Wenn es um hohe Nachfrage und langfristige Vermietbarkeit geht, kommt derzeit kaum ein Wohnkonzept an betreutes Wohnen heran. Wir liefern alle Vorteile für Anleger auf einen Blick.

Da die menschliche Lebenserwartung laufend steigt, während die Geburtenrate sinkt, wurde die Zahl der älteren Jahrgänge in Österreich in den letzten Jahren zusehend dominanter. Mit dem Durchschnittsalter der Bevölkerung wächst auch das Bedürfnis nach Unabhängigkeit bis ins hohe Alter – und somit die Nachfrage nach neuen Wohnkonzepten.

Die Vorteile betreuten Wohnens

Betreutes Wohnen beispielsweise ermöglicht es Mietern, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben zu führen und dabei ganz nach Bedarf phasenweise Unterstützung oder dauerhafte Hilfe bis hin zur 24-Stunden-Pflege in der eigenen Wohnung in Anspruch zu nehmen.

Je nach Projekt reichen die Grundleistungen für Bewohner dabei von

  • sozialen und kulturellen Aktivitäten und Events über
  • Hausmeisterdienste und Servicetätigkeiten im Haushalt,
  • Fahrdienste und Dienstleistungsangebote bis hin zur
  • Abnahme von Organisationstätigkeiten (z. B. Behördenwege).

Ein durchdachtes Konzept, das die Marktlücke aus zeitgemäßem Wohnen, Barrierefreiheit und bedarfsorientierter Betreuung schließt. Kein Wunder, dass Pflegeimmobilien auch als Kapitalanlage für Investoren in den letzten Jahren immer interessanter wurden.

Kapitalanlage betreutes Wohnen: die Vorteile für Investoren

Was Anlegerobjekte mit betreutem Wohnen so attraktiv macht, ist die Kombination aus hoher Nachfrage, langfristiger Vermietbarkeit und Top-Renditen.

  • Bei vielen neuen Projekten liegt die Zahl der Mietinteressenten aktuell im zweistelligen Bereich – nicht zuletzt durch die seniorengerechte, exklusive und moderne Ausstattung der Wohneinheiten und die oft guten, zentralen Lagen mit optimaler Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
  • Da Interessenten für betreutes Wohnen an einer langfristigen Miete interessiert sind, sinkt das Risiko für Mietausfälle und Leerstände. Derzeit liegt die Durchschnittsdauer für Wohneinheiten mit Betreuung bei 18 Jahren.
  • Mit durchschnittlich 4,86 % profitieren Sie als Anleger von hohen Mietrenditen und langfristigen Einnahmen.
  • Auch, wenn Sie im Alter selber die Möglichkeit des betreuten Wohnens in Anspruch nehmen möchten, ist die Investition in eine Pflegeimmobilie sinnvoll.

Sie sind an Anlegerobjekten mit betreutem Wohnen interessiert? Dann sollten Sie sich eines unserer aktuellen Projekte ansehen: Die Drautalresidenz befindet sich in absoluter TOP-Lage und ermöglicht Renditen von bis zu 7,32 %.

Drautalresidenz - betreutes Wohnen

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger jeder Einkommensschicht. Exklusive Kooperationen mit externen Vertriebspartnern, Bauträgern, Hausverwaltungen, Bankpartnern und Steuerberatern runden unser Beratungsnetzwerk ab.

Um den Wert einer Immobilie zu erhalten und attraktive Wohnbedingungen für Mieter zu schaffen, kommen Vermieter von Anlegerwohnungen um regelmäßige Instandsetzungsarbeiten nicht herum. Je nach Umfang unterscheidet man dabei zwischen Renovierung, Sanierung und Modernisierung. Je größer die Umbaumaßnahmen, desto höher der finanzielle Aufwand – weshalb Sie unbedingt vorher kalkulieren sollten, ob die Rentabilität dadurch steigt oder zumindest erhalten bleibt.

Wie sich Renovierung, Sanierung und Modernisierung im Detail unterscheiden, in welchem Umfang Sie als Vermieter für Instandsetzungsarbeiten verantwortlich sind, erfahren Sie im Folgenden.

Renovierung

Renovierungsarbeiten beziehen sich vorwiegend auf optische Maßnahmen, die dazu dienen, den Zustand des Mietobjekts aufrechtzuerhalten und das Wohngefühl zu verbessern. Darunter fallen z. B. neue Bodenbeläge oder Fliesen, das Abschleifen eines Parkettbodens oder Malerarbeiten. Um den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu gewährleisten, zählen regelmäßige, kleinere Renovierungsarbeiten grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Vermieters – es sei denn, Ihr Mietvertrag enthält eine sogenannte Renovierungsklausel, die z. B. besagt, dass der Mieter beim Auszug aus der Wohnung die Wände streichen muss.

Sanierung

Unter Sanierungsarbeiten versteht man größere Reparaturen oder den Austausch von Bauteilen, um den baulichen Zustand der Wohnung zu verbessern, sie in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen oder Mängel zu beheben.

Handelt es sich bei den Mängeln um solche, die die Bewohnbarkeit der Wohnung beeinträchtigen – etwa undichte Fenster, eine defekte Heizung, das Trockenlegen eines nassen Kellers oder undichte Wasserleitungen – sind Sie als Vermieter in jedem Fall verpflichtet, diese zu beheben und die Kosten dafür zu tragen. Teile dieser Kosten können Sie als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umlegen.

Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Wohnkomfort und/oder die Energieeffizienz eines Wohnobjekts zu verbessern. Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen sind die Installation einer neuen Heizungsanlage, die Verbesserung der Wärmedämmung, der Austausch veralteter Elektroinstallationen sowie der Einbau breiter Türen bzw. einer bodengleichen Dusche im Sinne der Barrierefreiheit..

Modernisierungen zahlen sich für Vermieter aus, weil Sie damit sowohl den Marktwert Ihrer Immobilie steigern als auch die Energiekosten senken können.

Zahlt es sich aus zu sanieren bzw. zu modernisieren?

Wie rentabel Umbauarbeiten an Ihrer Immobilie letztendlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Höherer Mietzins: Eine Sanierung steigert die Attraktivität und den Marktwert einer Wohnung – was einen höheren Mietpreis rechtfertigt. Um die Mietpreissteigerung im Rahmen zu halten, orientieren Sie sich am besten an vergleichbaren Objekten am Markt.

