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Wer eine Immobilie sucht, hat in der Regel konkrete Preisvorstellungen und einen bestimmten finanziellen Rahmen, der nicht überschritten werden sollte.

Die meisten Menschen verfügen über ein gewisses Eigenkapital, finanzieren jedoch einen großen Teil der Kosten mithilfe eines Bankkredits. Was bei der Suche nach der perfekten Anlegerwohnung oder Immobilie für den Eigenbedarf oft in den Hintergrund rückt: Neben dem eigentlich Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an. Generell sollten Käufer daher von Nebenkosten in einer Höhe von etwa zehn Prozent des Kaufpreises ausgehen und diese unbedingt in ihre Kalkulationen mit einbeziehen. Doch was muss da eigentlich zusätzlich bezahlt werden?

Welche Nebenkosten erwarten Sie beim Wohnungskauf?

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Auch wenn theoretisch sowohl Verkäufer als auch Käufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten haben, wird sie in der Praxis meist zur Gänze vom Übernehmer beglichen. Wer letztlich dafür aufkommt, sollte daher unbedingt im Kaufvertrag geregelt sein.

Eintrag im Grundbuch

Auch der Eintrag im Grundbuch ist kostenpflichtig und beläuft sich auf 1,1 Prozent des Kaufpreises. Möchten Sie auf das Objekt eine Hypothek aufnehmen, wird eine weitere Eintragung im Grundbuch fällig, welche sich auf 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts beläuft. Zusätzlich wird eine pauschale Eingabengebühr in der Höhe von 44 Euro bei elektronischer und 62 Euro bei nicht-elektronischer Antragstellung verrechnet.

Anwalts- oder Notarkosten

In der Regel wird der Kaufvertrag einer Immobilie von einem Anwalt oder einem Notar errichtet. Abhängig von den jeweiligen Kammertarifen schlagen die Kosten für diese Dienstleistung mit etwa 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises zu Buche. Die Unterschriften auf dem Kaufvertrag müssen für die Eintragung des Wohnungseigentumsrecht ins Grundbuch außerdem beglaubigt sein. In der Regel fallen auch dafür die jeweiligen Kammertarife an, manchmal ist aber auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für Vertragserrichtung und Beglaubigung möglich.

 Maklerprovision

Erfolgt die Vermittlung der Immobilie über einen Makler, wird für dessen Tätigkeit eine Provision fällig. Diese richtet sich nach der Höhe des Wohnungswertes:

bis 36.336,42 Euro max. vier Prozent vom Kaufpreis
von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro max. 1.453,46 Euro
ab 48.448,52 Euro max. drei Prozent vom Kaufpreis

Beachten Sie außerdem, dass zuzüglich zu diesen Provisionsbeträgen auch noch die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer von 20 Prozent verrechnet wird.

Nebenkosten des Finanzierungskredits

Neben den Zinsen, die über die gesamte Laufzeit des Kredits fällig werden, entstehen bei der Wohnungsfinanzierung weitere Gebühren und Spesen. Dazu zählen etwaige Bearbeitungsgebühren und Bewertungskosten, aber auch Kontoführungsgebühren und Prämien für die Kredit-Restschuldversicherung. Wie hoch diese zusätzlichen Kosten tatsächlich sind, hängt nicht nur von der Bank, sondern auch von der Bonität des Kreditnehmers ab. Es lohnt sich, Angebote unterschiedlicher Kreditinstitute miteinander zu vergleichen und das eigene Verhandlungsgeschick ein wenig auf die Probe zu stellen.

 

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Beitragsfoto: Pixabay

Sollten Sie weitere Fragen zu Nebenkosten beim Wohnungskauf haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Wissen ist Macht – oder anders formuliert: Bevor man sich auf Neuland begibt und den Kauf der ersten Anlegerwohnung in Betracht zieht, sollte man sich Wissen aneignen über die wichtigsten Eckpfeiler des Investments. Die Pflichten und Aufgaben des Bauträgers gehören zweifellos auch zu den Basics, über die man Bescheid wissen sollte. Nur so ist sichergestellt, dass man als Neo-Investor gut informiert das Angebot der einzelnen Projekte vergleichen kann und für sich das richtige Investment findet.

