Sie machen einen großen Teil der Wohnkosten aus und müssen auch bei einer Anlegerwohnung stets im Voraus mitbedacht werden: die Betriebskosten – auch als zweite Miete bezeichnet. Zu ihnen zählen nicht nur die Kosten für Müll, Kanal und Lift, sondern auch Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsprämien und spontan auftretende Ausgaben wie etwa für Schädlingsbekämpfung. Doch welche Kosten können auf den Mieter umgewälzt werden? Und was gilt es bei der Betriebskostenabrechnung zu beachten?

Was versteht man unter Betriebskosten?

Zu den Betriebskosten zählen sämtliche Kosten, Abgaben und Gebühren, die beim Betrieb einer Wohnung anfallen. Ist die Wohnung vermietet, können bestimmte Teile der Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Einmal im Jahr – der Stichtag ist jeweils der 30. Juni – muss eine genaue Betriebskostenabrechnung mit einer Auflistung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben erfolgen und dem Mieter übermittelt werden. Die Abrechnung entfällt, wenn sich Mieter und Vermieter bei Vertragsabschluss auf eine Pauschale einigen.

Nicht zu verwechseln sind die Betriebskosten mit den laufenden Kosten, die das Bewohnen einer Wohnung verursacht, wie etwa Strom und Heizung. Auch Reparaturen oder bauliche Maßnahmen gehören nicht zu den Betriebskosten und müssen je nach Art und Ort des Schadens vom Mieter selbst oder vom Vermieter getragen werden.

Welche Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden?

Welche Kosten dem Mieter verrechnet werden dürfen, ist bei Wohnungen, die unter die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes fallen, genau geregelt. Dazu gehören:

  • Kosten für Kaltwasser und Abwasser
  • Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen wie Wasch- und Trockenräume, Stiegenhäuser und Außenflächen. Dazu gehören unter anderem Strom, Beleuchtung und Heizung für Allgemeinflächen und die Wartung und Instandhaltung von Liftanlagen und Spielplätzen.
  • Versicherungsprämien. Versicherungsbeiträge für Haftpflicht, Feuer- und Leitungswasserschaden machen einen großen Teil der Kosten aus. Darüber hinaus können auch die Versicherungen für Glasbruch und Sturmschäden auf den Mieter umgewälzt werden – dafür muss jedoch mehr als die Hälfte der Mieter ihre Zustimmung geben.
  • Öffentliche Abgaben wie die Grundsteuer und Gehsteigabgaben
  • Müllabfuhr
  • Rauchfangkehrer
  • Schädlingsbekämpfung

Gilt das Mietrechtsgesetz für die vermietete Wohnung nicht, muss darüber, was zu den Betriebskosten zählt, eine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen werden – andernfalls sind sämtliche Betriebskosten vom Vermieter zu tragen.

Im Schnitt mussten Mieter im Jahr 2017 mit monatlichen Betriebskosten von rund 2,10 Euro pro Quadratmeter rechnen. Bei einer Nachforderung ist es übrigens egal, ob der Mieter erst kurz vor der Betriebskostenabrechnung eingezogen ist. Es gilt: Wer zum Zeitpunkt der Abrechnung Mieter ist, hat die Nachzahlung für das vorangegangene Jahr zu übernehmen.

Welche Betriebskosten muss der Vermieter selbst tragen?

Wer Eigentümer einer Anlegerwohnung ist, ist für einen Teil der Kosten selbst verantwortlich. Dazu zählen etwa:

  • Verwaltungskosten
  • Bankspesen und Kontoführungsgebühren
  • Reparaturen des Kamins, von Rohrbrüchen, Gegensprechanlage und Stiegenhauslicht
  • Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz
  • Kosten für besondere Ausstattung (z.B. eine Taubenabwehranlage)
  • Entsorgung von Bauschutt und Gerümpel

Bei Leerstand der Wohnung müssen natürlich auch alle anfallenden Betriebskosten vom Eigentümer weiter bezahlt werden. Für solche Fälle ist es ratsam, stets eine ausreichend große Rücklage auf die Seite zu legen.

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Wissen ist Macht – oder anders formuliert: Bevor man sich auf Neuland begibt und den Kauf der ersten Anlegerwohnung in Betracht zieht, sollte man sich Wissen aneignen über die wichtigsten Eckpfeiler des Investments. Die Pflichten und Aufgaben des Bauträgers gehören zweifellos auch zu den Basics, über die man Bescheid wissen sollte. Nur so ist sichergestellt, dass man als Neo-Investor gut informiert das Angebot der einzelnen Projekte vergleichen kann und für sich das richtige Investment findet.

