Schlagwortarchiv für: Anlegerwohnung

Der Hund als bester Freund und die Katze gegen die Einsamkeit – es gibt viele Gründe, warum Menschen sich ein Haustier zulegen wollen. Aber müssen Vermieter die Tierhaltung in der Anlegerwohnung in jedem Fall billigen? Oder kann sie mit entsprechenden Gründen auch verboten werden?

So viel können wir Vorweg bereits verraten: Das allgemeine Haustierverbot gibt es so nicht mehr. Trotzdem gelten bei der Tierhaltung in einer Mietwohnung einige Regeln.

Die Wohnungssuche ist in den Städten ohnehin schon schwierig. Besitzt ein zukünftiger Mieter dann auch noch einen Hund, kann sie zu einer richtigen Herausforderung werden. Früher war die rechtliche Lage für den Vermieter ganz eindeutig: Er hatte freie Hand, wenn es um das Verbot oder die Erlaubnis von Haustieren in seiner Immobilie ging. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshof am 22.12.2010 kippte die Möglichkeit des generellen Haustierverbots. Dies sollte einer generellen Benachteiligung der Tierbesitzer vorbeugen. Trotzdem müssen Vermieter nicht jede Art von Tierhaltung in der Wohnung gestatten und können im Mietvertrag bestimmte Einschränkungen festsetzen.

Welche Art der Tierhaltung gestattet sein muss

Mit dem Ende des generellen Haustierverbots in Mietwohnungen wurde die Haltung bestimmter Tiere gestattet. Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen, die in Käfigen gehalten werden, Fische oder Reptilien in Terrarien dürfen sich Mieter anschaffen – auch ohne explizite Zustimmung des Wohnungseigentümers. Argumentiert wurde diese Entscheidung vom Obersten Gerichtshof damit, dass von diesen Tieren keine Schäden in der Wohnung oder eine Belästigung der Nachbarn zu erwarten ist.

Welche Tiere können in einer Mietwohnung verboten werden?

Alle freilaufenden Tiere muss der Vermieter jedoch nicht einfach tolerieren, sondern kann ihre Haltung mit einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag untersagen. Bestimmte Tierarten bedürfen außerdem einer expliziten Erlaubnis durch den Vermieter. Dazu gehören unter anderem Frettchen. Die können zwar in Käfigen gehalten werden, zählen aber zu den unüblichen Haustieren. Dasselbe gilt für Hausschweine, exotische, giftige oder anderweitig gefährliche Tiere.

Die Haltung von Hunden und Katzen können Vermieter mit guten Gründen und triftigen Bedenken ebenfalls verbieten. Dazu zählt beispielsweise die Sorge um den Zustand der Wohnung. Gerade in einer neuen oder generalsanierten Wohnung können Hunde und Katzen doch sehr deutliche Spuren oder sogar Schäden an Böden, Türstöcken und Wänden hinterlassen. Außerdem kann es durch einen Hund zu einer vermehrten Lärmbelästigung für Nachbarn kommen.

Konsequenzen bei unerlaubter Tierhaltung in der Anlegerwohnung

Schafft sich ein Mieter unerlaubterweise ein freilaufendes Haustier an, haben Vermieter eine ganz klare Handhabe. Sie können den Mietvertrag kündigen. Allerdings kann bei gutem Willen auf beiden Seiten auch eine andere Vereinbarung getroffen werden. So könnte der Vermieter beispielsweise die Kaution erhöhen, um eventuelle Schäden beim Auszug des Mieters abzudecken. Eine Erhöhung der Miete aufgrund der Tierhaltung ist jedoch nicht zulässig. Am besten ist es, das Thema bei der Vertragsunterzeichnung mit dem Mieter ganz klar zu besprechen und eigene Wünsche und Bedenken zu formulieren. Wer den perfekten Mieter gefunden hat, kann bei ihm bestimmt auf Ehrlichkeit vertrauen.

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

 

Gibt es ihn, den richtigen Zeitpunkt um eine Immobilie zu kaufen? Und wenn ja, wann ist die Zeit reif um über Eigentum nachzudenken – sei es nun für die Eigennutzung oder als Anlageobjekt?

Gleich vorweggenommen, der Kauf einer Immobilie ist natürlich immer eine sehr persönliche Entscheidung, weshalb die Antwort auf die Frage, wann der Zeitpunkt gekommen ist, auch sehr individuell ist.