Das gesamte Baumanagement

Der Bauträger zeichnet sich für eine Vielzahl von Leistungen verantwortlich. Das gesamte Baumanagement – vereinfacht gesagt ist es das, wofür der Bauträger steht. Zu den Leistungen und Aufgaben zählen unter anderem:

  • Beschaffung des Grundstücks samt Prüfung der Projektvoraussetzungen
  • Projektentwicklung (inkl. Planungsphase)
  • Entwicklung des Bau- und Nutzungskonzepts
  • Projektsteuerung
  • Baureifmachung
  • Baubetreuung

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

Rechtlich gesehen finden sich die Pflichten des Bauträgers im Bauträgervertragsgesetz (BTVG), das in einer umfassenden Novelle zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Der Wohnungserwerber wird darin geschützt, wenn der Bauträger während der Errichtungsphase insolvent wird. Ratenpläne, an den Baufortschritt gekoppelt, geben Sicherheit.

Tipp für den Neu-Anleger

Der Bauträger sorgt für eine einwandfreie Ausführung und muss Mängel, die während der Bauzeit oder des Gewährleistungszeitraums auftreten, beseitigen. Seinem Kunden gegenüber haftet der Bauträger übrigens auch für Fehler im Bereich der Ausführungsleistungen. Ist man sich unsicher, ob ein Bauträger der richtige Partner für die geplante Investition ist, empfiehlt es sich, bestehende Referenzobjekte zu besichtigen und sich selbst ein Bild zu machen. Denn: Ein Blick sagt mehr als tausend Worte!

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Die Finanzierung ist geregelt, der Kaufvertrag unterschrieben und Ihre Anlegerwohnung ist bereit für den Einzug des ersten Mieters. Doch wo inseriert man eine Wohnung am besten und auf welche Details sollte man bei einer Anzeige achten? Eines ist nämlich klar: Mit einem attraktiven Inserat finden Sie den perfekten Mieter schneller. Wir haben die wichtigsten Punkte einer Wohnungsannonce für Sie zusammengefasst.

Überschrift – machen Sie potenzielle Mieter neugierig

Eine aussagekräftige Überschrift macht neugierig und verleitet Interessenten dazu, einen genaueren Blick auf die Anzeige zu werfen. Wählen Sie den Titel Ihres Inserats also mit Bedacht. Erwähnen Sie die Größe der Wohnung, die Zimmeranzahl und eventuelle Vorzüge wie eine eigene Garage oder Freiflächen.

Professionelle Fotos

Innerhalb von Bruchteilen einer Sekunden beurteilen wir, ob eine Information für uns relevant ist. Bilder helfen dabei, die Spreu möglichst rasch vom Weizen zu trennen. Wer seine Immobilie mit professionellen Fotos bewirbt, hat daher einen entscheidenden Vorteil. Folgende Punkte gilt es bei den Bildern Ihrer Anlegerwohnung zu beachten:

  • Die Fotos sollten hell und kontrastreich sein. Fotografieren Sie unbedingt bei Tageslicht!
  • Zeigen Sie – wenn möglich – ganze Räume.
  • Detailfotos von besonderen Elementen (wie z.B. ein schöner Holzboden) betonen die Vorzüge Ihrer Wohnung.
  • Zeigen Sie Räume aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • Vergessen Sie nicht auf Außen- und Allgemeinflächen.

Die Anzahl der Fotos hängt natürlich von der Wohnungsgröße ab. Zeigen Sie möglichst viel von den guten Seiten Ihres Objekts, aber überfluten Sie Interessenten nicht mit unzähligen ähnlichen Bildern.

Der Text – aussagekräftig und informativ

Neben der Größe einer Wohnung sind Mieter an vielen weiteren Informationen wie Lage, Ausstattung von Badezimmer und Küche oder Freiflächen interessiert. Füllen sie die zutreffenden Kriterien bei einer Online-Anzeige genau aus – das erspart viel Zeit für die Beantwortung vermeidbarer Fragen. Verschweigen Sie vermeintliche Nachteile wie ein Durchgangszimmer nicht. Das führt oft zu Enttäuschungen bei der Wohnungsbesichtigung. Je genauer ein Interessent die Wohnung vor der Besichtigung kennt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er tatsächlich einziehen möchte.

