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Wenn der Entschluss gefallen ist, in eine Immobilie zu investieren, ist die Finanzierung natürlich ein wesentlicher Faktor. Wie hoch sollen bzw. müssen die Eigenmittel sein, damit die Finanzierung der Anlegerwohnung Sinn macht?

Die vorhandenen Eigenmittel sind beim Kauf von Wohnungen ein wichtiges Thema, wobei die Höhe der Anzahlung mit 20 Prozent der Kaufsumme beginnt. Auch die Umsatzsteuerrückvergütung wird zusätzlich als Eigenkapital gewertet.

Deckt man also 20 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenkapital ab, gilt es, sich um die anderen 80 Prozent Gedanken zu machen. Ob man auf einen variablen oder fixen Zinssatz setzt, muss jeder für sich entscheiden. Beides bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile. Das Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen ist individuell, deshalb ist es auch wichtig, sich in Ruhe alle Varianten durchzurechnen, bevor man sich entscheidet. Anleger mit hohem Sicherheitsbewusstsein tendieren eher zu Fixzinssätzen, die über den gesamten Zeitraum gleich bleiben. Variable Zinssätze haben den Vorteil, meist etwas niedriger zu sein, können aber jederzeit steigen. Generell lässt sich festhalten, dass die Option einer längeren Laufzeit gerne genutzt wird, um die monatliche Rate gering zu halten.

Was muss ich beachten?

Für die Finanzierung von Haus- und Wohnungskauf sind seit August 2022 strengere Regeln in Kraft getreten. Neben 20 % Eigenkapital, die ein Kreditnehmer aufbringen muss, darf die Kreditrate selbst 40 Prozent des Eigenkapitals nicht übersteigen. Die Laufzeit ist mit 35 Jahren begrenzt. Was sich für Anleger im Vergleich zu Privatpersonen allerdings positiv auswirkt, ist, dass künftige Mieteinnahmen aus der Anlegerwohnung als zusätzliches Einkommen zählen. Ausnahmen, die es hinsichtlich der aktuell geltenden Kreditregeln zu beachten gilt, wurden in unserem Artikel „Strengere Regeln für Wohnkredite“ näher behandelt.

Die Finanzierung ist grundsätzlich mit jedem Bankpartner möglich, es ist nur eine Anpassung der Kreditabwicklung an eine Anlegerwohnung erforderlich. Außerdem empfiehlt es sich, ein Abwicklungskonto einzurichten und sämtliche Geldflüsse der Anlegerwohnung dort zu verbuchen, um die Übersicht zu behalten. Das Abwicklungskonto dient in der Ankaufphase auch zur Überbrückungsfinanzierung der Umsatzsteuer.

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In der Praxis sind wir täglich mit Interessenten und deren Fragen konfrontiert. Oftmals behandeln diese Ängste, Einwände und Fragen betreffend der Vermietung von Anleger- und Vorsorgewohnungen und damit zusammenhängenden Risiken, wie Leerstand. Wir fassen die drei häufigsten Fragen untenstehend zusammen und beantworten diese:

Ich habe Angst vor einem Leerstand meiner Wohnung. Wie kann ich einem möglichen Leerstand präventiv entgegen wirken?

Bereits bei der Wahl Ihrer Wohnung beeinflussen Sie diesen Punkt massiv. Liegt die Wohnung in einer optimalen Gegend, hat einen ansprechenden Grundriss und ist zudem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, wird die Wohnung bei potentiellen Mietern sehr gefragt sein und sie werden sich über Leerstand nicht den Kopf zerbrechen müssen. Auch die Gestaltung des Mietzinses spielt diesbezüglich eine große Rolle. Sondieren Sie den Markt und gestalten Sie den Preis marktkonform. So können Sie dauerhaft und langfristig mit stabilen Mieterträgen kalkulieren. Einen Mietausfall von 5 Prozent sollten Sie in Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung aber immer einkalkulieren, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Kommt es in der Praxis oft vor, dass Mieter nicht bezahlen? Wie kann ich mich davor schützen?