Leerstand: Je moderner und komfortabler eine Wohnung, umso attraktiver ist sie für potentielle Mieter, was die Nachfrage erhöht und das Risiko für Leerstände verkürzt. Gerade bei längeren Leerständen erleiden Sie als Vermieter schnell Verluste.

Energieeffizienz: Energetische Sanierungsmaßnahmen senken die Energiekosten – das bedeutet langfristige Einsparungen, die wiederum die Rentabilität der Sanierung erhöhen.

Wertsteigerung: Eine umfassende Sanierung steigert den Gesamtwert eines Wohnobjekts, was sich einerseits auf Ihre Kreditwürdigkeit, andererseits auch auf den Verkaufswert der Immobilie auswirkt.

Steuervorteile: In bestimmten Fällen können Sie als Vermieter steuerliche Vorteile wie Abschreibungen oder Förderungen für Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Um sämtliche Möglichkeiten auszuloten, greifen Sie am besten auf das Know-how eines Steuerberaters zurück.

WICHTIG: Vor jeder geplanten Sanierung bzw. Modernisierung sollte eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, die Aufschluss über die Rentabilität der Umbauarbeiten gibt. Dabei sollten die Sanierungskosten, die erwarteten Mieteinnahmen, die potenziellen Einsparungen bei den Betriebs- und Energiekosten sowie eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie mit einkalkuliert werden. Die Kosten für eine Sanierung bzw. Modernisierung werden anfangs oft unterschätzt, genauso wie die Zeit, die dafür benötigt wird und der damit verbundene Leerstand der Wohnung. Wer einen Handwerksbetrieb mit der Sanierung beauftragt, sollte unbedingt darauf achten, dass auf der Auftragsbestätigung feste Fristen und Termine für die Fertigstellung vermerkt sind.

Sanierung und Modernisierung: Welche Förderungen gibt es für Vermieter?

Wohnbauförderung: In mehreren österreichischen Bundesländern gibt es Wohnbauförderungen, die Vermietern finanzielle Unterstützung für Renovierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bieten – z. B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

Klima- und Energiefonds: Der Klima- und Energiefonds umfasst verschiedene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohnungen. Diese umfassen Finanzspritzen und zinsgünstige Darlehen für energieeffiziente Umbauten.

Bundesförderungen: Auch der Bund bietet diverse Förderprogramme rund um Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen an, die Sie Vermieter nutzen können. Detaillierte  Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

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Um in Österreich eine Mieterhöhung durchzusetzen, müssen bestimmte Gründe erfüllt sein. Welche das sind und welche Richtwerte für die Erhöhung gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wer als Vermieter langfristig angemessene Renditen anstrebt, kommt um regelmäßige Mieterhöhungen kaum herum. Da Mieter in Österreich durch eine Mietsicherungsklausel geschützt sind, müssen für eine Anhebung der Miete jedoch triftige Gründe vorliegen bzw. gewisse Bedingungen erfüllt werden. Eine Mieterhöhung wird z. B. zum Thema, wenn Sie das vermietete Objekt renovieren oder energetisch sanieren lassen, eine Indexanpassung vorgegeben ist oder es zu einem Mieterwechsel kommt. In welchem Rahmen Sie die Miete erhöhen dürfen, hängt auch davon ab, ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder unter das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) fällt.

Bedingungen für eine Mieterhöhung

Vor allem Differenzen zwischen Mieter und Vermieter können oft nur durch gesetzliche Vorgaben des Mietvertrages geregelt werden.

  • Als Vermieter sollten Sie unbedingt abklären, welches Gesetz für Ihren Mietvertrag gilt bzw. in welchem Umfang es anwendbar ist – denn in bestimmten Fällen gilt das MRG nur teilweise.
  • Unterliegt der Mietvertrag nicht oder nur teilweise dem MRG, kann ein sogenannter „freier“ Mietzins vereinbart werden (der trotzdem im Vergleich zur Leistung angemessen sein muss).
  • Bei Mietverträgen, die voll unter das MRG fallen, sind mit dem Richtwertzins, dem Kategoriemietzins und dem angemessenen Mietzins bestimmte Beschränkungen vorgegeben.
  • Für Mietverträge mit Abschlussdatum ab. 1. März 1994 gilt der Richtwertzins, für davor abgeschlossene Verträge meist der Kategoriemietzins.
  • Der angemessene Mietzins kommt u. A. bei Geschäftsräumlichkeiten zur Geltung.
  • Unterliegt der Mietvertrag für eine Immobilie zur Gänze dem MRG, enthält er eine Indexklausel bzw. Wertsicherungsvereinbarung. Diese besagt, dass die Miete innerhalb bestimmter Richtwerte (Kategoriebeiträge) angehoben werden darf, wobei auch bestimmte Zu- und Abschläge geltend werden.

Der Richtwertzins

Der Richtwert dient als Ausgangspunkt für die Berechnung des Mietzinses (ohne Betriebskosten und diverse Zuschläge). Die Richtwerte für Mieterhöhungen werden für jedes Bundesland vom Bundesministerium für Justiz bestimmt. Dabei kommen auch Aspekte wie Lage, Ausstattung, Zustand und Größe des Mietobjekts zum Tragen. Nach MRG dürfen Mietzinse alle zwei Jahre mit 1. April gemäß der staatlichen Anpassung der Richtwerte angehoben werden.

 

Nach der letzten Anhebung um 8,6 Prozent gelten für die einzelnen Bundesländer folgende Vorgaben (pro m2 in Euro):

Wien 6,67

Steiermark 9,21

Salzburg 9,22

Tirol 8,14

Vorarlberg 10,25

Kärnten 7,81

Oberösterreich 7,23

Niederösterreich 6,85

Burgenland 6,09

 

Der Kategoriemietzins

Für den Kategoriemietzins, der für Mietverträge vor dem 1. März 1994 gilt, ist der Zustand des vermieteten Objekts ausschlaggebend – von Kategorie A (brauchbar, zeitgemäßer Zustand, mindestens 30 m2, mindestens ein Zimmer, Warmwasseranschluss etc.) bis Kategorie D (kein Wasseranschluss bzw. WC in der Wohnung oder unbrauchbarer Zustand). Wichtig: Auch, wenn Sie als Vermieter die Immobilie nachträglich renovieren oder sanieren sollten, gilt stets die Kategorie, die bei Vertragsabschluss vorhanden war.