Eigennutzung…

Wenn es um eine Immobilie geht, die selbst bewohnt werden soll, so sprechen wir von Eigennutzung. Hier kommt es ganz stark auf die individuellen Lebensumstände und nicht zuletzt die finanziellen Mittel an. Nicht jeder möchte sich mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung mit Anfang 20 bereits binden – einerseits örtlich an eine Stadt aber auch an die monatlichen Kosten, die durch Fremdfinanzierung und Co. entstehen.

Anders ist die Situation ab dem Alter von 30 Jahren, denn zumeist binden Job und Familie dann bereits an einen Ort, man wird sesshaft. Das zeigen auch Auswertungen, die das Alter des Durchschnittsösterreichers zum Zeitpunkt des ersten Immobilienerwerbs beleuchten. So ist der durchschnittliche Österreicher beim Kauf der ersten Immobilie 31 Jahre alt. Spannend ist ein Vergleich mit anderen Länder, denn beispielsweise in den USA liegt das Durchschnittsalter bei 29 Jahren, in Deutschland bei 34 Jahren.

Aber genauso wie sich Lebenspläne im Laufe vieler Jahre auch mehrmals ändern können, so sind es heute oftmals Vertreter der Generation 50+, die sich bewusst eine neue Immobilie leisten wollen und auch können – mit allem erdenklichen Komfort.

…oder Fremdnutzung?

Auch wenn eine Immobilie für die Fremdnutzung gekauft werden soll, ist das Alter des Erwerbers eine individuelle Entscheidung. Niedrige Zinssätze ermöglichen auch Personen mit wenig Eigenkapital einen Kauf – das senkt den Altersschnitt der Neu-Investoren. Ein Vorteil des Immobilienkaufs in jungen Jahren ist, dass zu Pensionsantritt die Finanzierungsphase bereits in die Ertragsphase übergegangen ist und so ein regelmäßiges Zusatzeinkommen in Form der Mieterträge verbucht werden kann. Aber auch der Kauf einer Anlegerwohnung mit 50+ ist interessant und sorgt für respektable Rendite in Zeiten niedriger Sparzinsen.

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

 

Wie sieht eine gute Vorsorge für Frauen in der Pension aus? Worin unterscheidet sich diese gegenüber den Männern? Finden Sie die Antworten im folgenden Beitrag.

Auch wenn viele Maßnahmen dafür sorgen sollen, dass Frauen und Männer bei der Bezahlung gleich gestellt werden, ist es leider noch immer so, dass die Einkommensschere auseinander klafft. Selbst wenn Frau das in der Gegenwart gut ausgleicht – sei es durch Teilung der Ausgaben  mit dem Partner oder durch  Beihilfen, ergibt sich für die Höhe der Pension ein tristes Bild.

So zeigen aktuelle Studien, dass Frauen in Österreich durchschnittlich um 41,86 Prozent weniger Pension erhalten als Männer. Das sind ganze 825 Euro pro Monat weniger, die Frau Österreicherin zum Leben hat. Ein alarmierender Trend, dessen Gründe schnell erklärt sind.

Es sind nach wie vor die Frauen, die unbezahlte Arbeit wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen verrichten. Dazu kommt oft jahrelanges Arbeiten in Teilzeit, damit die Work-Life-Balance im grünen Bereich ist. Unterm Strich ergeben ein niedriges Einkommen und weniger Beitragsmonate eine niedrigere Pension, das ist die traurige Realität und lässt sich auch nicht schön reden.

Rechtzeitige Vorsorge für Frauen

Um einer drohenden Altersarmut entgegen zu steuern, gilt es, früh genug mit der Altersvorsorge zu starten. Da das Sparen bei Kreditinstituten kaum Zinsen abwirft und die Börsen unsicher sind, kann der Kauf einer Anlegerwohnung die Lösung sein. Denn wer bereits in jungen Jahren mit der Finanzierung startet und erste Eigenmittel für die Anzahlung vorweisen kann, freut sich bei Pensionsantritt bereits über monatliche Mieterträge, die am Konto landen und ein fixes, zweites Einkommen darstellen.

Anlegerwohnungen sind also gerade für Frauen eine Möglichkeit, während der aktiven Phase im Berufsleben Monat für Monat vorzusorgen. Anstelle eines Dauerauftrags für ein wenig attraktives Sparprodukt, zahlt man monatliche Kreditraten zurück und schafft so Eigentum.