Generell ist auch dieses Risiko überschaubar. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie sich gegen dieses Risiko auch versichern. Sie als Eigentümer haben aber einige Möglichkeiten, zu Ihrem Geld zu kommen. Ein professionelles Management der Subverwaltung mit einem strikten Mahnwesen sorgen für Sicherheit. Zudem kann im Fall des Falles auch die Kaution als Mietersatz herangezogen werden. Auch eine vorübergehende Stundung ist möglich, in letzter Konsequenz kann natürlich auch der Mietvertrag aufgrund der ausbleibenden Miete gekündigt werden.

Man liest manchmal von Mietern, die Schäden in der Wohnung hinterlassen. Was sind diesbezüglich meine Rechte?

Grundsätzlich muss man festhalten, dass dies selten vorkommt. Jedem Mieter wird zudem eine Haushaltsversicherung vorgeschrieben, die dieses Risiko abdeckt. Außerdem sorgt die Kaution für zusätzliche Sicherheit und kann für Schäden herangezogen werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Mehr Informationen rund um Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie in unserer Videothek.

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Die eigene Garage oder ein Parkplatz ist für viele Mieter ein großes Plus, wenn es um die perfekte Wohnung geht.

Die lästige Suche nach einem passenden Stellplatz spätabends oder mit viel Gepäck im Kofferraum gehört damit nämlich endlich der Vergangenheit an. Aber muss eine Anlegerwohnung unbedingt über eine zusätzliche Abstellmöglichkeit für einen PKW verfügen?

Parkplatz hebt Wert der Wohnung

Ganz klar, wer einem zukünftigen Mieter eine Wohnung mit Parkplatz anbieten kann, hat einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Auch im urbanen Raum besitzen nach wie vor viele Menschen ein Auto. Je zentraler die Wohnung liegt, umso entscheidender wird die Frage: Wohin mit dem PKW? Das Parken in der blauen Zone ist mit Ausnahmegenehmigung für Anrainer zwar möglich, die Parkplatzsuche wird aber trotzdem zum Problem. Abhängig vom Wochentag und der Uhrzeit ist es oft reine Glückssache, ob und wo man das Auto abstellen kann.

Ein Parkplatz, der explizit der Anlegerwohnung zugeteilt ist, steigert daher nicht nur die Beliebtheit der Immobilie bei potenziellen Mietern, sondern hebt auch den Wert der Wohnung. Schließlich ist der PKW-Stellplatz ein Teil davon und wird ebenfalls zum Mietzins hinzugerechnet. Neben zugeteilten Stellplätzen gibt es bei manchen Häusern auch Parkplätze auf den Allgemeinflächen, die von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt werden können. Diese beeinflussen zwar nicht die Höhe der Miete, tragen aber trotzdem positiv zum Gesamteindruck der Immobilie bei.

Vorteile einer Garage

Eine Garage ist für jeden Autobesitzer natürlich die beste Lösung, um Rost und anderen Schäden vorzubeugen. In einer eigenen Garagenbox gibt es außerdem zusätzlichen Stauraum für all jene Dinge, die sonst in der Wohnung oder im Keller landen würden. Sowohl ein Tiefgaragen-Stellplatz als auch die Garagenbox heben den Mietzins zusätzlich. Letztere kann auch gut separat vermietet werden, wenn der Wohnungsmieter keine Verwendung für die Garagenbox hat. Natürlich schlagen sich Parkplatz und besonders eine Garage auf den Kaufpreis der Wohnung. Wer sich in einem engen finanziellen Rahmen bewegt, muss daher eventuell bestimmte Kompromisse eingehen.

Kauf einer Vorsorgewohnung ohne PKW-Stellplatz

Der Kauf einer Anlegerimmobilie ohne dazu gehörenden Parkplatz muss kein Nachteil sein. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Ausbau seines Netzes sowie die steigende Beliebtheit von Fahrrädern und E-Bikes bringt immer mehr Menschen dazu, auf den eigenen PKW zu verzichten. Auch Car-Sharing-Angebote nehmen im Zuge der Mobilitätswende vermehrt zu und sind oft bereits Teil des Konzepts für wachsende Stadtteile. Wohnungen in der Fußgängerzone oder mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr sind besonders für Mieter interessant, die keinen eigenen PKW besitzen oder das ewige Parkplatz-Problem schon anders gelöst haben.