Das gesamte Baumanagement

Der Bauträger zeichnet sich für eine Vielzahl von Leistungen verantwortlich. Das gesamte Baumanagement – vereinfacht gesagt ist es das, wofür der Bauträger steht. Zu den Leistungen und Aufgaben zählen unter anderem:

  • Beschaffung des Grundstücks samt Prüfung der Projektvoraussetzungen
  • Projektentwicklung (inkl. Planungsphase)
  • Entwicklung des Bau- und Nutzungskonzepts
  • Projektsteuerung
  • Baureifmachung
  • Baubetreuung

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

Rechtlich gesehen finden sich die Pflichten des Bauträgers im Bauträgervertragsgesetz (BTVG), das in einer umfassenden Novelle zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Der Wohnungserwerber wird darin geschützt, wenn der Bauträger während der Errichtungsphase insolvent wird. Ratenpläne, an den Baufortschritt gekoppelt, geben Sicherheit.

Tipp für den Neu-Anleger

Der Bauträger sorgt für eine einwandfreie Ausführung und muss Mängel, die während der Bauzeit oder des Gewährleistungszeitraums auftreten, beseitigen. Seinem Kunden gegenüber haftet der Bauträger übrigens auch für Fehler im Bereich der Ausführungsleistungen. Ist man sich unsicher, ob ein Bauträger der richtige Partner für die geplante Investition ist, empfiehlt es sich, bestehende Referenzobjekte zu besichtigen und sich selbst ein Bild zu machen. Denn: Ein Blick sagt mehr als tausend Worte!

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Die Lebenserwartung von Männern und Frauen steigt kontinuierlich an, zugleich sinken aber die Geburtenraten von Jahr zu Jahr. Das Ergebnis ist eine alternde Bevölkerung und ein überlastetes Pensionssystem, das seine Aufgabe nur mehr bedingt erfüllen kann. Wer seine voraussichtliche Pensionslücke kennt, kann bereits früh handeln und so der drohenden Altersarmut entgegenwirken.

In Österreich folgt das Pensionssystem der einfachen 45/65/80-Regel. Die besagt: Wer 45 Jahre lang gearbeitet und in das System eingezahlt hat, kann im Alter von 65 in Pension gehen und erhält 80 Prozent seines Brutto-Lebenseinkommens. Weil jedoch die Anzahl der Pensionsbezieher stetig steigt, während jene der Erwerbstätigen, die das System aufrechterhalten, konstant abnimmt, ist der Staat gezwungen immer mehr zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige während dieser 45 Jahre ohne Unterbrechung Vollzeit arbeiten, damit die Rechnung am Ende tatsächlich aufgeht. Längere Ausbildungs- und Studienzeiten, ein Job mit einem großen Anteil an Prämien oder Trinkgeldern und auch Karenzzeiten wirken sich negativ auf die spätere staatliche Pension aus. Es kommt zu einer sogenannten Pensionslücke, also einer Differenz zwischen der monatlichen Pensionszahlung und dem letzten aktiven Einkommen. Besonders hart trifft es dabei Frauen: Fast 50 Prozent aller Frauen im erwerbstätigen Alter arbeiten in Teilzeit, weil sie die Betreuung von Kindern oder älteren Familienmitgliedern übernehmen.

Pensionslücke gefährdet Lebensstandard

Ist die Pensionslücke zu groß, kann es beim Erreichen des Renteneintrittsalters zu einem eklatanten Abfall des Lebensstandards kommen. Fixkosten wie Miete oder die Instandhaltung des Eigenheims werden zur großen finanziellen Belastung, auch Essen oder gar Reisen sind plötzlich Luxus. Ein ruhiger Lebensabend sollte jedoch entspannt und sorgenfrei sein. Wer das Risiko der Altersarmut minimieren möchte, kommt daher um eine private Pensionsvorsorge nicht herum.

