietet verschiedenste Wohneinheiten mit Kaufpreisen ab 199.155,– inklusive Tiefgarage, Küche und Inventar und verspricht Mietrenditen von bis zu 11,16 %.

Oasis-City-Life Ausschnitt

Ein weiteres attraktives Anlegerobjekt mit Kurzzeitvermietung ist der Everstower in Rostock an der Ostsee. Hier erhalten sie ein möbliertes Appartement inklusive Inventar und Parkplatz bereits ab 133.600,–.

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und Immobilienvorsorge? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments inklusive Rundum-sorglos-Paket für Anleger. Exklusive Kooperationen mit externen Vertriebspartnern, Bauträgern, Hausverwaltungen, Bankpartnern und Steuerberatern runden unser Beratungsnetzwerk ab.

 

Wenn es um hohe Nachfrage und langfristige Vermietbarkeit geht, kommt derzeit kaum ein Wohnkonzept an betreutes Wohnen heran. Wir liefern alle Vorteile für Anleger auf einen Blick.

Da die menschliche Lebenserwartung laufend steigt, während die Geburtenrate sinkt, wurde die Zahl der älteren Jahrgänge in Österreich in den letzten Jahren zusehend dominanter. Mit dem Durchschnittsalter der Bevölkerung wächst auch das Bedürfnis nach Unabhängigkeit bis ins hohe Alter – und somit die Nachfrage nach neuen Wohnkonzepten.

Die Vorteile betreuten Wohnens

Betreutes Wohnen beispielsweise ermöglicht es Mietern, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben zu führen und dabei ganz nach Bedarf phasenweise Unterstützung oder dauerhafte Hilfe bis hin zur 24-Stunden-Pflege in der eigenen Wohnung in Anspruch zu nehmen.

Je nach Projekt reichen die Grundleistungen für Bewohner dabei von

  • sozialen und kulturellen Aktivitäten und Events über
  • Hausmeisterdienste und Servicetätigkeiten im Haushalt,
  • Fahrdienste und Dienstleistungsangebote bis hin zur
  • Abnahme von Organisationstätigkeiten (z. B. Behördenwege).

Ein durchdachtes Konzept, das die Marktlücke aus zeitgemäßem Wohnen, Barrierefreiheit und bedarfsorientierter Betreuung schließt. Kein Wunder, dass Pflegeimmobilien auch als Kapitalanlage für Investoren in den letzten Jahren immer interessanter wurden.

Kapitalanlage betreutes Wohnen: die Vorteile für Investoren

Was Anlegerobjekte mit betreutem Wohnen so attraktiv macht, ist die Kombination aus hoher Nachfrage, langfristiger Vermietbarkeit und Top-Renditen.

  • Bei vielen neuen Projekten liegt die Zahl der Mietinteressenten aktuell im zweistelligen Bereich – nicht zuletzt durch die seniorengerechte, exklusive und moderne Ausstattung der Wohneinheiten und die oft guten, zentralen Lagen mit optimaler Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
  • Da Interessenten für betreutes Wohnen an einer langfristigen Miete interessiert sind, sinkt das Risiko für Mietausfälle und Leerstände. Derzeit liegt die Durchschnittsdauer für Wohneinheiten mit Betreuung bei 18 Jahren.
  • Mit durchschnittlich 4,86 % profitieren Sie als Anleger von hohen Mietrenditen und langfristigen Einnahmen.
  • Auch, wenn Sie im Alter selber die Möglichkeit des betreuten Wohnens in Anspruch nehmen möchten, ist die Investition in eine Pflegeimmobilie sinnvoll.

Sie sind an Anlegerobjekten mit betreutem Wohnen interessiert? Dann sollten Sie sich eines unserer aktuellen Projekte ansehen: Die Drautalresidenz befindet sich in absoluter TOP-Lage und ermöglicht Renditen von bis zu 7,32 %.

Drautalresidenz - betreutes Wohnen

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Um den Wert einer Immobilie zu erhalten und attraktive Wohnbedingungen für Mieter zu schaffen, kommen Vermieter von Anlegerwohnungen um regelmäßige Instandsetzungsarbeiten nicht herum. Je nach Umfang unterscheidet man dabei zwischen Renovierung, Sanierung und Modernisierung. Je größer die Umbaumaßnahmen, desto höher der finanzielle Aufwand – weshalb Sie unbedingt vorher kalkulieren sollten, ob die Rentabilität dadurch steigt oder zumindest erhalten bleibt.

