Wie Sie eine Anlegerwohnung richtig vermieten

Wie Sie als Vermieter das Beste aus Ihrer Anlegerwohnung herausholen? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Die Basis für eine erfolgreiche Vermietung bildet immer das Mietobjekt selbst. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Anlegerwohnung folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • PERFEKTE LAGE: Kaufen Sie ausschließlich dort, wo eine konstante Nachfrage über die nächsten Jahre (bzw. noch besser Jahrzehnte) gegeben ist.
  • OPTIMALE GRÖSSE: Das höchste Mieterpotential bieten Anlegerwohnungen zwischen 30 und 60 Quadratmetern.
  • SCHLAUER GRUNDRISS: Wohnungen mit modernen, durchdachten Grundrissen sind wesentlich besser vermietbar als Altbauten (die Kombination aus großen Vorzimmer, kleinen Küchen und hohen Räumen mit damit verbundenen erhöhten Heiz- und Betriebskosten ist für potentielle Mieter wenig attraktiv und senkt Ihre Mieteinnahmen).
  • FREIFLÄCHEN & LIFT: Balkon und/oder Terrasse sowie ein Lift sind heutzutage bereits fast ein Muss für Mieter.

 

Richtig vermieten: Worauf Sie als Vermieter noch achten sollten

Neben der Qualität der Anlegerwohnung kommen für eine gute Vermietbarkeit noch weitere Aspekte zum Tragen: So sollten Sie die Miete für Ihr Anlegerobjekt stets marktkonform, d. h. nicht zu hoch ansetzen, um einem Leerstand und/oder häufigen Mieterwechseln vorzubeugen. Viel Zeit und Nerven sparen Sie als Vermieter durch die Zusammenarbeit mit professionellen Mietverwaltern und -Maklern, die sich um Ihre Anlegerwohnung und sämtliche damit verbundene organisatorische und finanzielle Aspekte kümmern.

In Sachen Mietdauer haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, Ihre Anlegerwohnung befristet oder unbefristet zu vermieten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine 16-monatige Mindestmietdauer seitens des Mieters. Sprich, der Mieter hat nach 12 Monaten erstmals die Möglichkeit, das Mietobjekt unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu verlassen. Bieten Sie einem Mieter über drei Perioden mit derselben Mietdauer hinweg einen Vertrag, geht dieser automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis über. Generell bringen Ihnen befristete Mietverträge den Vorteil von mehr Überlegungszeit – gewerbliche Vermietung ist davon jedoch ausgenommen.

Was Sie bei Anlegerimmobilien unbedingt vermeiden sollten, sind Eigenbedarf sowie ein Verkauf des Objektes. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Anlegerwohnung für sich nutzen, sofern dringender Eigenbedarf besteht – die steuerlichen Aspekte, die dadurch zum Tragen kommen, sind allerdings wenig vorteilhaft. Auch ist es natürlich grundsätzlich möglich, eine bereits vermietete Anlegerwohnung wieder zu veräußern – die eingeschränkte Käuferschicht macht den Verkauf allerdings wesentlich schwieriger.

Wenn Sie Fragen zum Thema Anlegerwohnung haben, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

 

Beitragsbild: canva/89stocker

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