Safety first

Die Anlegerwohnung sorgt dabei nicht nur durch die monatlichen Mieterträge für Sicherheit, sondern kann natürlich auch jederzeit veräußert werden, sollten Sie größere Beträge für beispielsweise den barrierefreien Umbaus Ihres Hauses benötigen. Anders als Aktien, die in volatiler Zeiten rasch an Wert verlieren können, steigt der Wert von Betongold in gefragten Lagen jedenfalls.

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

 

Eine Wohnungsübergabe kann vor allem beim Auszug eines Mieters zu einer unangenehmen Situation werden. Nicht selten kommt es dabei zu Konflikten – vor allem, wenn es Schäden in der Wohnung gibt. Damit auf beiden Seiten Klarheit herrscht, ist es wichtig, bei der Übergabe ein Protokoll zu führen. Was es dabei sonst noch zu beachten gilt, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Besonders der Einzug des ersten Mieters in eine neu erworbene Anlegerwohnung kann ein fast schon sentimentaler Moment sein. Immerhin übergibt man damit nicht nur Schlüssel, sondern auch die Verantwortung für sein persönliches Eigentum an jemand anderen. Die Wahl des richtigen Mieters ist daher ganz entscheidend. Zusätzlich sollten im Zuge der Übergabe noch einmal wichtige Details besprochen werden. Haben Sie ein spezielles Anliegen an Ihren Mieter? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, ihm das zu sagen!

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Gehen Sie jede Wohnungsübergabe mit Ruhe an. Was für Vertreter von Hausverwaltungen reine Routine ist, ist für den privaten Vermieter eine eher seltene Situation. Schreiben Sie sich am besten eine Liste mit allen wichtigen Punkten, damit sie nichts vergessen.

  • Achten Sie darauf, dass beim Termin der Übergabe noch Tageslicht vorhanden ist. So können Details wie Boden und Wände besser beurteilt werden.
  • In der Regel müssen Sie die Wohnung leer an Ihren Mieter übergeben. Es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart. Halten Sie alle Einrichtungsgegenstände und die Ausstattung der Küche schriftlich fest.
  • Vergessen Sie nicht darauf, bei jedem Ein- und Auszug sämtliche Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abzulesen!

Einzug eines neuen Mieters

Führen Sie beim Einzug eines neuen Mieters auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll mit den Daten und Unterschriften aller Anwesenden. Das erleichtert Ihnen die Beurteilung der Wohnung bei seinem Auszug. Machen Sie von deutlichen Gebrauchsspuren Fotos, um später unangenehme Konflikte zu vermeiden.

Kontrollieren Sie, ob alle Fenster und Türen ordentlich schließen und Jalousien oder Rollos einwandfrei funktionieren. Nehmen Sie gemeinsam mit dem neuen Mieter alle Küchengeräte kurz in Betrieb. So sind alle anwesenden Personen Zeugen, dass die gesamte Wohnung in einwandfreiem Zustand ist. Sollte es Beanstandungen geben, notieren Sie sich diese im Protokoll und veranlassen Sie eine zügige Reparatur. Ein zufriedener Mieter ist in der Regel auch ein zuverlässiger, der für einen längeren Zeitraum in der Wohnung bleibt. Damit alles seine Richtigkeit hat, erhält auch der Mieter eine Kopie des Übergabeprotokolls.

Wohnungsübergabe beim Auszug – darauf kommt es an

Natürlich gehen wir davon aus, dass Ihr Mieter gut auf die Immobilie achtet. Doch auch beim normalen Wohnen und Leben passiert das ein oder andere Missgeschick. Nicht jede Schramme am Türstock ist gleich eine Tragödie, beim Auszug sollten Sie sich dennoch genug Zeit nehmen, um sich die gesamte Wohnung in Ruhe anzusehen.