Bei der Entscheidung für eine Vorsorgewohnung sollte man in erster Linie bedenken, wie hoch das eigene Budget ist. Wo liegen die eigenen Prioritäten? Und welche Art von Mieter soll einmal einziehen? Wer auf diese Fragen bereits Antworten hat, kann abschätzen, ob ein Stellplatz absolut notwendig ist. Für eine zukünftige Studenten-WG spielt eher die Größe der Wohnung eine Rolle, ein Pendler will wohl kaum auf den Parkplatz verzichten.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Konzeption einer Anleger- und Vorsorgewohnung haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns.

 

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Spricht man von einer  barrierefreie Wohnung, haben die meisten von uns unweigerlich das Bild eines Rollstuhls im Kopf.

Doch eine Immobilie ohne Hindernisse bietet auch in anderen Lebenssituationen einen großen Vorteil. Nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Personen und Familien mit Kindern profitieren von schwellenlosen Türen und Co.

Wann gilt eine Wohnung als barrierefrei?

Damit eine Immobilie wirklich als barrierefrei gilt, sind zahlreiche bauliche Richtlinien zu erfüllen. Ob ein Neubau anpassbar beziehungsweise als barrierefreie Wohnung geplant werden muss, hängt davon ab, wie viele Wohneinheiten darin Platz finden sollen. Diese Vorgabe ist wie das Baurecht selbst von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Generell müssen neue Wohnbauten nach der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen gleichermaßen nutzbar und damit an die individuellen Anforderungen anpassbar sein. Das heißt, dass eine Wohnung mit wenig baulichem Aufwand für einen blinden Menschen genauso wie für eine Person im Rollstuhl zu adaptieren sein muss. Dafür sind bereits bei der Planung viele Aspekte zu beachten. Unter anderem gehören dazu entsprechend große Wendekreise in den einzelnen Räumen, kontrastreiche Farbgestaltung und Handläufe sowie Bedienelemente in gut erreichbarer Höhe. Von der idealen Breite einer Tür bis zur Sichthöhe von Fenstern und Brüstungen – es gibt zahlreiche Vorgaben und Maße, an die sich Planer von barrierefreien Wohnräumen halten müssen.

Bedürfnisse aller Menschen beachten

Die Gründe, warum Menschen in Wohnräumen besondere Bedürfnisse haben können, sind so vielfältig wie die Bewohner selbst. Diese Anforderungen können sich im Laufe eines Lebens auch sehr schnell ändern. Ein gebrochenes Bein stellt den Mieter einer Wohnung im Dachgeschoß ohne Lift bereits vor große Herausforderungen. In einem modernen Lebensumfeld ist der Gips zwar lästig, ein selbständiges Leben aber nicht weiter beeinträchtigt. Moderne Wohnräume, die solche Umstände schon berücksichtigen, erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit bei Mietern. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn schließlich bieten sie die Möglichkeit, ein langfristiges Zuhause zu werden. Wer also in eine barrierefreie Anlegerwohnung investiert, hat gute Chancen Mieter zu finden, die über Jahre hinweg bleiben.

Barrierefreiheit als großes Plus einer Anlegerwohnung

Wer sich für eine Vorsorgewohnung im Neubau mit hochmodernen Standards entscheidet, ist auch hinsichtlich Barrierefreiheit höchstwahrscheinlich auf der sicheren Seite. So erweitert sich der Kreis potenzieller Mieter ganz automatisch und die baulichen Gegebenheiten sind nicht nur für Bewohner mit Behinderung von Vorteil. Wer die barrierefreie Wohnung im Alter einmal selbst nutzen möchte, profitiert ebenfalls von einem gut zugänglichen Badezimmer, leicht zu bedienenden Rollos oder einer flachen Rampe statt Stufen im Eingangsbereich des Hauses. So wird aus der finanziellen Vorsorge für die Pension eine weitere reale Erleichterung im Alter.

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