Wie sich Renovierung, Sanierung und Modernisierung im Detail unterscheiden, in welchem Umfang Sie als Vermieter für Instandsetzungsarbeiten verantwortlich sind, erfahren Sie im Folgenden.

Renovierung

Renovierungsarbeiten beziehen sich vorwiegend auf optische Maßnahmen, die dazu dienen, den Zustand des Mietobjekts aufrechtzuerhalten und das Wohngefühl zu verbessern. Darunter fallen z. B. neue Bodenbeläge oder Fliesen, das Abschleifen eines Parkettbodens oder Malerarbeiten. Um den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu gewährleisten, zählen regelmäßige, kleinere Renovierungsarbeiten grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Vermieters – es sei denn, Ihr Mietvertrag enthält eine sogenannte Renovierungsklausel, die z. B. besagt, dass der Mieter beim Auszug aus der Wohnung die Wände streichen muss.

Sanierung

Unter Sanierungsarbeiten versteht man größere Reparaturen oder den Austausch von Bauteilen, um den baulichen Zustand der Wohnung zu verbessern, sie in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen oder Mängel zu beheben.

Handelt es sich bei den Mängeln um solche, die die Bewohnbarkeit der Wohnung beeinträchtigen – etwa undichte Fenster, eine defekte Heizung, das Trockenlegen eines nassen Kellers oder undichte Wasserleitungen – sind Sie als Vermieter in jedem Fall verpflichtet, diese zu beheben und die Kosten dafür zu tragen. Teile dieser Kosten können Sie als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umlegen.

Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Wohnkomfort und/oder die Energieeffizienz eines Wohnobjekts zu verbessern. Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen sind die Installation einer neuen Heizungsanlage, die Verbesserung der Wärmedämmung, der Austausch veralteter Elektroinstallationen sowie der Einbau breiter Türen bzw. einer bodengleichen Dusche im Sinne der Barrierefreiheit..

Modernisierungen zahlen sich für Vermieter aus, weil Sie damit sowohl den Marktwert Ihrer Immobilie steigern als auch die Energiekosten senken können.

Zahlt es sich aus zu sanieren bzw. zu modernisieren?

Wie rentabel Umbauarbeiten an Ihrer Immobilie letztendlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Höherer Mietzins: Eine Sanierung steigert die Attraktivität und den Marktwert einer Wohnung – was einen höheren Mietpreis rechtfertigt. Um die Mietpreissteigerung im Rahmen zu halten, orientieren Sie sich am besten an vergleichbaren Objekten am Markt.

Leerstand: Je moderner und komfortabler eine Wohnung, umso attraktiver ist sie für potentielle Mieter, was die Nachfrage erhöht und das Risiko für Leerstände verkürzt. Gerade bei längeren Leerständen erleiden Sie als Vermieter schnell Verluste.

Energieeffizienz: Energetische Sanierungsmaßnahmen senken die Energiekosten – das bedeutet langfristige Einsparungen, die wiederum die Rentabilität der Sanierung erhöhen.

Wertsteigerung: Eine umfassende Sanierung steigert den Gesamtwert eines Wohnobjekts, was sich einerseits auf Ihre Kreditwürdigkeit, andererseits auch auf den Verkaufswert der Immobilie auswirkt.

Steuervorteile: In bestimmten Fällen können Sie als Vermieter steuerliche Vorteile wie Abschreibungen oder Förderungen für Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Um sämtliche Möglichkeiten auszuloten, greifen Sie am besten auf das Know-how eines Steuerberaters zurück.

WICHTIG: Vor jeder geplanten Sanierung bzw. Modernisierung sollte eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, die Aufschluss über die Rentabilität der Umbauarbeiten gibt. Dabei sollten die Sanierungskosten, die erwarteten Mieteinnahmen, die potenziellen Einsparungen bei den Betriebs- und Energiekosten sowie eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie mit einkalkuliert werden. Die Kosten für eine Sanierung bzw. Modernisierung werden anfangs oft unterschätzt, genauso wie die Zeit, die dafür benötigt wird und der damit verbundene Leerstand der Wohnung. Wer einen Handwerksbetrieb mit der Sanierung beauftragt, sollte unbedingt darauf achten, dass auf der Auftragsbestätigung feste Fristen und Termine für die Fertigstellung vermerkt sind.