Macht die Wohnung auf den ersten Blick einen guten Eindruck, ist das schon einmal ein positives Zeichen. Eine besenreine Übergabe ist die Voraussetzung dafür, dass Sie die Schlüssel vom ausziehenden Mieter akzeptieren können. Streifenfrei glänzende Fenster und ein blitzendes Badezimmer sind allerdings keine notwendige Anforderung. Darum muss sich der neue Mieter später selbst kümmern. Darüber hinaus gibt es noch weitere Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Gibt es offensichtliche Schäden am Boden, an den Wänden oder an einem Gerät in der Küche sowie dem Boiler im Badezimmer? Überprüfen Sie die Funktionstüchtigkeit sämtlicher Herdplatten, des Kühlschranks und der Geschirrspülmaschine. Wichtig ist, dass Sie den Geräten dabei auch wirklich genug Zeit lassen. Gerade bei der Spülmaschine kann es erst nach einigen Minuten zu einer Fehlermeldung kommen, wenn beispielsweise etwas bei der Wasserzufuhr nicht stimmt.
  • Einbauschränke, Rigipswände oder andere bauliche Änderungen müssen vom Mieter vor dem Auszug fachgerecht beseitigt werden. Dabei dürfen keine offensichtlichen Spuren zurückbleiben. Sehen Sie in der Veränderung aber Potenzial und eine mögliche Wertsteigerung Ihrer Anlegerwohnung, können Sie natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter treffen.
  • Kontrollieren Sie auch, ob ein etwaiges Kellerabteil zur Gänze ausgeräumt ist. Die Entrümpelung könnte sonst unnötige Kosten verursachen.
  • Lassen Sie sich sämtliche Schlüssel im Zuge der Übergabe zurückgeben. Vergessen Sie nicht auf Keller- und Postkastenschlüssel und achten Sie darauf, dass diese nicht verbogen sind.
  • Ist alles zu Ihrer Zufriedenheit, müssen Sie dem Mieter die Kaution zurückzahlen. Bei Schäden in der Wohnung, können Sie einen entsprechenden Teil dieses Geldes für Reparaturen verwenden.

Normale Abnutzung oder wirklicher Schaden?

In manchen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, ob ein Kratzer im Parkett noch unter die normale Abnutzung fällt oder bereits als Schaden gewertet werden kann. Leichte Kratzspuren, Abdrücke von Möbelstücken oder helle Flecken durch Teppiche lassen sich nicht vermeiden. Tiefe Dellen, Wasserschäden oder extreme Spuren von Bürosesseln müssen Sie jedoch nicht einfach so hinnehmen. In diesen Fällen können Sie einen Teil der Kaution für die Reparatur einbehalten. Dasselbe gilt für übermäßig viele oder außergewöhnlich große und tiefe Löcher in den Wänden.

Dass ein Mieter bei Auszug automatisch ausmalen muss, stimmt heutzutage nicht mehr. Sind bestimmte Wände oder Teile davon aber in einer dunklen oder knalligen Farbe gestrichen, muss er diese wieder neutral färben. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten auf jeden Fall von einem Experten beraten. Dieser kann Ihnen sagen, ob eine gewöhnliche Abnutzung oder doch schon ein Schaden vorliegt.

Sollten Sie zum Thema Anlegerwohnung oder Vorsorgewohnung und Wohnungsübergabe Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

 

So niedrig wie jetzt war das Zinsniveau noch nie. Welchen Nutzen Sie beim Kauf einer Anlegerwohnung und Vorsorgewohnung daraus ziehen können und wie Sie dies möglichst gewinnbringend tun, erfahren Sie hier:

Das Zinsniveau ist auf historischem Tiefstand und wird es wohl noch einige Zeit bleiben. Was für klassische Sparformen wie das Sparbuch noch weniger Attraktivität bedeutet, lässt hingegen Anleger jubeln, denn noch nie war es so einfach und günstig, Anlegerwohnungen zu finanzieren. Die Kreditzinsen sind momentan derart niedrig, dass die Rendite durch die Mieteinnahmen in der Praxis so gut wie immer höher ist.

Selbst bei Vorhandensein des gesamten Kaufpreises der Wunschimmobilie kann es also sinnvoll sein, einen Teil des Kaufpreises fremd zu finanzieren – so komisch das auf den ersten Blick auch klingen mag. Mit dem Zurückzahlen der monatlichen Kreditraten schaffen Anleger so Wohnungseigentum, das auch jede Krise übersteht und auch den folgenden Generationen noch Freude bereiten wird.

Krisensicher? Sicher!

Die jüngste Krise am internationalen Aktienmarkt zeigt, dass auch vermeintlich sichere Aktienpapiere aus dem Technologiebereich herbe Verluste einstecken mussten. Für viele Investoren – gerade Kleinanleger – stellt sich nun die Frage, wie man in einem durch Corona geschwächtem Wirtschaftsgefüge dennoch zu den Gewinnern zählen könnte. Investoren, die mehr als die mickrigen Sparzinsen der Banken möchten, sind mit Immobilien auf der sicheren Seite – in jeder Hinsicht.

