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Wissen ist Macht – oder anders formuliert: Bevor man sich auf Neuland begibt und den Kauf der ersten Anlegerwohnung in Betracht zieht, sollte man sich Wissen aneignen über die wichtigsten Eckpfeiler des Investments. Die Pflichten und Aufgaben des Bauträgers gehören zweifellos auch zu den Basics, über die man Bescheid wissen sollte. Nur so ist sichergestellt, dass man als Neo-Investor gut informiert das Angebot der einzelnen Projekte vergleichen kann und für sich das richtige Investment findet.

Das gesamte Baumanagement

Der Bauträger zeichnet sich für eine Vielzahl von Leistungen verantwortlich. Das gesamte Baumanagement – vereinfacht gesagt ist es das, wofür der Bauträger steht. Zu den Leistungen und Aufgaben zählen unter anderem:

  • Beschaffung des Grundstücks samt Prüfung der Projektvoraussetzungen
  • Projektentwicklung (inkl. Planungsphase)
  • Entwicklung des Bau- und Nutzungskonzepts
  • Projektsteuerung
  • Baureifmachung
  • Baubetreuung

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

Rechtlich gesehen finden sich die Pflichten des Bauträgers im Bauträgervertragsgesetz (BTVG), das in einer umfassenden Novelle zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Der Wohnungserwerber wird darin geschützt, wenn der Bauträger während der Errichtungsphase insolvent wird. Ratenpläne, an den Baufortschritt gekoppelt, geben Sicherheit.

Tipp für den Neu-Anleger

Der Bauträger sorgt für eine einwandfreie Ausführung und muss Mängel, die während der Bauzeit oder des Gewährleistungszeitraums auftreten, beseitigen. Seinem Kunden gegenüber haftet der Bauträger übrigens auch für Fehler im Bereich der Ausführungsleistungen. Ist man sich unsicher, ob ein Bauträger der richtige Partner für die geplante Investition ist, empfiehlt es sich, bestehende Referenzobjekte zu besichtigen und sich selbst ein Bild zu machen. Denn: Ein Blick sagt mehr als tausend Worte!

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Die Entscheidung ist gefällt – eine Anlegerwohnung soll gekauft werden und in der Zukunft für regelmäßige Mieteinkünfte sorgen.. Nun stehen die Neo-Investoren vor der Entscheidung, ob eine Alt- oder Neubauwohnung zur Anlage gekauft wird.
Was ist in der Anschaffung günstiger? Welche Wohnungsart eignet sich  besser für die Vermietung? Und welche Wohnungsart bringt mir als Investor den größtmöglichen Profit? Diese und viele weitere Fragen gilt es zu beantworten, bevor das „Abenteuer Anlegerwohnung“ starten kann.

 

Individuelle Entscheidung

Gleich vorweg: Beide Varianten haben ihren Charme und ihre Berechtigung. Wie so oft muss man im Detail und beim konkreten Angebot abwägen, was  individuell die passende Variante ist. Entscheidet man sich für eine Altbauwohnung, erwirbt man eine Wohnung „mit Geschichte“. Das betrifft sowohl die Grundrisse, die oftmals nicht mehr zeitgemäß sind, aber vor allem auch den Zustand der Wohnungen. Hier gilt es abzuwiegen, ob höhere Renovierungs- und Sanierungskosten gegenüber eines Neubaus in Relation stehen. Gehen Sie von sich selbst aus und durchforsten Sie ein Immobilienportal im Internet. Welche Fotos sprechen Sie mehr an? Die Fotos von veralteten Bädern mit dunkelbraunen Minifliesen oder lichtdurchflutete Badezimmer?

Es lohnt sich auch, einen Blick auf die Heizungsart zu werfen – Stichwort Energieeffizienz. Nicht zuletzt gilt es einzuschätzen, ob ein nicht vorhandener Lift in Altbauwohnungen potentiellen Mietern nicht ein Dorn im Auge ist – schließlich wird die Gesellschaft immer älter.

Highlights in Neubauwohnungen

Die Neubauwohnungen in Anlegerprojekten haben einen großen Vorteil: Sie sind modern und entsprechen exakt den Vorstellungen, die Mieter haben. Moderne Grundrisslösungen, maximale Energieeffizienz und zeitgemäße Lösungen mit Eigengärten und/oder Terassen sorgen für ein angenehmes Wohnambiente und ein hohes Komfortlevel. Auch was das Mobilitätsbedürfnis betrifft – Stichwort Tiefgarage und Besucherparkplätze – punkten eindeutig die Neubauwohnungen. Unterm Strich gilt es die Für und Wider abzuwägen und individuell zu gewichten – am einfachsten mithilfe einer Plus- und Minusliste.

 

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