Grundsätzlich orientiert sich der Kategoriemietzins am Verbraucherpreisindex, d. h. bei einer Inflationssteigerung von mehr als fünf Prozent steigt auch der Kategoriemietzins. Die letzte Erhöhung erfolgte im Juli 2023, die aktuellen Werte sind folgende (Euro pro m2):

Kategorie A   4,47

Kategorie B   3,35

Kategorie C   2,23

Kategorie D   (brauchbar) 2,23

Kategorie D   (unbrauchbar) 1,12

 

Der angemessene Mietzins

Dieser gilt für

  • Mietobjekte, die als Geschäftsräume genutzt werden,
  • für denkmalgeschützte Gebäude,
  • für Wohnungen der Ausstattungskategorie A und B mit einer Größe von mehr als 130 m2,
  • für Mietobjekte in Gebäuden, die mit Baugenehmigung nach 8. 5. 1945 neu bzw. durch Um- oder Zubau errichtet wurden sowie für
  • Mietobjekte mit unbefristetem Mietvertrag, für die eine nachträgliche Mietzinsvereinbarung nach einem Jahr Mindestmietdauer vereinbart wurde.

 

Die Höhe des angemessenen Mietzinses wird von einen Immobiliensachverständigen durch die Vergleichsmethode berechnet. Zusätzlich werden der Zustand sowie der Ausstattungs- und Erhaltungszustands des Objekts mit berücksichtigt.

 

Fristen für Mieterhöhungen

  • Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihren Mieter mindestens 14 Tage vor Fälligkeit der nächsten Miete schriftlich über eine Mieterhöhung zu informieren. Als Fälligkeitstermin ist seit 2013 der 5. jedes Folgemonats festgelegt.
  • Bei einer Erhöhung der Kategorie. bzw. Richtwertbeträge darf der Mietzins laut Mietrechtsgesetz jedoch erst im darauffolgenden Monat angehoben werden.
  • Unterliegt der Mietvertrag nicht dem MRG, sind keine Fristen vorgegeben. Zusätzlich können hier Mieterhöhungen bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden.

 

Weitere Gründe für eine Mieterhöhung

Modernisierung

Auch, wenn Sie für eine Immobilie modernisieren bzw. Erhaltungsarbeiten durchführen lassen, rechtfertigt dies eine Mieterhöhung. Eine umfangreiche Sanierung etwa kann auf die nächsten 10 Jahre lang auf den Mieter umgelegt werden – allerdings nur, sofern die Kosten nicht ohnehin durch die Mieteinnahmen dieser 10 Jahre abgedeckt sind. Als Vermieter sollten Sie sich allerdings dessen bewusst sein, dass Mieterhöhungen dieser Art nicht einfach durchzusetzen und von der Entscheidung einer Schlichtungsstelle bzw. sogar des Gerichts abhängig sind.

Staffelmiete

In bestimmten Mietverträgen ist eine Staffelmiete vereinbart, die automatische Zeitpunkte für eine Mieterhöhung vorsieht – wobei die Erhöhung maximal einmal jährlich erfolgen darf und in exakten Beträgen angegeben werden muss.

Neuvermietung

Möchten Sie die Miete für Ihre Immobilie bei einem Mieterwechsel erhöhen, ist dies bei freien Mietverträgen relativ einfach, bei Mietverträgen nach MRG jedoch nur im begrenzten Rahmen möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können neue Mieter eine Mieterhöhung verhindern – etwa, wenn ein Mietvertrag direkt weitergegeben wird. Dies ist zulässig, wenn,

  • wenn ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt,
  • der übernehmende Vermieter ein naher Verwandter des Vormieters ist oder
  • er bereits davor mindestens zwei Jahre in der Wohnung gelebt hat.

Auch wenn Sie selbst mit dem neuen Mieter vereinbaren, dass er den bestehenden Mietvertrag übernehmen kann, dürfen Sie keine Mieterhöhung vornehmen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Immobilie als Wohngemeinschaft vermietet ist und ein neuer Mieter in die WG eintritt.

 

Sie haben Fragen zum Thema Anlegerwohnung und professioneller Immobilienverwaltung? Die Captura Unternehmensgruppe zählt zu Österreichs Marktführern bei maßgeschneiderten Immobilieninvestments für Anleger. Der Aufbau des eigenen Immobilienportfolios erfordert je nach Anforderung und persönlichen Möglichkeiten unterschiedliche Strategien. Gemeinsam finden wir heraus, welches Investment die ideale Lösung für Ihr persönliches Ziel ist. Als kompetenter Ansprechpartner helfen wir Ihnen mit unserem Rundum- sorglos-Paket zu einem soliden Immobilien-Investment.

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Das A und O bei Immobilieninvestments ist, das richtige Objekt zu finden. Bei der Flut an Angeboten ist das oft gar nicht so einfach. Wie Captura Sie als professioneller Investment-Sparring-Partner bei der Entscheidung unterstützt und wie Sie davon profitieren.

Am Anfang steht die Idee: Ich möchte mein Kapital in Immobilien anlegen. Gefolgt von der Frage: Welches Objekt soll es werden, damit sich die Investition auch rentiert? Nicht selten sind zukünftige Anleger überrascht, wie viele Entscheidungskriterien bei Immobilieninvestments zum Tragen kommen bzw. die Auswahl erschweren – angefangen von persönlichen Aspekten wie Ihren finanziellen Möglichkeiten und Plänen bis hin zu externen Faktoren wie steuerliche und rechtliche Gegebenheiten, politische Situation, Zinsschwankungen und Inflation.

Um die optimale Entscheidung zu treffen, müsste man fast schon Experte auf sämtlichen Gebieten sein bzw. Unmengen an Zeit investieren, um die optimale Investmentlösung herauszufiltern. Wer alles selber in die Hand nehmen möchte, riskiert nicht selten finanzielle Einbußen oder steht am Ende mit einer Immobilie da, die sich als kompletter Fehlkauf entpuppt.