Angaben zu Miete und weiteren Kosten

 Je transparenter die Kosten sind, umso eher sprechen Sie jene Personen an, die als Mieter in Frage kommen. Neben dem Mietzins sollten Sie auch die Betriebskosten angeben. Viele Interessenten wollen wissen, wie hoch die Heizkosten sind und ob diese bereits in den Betriebskosten inkludiert sind. Vergessen Sie nicht, die gewünschte Kaution und die eventuell fällige Provision anzugeben.

Wo kann ich meine Wohnung inserieren?

Auch wenn sich viele Dinge bereits ausschließlich online abspielen, in Sachen Wohnungssuche werfen immer noch viele Menschen einen Blick in regionale Tageszeitungen. Hier müssen Sie Inserate zwar auf das Wesentliche reduzieren, erreichen dafür aber eine lokale Zielgruppe. In den bekannten Onlineportalen sind Anzeigen privater Anbieter häufig kostenlos und sie bieten mehr Platz für Informationen als gedruckte Inserate. Nutzen Sie das breite Angebot unterschiedlicher Plattformen, um ein möglichst großes Publikum zu erreichen.

Kunden von Captura genießen Rund-um-Sorglosservice

 Wer sich für eine ImmoPension mit unserem Rund-Um-Sorglospaket entscheidet, muss sich um all das erst gar nicht kümmern. Die Profis unserer exklusiven Partnerunternehmen übernehmen die gesamte Mietersuche, das Vermietungsservice und sämtliche Angelegenheiten der Hausverwaltung.

 

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 Bild: Pixabay

Der Blick ins Grundbuch. Er ist unumgänglich, wenn man als potentieller Anleger mit dem Kauf einer Immobilie liebäugelt. Andernfalls sieht man nicht, wer „bücherlicher Eigentümer“ der Immobilie ist und welche Belastungen eingetragen sind. Immobilien und Grundbuch gehören unweigerlich zusammen – wir fassen die wichtigsten Basics zusammen.

Grund und Buch

Das Grundbuch ist eigentlich kein Buch sondern ein öffentliches Register, das in Österreich von den Bezirksgerichten geführt wird. Im Grundbuch sind die Rechtsverhältnisse von Liegenschaften festgehalten. Erwirbt man eine Immobilie, wird man ins Grundbuch eingetragen.

Das Grundbuch besteht aus zwei Teilen – dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Eigentumsverhältnisse und alle zur Liegenschaft gehörenden Grundstücke (Parzellen) sind darin angeführt. Die mit einer Liegenschaft verbundenen Rechte wie Vorverkaufsrecht, Wegrecht sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote finden sich ebenso im Hauptbuch.

Urkundensammlung

In der Urkundensammlung hingegen finden sich die zur Liegenschaft gehörigen Urkunden, aufgrund derer eine Eintragung vorgenommen wurde. Das kann zum Beispiel ein Kauf- oder Schenkungsvertrag sein. Grundbuchseintragungen können ausschließlich auf Grund von Urkunden erfolgen. Seit 2006 werden Urkunden im elektronischen Urkundenarchiv der Justiz gespeichert.

Einsicht

In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen. Den Grundbuchauszug kann man bei jedem Bezirksgericht während der Amtsstunden anfordern. Auch jeder Notar kann Einsicht in das Grundbuch gewähren.

Für den PC-affinen Immobilieninteressenten ist auch eine Einsicht online möglich (weiterführende Links finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600340.html ).

Generell gilt: Für den Laien sind Grundbuchauszüge oft etwas unübersichtlich – vor allem bei großen Wohnungseigentumsanlagen mit vielen Miteigentümern und zahlreichen Pfandrechten. Hier empfiehlt es sich, auf die Hilfe von Profis zurück zu greifen und sich alle relevanten Eintragungen erklären zu lassen. Denn Umstände die im Grundbuch aufscheinen, aber vom Käufer übersehen werden, können später nicht als Mangel geltend gemacht werden.

Wichtiger Hinweis für Leser: Der vorliegende Text soll eine Übersicht zum Thema Grundbuch geben. Diese Inhalte wurden bestmöglich recherchiert und wiedergegeben. Die Captura Unternehmensgruppe ist jedoch nicht befugt notarielle Auskünfte zu erteilen. Eine Haftung irgendeiner Art wird diesbezüglich daher ausgeschlossen.

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Neuestes Projekt: Oasis Premstätten, Anleger- und Vorsorgewohnungen im Süden von Graz

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