Der Hund als bester Freund und die Katze gegen die Einsamkeit – es gibt viele Gründe, warum Menschen sich ein Haustier zulegen wollen. Aber müssen Vermieter die Tierhaltung in der Anlegerwohnung in jedem Fall billigen? Oder kann sie mit entsprechenden Gründen auch verboten werden?

So viel können wir Vorweg bereits verraten: Das allgemeine Haustierverbot gibt es so nicht mehr. Trotzdem gelten bei der Tierhaltung in einer Mietwohnung einige Regeln.

Die Wohnungssuche ist in den Städten ohnehin schon schwierig. Besitzt ein zukünftiger Mieter dann auch noch einen Hund, kann sie zu einer richtigen Herausforderung werden. Früher war die rechtliche Lage für den Vermieter ganz eindeutig: Er hatte freie Hand, wenn es um das Verbot oder die Erlaubnis von Haustieren in seiner Immobilie ging. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshof am 22.12.2010 kippte die Möglichkeit des generellen Haustierverbots. Dies sollte einer generellen Benachteiligung der Tierbesitzer vorbeugen. Trotzdem müssen Vermieter nicht jede Art von Tierhaltung in der Wohnung gestatten und können im Mietvertrag bestimmte Einschränkungen festsetzen.

Welche Art der Tierhaltung gestattet sein muss

Mit dem Ende des generellen Haustierverbots in Mietwohnungen wurde die Haltung bestimmter Tiere gestattet. Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen, die in Käfigen gehalten werden, Fische oder Reptilien in Terrarien dürfen sich Mieter anschaffen – auch ohne explizite Zustimmung des Wohnungseigentümers. Argumentiert wurde diese Entscheidung vom Obersten Gerichtshof damit, dass von diesen Tieren keine Schäden in der Wohnung oder eine Belästigung der Nachbarn zu erwarten ist.

Welche Tiere können in einer Mietwohnung verboten werden?

Alle freilaufenden Tiere muss der Vermieter jedoch nicht einfach tolerieren, sondern kann ihre Haltung mit einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag untersagen. Bestimmte Tierarten bedürfen außerdem einer expliziten Erlaubnis durch den Vermieter. Dazu gehören unter anderem Frettchen. Die können zwar in Käfigen gehalten werden, zählen aber zu den unüblichen Haustieren. Dasselbe gilt für Hausschweine, exotische, giftige oder anderweitig gefährliche Tiere.

Die Haltung von Hunden und Katzen können Vermieter mit guten Gründen und triftigen Bedenken ebenfalls verbieten. Dazu zählt beispielsweise die Sorge um den Zustand der Wohnung. Gerade in einer neuen oder generalsanierten Wohnung können Hunde und Katzen doch sehr deutliche Spuren oder sogar Schäden an Böden, Türstöcken und Wänden hinterlassen. Außerdem kann es durch einen Hund zu einer vermehrten Lärmbelästigung für Nachbarn kommen.

Konsequenzen bei unerlaubter Tierhaltung in der Anlegerwohnung

Schafft sich ein Mieter unerlaubterweise ein freilaufendes Haustier an, haben Vermieter eine ganz klare Handhabe. Sie können den Mietvertrag kündigen. Allerdings kann bei gutem Willen auf beiden Seiten auch eine andere Vereinbarung getroffen werden. So könnte der Vermieter beispielsweise die Kaution erhöhen, um eventuelle Schäden beim Auszug des Mieters abzudecken. Eine Erhöhung der Miete aufgrund der Tierhaltung ist jedoch nicht zulässig. Am besten ist es, das Thema bei der Vertragsunterzeichnung mit dem Mieter ganz klar zu besprechen und eigene Wünsche und Bedenken zu formulieren. Wer den perfekten Mieter gefunden hat, kann bei ihm bestimmt auf Ehrlichkeit vertrauen.

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Gibt es ihn, den richtigen Zeitpunkt um eine Immobilie zu kaufen? Und wenn ja, wann ist die Zeit reif um über Eigentum nachzudenken – sei es nun für die Eigennutzung oder als Anlageobjekt?

Gleich vorweggenommen, der Kauf einer Immobilie ist natürlich immer eine sehr persönliche Entscheidung, weshalb die Antwort auf die Frage, wann der Zeitpunkt gekommen ist, auch sehr individuell ist.