Warum Investmentberatung bei Anleger- und Vorsorgewohnungen?

Fakt ist: Den besten Erfolg als Anleger erzielen Sie mit einem Investment, das maßgeschneidert an Ihre Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten angepasst ist. Als professioneller Investmentberater unterstützt Captura Sie dabei, dieses perfekte Objekt zu finden. Unser Rundum-sorglos-Paket für Vorsorgeimmobilien und Immobilieninvestments umfasst sämtliche Aufgaben, um Ihr Erlebnis als Investor so angenehm und rentabel wie möglich zu gestalten.

Wie Sie davon profitieren:

Perfekte Immobilie finden: In Sachen Immobilieninvestments geht es vor allem um eines: Marktkenntnisse und langjährige Expertise. Unser Team bietet Antworten auf sämtliche Fragen, die bei der Immobiliensuche auftauchen, z. B.: Wie funktioniert das Konzept einer Vorsorgewohnung überhaupt? Welche Vorteile bringt ein Neubau gegenüber einem Altbau? Was sind steuerliche optimierte Immobilien? Könnte eventuell auch eine Ferienwohnung als Investment zu mir passen? Welche Rolle spielen Faktoren wie Lage, Grundriss und Ausstattung der Wohnung? Welche Regionen sind vielversprechend bzw. gelten als Hotspots für Investoren? Welche Rolle spielen Faktoren wie nachhaltiges Bauen, energetische Sanierung etc.?

Wir helfen Ihnen, sich im Immobiliendschungel zurechtzufinden und unser Angebotsportfolio hält zahlreiche Objekte für unterschiedliche Investorenbedürfnisse parat.

Finanzielle Risiken minimieren: Mit unseren Finanzexperten erarbeiten Sie gemeinsam eine Investmentstrategie, die optimal an Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasst ist. Zusätzlich erfahren Sie, wie sich die Ertragsphase Ihres Investments entwickeln wird und mit welchen Renditen Sie langfristig rechnen können. Dabei werden sowohl Faktoren wie Wertsteigerung als auch Vermögensschutz, Förderzuschüsse oder Zins- und Mietentwicklung mit einbezogen.

Finanzierungskonzept erstellen: Vom Finanzierungsplan über die Auswahl der richtigen Bank, das Finden bzw. Aushandeln der besten Konditionen bis hin zur Überwachung sämtlicher Kapitalflüsse – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Steuerliche Begleitung: Wir unterstützen Sie bei der gesamten Koordination mit dem Finanzamt, liefern eine komplette steuerliche Betrachtung für den Gesamtüberschuss und kümmern uns um Organisatorisches (z. B. UID-Nummer einrichten).

Koordination der Vertragspartner: Ob Kommunikation mit dem Bauträger, der Bank, der Steuerberatung, dem Notar oder Rechtsanwalt: Bei sämtlichen Interaktionen, die im Laufe Ihre Investments anfallen, agieren wir als koordinative Drehscheibe.

Verwaltung – Vermietung – Verkauf: Sie benötigen jemanden, der sich um die Verwaltung Ihrer Anlegerwohnung(en) kümmert? Sie suchen einen zuverlässigen Mieter und möchten auch die Vermietung inkl. der dazugehörigen Geldflüsse und des Mahnwesens in professionelle Hände legen? Sie möchten Ihre Anlegerwohnung möglichst lukrativ weiter verkaufen? Auch hier stehen wir gerne tatkräftig zur Seite.

Mehr Informationen zu Steuern und dem Kauf einer Anlegerwohnung finden Sie in unserer Videothek: captura-group.cc/videothek

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Sie überlegen, Ihre Anlegerwohnung zu verkaufen? Dann sollten Sie über die Immobilienertragssteuer Bescheid wissen. Wann diese anfällt, wie hoch sie ist und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.

Seit 1. April 2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien und Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die davor geltende Spekulationsfrist von zehn Jahren (oft fälschlicherweise als Spekulationssteuer bezeichnet) wurde abgeschafft.

Immobilienertragssteuer – die Eckdaten:

  • Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) gilt für entgeltliche Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge.
  • Aktuell beträgt die Höhe der Immobilienertragssteuer (ImmoEst) 30 Prozent der Bemessungsgrundlage.
  • Beim Verkauf von Altgrundstücken, die vor 2002 gekauft wurden, kommt ein Steuersatz von 4,2 Prozent zum Tragen.
  • Wird auf einem Grundstück, das am 31. März 2012 nicht steuerverfangen war, nach dem 31. März 2012 ein Gebäude errichtet, das dann vermietet wurde, stellen Grund und Boden bei Veräußerung zwar Altbestand, das jedoch Neubestand dar – weshalb es auch wie als Neubestand versteuert wird.
  • Der Verkäufer des Objekts muss die Immobilienertragssteuer bis jeweils 15. des auf den Kalendermonat des Geldeingangs folgenden übernächsten Monats abliefern. Ein Beispiel: Langt der Erlös für den Verkauf am 8. September auf Ihrem Konto ein, ist die ImmoEst bis 15. November fällig.

 Wie wird die Immobilienertragssteuer berechnet?

Berechnet wird die Immobilienertragsteuer üblicherweise durch einen Parteienvertreter (Rechtsanwalt, Notar).

  • Der Steuersatz von 30 Prozent betrifft die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (inkl. Grunderwerbssteuer, Maklerkosten, Eintragungsgebühr und Kosten für die Vertragserrichtung).
  • Haben Sie Abschreibungen geltend gemacht, werden diese zum Verkaufserlös hinzugerechnet und erhöhen somit die Bemessungsgrundlage.

Gibt es Ausnahmen von der Immobilienertragssteuer?

Ja, in bestimmten Fällen gibt es Befreiungen von der ImmoEst. Diese sind folgende:

  • Erbe, Schenkung und Tausch: Seit 2008 ist die Immobilienertragssteuer für Erbschaften und Schenkungen von Immobilien passé. Verkaufen jedoch Beschenkte oder Erben die Liegenschaft, fällt für den Verkaufserlös sehr wohl die ImmoEst an.
  • Hauptwohnsitzbefreiung: Haben Sie Ihre Immobilie vor dem Verkauf mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt, entfällt die Immobilienertragssteuer. Dasselbe gilt für Immobilien, die dem Verkäuferinnerhalb der letzten zehn Jahre vor Veräußerung zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben.
  • Herstellerbefreiung: Selbst hergestellte Gebäude bzw. solche, die bei einer Bauherreneigenschaft des Herstellers von Dritten errichtet wurden, sind beim Verkauf von der ImmoEst befreit. Wurden durch das Gebäude in den letzten zehn Jahren Einkünfte erzielt, müssen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gesondert geprüft werden.