Denn bei Einhaltung einiger Punkte, wie Lage und Wohnungsgröße, steht einer langfristigen Karriere als Anleger mit solider, steigender Rendite nichts im Wege. Denn Mietwohnungen in guten Lagen sind immer gefragt, gerade in Krisenzeiten wenn nicht jeder das notwendige Eigenkapital besitzt, um Wohnungseigentum zu realisieren. Ein zusätzliches Einkommen in Form von Mieteinnahmen sorgt Monat für Monat für die Gewissheit, sich für die richtige Anlageform entschieden zu haben. Ganz nebenbei schafft man Eigentum, das jederzeit auch wieder verkauft werden kann, sollte man seine Anlagestrategie ändern wollen.

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

 

Im folgenden Beitrag finden Sie eine Hilfestellung zum Thema Reparaturen in Anleger- und Vorsorgewohnungen. Was ist zu bedenken und wer trägt die Verantwortung im Falle einer Reparatur?

Ein tropfender Wasserhahn, ein defekter Boiler oder eine kaputte Geschirrspülmaschine – in einer Wohnung können viele Dinge kaputt werden. Auch sorgsame Mieter sind keine Garantie dafür, dass niemals Reparaturkosten entstehen. Doch nicht alle Instandsetzungskosten sind vom Vermieter zu tragen. In den meisten Fällen klärt das Mietrecht eindeutig, wer für eine bestimmte Reparatur aufkommen muss.

Regelung der Reparaturkosten im Altbau versus Neubau

Zuerst einmal macht es einen Unterschied, ob die Wohnung im Altbau oder geförderten Wohnbau liegt. In diesen Fällen kommt es nämlich zu einer Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes. Handelt es sich bei der vermieteten Immobilie um einen Neubau, spricht man von der Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes. Hier können viele Dinge, unter anderem auch die Kostenübernahme von Reparaturen, vertraglich zwischen Mieter und Vermieter geregelt werden.

Für welche Reparaturen ist der Vermieter zuständig?

In der Regel lässt sich sagen, dass sich der Vermieter um die Instandhaltung aller allgemeinen Teile des Hauses kümmern muss. Dazu gehören unter anderem Außenfenster inklusive Rollo, Haus- beziehungsweise Wohnungstür sowie Dächer und Fassaden. Dasselbe gilt für Gemeinschaftsanlagen wie eine Heizungspumpe, Aufzug, Fahrradkeller und Außenanlagen. Schäden innerhalb der Wohnung, die eine akute Gefahr darstellen, müssen ebenfalls vom Vermieter unverzüglich gerichtet werden. Gibt es etwa gravierende Probleme mit den elektrischen Leitungen, einen akuten Wasserrohrbruch oder ein gravierendes Schimmelproblem muss sich ebenfalls der Vermieter darum kümmern.

Küchengeräte und Boiler – wer bezahlt dafür?

Laut Mietrechtsgesetz ist der Mieter für die Behebung sämtlicher Schäden an den Küchengeräten zuständig. Es sei denn, es ist akute Gefahr im Verzug. Dann muss wiederum der Vermieter handeln. Ein bisschen gefinkelter ist die Sache im Neubau, denn hier gilt die vertragliche Vereinbarung. Ist die Küche mitvermietet, muss sich der Vermieter auch darum kümmern, dass alle Geräte einwandfrei funktionieren. Beim Verleih der Küche übernimmt hingegen der Mieter die Verantwortung für anfallende Reparaturkosten. Ähnlich verhält es sich mit dem Boiler im Badezimmer: Ist er mitvermietet und gehört zur Wohnungsausstattung, muss der Vermieter auch für Schäden oder Ersatz aufkommen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat oder seiner Wartungspflicht nicht nachgekommen ist.

Und der tropfende Wasserhahn? Für sämtliche Armaturen, Steckdosen und Schalter ist der Mieter zuständig. In diesen Fällen muss er sich selbst um eine sachgemäße Reparatur kümmern.

Mietzinsminderung aufgrund schwerer Mängel

Kommt der Vermieter seinen Instandhaltungspflichten nicht nach, kann der Mieter eine Mietzinsminderung verlangen. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Wohnung durch den Mangel nur mehr eingeschränkt genutzt werden kann. Das wäre zum Beispiel bei einer defekten Therme, undichten Fenstern oder Schimmel der Fall.

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

 

Balkon, Badewanne & Co: Ansprüche an Wohnungen steigen
Die Ansprüche an Wohnungen steigen und das aus gutem Grund. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Ansprüche an eine Anlegerwohnung oder Vorsorgewohnung gestellt werden.