So schließen Sie Ihre Pensionslücke

Die wichtigste Regel lautet: Behalten Sie Ihre Finanzen stets im Auge! Dazu gehört auch Ihr aktuelles Pensionskonto. Alle wichtigen Angaben zu Ihrer Pension finden Sie ganz einfach online auf der Webseite der österreichischen Sozialversicherungen und können Ihre erwartete Rente auch mit dem Pensionskontorechner berechnen. Überlegen Sie sich, welchen Betrag Sie später gern monatlich zur Verfügung hätten, um sich selbst einen sorgenfreien Lebensabend zu ermöglichen. Stehen Sie noch mitten im Berufsleben, können Sie Ihre Pension eventuell mit regelmäßigen Gehaltserhöhungen oder einem Jobwechsel positiv beeinflussen. Einen ganz besonders wichtigen Stellenwert hat jedoch in jedem Fall die private Altersvorsorge in Form von Investments auf dem Finanzmarkt und Immobilien. Die ImmoPension der Captura Unternehmensgruppe ist ein wichtiger Baustein Ihrer persönlichen Absicherung und hilft Ihnen dabei, Ihre Pensionslücke zu schließen. Durch die Abkoppelung vom Finanzmarkt schafft eine Anlegerwohnung als Pensionsvorsorge zusätzliche Sicherheit, bietet einen Inflationsschutz durch indexierte Mieteinnahmen und ist darüber hinaus auch etwas, das Sie später Ihren Kindern und Enkelkindern vererben können.

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Photo by Matthew Bennett on Unsplash

Die Finanzierung ist geregelt, der Kaufvertrag unterschrieben und Ihre Anlegerwohnung ist bereit für den Einzug des ersten Mieters. Doch wo inseriert man eine Wohnung am besten und auf welche Details sollte man bei einer Anzeige achten? Eines ist nämlich klar: Mit einem attraktiven Inserat finden Sie den perfekten Mieter schneller. Wir haben die wichtigsten Punkte einer Wohnungsannonce für Sie zusammengefasst.

Überschrift – machen Sie potenzielle Mieter neugierig

Eine aussagekräftige Überschrift macht neugierig und verleitet Interessenten dazu, einen genaueren Blick auf die Anzeige zu werfen. Wählen Sie den Titel Ihres Inserats also mit Bedacht. Erwähnen Sie die Größe der Wohnung, die Zimmeranzahl und eventuelle Vorzüge wie eine eigene Garage oder Freiflächen.

Professionelle Fotos

Innerhalb von Bruchteilen einer Sekunden beurteilen wir, ob eine Information für uns relevant ist. Bilder helfen dabei, die Spreu möglichst rasch vom Weizen zu trennen. Wer seine Immobilie mit professionellen Fotos bewirbt, hat daher einen entscheidenden Vorteil. Folgende Punkte gilt es bei den Bildern Ihrer Anlegerwohnung zu beachten:

  • Die Fotos sollten hell und kontrastreich sein. Fotografieren Sie unbedingt bei Tageslicht!
  • Zeigen Sie – wenn möglich – ganze Räume.
  • Detailfotos von besonderen Elementen (wie z.B. ein schöner Holzboden) betonen die Vorzüge Ihrer Wohnung.
  • Zeigen Sie Räume aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • Vergessen Sie nicht auf Außen- und Allgemeinflächen.

Die Anzahl der Fotos hängt natürlich von der Wohnungsgröße ab. Zeigen Sie möglichst viel von den guten Seiten Ihres Objekts, aber überfluten Sie Interessenten nicht mit unzähligen ähnlichen Bildern.

Der Text – aussagekräftig und informativ

Neben der Größe einer Wohnung sind Mieter an vielen weiteren Informationen wie Lage, Ausstattung von Badezimmer und Küche oder Freiflächen interessiert. Füllen sie die zutreffenden Kriterien bei einer Online-Anzeige genau aus – das erspart viel Zeit für die Beantwortung vermeidbarer Fragen. Verschweigen Sie vermeintliche Nachteile wie ein Durchgangszimmer nicht. Das führt oft zu Enttäuschungen bei der Wohnungsbesichtigung. Je genauer ein Interessent die Wohnung vor der Besichtigung kennt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er tatsächlich einziehen möchte.

Angaben zu Miete und weiteren Kosten

 Je transparenter die Kosten sind, umso eher sprechen Sie jene Personen an, die als Mieter in Frage kommen. Neben dem Mietzins sollten Sie auch die Betriebskosten angeben. Viele Interessenten wollen wissen, wie hoch die Heizkosten sind und ob diese bereits in den Betriebskosten inkludiert sind. Vergessen Sie nicht, die gewünschte Kaution und die eventuell fällige Provision anzugeben.