Fazit: Haben Sie eine Wohnung rein zu Anlegezwecken nach 2012 gekauft und verkaufen Sie weiter, kommen Sie um die Immobilienertragssteuer kaum herum. Welche Steuerregelungen für Anleger- und Vorsorgeimmobilien im Allgemeinen anfallen, erfahren Sie in diesem Beitrag (https://captura-group.cc/steuerliche-aspekte/.

 

Mehr Informationen zu Steuern und dem Kauf einer Anlegerwohnung finden Sie in unserer Videothek: captura-group.cc/videothek

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Was man unter energetischer Sanierung versteht, ob und wann Sie als Immobilienbesitzer dazu verpflichtet sind und welche Förderungen es für Energiesanierungen gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Energetische bzw. thermische Sanierungen bezeichnen bauliche Veränderungen von Gebäuden, die dazu dienen, den Energieverbrauch zu senken. Dazu zählen sämtliche Dämmmaßnahmen (Dach, Kellerdecke, Fassade), der Austausch bzw. die Modernisierung der Heizanlage, der Fenster sowie der Außentüren sowie die Installation einer Lüftungsanlage zur Wärmerückgewinnung.

Ist eine energetische Sanierung verpflichtend?

Bei bestehenden Wohngebäuden besteht in Österreich derzeit keine Pflicht, einen bestimmten Energiestandard zu erreichen. Was bedeutet, dass Hausbesitzer selbst entscheiden können, ob sie eine energetische Sanierung von Kellerdecke, Fassade, Dach und Fenstern vornehmen lassen. Bei Neubauten hingegen sind moderne Energiestandards gesetzlich vorgegeben – sprich, sind bereits beim Bau mit zu berücksichtigen.

Eine Ausnahme bildet der Heizungstausch: So müssen alte, mit Kohle und Öl betriebene Heizsysteme ab 2025 sukzessive durch zeitgemäße Heizungen ersetzt werden – beginnend mit den ältesten Heizungsanlagen. Ziel ist, bis 2035 sämtliche Ölheizungen in Österreich stillzulegen.

Mit welchen Kosten ist bei einer Energiesanierung zu rechnen?

Der finanzielle Aufwand einer energetischen Sanierung hängt einerseits von der energetischen Beschaffung des Gebäudes, andererseits vom Umfang der Sanierungsmaßnahmen ab. So müssen Sie für die Fassadendämmung 50 bis 250 Euro pro Quadratmeter einkalkulieren, für die Dämmung des Dachs und der Kellerdecke jeweils bis zu 200 Euro pro Quadratmeter, während ein Austausch der Fenster mit 400 bis 1000 Euro pro Fenster zu Buche schlägt.

Für eine umfassende Sanierung eines Einfamilienhauses (inklusive des Austauschs von Heizung und Fenstern sowie der Dämmung von Außenfassade, Dach und Kellerdecke) kommen so nicht selten mehr als 100.000 Euro zusammen.

Gibt es Förderungen für energetische Sanierungen?

Hinsichtlich der bis 2040 angestrebten Klimaneutralität werden thermische  Sanierungsmaßnahmen von Bund und Ländern finanziell unterstützt. Zu den Bundesförderungen zählen die Sanierungsoffensive sowie die Aktion „raus aus Öl und Gas“, die auch 2024 fortgeführt werden.

Sanierungsbonus für Private (Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäuser)

Der vom Bund initiierte Sanierungsbonus umfasst thermische Sanierungen bei privaten Wohnbaugebäuden in Österreich, die älter als 20 Jahre sind. Gefördert werden umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard, Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf um zumindest 40 Prozent senken sowie Einzelbauteilsanierungen. Dazu zählen Maßnahmen wie

  • Fassaden- und Dachdämmung,
  • Kellerdeckendämmung sowie
  • der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Je nach Art der Sanierung liegt die Förderhöhe zwischen 3.000 und 14.000 Euro. Kommen Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz, gibt es weitere Zuschläge. Generell sind maximal 50 Prozent der energetischen Sanierungskosten förderfähig.

Sanierungsbonus für Private (mehrgeschoßiger Wohnbau)

Förderungsfähig sind hier Modernisierungen von mehr als 20 Jahre alten, mehrstöckigen Wohnbauten und Reihenhausanlagen.

Die Förderung gilt für

  • umfassende Sanierungen thermische Sanierungen nach klimaaktiv-Standard des Gesamtgebäudes bzw. der gesamten Anlage sowie
  • den Fenstertausch von Wohnungen in mehrgeschoßigen Wohnbauten,
  • Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender thermischer Sanierung bzw. an bereits thermisch sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen.

Bei umfassenden Sanierungen nach klimaaktiv-Standard werden bis zu 100 Euro pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche gefördert. Wird mindestens 25 Prozent Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, gibt es bis zu 175 Euro pro Quadratmeter. Bei Einzelbaumaßnahmen wie neuen Fenstern beträgt die Förderungshöhe maximal 3.000 Euro.

Förderungen für neue Heizsysteme

Der „Raus aus Öl und Gas“-Bonus gilt für den Umstieg auf alternative, klimafreundliche Heizanlagen. Private werden dabei mit bis zu 7.500 Euro unterstützt, bei Anträgen ab 12. 9. 2022 kann außerdem ein Zusatzbonus von 2.000 Euro beantragt werden. Für thermische Solaranlagen gibt es den Solarbonus in Höhe von 1.500 Euro.

Bei mehrstöckigen Wohnbauten beträgt die Förderhöhe für den Tausch fossiler Heizsysteme bis zu 15.000 Euro, für Förderanträge ab 12. 9. 2022 gibt es bis zu 4.000 Euro zusätzlich. Der Bonus für thermische Solaranlagen beträgt bis zu 4.000 Euro. Für die Zentralisierung des Heizsystems werden pauschal 3.000 Euro pro Wohnung ausbezahlt, mit einem weiteren potentiellen Zuschlag von 600 Euro pro Wohneinheit.