Gut ein Viertel ihres monatlichen Nettogehalts geben die Österreicherinnen und Österreicher nämlich für die eigenen vier Wände aus. Ob als Eigentum oder zur Miete spielt dabei keine Rolle, denn in jedem Fall handelt es sich dabei um ganz schön viel Geld. Das eigene Zuhause muss aus diesem Grund auch gut ausgestattet sein und die eigenen Ansprüche erfüllen, um die richtige Lebensqualität für diesen Preis zu bieten. Nicht nur Eigentümer, auch Mieter achten daher vermehrt auf einen gewissen Standard. 

Ruhige Lage, gute Raumaufteilung

Neben der bevorzugt ruhigen Lage mit guter Verkehrsanbindung spielen unter anderem die Raumaufteilung und die Ausstattung der Wohnung eine wichtige Rolle. Während sich Neubauwohnungen in der Regel durch effiziente Grundrisse und großzügige Freiflächen wie Balkon oder Terrasse auszeichnen, sieht man sich im Altbau häufig mit Durchgangszimmern und älterer Ausstattung konfrontiert. Diese Wohnungen bringen auf der anderen Seite jedoch einen gewissen Charme mit sich, der bei vielen Mietern sehr gefragt ist. Wer auf der Suche nach einer Anlegerwohnung ist, muss stets das Gesamtpaket betrachten und dabei auch bedenken, wie und wer der zukünftige ideale Mieter sein sollte.  

Vom Haus zur Wohnung, vom Land in die Stadt

Der Trend beim Wohnen zeigte im Verlauf der letzten Jahre in eine ganz eindeutige Richtung. Immer mehr Menschen zieht es wegen Ausbildung oder Beruf vom Land in die Stadt und zugleich von einem Haus in eine Wohnung. Viele davon sind potenzielle Mieter für die Zukunft. Dieser Trend zeigt eindeutig, wie sich der Immobilienmarkt in den kommenden Jahren entwickeln wird. Mietwohnungen bleiben gefragt, vor allem jene mit einem entsprechend hohen Standard. 

Ausstattung bei Vorsorgewohnungen

Eine gehobene Ausstattung steigert die Vermietbarkeit und damit auch die Rendite einer Wohnung für die Pensionsvorsorge. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Vorsorgewohnung auf all jene Dinge, die für Mieter besonders wichtig sind. Eventuelle Freiflächen, die Ausstattung des Badezimmers und ein zur Wohnung gehörender Parkplatz sind dabei genauso wichtig wie die Raumaufteilung. Auch wenn ein Lift im Haus die Betriebskosten erhöht, eine Wohnung im Dachgeschoss ist schwieriger zu vermieten, wenn die zukünftigen Bewohner tagtäglich viele Stufen überwinden müssen. Auch Abstellflächen wie ein Kellerabteil erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie. Denken Sie beim Kauf Ihrer Vorsorgewohnung daran, dass sich Ihre zukünftigen Mieter einen bestimmten Standard wünschen. Das kommt übrigens auch Ihnen selbst zugute, denn mit der monatlichen Miete hilft Ihr Mieter Ihnen, die Kreditrate zu tilgen. So sorgen Sie optimal für Ihren Pension vor und schaffen gleichzeitig attraktiven Wohnraum für andere. 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie HIER

Beitragsbild: canva.com

Die „Dos and Donts“ eines Vermieters – und Fehler, die es als Neu-Vermieter gilt, zu vermeiden.

Es ist geschafft – die erste eigene Anlegerwohnung ist gekauft. Die ersten Besichtigungen mit potentiellen Mietern sind vereinbart.. Das Leben als Vermieter steht quasi in den Startlöchern und natürlich will man gerade zu Beginn keine Fehler begehen, die sich womöglich nur schwer im Nachhinein korrigieren lassen. Schließlich zeigen Umfragen, dass viele Immobilienbesitzer erst gar nicht vermieten, weil sie Angst vor Chaos mit den Mietern haben. Mietnomaden, verspätete Zahlungen und komplexes Mietrecht – niemand will die Kontrolle über seine Immobilie verlieren. Doch diese Angst ist oftmals unbegründet, wenn man sich an einige Regeln hält.

Was gilt es also zu beachten, um in eine möglichst erfolgreiche Vermieterlaufbahn zu starten? Wir zeigen die drei ersten Schritte auf und weisen auf Fehler hin, die man keinesfalls begehen sollte.

Step by step

1.) Wer die Wahl hat, …

…hat die Qual. Naja, ganz so schlimm ist es natürlich nicht, aber nichtsdestotrotz ist eine durchdachte Auswahl der Mieter sehr wichtig. Gerade wenn es um die Zahlungsfähigkeit geht, ist eine gute Recherche oder das Einfordern einer Zahlungsfähigkeit ratsam. Auch die sozialen Netzwerke stellen im Internetzeitalter eine gute Informationsquelle dar und vervollständigen das Bild vom potentiellen Mieter.