Eigennutzung…

Wenn es um eine Immobilie geht, die selbst bewohnt werden soll, so sprechen wir von Eigennutzung. Hier kommt es ganz stark auf die individuellen Lebensumstände und nicht zuletzt die finanziellen Mittel an. Nicht jeder möchte sich mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung mit Anfang 20 bereits binden – einerseits örtlich an eine Stadt aber auch an die monatlichen Kosten, die durch Fremdfinanzierung und Co. entstehen.

Anders ist die Situation ab dem Alter von 30 Jahren, denn zumeist binden Job und Familie dann bereits an einen Ort, man wird sesshaft. Das zeigen auch Auswertungen, die das Alter des Durchschnittsösterreichers zum Zeitpunkt des ersten Immobilienerwerbs beleuchten. So ist der durchschnittliche Österreicher beim Kauf der ersten Immobilie 31 Jahre alt. Spannend ist ein Vergleich mit anderen Länder, denn beispielsweise in den USA liegt das Durchschnittsalter bei 29 Jahren, in Deutschland bei 34 Jahren.

Aber genauso wie sich Lebenspläne im Laufe vieler Jahre auch mehrmals ändern können, so sind es heute oftmals Vertreter der Generation 50+, die sich bewusst eine neue Immobilie leisten wollen und auch können – mit allem erdenklichen Komfort.

…oder Fremdnutzung?

Auch wenn eine Immobilie für die Fremdnutzung gekauft werden soll, ist das Alter des Erwerbers eine individuelle Entscheidung. Niedrige Zinssätze ermöglichen auch Personen mit wenig Eigenkapital einen Kauf – das senkt den Altersschnitt der Neu-Investoren. Ein Vorteil des Immobilienkaufs in jungen Jahren ist, dass zu Pensionsantritt die Finanzierungsphase bereits in die Ertragsphase übergegangen ist und so ein regelmäßiges Zusatzeinkommen in Form der Mieterträge verbucht werden kann. Aber auch der Kauf einer Anlegerwohnung mit 50+ ist interessant und sorgt für respektable Rendite in Zeiten niedriger Sparzinsen.

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Gelbe Flecken an den Wänden und unangenehme Gerüche – das Rauchen in der Wohnung kann deutliche Spuren hinterlassen. In besonders schlimmen Fällen ist dann eine Renovierung der Wände erforderlich, damit sich überhaupt ein neuer Mieter findet. Kann man als Eigentümer das Rauchen in der Wohnung also generell verbieten?

Auf der Suche nach dem perfekten Mieter oder der idealen Mieterin für die eigene Anlegerwohnung versucht man natürlich, jeden einzelnen Bewerber möglichst gut kennen zu lernen. Die Frage “Rauchen Sie” stellt beinahe jeder Vermieter zumindest beiläufig während der Wohnungsbesichtigung. Ob ein potenzieller Mieter darauf ehrlich antwortet, kann man natürlich nicht wissen – er ist auch nicht zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.

Deshalb möchten manche Eigentümer beim Abschluss eines Mietvertrags das Rauchen in der Wohnung mit einer entsprechenden Klausel verbieten. Doch auch wenn der Konsum von Zigaretten in öffentlichen Gebäuden seit 2018 nicht mehr zulässig ist, in einer Mietwohnung kann man ihn nicht einfach untersagen.

Rauchverbot nicht zulässig

Ein generelles Rauchverbot in der vermieteten Vorsorgewohnung ist rechtlich leider nicht möglich. Lediglich in Gemeinschaftsräumen wie dem Stiegenhaus, im Lift oder in der Garage kann ein striktes Verbot durchgesetzt werden. Selbst wenn der Mieter einer entsprechenden Klausel zustimmt, ist diese im Streitfall nichtig. Die Kündigung des Mietvertrags allein aufgrund des Rauchens in der Wohnung ist daher ungültig.

Rauchen auf dem Balkon

Auch das Rauchen auf dem Balkon ist zulässig, da dieser ja als Teil der Wohnung zählt. Dabei besteht jedoch immer die Gefahr, dass sich Nachbarn durch den Geruch belästigt fühlen und es zu Streitigkeiten innerhalb der Hausgemeinschaft kommt. In diesem Fall können Sie als Vermieter nur an die gegenseitige Rücksichtnahme appellieren. Sollte es aufgrund des starken Zigarettenkonsums zu einem gerichtlichen Streit kommen, kann dem Mieter das Rauchen auf dem Balkon tatsächlich untersagt werden. Hier muss die Belästigung allerdings schon sehr stark sein.