Wo kann ich meine Wohnung inserieren?

Auch wenn sich viele Dinge bereits ausschließlich online abspielen, in Sachen Wohnungssuche werfen immer noch viele Menschen einen Blick in regionale Tageszeitungen. Hier müssen Sie Inserate zwar auf das Wesentliche reduzieren, erreichen dafür aber eine lokale Zielgruppe. In den bekannten Onlineportalen sind Anzeigen privater Anbieter häufig kostenlos und sie bieten mehr Platz für Informationen als gedruckte Inserate. Nutzen Sie das breite Angebot unterschiedlicher Plattformen, um ein möglichst großes Publikum zu erreichen.

Kunden von Captura genießen Rund-um-Sorglosservice

 Wer sich für eine ImmoPension mit unserem Rund-Um-Sorglospaket entscheidet, muss sich um all das erst gar nicht kümmern. Die Profis unserer exklusiven Partnerunternehmen übernehmen die gesamte Mietersuche, das Vermietungsservice und sämtliche Angelegenheiten der Hausverwaltung.

 

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 Bild: Pixabay

Stellen Sie sich den Immobilienmarkt auch wie einen Marktplatz vor, auf dem Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen? Nun ja, ganz so wird der Preis von Immobilien nicht ermittelt, aber in Zusammenhang mit der Ermittlung des Wert von Immobilien begegnen uns einige Begriffe, die wir an dieser Stelle näher erläutern.

Angebotspreis

Der Angebotspreis ist jener Preis, den – um bei unserem Marktplatz-Bild zu bleiben – der Verkäufer verlangt. Ob ein Angebotspreis gerechtfertigt ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ein Gefühl für faire Preisgestaltung erhält man beim Vergleichen mit ähnlichen Immobilien in derselben Lage. Dividieren Sie den Angebotspreis durch die Anzahl der Quadratmeter um den Quadratmeterpreis zu ermitteln, dann ist der Vergleich einfacher.

Verkaufspreis

Das ist jener Preis, den eine Immobilie tatsächlich erzielt. Der Verkaufspreis kann vom Angebotspreis massiv abweichen. Vor allem dann, wenn die Erwartungen des Verkäufers überzogen sind oder er ohnehin einkalkuliert hat, mit dem Preis weiter runter zu gehen.

Verkehrswert

Der Verkehrswert wird rechnerisch ermittelt. Für die Berechnung werden unterschiedliche Verfahren verwendet, untenstehend finden Sie eine Auflistung.

 

Verfahren zur Wertermittlung

Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LGB) ist die gesetzliche Grundlage für die Wertermittlung von Immobilien in Österreich. Es sieht drei Verfahren für die Wertermittlung vor:

  • Sachwertverfahren

    Das Sachwertverfahren bewertet Ein- und Zweifamilienhäuser. In diesem Verfahren werden der Bodenwert, der Bauwert, der Wert sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls der Wert des Zubehörs der Sache zur Wertermittlung herangezogen.

  • Vergleichswertverfahren

    Dieses Verfahren wird vor allem zur Wertermittlung von Grundstücken, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen verwendet. Wie der Name schon sagt, wird der Wert mithilfe eines Vergleichs ermittelt. Deshalb ist es wichtig, auch wirklich vergleichbare Immobilien darin zu vergleichen. Auszug aus dem LGB (§ 4): „Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der durch die Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln (Vergleichswert).“

  • Ertragswertverfahren

    Lohnt sich der Erwerb einer Liegenschaft? Das Ertragswertverfahren gibt Auskunft darüber. Wie der Name schon sagt, stehen hier die Erträge im Mittelpunkt, weshalb dieses Verfahren bei Renditeobjekten angewandt wird.

    Abschließend lässt sich festhalten, dass der tatsächliche Preis einer Immobilie von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden. Lage, Grundfläche, Alter, Ausstattung aber auch rechtliche Rahmenbedingungen (beispielsweise Auflagen des Denkmalschutzes) spielen eine große Rolle. Auch die aktuelle Marktsituation und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sind nicht außer Acht zu lassen. Gerne beraten wir Sie individuell!

Haben Sie noch weitere Fragen zum Wert von Immobilien? Kontaktieren Sie uns gerne!