2.) Vertraglich festhalten!

Der perfekte Mieter wurde gefunden? Glückwunsch! Nun gilt es, alles Wesentliche schriftlich festzuhalten. Nehmen Sie von mündlichen (Neben-) Vereinbarungen möglichst Abstand, denn in der Praxis sind es oftmals diese Absprachen genau der Grund für so manchen Streit und Unstimmigkeiten. Das gilt auch – oder gerade – dann, wenn Sie an Freunde oder Familienmitglieder vermieten. Das Sprichwort „Strenge Rechnung, gute Freundschaft“ kommt nicht von ungefähr und sollte gerade wenn es um so etwas Essentielles wie eine Mietwohnung geht selbstverständlich sein. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für das Übernahmeprotokoll und den Mietvertrag – beides soll unbedingt VOR dem Einzug des neuen Mieters unterzeichnet werden.

3.) Kaution nicht vergessen

Die Kaution gibt dem Vermieter zusätzliche Sicherheit und sollte auf keinen Fall vergessen werden, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Sie stellt eine Ausfallsrücklage dar, wer als Vermieter freiwillig darauf verzichtet, muss etwas bei einem Mietentfall oder Beschädigungen in der Wohnung rechtliche Schritte gehen. Im Normalfall einigt man sich auf eine Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten inklusive Betriebskosten, sie kann in Form einer Bankgarantie oder auch bar übergeben werden. Auch hier gilt: Unbedingt schriftlich festhalten!

Beachtet man die Basics auf den ersten Schritten als Vermieter, steht einer erfolgreichen Vermieterkarriere nichts mehr im Wege!

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

 

Die eigene Garage oder ein Parkplatz ist für viele Mieter ein großes Plus, wenn es um die perfekte Wohnung geht.

Die lästige Suche nach einem passenden Stellplatz spätabends oder mit viel Gepäck im Kofferraum gehört damit nämlich endlich der Vergangenheit an. Aber muss eine Anlegerwohnung unbedingt über eine zusätzliche Abstellmöglichkeit für einen PKW verfügen?

Parkplatz hebt Wert der Wohnung

Ganz klar, wer einem zukünftigen Mieter eine Wohnung mit Parkplatz anbieten kann, hat einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Auch im urbanen Raum besitzen nach wie vor viele Menschen ein Auto. Je zentraler die Wohnung liegt, umso entscheidender wird die Frage: Wohin mit dem PKW? Das Parken in der blauen Zone ist mit Ausnahmegenehmigung für Anrainer zwar möglich, die Parkplatzsuche wird aber trotzdem zum Problem. Abhängig vom Wochentag und der Uhrzeit ist es oft reine Glückssache, ob und wo man das Auto abstellen kann.

Ein Parkplatz, der explizit der Anlegerwohnung zugeteilt ist, steigert daher nicht nur die Beliebtheit der Immobilie bei potenziellen Mietern, sondern hebt auch den Wert der Wohnung. Schließlich ist der PKW-Stellplatz ein Teil davon und wird ebenfalls zum Mietzins hinzugerechnet. Neben zugeteilten Stellplätzen gibt es bei manchen Häusern auch Parkplätze auf den Allgemeinflächen, die von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt werden können. Diese beeinflussen zwar nicht die Höhe der Miete, tragen aber trotzdem positiv zum Gesamteindruck der Immobilie bei.

Vorteile einer Garage

Eine Garage ist für jeden Autobesitzer natürlich die beste Lösung, um Rost und anderen Schäden vorzubeugen. In einer eigenen Garagenbox gibt es außerdem zusätzlichen Stauraum für all jene Dinge, die sonst in der Wohnung oder im Keller landen würden. Sowohl ein Tiefgaragen-Stellplatz als auch die Garagenbox heben den Mietzins zusätzlich. Letztere kann auch gut separat vermietet werden, wenn der Wohnungsmieter keine Verwendung für die Garagenbox hat. Natürlich schlagen sich Parkplatz und besonders eine Garage auf den Kaufpreis der Wohnung. Wer sich in einem engen finanziellen Rahmen bewegt, muss daher eventuell bestimmte Kompromisse eingehen.