Kann die Kaution bei Rauchern einbehalten werden?

Zieht ein rauchender Mieter aus Ihrer Vorsorgewohnung aus, sollten Sie die Wände auf starke Vergilbungen kontrollieren. Bei einer Abnutzung, die über das übliche Maß hinausgeht, und bei Brandschäden können Sie einen Teil oder auch die gesamte Kaution für die Instandsetzung einbehalten. Allerdings ist rechtlich nicht genau festgelegt, welche Schäden durch Nikotin an den Wänden noch normal sind und was darüber hinausgeht. Nicht selten landen solche Fälle dann vor einer Schlichtungsstelle.

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Wie sieht eine gute Vorsorge für Frauen in der Pension aus? Worin unterscheidet sich diese gegenüber den Männern? Finden Sie die Antworten im folgenden Beitrag.

Auch wenn viele Maßnahmen dafür sorgen sollen, dass Frauen und Männer bei der Bezahlung gleich gestellt werden, ist es leider noch immer so, dass die Einkommensschere auseinander klafft. Selbst wenn Frau das in der Gegenwart gut ausgleicht – sei es durch Teilung der Ausgaben  mit dem Partner oder durch  Beihilfen, ergibt sich für die Höhe der Pension ein tristes Bild.

So zeigen aktuelle Studien, dass Frauen in Österreich durchschnittlich um 41,86 Prozent weniger Pension erhalten als Männer. Das sind ganze 825 Euro pro Monat weniger, die Frau Österreicherin zum Leben hat. Ein alarmierender Trend, dessen Gründe schnell erklärt sind.

Es sind nach wie vor die Frauen, die unbezahlte Arbeit wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen verrichten. Dazu kommt oft jahrelanges Arbeiten in Teilzeit, damit die Work-Life-Balance im grünen Bereich ist. Unterm Strich ergeben ein niedriges Einkommen und weniger Beitragsmonate eine niedrigere Pension, das ist die traurige Realität und lässt sich auch nicht schön reden.

Rechtzeitige Vorsorge für Frauen

Um einer drohenden Altersarmut entgegen zu steuern, gilt es, früh genug mit der Altersvorsorge zu starten. Da das Sparen bei Kreditinstituten kaum Zinsen abwirft und die Börsen unsicher sind, kann der Kauf einer Anlegerwohnung die Lösung sein. Denn wer bereits in jungen Jahren mit der Finanzierung startet und erste Eigenmittel für die Anzahlung vorweisen kann, freut sich bei Pensionsantritt bereits über monatliche Mieterträge, die am Konto landen und ein fixes, zweites Einkommen darstellen.

Anlegerwohnungen sind also gerade für Frauen eine Möglichkeit, während der aktiven Phase im Berufsleben Monat für Monat vorzusorgen. Anstelle eines Dauerauftrags für ein wenig attraktives Sparprodukt, zahlt man monatliche Kreditraten zurück und schafft so Eigentum.

Safety first

Die Anlegerwohnung sorgt dabei nicht nur durch die monatlichen Mieterträge für Sicherheit, sondern kann natürlich auch jederzeit veräußert werden, sollten Sie größere Beträge für beispielsweise den barrierefreien Umbaus Ihres Hauses benötigen. Anders als Aktien, die in volatiler Zeiten rasch an Wert verlieren können, steigt der Wert von Betongold in gefragten Lagen jedenfalls.

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Eine Wohnungsübergabe kann vor allem beim Auszug eines Mieters zu einer unangenehmen Situation werden. Nicht selten kommt es dabei zu Konflikten – vor allem, wenn es Schäden in der Wohnung gibt. Damit auf beiden Seiten Klarheit herrscht, ist es wichtig, bei der Übergabe ein Protokoll zu führen. Was es dabei sonst noch zu beachten gilt, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Besonders der Einzug des ersten Mieters in eine neu erworbene Anlegerwohnung kann ein fast schon sentimentaler Moment sein. Immerhin übergibt man damit nicht nur Schlüssel, sondern auch die Verantwortung für sein persönliches Eigentum an jemand anderen. Die Wahl des richtigen Mieters ist daher ganz entscheidend. Zusätzlich sollten im Zuge der Übergabe noch einmal wichtige Details besprochen werden. Haben Sie ein spezielles Anliegen an Ihren Mieter? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, ihm das zu sagen!

