Wohnungsübergabe: Die Checkliste für Vermieter von Anlegerwohnungen
Ob der erste Mieter in Ihre Anlegerwohnung einzieht oder ein langjähriger Mieter auszieht – Wohnungsübergaben sind oft aufwändiger als erwartet. Was Sie als Vermieter beachten müssen, um eine Wohnungsübergabe reibungslos und professionell über die Bühne zu bringen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Zieht ein Mieter aus, kommt es bei der Wohnungsübergabe nicht selten zu Konflikten – vor allem, wenn es Schäden in der Wohnung gibt. Das A und O, um auf beiden Seiten Klarheit zu schaffen und unangenehme Situationen zu vermeiden, ist ein Übergabeprotokoll. Aber auch beim Einzug eines Mieters in Ihre Anlegerwohnung ist Sorgfalt gefragt – von der Auswahl des richtigen Mieters bis hin zu wichtigen Infos oder Anliegen von beiden Seiten, die bereits bei der Übergabe geklärt werden sollten. Im Folgenden erfahren Sie, was es bei Wohnungsübergaben sowohl beim Ein- als auch beim Auszug zu beachten gilt.
Wohnungsübergabe – worauf Sie achten sollten
Was für Vertreter von Hausverwaltungen reine Routine ist, ist für private Vermieter eine eher seltene Situation. Deshalb sollten Sie jede Wohnungsübergabe mit Ruhe angehen und gründlich vorbereiten. Um nichts zu vergessen, schreiben Sie sich am besten eine Liste mit allen den wichtigsten Punkten.
- Achten Sie außerdem darauf, dass beim Übergabetermin noch Tageslicht vorhanden ist. So können Details wie Boden und Wände besser beurteilt werden.
- In der Regel werden Wohnungen leer an neue Mieter übergeben. Sofern anders vereinbart, sollten Einrichtungsgegenstände und die Ausstattung der Küche schriftlich festgehalten werden.
- Lesen Sie bei jedem Ein- und Auszug sämtliche Zählerstände für Strom, Gas und Wasser ab.
Ein neuer Mieter zieht ein
Beim Einzug eines neuen Mieters sollte stets ein Übergabeprotokoll mit den Daten und Unterschriften aller Anwesenden geführt werden, das die Bestandsaufnahme und Beurteilung der Wohnung beim Auszug wesentlich erleichtert. Um später Konflikte bzw. Diskussionen zu vermeiden, sollten sämtliche Gebrauchsspuren und Mängel fotografiert werden.
- Kontrollieren Sie, ob alle Fenster und Türen ordentlich schließen und Jalousien oder Rollos einwandfrei funktionieren. Nehmen Sie gemeinsam mit dem neuen Mieter alle Küchengeräte kurz in Betrieb. So können alle Anwesenden bezeugen, dass die gesamte Wohnung in einwandfreiem Zustand ist.
- Beanstandungen sollten im Protokoll notiert und eine zügige Reparatur veranlasst werden. Zufriedene Mieter sind in der Regel auch zuverlässig und bleiben für einen längeren Zeitraum in der Wohnung.
- Lassen Sie auch Ihrem Mieter eine Kopie des Übergabeprotokolls zukommen.
Ein Mieter zieht aus
Selbst, wenn Ihr Mieter gut auf Ihre Wohnung aufpasst – eine gewisse Abnutzung lässt sich nicht vermeiden, und das ein oder andere Missgeschick kann immer passieren. Nehmen Sie sich in jedem Fall Zeit, sich die Wohnung beim Auszug in Ruhe anzusehen. Grundsätzlich übernehmen Sie die Schlüssel vom ausziehenden Mieter in besenreinem Zustand. Streifenfrei glänzende Fenster und ein blitzendes Badezimmer sind nicht erforderlich – darum muss sich der neue Mieter später selbst kümmern. Worauf Sie als Vermieter jedoch ein Auge werfen sollten:
- Weisen Böden, Wände, Küchengeräte oder der Boiler im Bad offensichtliche Schäden auf? Überprüfen Sie die Funktionstüchtigkeit sämtlicher Herdplatten, des Kühlschranks und der Geschirrspülmaschine und warten Sie dabei etwas ab. Gerade bei der Spülmaschine kommt es oft es erst nach einigen Minuten zu einer Fehlermeldung.
- Bauliche Änderungen, Rigipswände oder Einbauschränke müssen vom Mieter vor dem Auszug fachgerecht und ohne offensichtliche Spuren beseitigt werden. Sollte die Veränderung der Wohnung mehr Potenzial oder Wert verleihen, können Sie vorab eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter treffen.
- Etwaige Kellerabteile müssen zur Gänze ausgeräumt sein. Sonst besteht das Risiko, dass die Kosten für eine Entrümpelung an Ihnen hängenbleiben.
- Achten Sie darauf, bei der Übergabe sämtliche Schlüssel, darunter auch Keller- und Postkastenschlüssel in funktionellem Zustand (also nicht verbogen o. ä.) zurückzuerhalten.
- Ist alles zu Ihrer Zufriedenheit, müssen Sie dem Mieter die Kaution zurückzahlen. Weist die Wohnung Schäden auf, können Sie einen entsprechenden Teil dieses Geldes für Reparaturen einbehalten.
Abnutzung oder Schaden?
Ob ein Kratzer im Parkett noch unter normale Abnutzung fällt oder schon als Schaden gewertet werden kann, ist oft schwierig zu beurteilen. Leichte Kratzspuren, Abdrücke von Möbelstücken oder helle Flecken durch Teppiche lassen sich kaum vermeiden. Handelt es sich jedoch um tiefe Dellen, Wasserschäden oder extreme Spuren von Bürosesseln, müssen Sie dies nicht einfach so hinnehmen. Dasselbe gilt für außergewöhnlich viele, große und tiefe Löcher in den Wänden. In solchen Fällen können Sie einen Teil der Kaution für die Reparatur einbehalten.
Früher mussten Mieter die Wohnung bei ihrem Auszug ausmalen – dies trifft heute nicht mehr automatisch zu. Nur, wenn Wände oder Teile davon in einer dunklen oder knalligen Farbe gestrichen wurden, müssen diese wieder neutral gefärbt werden. Sollten Sie unsicher sein, ob es sich um eine gewöhnliche Abnutzung oder einen Schaden handelt, ziehen Sie am besten einen Experten zurate.
Sollten Sie zu den Themen Anlegerwohnung, Vorsorgewohnung und Wohnungsübergabe Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Beitragsbild: canva
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