Kauf einer Vorsorgewohnung ohne PKW-Stellplatz

Der Kauf einer Anlegerimmobilie ohne dazu gehörenden Parkplatz muss kein Nachteil sein. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Ausbau seines Netzes sowie die steigende Beliebtheit von Fahrrädern und E-Bikes bringt immer mehr Menschen dazu, auf den eigenen PKW zu verzichten. Auch Car-Sharing-Angebote nehmen im Zuge der Mobilitätswende vermehrt zu und sind oft bereits Teil des Konzepts für wachsende Stadtteile. Wohnungen in der Fußgängerzone oder mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr sind besonders für Mieter interessant, die keinen eigenen PKW besitzen oder das ewige Parkplatz-Problem schon anders gelöst haben.

Bei der Entscheidung für eine Vorsorgewohnung sollte man in erster Linie bedenken, wie hoch das eigene Budget ist. Wo liegen die eigenen Prioritäten? Und welche Art von Mieter soll einmal einziehen? Wer auf diese Fragen bereits Antworten hat, kann abschätzen, ob ein Stellplatz absolut notwendig ist. Für eine zukünftige Studenten-WG spielt eher die Größe der Wohnung eine Rolle, ein Pendler will wohl kaum auf den Parkplatz verzichten.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Konzeption einer Anleger- und Vorsorgewohnung haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns.

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

 

Spricht man von einer  barrierefreie Wohnung, haben die meisten von uns unweigerlich das Bild eines Rollstuhls im Kopf.

Doch eine Immobilie ohne Hindernisse bietet auch in anderen Lebenssituationen einen großen Vorteil. Nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Personen und Familien mit Kindern profitieren von schwellenlosen Türen und Co.

Wann gilt eine Wohnung als barrierefrei?

Damit eine Immobilie wirklich als barrierefrei gilt, sind zahlreiche bauliche Richtlinien zu erfüllen. Ob ein Neubau anpassbar beziehungsweise als barrierefreie Wohnung geplant werden muss, hängt davon ab, wie viele Wohneinheiten darin Platz finden sollen. Diese Vorgabe ist wie das Baurecht selbst von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Generell müssen neue Wohnbauten nach der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen gleichermaßen nutzbar und damit an die individuellen Anforderungen anpassbar sein. Das heißt, dass eine Wohnung mit wenig baulichem Aufwand für einen blinden Menschen genauso wie für eine Person im Rollstuhl zu adaptieren sein muss. Dafür sind bereits bei der Planung viele Aspekte zu beachten. Unter anderem gehören dazu entsprechend große Wendekreise in den einzelnen Räumen, kontrastreiche Farbgestaltung und Handläufe sowie Bedienelemente in gut erreichbarer Höhe. Von der idealen Breite einer Tür bis zur Sichthöhe von Fenstern und Brüstungen – es gibt zahlreiche Vorgaben und Maße, an die sich Planer von barrierefreien Wohnräumen halten müssen.

Bedürfnisse aller Menschen beachten

Die Gründe, warum Menschen in Wohnräumen besondere Bedürfnisse haben können, sind so vielfältig wie die Bewohner selbst. Diese Anforderungen können sich im Laufe eines Lebens auch sehr schnell ändern. Ein gebrochenes Bein stellt den Mieter einer Wohnung im Dachgeschoß ohne Lift bereits vor große Herausforderungen. In einem modernen Lebensumfeld ist der Gips zwar lästig, ein selbständiges Leben aber nicht weiter beeinträchtigt. Moderne Wohnräume, die solche Umstände schon berücksichtigen, erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit bei Mietern. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn schließlich bieten sie die Möglichkeit, ein langfristiges Zuhause zu werden. Wer also in eine barrierefreie Anlegerwohnung investiert, hat gute Chancen Mieter zu finden, die über Jahre hinweg bleiben.

Barrierefreiheit als großes Plus einer Anlegerwohnung

Wer sich für eine Vorsorgewohnung im Neubau mit hochmodernen Standards entscheidet, ist auch hinsichtlich Barrierefreiheit höchstwahrscheinlich auf der sicheren Seite. So erweitert sich der Kreis potenzieller Mieter ganz automatisch und die baulichen Gegebenheiten sind nicht nur für Bewohner mit Behinderung von Vorteil. Wer die barrierefreie Wohnung im Alter einmal selbst nutzen möchte, profitiert ebenfalls von einem gut zugänglichen Badezimmer, leicht zu bedienenden Rollos oder einer flachen Rampe statt Stufen im Eingangsbereich des Hauses. So wird aus der finanziellen Vorsorge für die Pension eine weitere reale Erleichterung im Alter.

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/