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Gehen Sie jede Wohnungsübergabe mit Ruhe an. Was für Vertreter von Hausverwaltungen reine Routine ist, ist für den privaten Vermieter eine eher seltene Situation. Schreiben Sie sich am besten eine Liste mit allen wichtigen Punkten, damit sie nichts vergessen.

  • Achten Sie darauf, dass beim Termin der Übergabe noch Tageslicht vorhanden ist. So können Details wie Boden und Wände besser beurteilt werden.
  • In der Regel müssen Sie die Wohnung leer an Ihren Mieter übergeben. Es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart. Halten Sie alle Einrichtungsgegenstände und die Ausstattung der Küche schriftlich fest.
  • Vergessen Sie nicht darauf, bei jedem Ein- und Auszug sämtliche Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abzulesen!

Einzug eines neuen Mieters

Führen Sie beim Einzug eines neuen Mieters auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll mit den Daten und Unterschriften aller Anwesenden. Das erleichtert Ihnen die Beurteilung der Wohnung bei seinem Auszug. Machen Sie von deutlichen Gebrauchsspuren Fotos, um später unangenehme Konflikte zu vermeiden.

Kontrollieren Sie, ob alle Fenster und Türen ordentlich schließen und Jalousien oder Rollos einwandfrei funktionieren. Nehmen Sie gemeinsam mit dem neuen Mieter alle Küchengeräte kurz in Betrieb. So sind alle anwesenden Personen Zeugen, dass die gesamte Wohnung in einwandfreiem Zustand ist. Sollte es Beanstandungen geben, notieren Sie sich diese im Protokoll und veranlassen Sie eine zügige Reparatur. Ein zufriedener Mieter ist in der Regel auch ein zuverlässiger, der für einen längeren Zeitraum in der Wohnung bleibt. Damit alles seine Richtigkeit hat, erhält auch der Mieter eine Kopie des Übergabeprotokolls.

Wohnungsübergabe beim Auszug – darauf kommt es an

Natürlich gehen wir davon aus, dass Ihr Mieter gut auf die Immobilie achtet. Doch auch beim normalen Wohnen und Leben passiert das ein oder andere Missgeschick. Nicht jede Schramme am Türstock ist gleich eine Tragödie, beim Auszug sollten Sie sich dennoch genug Zeit nehmen, um sich die gesamte Wohnung in Ruhe anzusehen.

Macht die Wohnung auf den ersten Blick einen guten Eindruck, ist das schon einmal ein positives Zeichen. Eine besenreine Übergabe ist die Voraussetzung dafür, dass Sie die Schlüssel vom ausziehenden Mieter akzeptieren können. Streifenfrei glänzende Fenster und ein blitzendes Badezimmer sind allerdings keine notwendige Anforderung. Darum muss sich der neue Mieter später selbst kümmern. Darüber hinaus gibt es noch weitere Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Gibt es offensichtliche Schäden am Boden, an den Wänden oder an einem Gerät in der Küche sowie dem Boiler im Badezimmer? Überprüfen Sie die Funktionstüchtigkeit sämtlicher Herdplatten, des Kühlschranks und der Geschirrspülmaschine. Wichtig ist, dass Sie den Geräten dabei auch wirklich genug Zeit lassen. Gerade bei der Spülmaschine kann es erst nach einigen Minuten zu einer Fehlermeldung kommen, wenn beispielsweise etwas bei der Wasserzufuhr nicht stimmt.
  • Einbauschränke, Rigipswände oder andere bauliche Änderungen müssen vom Mieter vor dem Auszug fachgerecht beseitigt werden. Dabei dürfen keine offensichtlichen Spuren zurückbleiben. Sehen Sie in der Veränderung aber Potenzial und eine mögliche Wertsteigerung Ihrer Anlegerwohnung, können Sie natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter treffen.
  • Kontrollieren Sie auch, ob ein etwaiges Kellerabteil zur Gänze ausgeräumt ist. Die Entrümpelung könnte sonst unnötige Kosten verursachen.
  • Lassen Sie sich sämtliche Schlüssel im Zuge der Übergabe zurückgeben. Vergessen Sie nicht auf Keller- und Postkastenschlüssel und achten Sie darauf, dass diese nicht verbogen sind.
  • Ist alles zu Ihrer Zufriedenheit, müssen Sie dem Mieter die Kaution zurückzahlen. Bei Schäden in der Wohnung, können Sie einen entsprechenden Teil dieses Geldes für Reparaturen verwenden.