Sanierung und Modernisierung: Welche Förderungen gibt es für Vermieter?

Wohnbauförderung: In mehreren österreichischen Bundesländern gibt es Wohnbauförderungen, die Vermietern finanzielle Unterstützung für Renovierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bieten – z. B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

Klima- und Energiefonds: Der Klima- und Energiefonds umfasst verschiedene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohnungen. Diese umfassen Finanzspritzen und zinsgünstige Darlehen für energieeffiziente Umbauten.

Bundesförderungen: Auch der Bund bietet diverse Förderprogramme rund um Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen an, die Sie Vermieter nutzen können. Detaillierte  Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

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Um in Österreich eine Mieterhöhung durchzusetzen, müssen bestimmte Gründe erfüllt sein. Welche das sind und welche Richtwerte für die Erhöhung gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wer als Vermieter langfristig angemessene Renditen anstrebt, kommt um regelmäßige Mieterhöhungen kaum herum. Da Mieter in Österreich durch eine Mietsicherungsklausel geschützt sind, müssen für eine Anhebung der Miete jedoch triftige Gründe vorliegen bzw. gewisse Bedingungen erfüllt werden. Eine Mieterhöhung wird z. B. zum Thema, wenn Sie das vermietete Objekt renovieren oder energetisch sanieren lassen, eine Indexanpassung vorgegeben ist oder es zu einem Mieterwechsel kommt. In welchem Rahmen Sie die Miete erhöhen dürfen, hängt auch davon ab, ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder unter das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) fällt.

Bedingungen für eine Mieterhöhung

Vor allem Differenzen zwischen Mieter und Vermieter können oft nur durch gesetzliche Vorgaben des Mietvertrages geregelt werden.

  • Als Vermieter sollten Sie unbedingt abklären, welches Gesetz für Ihren Mietvertrag gilt bzw. in welchem Umfang es anwendbar ist – denn in bestimmten Fällen gilt das MRG nur teilweise.
  • Unterliegt der Mietvertrag nicht oder nur teilweise dem MRG, kann ein sogenannter „freier“ Mietzins vereinbart werden (der trotzdem im Vergleich zur Leistung angemessen sein muss).
  • Bei Mietverträgen, die voll unter das MRG fallen, sind mit dem Richtwertzins, dem Kategoriemietzins und dem angemessenen Mietzins bestimmte Beschränkungen vorgegeben.
  • Für Mietverträge mit Abschlussdatum ab. 1. März 1994 gilt der Richtwertzins, für davor abgeschlossene Verträge meist der Kategoriemietzins.
  • Der angemessene Mietzins kommt u. A. bei Geschäftsräumlichkeiten zur Geltung.
  • Unterliegt der Mietvertrag für eine Immobilie zur Gänze dem MRG, enthält er eine Indexklausel bzw. Wertsicherungsvereinbarung. Diese besagt, dass die Miete innerhalb bestimmter Richtwerte (Kategoriebeiträge) angehoben werden darf, wobei auch bestimmte Zu- und Abschläge geltend werden.

Der Richtwertzins

Der Richtwert dient als Ausgangspunkt für die Berechnung des Mietzinses (ohne Betriebskosten und diverse Zuschläge). Die Richtwerte für Mieterhöhungen werden für jedes Bundesland vom Bundesministerium für Justiz bestimmt. Dabei kommen auch Aspekte wie Lage, Ausstattung, Zustand und Größe des Mietobjekts zum Tragen. Nach MRG dürfen Mietzinse alle zwei Jahre mit 1. April gemäß der staatlichen Anpassung der Richtwerte angehoben werden.

 

Nach der letzten Anhebung um 8,6 Prozent gelten für die einzelnen Bundesländer folgende Vorgaben (pro m2 in Euro):

Wien 6,67

Steiermark 9,21

Salzburg 9,22

Tirol 8,14

Vorarlberg 10,25

Kärnten 7,81

Oberösterreich 7,23

Niederösterreich 6,85

Burgenland 6,09

 

Der Kategoriemietzins

Für den Kategoriemietzins, der für Mietverträge vor dem 1. März 1994 gilt, ist der Zustand des vermieteten Objekts ausschlaggebend – von Kategorie A (brauchbar, zeitgemäßer Zustand, mindestens 30 m2, mindestens ein Zimmer, Warmwasseranschluss etc.) bis Kategorie D (kein Wasseranschluss bzw. WC in der Wohnung oder unbrauchbarer Zustand). Wichtig: Auch, wenn Sie als Vermieter die Immobilie nachträglich renovieren oder sanieren sollten, gilt stets die Kategorie, die bei Vertragsabschluss vorhanden war.