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Wir befinden uns nun schon in Woche sieben der „neuen Realität“, also des Alltags mit dem Coronavirus, der sich auf unser aller Leben auswirkt. Und anders als von Pessimisten vorausgesagt, ist der Immobilienmarkt nicht eingebrochen – ganz im Gegenteil. Gerade jetzt streben Anleger nach Stabilität und Werten, die unbeachtet von unsicheren (Aktien-) Märkten Bestand haben. Wir erleben in der täglichen Praxis, dass nun neue Interessenten an Anlegerwohnungen interessiert sind.

Neue Interessenten

Es sind Menschen, die durch Corona Kapital am Aktienmarkt verloren habe und nun auf der Suche nach sicherheitsorientierten Investments sind. Während auf den internationalen Aktienmärkten oftmals jede Rationalität fehlt und selbst erfahrene Anleger mit einem Minus aussteigen, sorgen Anlegerwohnungen für Sicherheit. Denn: Wohnen ist und bleibt ein Grundbedürfnis. Auch in Krisenzeiten brauchen Menschen ein Dach über dem Kopf. Die Nachfrage nach Vorsorgewohnungen ist anders als bei Gewerbeimmobilien wenig von der konjunkturellen Situation abhängig.

Mietwohnungen sind immer im Trend

Gerade wenn die Wirtschaft schwächelt und Unternehmen auf Kurzarbeit und Kündigungen setzen, erleben Mietwohnungen einen regelrechten Boom. Warum das so ist, ist schnell erklärt: Wenn der Einzelne weniger Einkommen zur Verfügung hat, wird er eher in Mietwohnungen bleiben anstatt auf einen Kredit für ein Eigenheim zu setzen. Leistbare Mietwohnungen in attraktiven Lagen sind also regelrechte Win-Win-Investments – für den Anleger einerseits durch stabile Mieteinnahmen, für den Mieter aber genauso.

 

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Wir haben Ihre Fragen zum Thema Anlegerwohnungen gesammelt. Hier geben wir Antworten auf die drei häufigsten davon.

Kann ich meine Anlegerwohnung vererben?

Ja, Sie können Ihre Anlegerwohnung an die nächste Generation weitervererben. Das ist der große Vorteil von Anlegerwohnungen gegenüber herkömmlicher Vorsorgeformen, die mit dem Ableben des Begünstigten enden. Wer seinen Kindern eine Anlegerwohnung vermacht, legt den Grundstein für ihre finanzielle Zukunft. Mit Ihrer Investition sorgen Sie dafür, dass die nächste Generation mit der Pensionsvorsorge nicht bei Null beginnen muss.

Bringt eine Anlegerwohnung Steuervorteile?

Wer mit einer Anlegerwohnung vorsorgt, kann sich über zwei exklusive steuerliche Vorteile freuen:
Umsatzsteuer zurückfordern: Besitzer von Anlegerwohnungen können die 20 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreis vom Finanzamt zurückfordern. Dieser Vorsteuerabzug kommt sozusagen einer Steuergutschrift gleich. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung mindestens zwanzig Jahre vermietet werden soll.

Werbungskosten absetzen: Sie können die Werbungskosten Ihrer Anlegerwohnung von den Mieteinnahmen abziehen und so den zu versteuernden Betrag senken. Zu Werbungskosten zählen zum Beispiel Verwaltungskosten und Betriebskosten. Auch Kreditzinsen und sonstige Nebenkosten der Finanzierung gehören hier dazu. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) – das ist die Abschreibung der Anschaffungskosten mit 1,5 Prozent pro Jahr – senkt die steuerliche Belastung noch weiter.

Kann ich meine Anlegerwohnung auch an meine Kinder vermieten?

Natürlich können Sie Ihre Anlegerwohnung auch an Ihre Kinder oder an andere Familienmitglieder vermieten, sofern diese nicht unterhaltspflichtig sind. Egal wer in Ihre Anlegerwohnung einzieht, wichtig ist, dass Sie alle Abmachungen in einem Mietvertrag festhalten. So bleibt das Mietverhältnis auch für das Finanzamt nachvollziehbar.

Wenn Sie an Familienmitglieder vermieten, bleiben Ihnen die steuerlichen Vorteile einer Anlegerwohnung trotzdem erhalten. Achten Sie hier darauf, dass die Höhe der Miete mindestens zwei Drittel des Standards in der Region beträgt. Dann können Sie die oben genannten Werbungskosten der Anlegerwohnung weiterhin vollständig von der Steuer absetzen.