Normale Abnutzung oder wirklicher Schaden?

In manchen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, ob ein Kratzer im Parkett noch unter die normale Abnutzung fällt oder bereits als Schaden gewertet werden kann. Leichte Kratzspuren, Abdrücke von Möbelstücken oder helle Flecken durch Teppiche lassen sich nicht vermeiden. Tiefe Dellen, Wasserschäden oder extreme Spuren von Bürosesseln müssen Sie jedoch nicht einfach so hinnehmen. In diesen Fällen können Sie einen Teil der Kaution für die Reparatur einbehalten. Dasselbe gilt für übermäßig viele oder außergewöhnlich große und tiefe Löcher in den Wänden.

Dass ein Mieter bei Auszug automatisch ausmalen muss, stimmt heutzutage nicht mehr. Sind bestimmte Wände oder Teile davon aber in einer dunklen oder knalligen Farbe gestrichen, muss er diese wieder neutral färben. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten auf jeden Fall von einem Experten beraten. Dieser kann Ihnen sagen, ob eine gewöhnliche Abnutzung oder doch schon ein Schaden vorliegt.

Sollten Sie zum Thema Anlegerwohnung oder Vorsorgewohnung und Wohnungsübergabe Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

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So niedrig wie jetzt war das Zinsniveau noch nie. Welchen Nutzen Sie beim Kauf einer Anlegerwohnung und Vorsorgewohnung daraus ziehen können und wie Sie dies möglichst gewinnbringend tun, erfahren Sie hier:

Das Zinsniveau ist auf historischem Tiefstand und wird es wohl noch einige Zeit bleiben. Was für klassische Sparformen wie das Sparbuch noch weniger Attraktivität bedeutet, lässt hingegen Anleger jubeln, denn noch nie war es so einfach und günstig, Anlegerwohnungen zu finanzieren. Die Kreditzinsen sind momentan derart niedrig, dass die Rendite durch die Mieteinnahmen in der Praxis so gut wie immer höher ist.

Selbst bei Vorhandensein des gesamten Kaufpreises der Wunschimmobilie kann es also sinnvoll sein, einen Teil des Kaufpreises fremd zu finanzieren – so komisch das auf den ersten Blick auch klingen mag. Mit dem Zurückzahlen der monatlichen Kreditraten schaffen Anleger so Wohnungseigentum, das auch jede Krise übersteht und auch den folgenden Generationen noch Freude bereiten wird.

Krisensicher? Sicher!

Die jüngste Krise am internationalen Aktienmarkt zeigt, dass auch vermeintlich sichere Aktienpapiere aus dem Technologiebereich herbe Verluste einstecken mussten. Für viele Investoren – gerade Kleinanleger – stellt sich nun die Frage, wie man in einem durch Corona geschwächtem Wirtschaftsgefüge dennoch zu den Gewinnern zählen könnte. Investoren, die mehr als die mickrigen Sparzinsen der Banken möchten, sind mit Immobilien auf der sicheren Seite – in jeder Hinsicht.

Denn bei Einhaltung einiger Punkte, wie Lage und Wohnungsgröße, steht einer langfristigen Karriere als Anleger mit solider, steigender Rendite nichts im Wege. Denn Mietwohnungen in guten Lagen sind immer gefragt, gerade in Krisenzeiten wenn nicht jeder das notwendige Eigenkapital besitzt, um Wohnungseigentum zu realisieren. Ein zusätzliches Einkommen in Form von Mieteinnahmen sorgt Monat für Monat für die Gewissheit, sich für die richtige Anlageform entschieden zu haben. Ganz nebenbei schafft man Eigentum, das jederzeit auch wieder verkauft werden kann, sollte man seine Anlagestrategie ändern wollen.

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Im folgenden Beitrag finden Sie eine Hilfestellung zum Thema Reparaturen in Anleger- und Vorsorgewohnungen. Was ist zu bedenken und wer trägt die Verantwortung im Falle einer Reparatur?

Ein tropfender Wasserhahn, ein defekter Boiler oder eine kaputte Geschirrspülmaschine – in einer Wohnung können viele Dinge kaputt werden. Auch sorgsame Mieter sind keine Garantie dafür, dass niemals Reparaturkosten entstehen. Doch nicht alle Instandsetzungskosten sind vom Vermieter zu tragen. In den meisten Fällen klärt das Mietrecht eindeutig, wer für eine bestimmte Reparatur aufkommen muss.