Energetische Sanierungen steuerlich absetzen

Da Sanierungen unter Instandsetzungsaufwendungen fallen, die entweder den Nutzwert oder die Nutzungsdauer eines Gebäudes erhöhen, können Sie als Anleger bzw. Vermieter die Kosten für Energiesanierungen von der Steuer absetzen.

Um die Aufwendungen für thermische Sanierungen als Vermieter in einem 15-Jahres-Zeitraum abschreiben zu können, müssen

  • mindestens 25 Prozent der Gebäudeteile von der Sanierung betroffen sein oder
  • die Sanierungsmaßnahmen die Nutzungsdauer um mindestens 25 Prozent steigern.

 

Der Vorteil von Neubauten im Bezug auf Sanierungen

Sollten Sie in Anlegerimmobilien investieren wollen, bringen Neubauten bzw. Bestandswohnungen in Neubauten im Vergleich zu Altbauimmobilien einen wesentlichen Vorteil: Neubauten entsprechen gängigen Energiestandards – was bedeutet, dass aufwändige und kostenintensive Sanierungen für die nächsten Jahre kein Thema sind. Ganz davon abgesehen, dass sich Neubauwohnungen mit gutem Energieausweis, effizientem Grundriss und moderner Ausstattung besser und langfristiger vermieten lassen.

Eine Altbauwohnung durch energetische Sanierung auf zeitgemäße Standards zu bringen, ist natürlich möglich, aber meist mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.

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Als Eigentümer einer Anlegerwohnung stellt sich die Frage: Soll ich mich selbst um die Verwaltung der Immobilie kümmern oder sie in die Hände eines Profis legen? Wir bringen die Vorteile einer professionellen Verwaltung auf den Punkt. 

Vor allem beim Kauf ihrer ersten Anlegerwohnung neigen viele Käufer dazu, hinsichtlich der Verwaltung alles selber erledigen zu wollen. Das Problem dabei: Um alles richtig zu machen, müssten Sie Experte in diversen Bereichen sein – angefangen bei der Immobiliensuche, -bewertung, Finanzierung und Vermarktung der Wohnung bis hin zu rechtlichen Aspekten rund um Vermietung und Verwaltung. Neben der Tatsache, dass dieser Aufwand alleine zeitlich kaum zu bewerkstelligen ist, steigen mit der Anzahl der Aufgabenbereiche auch die potentiellen Fehlerquellen. Ganz davon abgesehen, dass Probleme mit Mietern – zum Beispiel das Eintreiben ausbleibender Zahlungen – puren Stress bedeuten.

Natürlich ist ein professioneller Verwaltungsservice nicht kostenlos. Allerdings sparen Sie dadurch nicht nur Zeit und Nerven, sondern können auch sicher gehen, dass Ihre Anlegerimmobilie stets gut in Schuss gehalten wird und die bestmögliche Rendite liefert.

 

Die Vorteile einer professionellen Immobilienverwaltung auf einen Blick:

  • Bereits die Auswahl des Objektes, des Mieters und der Erstellung des Mietvertrages bilden die Basis für ihre spätere Rendite. Ein Profi hilft Ihnen, das perfekte Objekt zu finden, unterstützt Sie auch hinsichtlich der Finanzierung und weiß, welche Steuervorteile bei Anlegerwohnungen zum Tragen kommen.
  • Bei einer Verwaltungsfirma haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner für sämtliche die Anlegerwohnung betreffende Aspekte.
  • Der zeitliche Organisationsaufwand für Sie ist wesentlich geringer.
  • Ob Eigentumsrechte im Grundbuch, rechtlich einwandfrei aufgesetzte Mietverträge oder laufende Abrechnungen: Immobilienverwaltungen verfügen über eigene Rechtsabteilungen, die dafür sorgen, dass sämtliche Formalien rechtlich einwandfrei über die Bühne gehen.
  • Ebenso kümmern sich professionelle Verwaltungspartner um die Instandhaltung der Immobilie, um den Werterhalt zu sichern bzw. zu steigern.
  • Eine Verwaltungsfirma kümmert sich nicht nur um den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen Ihrer vermieteten Wohnung, sondern auch um eine reibungslose Übergabe und Rücknahme einer Immobilie an den bzw. vom Mieter.

 

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Wer in Anlegerimmobilien investiert, sollte vorab klären, ob die geplante Investition auch rentabel ist. Wie Sie die Mietrendite errechnen, was als „gute“ Rendite gilt und welche Faktoren die Rentabilität beeinflussen, erfahren Sie hier.

Was versteht man unter der Rendite?

Renditen werden herangezogen, um den wirtschaftlichen Erfolg einer Kapitalanlage zu messen. Die Rendite definiert den Ertrag, den angelegtes Kapital innerhalb eines Jahres abwirft. Bei Immobilien ist dies der Gewinn aus dem Verkauf oder der Vermietung eines Objekts. Dabei stellt die gekaufte Immobilie das Anlagekapital dar, dessen Wert im Idealfall mit der Zeit steigen sollte.

Von einer guten Rendite spricht man, wenn sich eine Immobilie durch die Mieteinnahmen selbst finanziert. Dafür sind grundsätzlich 4 bis 6 Prozent Rendite erforderlich. Inflationsbedingt sind die Mieten in Österreich den letzten Monaten gestiegen – was für Vermieter allerdings nicht automatisch eine höhere Rendite bedeutet, da zugleich auch die Instandhaltungskosten für Immobilien erhöht wurden.

Wie Sie die Rendite einer Mietwohnung ermitteln

Wollen Sie eine Immobilie als Geldanlage erwerben, sollten Sie sich bereits im Vorhinein über die zu erwartende Rendite informieren, um das Risiko finanzieller Einbußen zu reduzieren. Wollen Sie herausfinden, wie hoch die Rendite Ihrer Immobilie ist, benötigen Sie den aktuellen Marktpreis als Basis – sprich den Betrag, den Sie bei einem Verkauf im Moment dafür bekommen würden. Wie Sie diesen in Erfahrung bringen, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Zusätzlich benötigen Sie die durchschnittliche Monatsmiete/m2 der Region, in der die Immobilie liegt – am schnellsten herauszufinden über den aktuellen Immobilienpreisspiegel. (Am höchsten sind die Mietrenditen derzeit übrigens in den Ballungszentren, zum Beispiel Graz oder Wien.)