 

Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihnen unter +43 (0) 316 / 26 7000 mit Antworten zur Seite!

 

Wichtiger Hinweis für Leser: Der vorliegende Text soll eine Übersicht zum Thema Anlegerwohnung geben. Diese Inhalte wurden bestmöglich recherchiert und wiedergegeben. Die Captura Unternehmensgruppe ist jedoch nicht befugt steuerliche Auskünfte zu erteilen. Eine Haftung irgendeiner Art wird diesbezüglich daher ausgeschlossen.

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Der Blick ins Grundbuch. Er ist unumgänglich, wenn man als potentieller Anleger mit dem Kauf einer Immobilie liebäugelt. Andernfalls sieht man nicht, wer „bücherlicher Eigentümer“ der Immobilie ist und welche Belastungen eingetragen sind. Immobilien und Grundbuch gehören unweigerlich zusammen – wir fassen die wichtigsten Basics zusammen.

Grund und Buch

Das Grundbuch ist eigentlich kein Buch sondern ein öffentliches Register, das in Österreich von den Bezirksgerichten geführt wird. Im Grundbuch sind die Rechtsverhältnisse von Liegenschaften festgehalten. Erwirbt man eine Immobilie, wird man ins Grundbuch eingetragen.

Das Grundbuch besteht aus zwei Teilen – dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Eigentumsverhältnisse und alle zur Liegenschaft gehörenden Grundstücke (Parzellen) sind darin angeführt. Die mit einer Liegenschaft verbundenen Rechte wie Vorverkaufsrecht, Wegrecht sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote finden sich ebenso im Hauptbuch.

Urkundensammlung

In der Urkundensammlung hingegen finden sich die zur Liegenschaft gehörigen Urkunden, aufgrund derer eine Eintragung vorgenommen wurde. Das kann zum Beispiel ein Kauf- oder Schenkungsvertrag sein. Grundbuchseintragungen können ausschließlich auf Grund von Urkunden erfolgen. Seit 2006 werden Urkunden im elektronischen Urkundenarchiv der Justiz gespeichert.

Einsicht

In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen. Den Grundbuchauszug kann man bei jedem Bezirksgericht während der Amtsstunden anfordern. Auch jeder Notar kann Einsicht in das Grundbuch gewähren.

Für den PC-affinen Immobilieninteressenten ist auch eine Einsicht online möglich (weiterführende Links finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600340.html ).

Generell gilt: Für den Laien sind Grundbuchauszüge oft etwas unübersichtlich – vor allem bei großen Wohnungseigentumsanlagen mit vielen Miteigentümern und zahlreichen Pfandrechten. Hier empfiehlt es sich, auf die Hilfe von Profis zurück zu greifen und sich alle relevanten Eintragungen erklären zu lassen. Denn Umstände die im Grundbuch aufscheinen, aber vom Käufer übersehen werden, können später nicht als Mangel geltend gemacht werden.

Wichtiger Hinweis für Leser: Der vorliegende Text soll eine Übersicht zum Thema Grundbuch geben. Diese Inhalte wurden bestmöglich recherchiert und wiedergegeben. Die Captura Unternehmensgruppe ist jedoch nicht befugt notarielle Auskünfte zu erteilen. Eine Haftung irgendeiner Art wird diesbezüglich daher ausgeschlossen.

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Neuestes Projekt: Oasis Premstätten, Anleger- und Vorsorgewohnungen im Süden von Graz

Und plötzlich kam Corona und unser aller Alltag hat sich gravierend verändert. Schulen und Geschäfte mussten schließen, die Kurzarbeit betrifft viele Arbeitnehmer und so mancher blickt sorgenvoll in die Zukunft. Wie werden sich die Corona-Maßnahmen auf meine eigene Zukunft auswirken? Welche Auswirkungen hat Corona auf meine Investitionen? Wie sicher sind Mieterträge in unsicheren Zeiten? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen potentielle Anleger jetzt.