Regelung der Reparaturkosten im Altbau versus Neubau

Zuerst einmal macht es einen Unterschied, ob die Wohnung im Altbau oder geförderten Wohnbau liegt. In diesen Fällen kommt es nämlich zu einer Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes. Handelt es sich bei der vermieteten Immobilie um einen Neubau, spricht man von der Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes. Hier können viele Dinge, unter anderem auch die Kostenübernahme von Reparaturen, vertraglich zwischen Mieter und Vermieter geregelt werden.

Für welche Reparaturen ist der Vermieter zuständig?

In der Regel lässt sich sagen, dass sich der Vermieter um die Instandhaltung aller allgemeinen Teile des Hauses kümmern muss. Dazu gehören unter anderem Außenfenster inklusive Rollo, Haus- beziehungsweise Wohnungstür sowie Dächer und Fassaden. Dasselbe gilt für Gemeinschaftsanlagen wie eine Heizungspumpe, Aufzug, Fahrradkeller und Außenanlagen. Schäden innerhalb der Wohnung, die eine akute Gefahr darstellen, müssen ebenfalls vom Vermieter unverzüglich gerichtet werden. Gibt es etwa gravierende Probleme mit den elektrischen Leitungen, einen akuten Wasserrohrbruch oder ein gravierendes Schimmelproblem muss sich ebenfalls der Vermieter darum kümmern.

Küchengeräte und Boiler – wer bezahlt dafür?

Laut Mietrechtsgesetz ist der Mieter für die Behebung sämtlicher Schäden an den Küchengeräten zuständig. Es sei denn, es ist akute Gefahr im Verzug. Dann muss wiederum der Vermieter handeln. Ein bisschen gefinkelter ist die Sache im Neubau, denn hier gilt die vertragliche Vereinbarung. Ist die Küche mitvermietet, muss sich der Vermieter auch darum kümmern, dass alle Geräte einwandfrei funktionieren. Beim Verleih der Küche übernimmt hingegen der Mieter die Verantwortung für anfallende Reparaturkosten. Ähnlich verhält es sich mit dem Boiler im Badezimmer: Ist er mitvermietet und gehört zur Wohnungsausstattung, muss der Vermieter auch für Schäden oder Ersatz aufkommen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat oder seiner Wartungspflicht nicht nachgekommen ist.

Und der tropfende Wasserhahn? Für sämtliche Armaturen, Steckdosen und Schalter ist der Mieter zuständig. In diesen Fällen muss er sich selbst um eine sachgemäße Reparatur kümmern.

Mietzinsminderung aufgrund schwerer Mängel

Kommt der Vermieter seinen Instandhaltungspflichten nicht nach, kann der Mieter eine Mietzinsminderung verlangen. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Wohnung durch den Mangel nur mehr eingeschränkt genutzt werden kann. Das wäre zum Beispiel bei einer defekten Therme, undichten Fenstern oder Schimmel der Fall.

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Balkon, Badewanne & Co: Ansprüche an Wohnungen steigen
Die Ansprüche an Wohnungen steigen und das aus gutem Grund. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Ansprüche an eine Anlegerwohnung oder Vorsorgewohnung gestellt werden.

Gut ein Viertel ihres monatlichen Nettogehalts geben die Österreicherinnen und Österreicher nämlich für die eigenen vier Wände aus. Ob als Eigentum oder zur Miete spielt dabei keine Rolle, denn in jedem Fall handelt es sich dabei um ganz schön viel Geld. Das eigene Zuhause muss aus diesem Grund auch gut ausgestattet sein und die eigenen Ansprüche erfüllen, um die richtige Lebensqualität für diesen Preis zu bieten. Nicht nur Eigentümer, auch Mieter achten daher vermehrt auf einen gewissen Standard. 

Ruhige Lage, gute Raumaufteilung

Neben der bevorzugt ruhigen Lage mit guter Verkehrsanbindung spielen unter anderem die Raumaufteilung und die Ausstattung der Wohnung eine wichtige Rolle. Während sich Neubauwohnungen in der Regel durch effiziente Grundrisse und großzügige Freiflächen wie Balkon oder Terrasse auszeichnen, sieht man sich im Altbau häufig mit Durchgangszimmern und älterer Ausstattung konfrontiert. Diese Wohnungen bringen auf der anderen Seite jedoch einen gewissen Charme mit sich, der bei vielen Mietern sehr gefragt ist. Wer auf der Suche nach einer Anlegerwohnung ist, muss stets das Gesamtpaket betrachten und dabei auch bedenken, wie und wer der zukünftige ideale Mieter sein sollte.  

