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Wenn der Entschluss gefallen ist, in eine Immobilie zu investieren, ist die Finanzierung natürlich ein wesentlicher Faktor. Wie hoch sollen bzw. müssen die Eigenmittel sein, damit die Finanzierung der Anlegerwohnung Sinn macht?

Die vorhandenen Eigenmittel sind beim Kauf von Wohnungen ein wichtiges Thema, wobei die Höhe der Anzahlung mit 20 Prozent der Kaufsumme beginnt. Auch die Umsatzsteuerrückvergütung wird zusätzlich als Eigenkapital gewertet.

Deckt man also 20 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenkapital ab, gilt es, sich um die anderen 80 Prozent Gedanken zu machen. Ob man auf einen variablen oder fixen Zinssatz setzt, muss jeder für sich entscheiden. Beides bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile. Das Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen ist individuell, deshalb ist es auch wichtig, sich in Ruhe alle Varianten durchzurechnen, bevor man sich entscheidet. Anleger mit hohem Sicherheitsbewusstsein tendieren eher zu Fixzinssätzen, die über den gesamten Zeitraum gleich bleiben. Variable Zinssätze haben den Vorteil, meist etwas niedriger zu sein, können aber jederzeit steigen. Generell lässt sich festhalten, dass die Option einer längeren Laufzeit gerne genutzt wird, um die monatliche Rate gering zu halten.

Was muss ich beachten?

Für die Finanzierung von Haus- und Wohnungskauf sind seit August 2022 strengere Regeln in Kraft getreten. Neben 20 % Eigenkapital, die ein Kreditnehmer aufbringen muss, darf die Kreditrate selbst 40 Prozent des Eigenkapitals nicht übersteigen. Die Laufzeit ist mit 35 Jahren begrenzt. Was sich für Anleger im Vergleich zu Privatpersonen allerdings positiv auswirkt, ist, dass künftige Mieteinnahmen aus der Anlegerwohnung als zusätzliches Einkommen zählen. Ausnahmen, die es hinsichtlich der aktuell geltenden Kreditregeln zu beachten gilt, wurden in unserem Artikel „Strengere Regeln für Wohnkredite“ näher behandelt.

Die Finanzierung ist grundsätzlich mit jedem Bankpartner möglich, es ist nur eine Anpassung der Kreditabwicklung an eine Anlegerwohnung erforderlich. Außerdem empfiehlt es sich, ein Abwicklungskonto einzurichten und sämtliche Geldflüsse der Anlegerwohnung dort zu verbuchen, um die Übersicht zu behalten. Das Abwicklungskonto dient in der Ankaufphase auch zur Überbrückungsfinanzierung der Umsatzsteuer.

Beitragsbild: canva.com

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