Dividieren Sie den Gesamtwert der Immobilie durch die zu erwartende Mietrate, können Sie abschätzen, wie viele Monate das Objekt vermietet sein muss, um am Ende die Investitionskosten zurückzubekommen.

Bruttomietrendite vs. Nettomietrendite
Die Berechnung der Bruttomietrendite dient als erste, grobe Kalkulation für Immobilieninvestments. Dabei wird der Kaufpreis mit den Erträgen in Relation gesetzt – weitere Kosten werden bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Bruttomietrendite in % = (Jahreskaltmiete/Kaufpreis) x 100

Die Kaltmiete bezeichnet den Mietzins exklusive Betriebskosten und sonstiger Aufwände, die für den Mieter anfallen (Jahresbruttomieteinnahmen). Die Bruttomietrendite dient als erster Indikator für die Rentabilität einer Immobile. Da für Sie als Vermieter aber auch Zusatzkosten anfallen, sollten Sie  stets die Nettomietrendite berechnen. So vermeiden Sie das Risiko negativer finanzieller Überraschungen.

  • Für die Ermittlung der Nettomietrendite benötigen Sie die Kaufnebenkosten, die in Österreich rund 10 % betragen und die sich aus Kosten für das Aufsetzen des Kaufvertrages, der Grundbucheintragung, der Grundbucherwerbssteuer, Notargebühren und etwaigen Maklergebühren zusammensetzen.
  • Zusätzlich müssen Sie die Vermieterkosten (Instandhaltungsrücklage, Reparaturaufwände, Hausverwaltungskosten, Aufwände für Mietausfälle/Leerstände) von der jährlichen Kaltmiete abziehen, was die Jahresnettokaltmiete ergibt.

Die Nettomietrendite ergibt sich dann folgendermaßen:

Nettomietrendite = (Jahreskaltmiete – Vermieterkosten)/(Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten) x 100

 

Was es bei der Berechnung der Mietrendite noch zu beachten gilt
Wichtig ist, hinsichtlich der Rendite von Mietimmobilien stets das große Ganze zu betrachten. Nicht nur der Kaufpreis, auch Faktoren wie die Finanzierungskosten für einen Kredit, die geplante Nutzungsdauer und die zu erwartende Wertsteigerung eines Objekts beeinflussen die Rendite und sollten in die Rechnung mit einbezogen werden.

Experten zufolge sollte die Bruttomietrendite zwischen 5 und 6 % betragen, die Nettomietrendite bei neuwertigen Immobilien mindestens 3,5 %. Da die Kosten für Instandhaltung etc. bei älteren Objekten höher sind und eine geringere Nutzungsdauer zu erwarten ist, sollte die Nettomietrendite hier sogar noch höher liegen.

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Unter dem Verkehrs- bzw. Marktwert versteht man den Preis, den eine Wohnung oder ein Haus aktuell bei einem Verkauf erzielen kann. Für die Berechnung stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Warum und wann der Immobilienwert eines Objektes benötigt wird und wie Sie dabei als Verkäufer oder Käufer vorgehen, erfahren Sie hier.

Wofür wird der Immobilienwert benötigt?

Der aktuelle Marktwert einer Immobilie muss ermittelt werden, wenn das Objekt gekauft oder verkauft werden soll. Auch bei Immobilienkrediten, Umschuldungen und im Rahmen von Scheidungen oder Erbschaften kann eine Ermittlung des Verkehrswertes erforderlich sein.

Welche Faktoren beeinflussen den Immobilienwert?
Bei der Bestimmung des aktuellen Wertes einer Immobilie kommen vielfältige Kriterien zum Tragen:

  • Größe: Die Quadratmeteranzahl von Grund und Boden und des darauf befindlichen Objekts sowie die Ausrichtung der Immobilie bzw. die Bebaubarkeit bei Grundstücken
  • Ausstattung: Qualität der Fenster, Türen, Isolierung, Freiflächen, Barrierefreiheit etc.
  • Energieeffizienz: wird durch den Energieausweis ermittelt
  • Alter der Immobilie bzw. die damit verbundene Wertminderung und Restnutzungsdauer
  • Modernisierungs- oder Sanierungsbedarf
  • Nutzung und Nutzbarkeit – etwaige damit verbundene Erträge
  • Bei Eigentumswohnungen: Ausstattung und Zustand des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet
  • Makrolage: In welchem Land und in welcher Region liegt die Immobilie? Hier kommen große Unterschiede zwischen urbanem und ländlichem Bereich zum Tragen.
  • Mikrolage: Die Umgebung, in der sich die Immobilie befindet – inklusive Infrastruktur, Anbindung ans Verkehrsnetz, Nahversorger, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
  • Wirtschaftliche Lage und Situation am Immobilienmarkt

 

Wer ermittelt den Immobilienwert?

Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, den Verkehrswert einer Immobilie von einem Experten ermitteln zu lassen. Sprich, sowohl der Verkäufer als auch der Käufer könnten den Immobilienwert selbst berechnen. Solche Schätzungen sind jedoch – selbst, wenn sie auf Berechnungen von Online-Tools basieren – nicht selten ungenau und dadurch mit Risiken verbunden.

Auf der sicheren Seite bleiben Sie stets, indem Sie bei der Ermittlung des Immobilienwertes auf das Know-how eines Profis setzen:

Banken: Viele Banken haben spezielle Immobilienabteilungen, in denen Sie gegen Gebühr den Verkehrswert einer Immobilie bestimmen lassen können. Finanzieren Sie ein Immobilieninvestment z. B. über einen Bankkredit, ermittelt die Bank den Marktwert im Zuge der Kreditvergabe. Die Kosten dafür sind normalerweise niedriger als für einen eigens bestellten Gutachter.