Grundsätzlich orientiert sich der Kategoriemietzins am Verbraucherpreisindex, d. h. bei einer Inflationssteigerung von mehr als fünf Prozent steigt auch der Kategoriemietzins. Die letzte Erhöhung erfolgte im Juli 2023, die aktuellen Werte sind folgende (Euro pro m2):

Kategorie A   4,47

Kategorie B   3,35

Kategorie C   2,23

Kategorie D   (brauchbar) 2,23

Kategorie D   (unbrauchbar) 1,12

 

Der angemessene Mietzins

Dieser gilt für

  • Mietobjekte, die als Geschäftsräume genutzt werden,
  • für denkmalgeschützte Gebäude,
  • für Wohnungen der Ausstattungskategorie A und B mit einer Größe von mehr als 130 m2,
  • für Mietobjekte in Gebäuden, die mit Baugenehmigung nach 8. 5. 1945 neu bzw. durch Um- oder Zubau errichtet wurden sowie für
  • Mietobjekte mit unbefristetem Mietvertrag, für die eine nachträgliche Mietzinsvereinbarung nach einem Jahr Mindestmietdauer vereinbart wurde.

 

Die Höhe des angemessenen Mietzinses wird von einen Immobiliensachverständigen durch die Vergleichsmethode berechnet. Zusätzlich werden der Zustand sowie der Ausstattungs- und Erhaltungszustands des Objekts mit berücksichtigt.

 

Fristen für Mieterhöhungen

  • Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihren Mieter mindestens 14 Tage vor Fälligkeit der nächsten Miete schriftlich über eine Mieterhöhung zu informieren. Als Fälligkeitstermin ist seit 2013 der 5. jedes Folgemonats festgelegt.
  • Bei einer Erhöhung der Kategorie. bzw. Richtwertbeträge darf der Mietzins laut Mietrechtsgesetz jedoch erst im darauffolgenden Monat angehoben werden.
  • Unterliegt der Mietvertrag nicht dem MRG, sind keine Fristen vorgegeben. Zusätzlich können hier Mieterhöhungen bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden.

 

Weitere Gründe für eine Mieterhöhung

Modernisierung

Auch, wenn Sie für eine Immobilie modernisieren bzw. Erhaltungsarbeiten durchführen lassen, rechtfertigt dies eine Mieterhöhung. Eine umfangreiche Sanierung etwa kann auf die nächsten 10 Jahre lang auf den Mieter umgelegt werden – allerdings nur, sofern die Kosten nicht ohnehin durch die Mieteinnahmen dieser 10 Jahre abgedeckt sind. Als Vermieter sollten Sie sich allerdings dessen bewusst sein, dass Mieterhöhungen dieser Art nicht einfach durchzusetzen und von der Entscheidung einer Schlichtungsstelle bzw. sogar des Gerichts abhängig sind.

Staffelmiete

In bestimmten Mietverträgen ist eine Staffelmiete vereinbart, die automatische Zeitpunkte für eine Mieterhöhung vorsieht – wobei die Erhöhung maximal einmal jährlich erfolgen darf und in exakten Beträgen angegeben werden muss.

Neuvermietung

Möchten Sie die Miete für Ihre Immobilie bei einem Mieterwechsel erhöhen, ist dies bei freien Mietverträgen relativ einfach, bei Mietverträgen nach MRG jedoch nur im begrenzten Rahmen möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können neue Mieter eine Mieterhöhung verhindern – etwa, wenn ein Mietvertrag direkt weitergegeben wird. Dies ist zulässig, wenn,

  • wenn ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt,
  • der übernehmende Vermieter ein naher Verwandter des Vormieters ist oder
  • er bereits davor mindestens zwei Jahre in der Wohnung gelebt hat.

Auch wenn Sie selbst mit dem neuen Mieter vereinbaren, dass er den bestehenden Mietvertrag übernehmen kann, dürfen Sie keine Mieterhöhung vornehmen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Immobilie als Wohngemeinschaft vermietet ist und ein neuer Mieter in die WG eintritt.

 

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