Schauen wir zurück

Um die aktuellen Entwicklungen richtig einzuordnen und einen Ausblick zu wagen, lohnt es sich, zurück zu schauen auf vergangene Krisen. Die gute Nachricht vorweg: Die Immobilien haben sich in unsicheren Zeiten gut gehalten, oftmals sogar profitiert. Diesen Trend haben wir sowohl nach der Finanzkrise 2008 als auch nach der Euro-Krise 2011 deutlich gesehen. Es wäre unseriös, das nun 1:1 auf die aktuelle Corona-Krise umzulegen. Niemand kann abschätzen, wann diese wirklich vorbei ist. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass Immobilien zu den sicheren Investments zählen und deshalb auch in Krisenzeiten punkten können.

Wir wollen Sicherheit

Gerade in unsicheren Zeiten wünschen wir uns Sicherheit – in allen Lebensbereichen. Sicherheit was die Deckung unseres täglichen Bedarfs anbelangt, wie zahlreiche Hamsterkäufe bezeugen. Sicherheit was unsere berufliche Zukunft betrifft. Und nicht zuletzt Sicherheit was unsere künftigen Finanzen anbelangt. Die Phase der niedrigen Zinsen auf Sparkonten und die aktuelle Instabilität der Aktienmärkte lassen Neo-Investoren gerade jetzt verstärkt auf Immobilien setzen. Denn diese sind sicher und bringen regelmäßig Erträge.

Welche drei Argumente sprechen für die Anlegerwohnung, trotz Corona-Krise?

    • Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kündigen Mieter weniger oft ihre Verträge, da auch sie Sicherheit suchen. Für den Anleger bedeutet dies eine geringere Fluktuation.
    • Mietwohnungen sind weiterhin gefragt, da viele Arbeitnehmer in unsteten Zeiten keinen Kredit für eine Eigentumswohnung aufnehmen möchten.
    • Immobilien in attraktiven Lagen sind immer gefragt. Und jede Krise hat auch ein Ablaufdatum.

 

Bleiben Sie gesund!

Haben Sie weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen unter 0316 / 26 7000 mit Antworten zur Seite!

Sie fragen sich, warum ausgerechnet der Grundriss für eine Anlegerwohnung wichtig ist? Das lässt sich mit einer Gegenfrage beantworten: Wohnen Sie gerne inmitten von schlauchigen Gängen und „toten“ Winkeln? Eben. Auch Ihre potenziellen Mieter zahlen nicht gerne Miete für Flächen, die sie nicht nutzen können.

Wir zeigen Ihnen, was einen guten Grundriss für eine Anlegerwohnung auszeichnet.

Der Grundriss macht den Wohnkomfort

Für eine attraktive Anlegerwohnung ist der richtige Grundriss unverzichtbar. Eine gute Raumaufteilung kommt den zukünftigen Mietern entgegen – sie zahlen nur für Flächen, die auch gut nutzbar sind. Viele Mieter nehmen daher bei der Wohnungssuche den Grundriss ganz genau unter die Lupe. Zurecht, denn ein durchdachter, kompakter Grundriss verleiht auch kleinen Objekten viel Wohnkomfort und lässt Räume größer wirken, als es die Quadratmeterzahl vermuten lässt.

Mehr Sicherheit für Ihr Investment

Auch Anleger freuen sich über einen gut geschnittenen Grundriss. Schließlich ist es gerade bei einer Anlegerwohnung besonders wichtig, die Bedürfnisse der zukünftigen Mieter im Hinterkopf zu behalten. Weil eine optimale Nutzung der verfügbaren Fläche kleine Anlegerwohnungen geräumiger wirken lässt, macht sie das für mehr potenzielle Mieter interessant. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine langfristige Vermietung und minimiert das Risiko eines Leerstands.

Daran erkennen Sie einen guten Grundriss

  • Klein, aber oho: Ein guter Richtwert für die richtige Größe für Anlegerwohnungen ist ein Grundriss von 40-60 m². Die goldene Mitte liegt bei zwei Zimmern und etwa 48 m².
  • Ein kompaktes Schlafzimmer: Das Schlafzimmer ist ein Ort des Wohlfühlens. Doch zu großzügig bemessene Schlafzimmer sind für ihre Mieter nicht effizient nutzbar. Ein kompakt geschnittener Schlafbereich ist deshalb bei Anlegerwohnungen besonders beliebt.
  • Bad und WC zusammen: Bad und WC in einen Raum zusammengefasst spart Platz, ohne dass der Komfort darunter leidet.
  • Keine unnötigen Gangflächen: Sie sind bei potenziellen Mietern unbeliebt und treiben für Anleger die Quadratmeter und damit die Kosten der Wohnung in die Höhe.

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