Gutachter bzw. Sachverständiger: Definitiv die zuverlässigste und risikoärmste Variante zur Berechnung des Immobilienwertes  – wenn auch zugleich die teuerste. Wer den Verkehrswert einer Immobilie über einen Gutachter oder Sachverständigen feststellen lässt, bezahlt dafür oft bis zu drei Prozent des ermittelten Wertes.

Makler: Verkaufen Sie eine Immobilie über einen Makler, kann dieser sich um die Ermittlung des Verkaufspreises kümmern. Manche Makler sind auch Gutachter und dadurch sehr erfahren in der Berechnung von Verkehrswerten.

Welche Methoden zur Ermittlung des Immobilienwertes gibt es?

In der Praxis kommen meist folgende drei Verfahren zum Einsatz:

Vergleichswertverfahren: Die häufigste Methode zur Ermittlung des Immobilienwertes, bei der Vergleichspreise ähnlicher Immobilien als Referenz dienen. Wichtig ist hier, dass ausreichend vergleichbare Immobilienpreise der entsprechenden Stadt oder Gemeinde vorliegen.

Sachwertverfahren: Der Sachwert einer Immobilie ist die Summe aus Bodenwert und Gebäudesachwert. Multipliziert man den Sachwert mit einem Marktanpassungsfaktor, ergibt dies den Verkehrswert. Eine Berechnungsvariante, die sowohl bei selbst genutzten als auch bei vermieteten Immobilien zum Einsatz kommt.

Ertragswertverfahren: Die Methode der Wahl für Mietobjekte bzw. Gewerbeimmobilien – sprich Immobilien, die einen Ertrag abwerfen. Der Verkehrswert ergibt sich hier aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert (erwirtschafteter Ertrag abzüglich der Kosten für die Bewirtschaftung).

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Die besten Orte für ein Immobilieninvestment in Österreich? Zweifellos Wien und Graz. Was die Bundeshauptstadt und die steirische Metropole für Anleger so attraktiv macht, erfahren Sie hier.

Bei der Entwicklung der Immobilienpreise in Österreich zeigte die Kurve in den vergangenen Jahren stark nach oben: Lag die Alpenrepublik im europaweiten Preisvergleich einst noch am unteren Ende der Skala, zählt sie mittlerweile zu den teuersten Pflastern der EU. Immerhin sind die Immobilienpreise quer durch das Land seit 2000 um bis zu 300 Prozent gestiegen. Allein im Jahr 2022 wurden Häuser und Wohnungen durchschnittlich 11,6 Prozent teurer (Quelle: Statistik Austria).

Die Zukunft gehört den Städten

Urbanisierung – sprich, die Ausbreitung städtischer Lebensformen – ist und bleibt auch im Trend und macht auch vor unserem Land nicht Halt: Stadtbilder ändern sich ständig, Zentren dehnen sich aus, Stadtgrenzen verschieben sich nach außen. Nicht umsonst zählen Österreichs Ballungsräume inklusive ihrer Vororte zu den attraktivsten Regionen für Immobilieninvestments – allen voran Wien und Graz. Wir haben die Bundeshauptstadt und die zweitgrößte Stadt Österreichs mit ihren Vorteilen für Investoren genauer unter die Lupe genommen.

Immobilien-Hotspot Wien

Innerhalb der letzten zehn Jahre wuchs die österreichische Hauptstadt enorm und ist mit einer Bevölkerungszahl von 1,9 Millionen mittlerweile fünftgrößte Stadt der EU. Die Wachstumsprognose zeigt auch für die nächsten Jahrzehnte steil nach oben. Mit rund 123.000 Unternehmen erbringt Wien außerdem mehr als ein Viertel der gesamten Wirtschaftsleistung Österreichs und ist Firmensitz zahlreicher internationaler Big-Player. Faktoren, die die Hauptstadt auch zum größten Jobgeber Österreichs machen – immerhin ist fast ein Viertel aller Beschäftigten (980.000 Personen) in der Bundeshauptstadt tätig. Auch in Sachen Ausbildung hat Wien österreichweit die Nase vorn – sowohl als größte Universitätsstadt im deutschsprachigen Raum als auch als Top-Standort für Forschung und Wissenschaft. Durch die Urbanisierung peripherer Stadtbezirke (zum Beispiel Donaustadt) werden auch die Infrastruktur sowie Verkehrsanbindungen ständig erweitert.

Durchschnittliche Immobilienpreise pro m2:

  • Kauf: EUR 6.622,97*
  • Miete: EUR 14,69*

Hier finden Sie Anlegerwohnungen in Wien und Umgebung.

 

Immobilien-Hotspot Graz
Auch Österreichs zweitgrößte Stadt Graz wird ständig größer. Rund 299.000 Einwohner zählt die an der Mur liegende steirische Hauptstadt derzeit. Das stärkste Wachstum in den kommenden Jahren wird hier jedoch nicht im Zentrum, sondern in den umliegenden Bezirken (Graz-Umgebung) erwartet – hier soll die Bevölkerungszahl bis 2050 um 16,1 Prozent (25.396 Personen) steigen. Nicht zuletzt bedingt durch die Entstehung neuer Stadtteile (z. B. Reininghausgründe), die als eigene „Mini-Stadt“ in der Stadt infrastrukturmäßig alles bieten, was es zum komfortablen Leben braucht und dabei die Vorteile von Stadt und Land verbinden. Seine attraktive Lage im Süden Österreichs mit Top-Verkehrsanbindungen macht Graz auch seit jeher zum interessanten Standort für Unternehmen, darunter viele internationale Betriebe. Die im Bau befindliche Koralmbahn gilt außerdem als eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte Europas, von dem auch die Wirtschaft profitieren wird.

Durchschnittliche Immobilienpreise in Graz pro m2:

  • Kauf: EUR 4.506,58**
  • Miete: EUR 10,58**

Hier finden Sie Anlegerwohnungen in Graz und Umgebung.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Anlegerwohnung?

 

Die aktuell besten Angebote zu Anleger- und Vorsorgewohnungen finden Sie unter https://captura-group.cc/vorsorgewohnungen-projekte/

Projekte Prinzip einer Anlegerwohnung

*Quelle: Immobilienpreisspiegel Wien, Stand Ende April 2023/wohnungsboerse.net
**Quelle: Immobilienpreisspiegel Graz, Stand Ende April 2023/wohnungsboerse.net
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