Vom Haus zur Wohnung, vom Land in die Stadt

Der Trend beim Wohnen zeigte im Verlauf der letzten Jahre in eine ganz eindeutige Richtung. Immer mehr Menschen zieht es wegen Ausbildung oder Beruf vom Land in die Stadt und zugleich von einem Haus in eine Wohnung. Viele davon sind potenzielle Mieter für die Zukunft. Dieser Trend zeigt eindeutig, wie sich der Immobilienmarkt in den kommenden Jahren entwickeln wird. Mietwohnungen bleiben gefragt, vor allem jene mit einem entsprechend hohen Standard. 

Ausstattung bei Vorsorgewohnungen

Eine gehobene Ausstattung steigert die Vermietbarkeit und damit auch die Rendite einer Wohnung für die Pensionsvorsorge. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Vorsorgewohnung auf all jene Dinge, die für Mieter besonders wichtig sind. Eventuelle Freiflächen, die Ausstattung des Badezimmers und ein zur Wohnung gehörender Parkplatz sind dabei genauso wichtig wie die Raumaufteilung. Auch wenn ein Lift im Haus die Betriebskosten erhöht, eine Wohnung im Dachgeschoss ist schwieriger zu vermieten, wenn die zukünftigen Bewohner tagtäglich viele Stufen überwinden müssen. Auch Abstellflächen wie ein Kellerabteil erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie. Denken Sie beim Kauf Ihrer Vorsorgewohnung daran, dass sich Ihre zukünftigen Mieter einen bestimmten Standard wünschen. Das kommt übrigens auch Ihnen selbst zugute, denn mit der monatlichen Miete hilft Ihr Mieter Ihnen, die Kreditrate zu tilgen. So sorgen Sie optimal für Ihren Pension vor und schaffen gleichzeitig attraktiven Wohnraum für andere. 

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Beitragsbild: canva.com

Home Staging – auch property presentation oder property styling genannt – ist ein Trend, der immer stärker auch die heimische Immobilienszene erobert. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Und wie können Sie als Anleger die Vorteile von Home Staging für sich nutzen?

Unter Home Staging versteht man das professionelle „Verschönern“ einer Wohnung oder eines Hauses mit dem Zweck der Verkaufsförderung. Zu dieser Adaption gehört der gezielte Einsatz von ausgeliehenen Möbeln, Deko-Accessoires, Farbe und Licht.

In Amerika kommt Home Staging bereits seit den 1970er-Jahren zum Einsatz, nun erobert der Trend zur optimalen Präsentation von Immobilienobjekten immer stärker auch den deutschsprachigen Raum. Und das mit gutem Grund: Umfragen unter amerikanischen Immobilienmaklern haben gezeigt, dass durch den professionellen Einsatz von Home Staging der Verkaufszeit um ein Drittel bis zur Hälfte verkürzt werden konnte. Zudem wurde ein um 10-15 Prozent höherer Verkaufspreis erreicht.

Ausgaben versus Einnahmen

Die Kosten des Home Stagings belaufen sich zumeist auf 1 bis 3 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie. Diese Investition rechnet sich in den meisten Fällen rasch, denn die professionell von Home Stagern vorbereiteten Immobilien sind schneller verkauft. Laut Umfragen werden 84 Prozent aller von Home Stagern vorbereiteten Immobilien innerhalb von drei Monaten verkauft, 54 Prozent innerhalb von vier Wochen und 14 Prozent sogar bereits bei der

Wohnungsbesichtigung. Deshalb verwundert es wenig, dass bei größeren Wohnbauprojekten gerne Musterwohnungen professionell gestaltet werden, um das Wohngefühl erlebbar zu machen.

Kaufentscheidungen werden vorrangig am „Point of Sale“ getroffen, das ist aus der Verkaufspsychologie bekannt. Der „Point of Sale“ befindet sich beim Immobilienkauf in der Immobilie, also sollte alles daran gesetzt werden, dass die Besichtigung der Immobilie einen bleibenden positiven Eindruck hinterlässt.

Liebe auf den ersten Blick

Wohnungssuchende selektieren interessante Angebote meist nach vorhandenen Fotos im Internet oder in Zeitungen. Es überrascht wenig, dass eine eingerichtete Wohnung mit harmonierendem Farbkonzept und durchdachtem Interieur mehr Wohlfühlatmosphäre und Behaglichkeit ausstrahlt, als eine Wohnung ohne Möbelstücke oder mit veralteter, nicht passender Einrichtung. Wohnungen, die auf Fotos nicht überzeugen können, kommen viel seltener in die engere Wahl für Besichtigungstermine. Sticht die Wohnung aus der Vielzahl der Inserate durch geschmackvolle Innen-Einrichtung heraus, zieht sie wesentlich mehr Aufmerksamkeit auf sich.

Der Trend des Home Stagings betrifft Altbauwohnungen wie Neubauwohnungen gleichermaßen. In Altbauwohnungen können bereits vorhandene Möbelstücke harmonisch in das Home Staging-Konzept integriert werden. In Neubauwohnungen ist die Sachlage eine andere, hier ist es oftmals ein Problem, sich vorzustellen, wie die Wohnung eingerichtet aussehen kann. Home Staging schafft hier Abhilfe und visualisiert den zukünftigen Wohntraum.

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Private Vorsorge: wer früher plant, liegt sicherer
War eine ausreichend hohe Pension für frühere Generationen noch eine sichere Angelegenheit, ist für junge Menschen ungewiss, was die Zukunft bringt.

Wie lange wird eine heute Dreißigjährige arbeiten müssen? Und wie hoch wird ihre staatliche Rente dann sein? Wichtige Frage, auf die niemand eine konkrete Antwort weiß. Umso wichtiger ist in den letzten Jahren auch die private Vorsorge geworden. Diese schließt die Pensionslücke und ermöglicht so einen sorgenfreien Ruhestand mit hoher Lebensqualität. 

Sparen bei Jungen hoch im Kurs

Dass sie sich zu einem bestimmten Teil selbst um ihre Pension kümmern müssen, ist vielen jungen Menschen durchaus bewusst. Im Schnitt legt die Altersgruppe bis dreißig Jahre rund zweihundert Euro im Monat auf die Seite, um sich auch im Alter den gewünschten Lebensstandard zu erhalten. Favorit unter den Anlageformen ist in Österreich nach wie vor das Sparbuch, obwohl die derzeitigen Zinsen nicht einmal die Inflation ausgleichen. Die Österreicherinnen und Österreicher setzen beim Sparen weiterhin konsequent auf eine gefühlte Sicherheit. Deshalb geben heimische Sparer Sachwerten im Gegensatz zu Wertpapieren nach wie vor den Vorzug. Nicht nur der Besitz von Gold, auch Immobilien als reale Anlage sind daher beliebte Alternativen zu Sparbuch und Bausparer. 

Vorsorgewohnung als Zusatzeinkommen

Entgegen aller Zweifel und Befürchtungen ist eine Wohnung für die private Vorsorge auch für junge Menschen mit durchschnittlichem Einkommen erschwinglich. Bereits mit einem Eigenkapital von 15.000 bis 20.000 Euro und einer zusätzlichen Fremdfinanzierung kann eine Vorsorgeimmobilie gekauft werden. Die Miete deckt dann die monatlichen Kreditraten zum Großteil ab – was darüber hinausgeht, zahlt man wie eine monatliche Sparrate einfach dazu.

Wer in Realitäten investiert, profitiert von einer höheren Rendite und hat nach Beenden der Finanzierung tatsächliches Eigentum. Die monatliche Miete ist dann ein schönes passives Zusatzeinkommen, das Ihnen auch in der Pension erhalten bleibt. Ebenso profitieren nachkommende Generationen von Ihrer Investition, wenn sie die Wohnung später erben und damit ein sorgenfreies Leben genießen können. 

So finden Sie die perfekte Anlegerwohnung

Wer sich für eine Wohnung zur Anlage und Vorsorge entscheidet, sollte auf eine optimale Vermietbarkeit achten. Dazu gehören neben einer attraktiven Lage auch die Größe der Immobilie, ihr Grundriss, Freiflächen und eventuell ein Parkplatz oder eine Garage. Sie sollten sich bei Ihrer Suche nicht nur auf die großen Städte Österreichs beschränken, denn auch am Land gibt es attraktive Projekte. Achten sie hier auf eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr und eine nahegelegene Autobahnauffahrt. Mit einer Wohnung, die all diese Kriterien erfüllt, machen Sie einen wichtigen Schritt für Ihre persönliche Altersvorsorge. 

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