Energieausweis bei Anlegerwohnungen
Das Thema Energieausweis ist aktueller als zuvor – und betrifft natürlich auch Vermieter von Anlegerwohnungen. Was man darunter genau versteht, wann ein Energieausweis benötigt wird und wo er ausgestellt wird, erfahren Sie im Folgenden.
Was versteht man unter einem Energieausweis?
- Ein Energieausweis definiert den grundsätzlichen thermischen Zustand einer Wohnung bzw. eines Gebäudes und gibt dadurch Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch.
- Er beinhaltet Energiekennzahlen für den Energiebedarf pro Quadratmeter beheizter Fläche, aus denen der Verbrauch für Heizung und Warmwasser prognostiziert werden kann.
- Die Bausubstanz spielt für den Energieausweis eine entscheidende Rolle: So wirken sich eine gute Dämmung bei Mauern und Dach sowie neuwertige Türen und Fenster positiv auf die Energiebilanz eines Gebäudes aus.
Grundsätzlich weisen moderne Gebäude aufgrund ihrer Bauweise einen besseren Energiestandard auf – ein Aspekt, den Sie deshalb auch beim Kauf einer Anlegerwohnung mit einbeziehen sollten. Wie viel Energie schlussendlich wirklich verbraucht wird, hängt jedoch nicht nur von der Energieeffizienz eines Gebäudes ab, sondern auch vom Nutzerverhalten sowie von den Wetterverhältnissen.
Muss ich als Vermieter einen Energieausweis vorlegen?
Auch, wenn der Energieausweis „nur“ als Anhaltspunkt dient und noch nichts über den tatsächlichen Energieverbrauch aussagt, ist er heutzutage fester Vertragsbestandteil bei Immobilien. Sowohl bei Geschäftslokalen als auch bei Häusern und Wohnungen müssen Sie als Vermieter, Verpächter oder Verkäufer einen Energieausweis zur Verfügung stellen. Laut EAVG (Energieausweis-Vorlage-Gesetz) besteht die Verpflichtung zur Angabe der Energieeffizienzdaten bereits beim Inserieren einer Immobilie – hier können Sie sowohl den neueren Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE), der auch das genutzte Heizsystem berücksichtigt oder den Heizwärmebedarf (HWB) angeben.
Vorgezeigt werden muss der Energieausweis einem Mieter spätestens während der Vertragsverhandlungen. Kommt es zum Vertragsabschluss, haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihrem Mieter den Energieausweis bzw. eine Kopie davon zu überreichen. Als Vermieter können Sie dabei wählen, ob der Energieausweis die Gesamtenergieeffizienz Ihrer Wohnung, die einer vergleichbaren Immobilie oder die des Gesamtgebäudes ausweist.
Wichtig ist in jedem Fall: Der Energieausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein!
Achtung: Verstöße gegen das EAVG können sowohl gewährleistungs- als auch schadenersatz- und verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Sollten Sie beispielsweise den Energieausweis zu spät oder nicht vorlegen, ist es potentiellen Mietern rechtlich erlaubt, ihn auf Ihre Kosten erstellen zu lassen oder ihn vor Gericht zu beantragen.
Wo bekomme ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist nach den technischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu erstellen. Ausgefertigt werden dürfen Energieausweise u. a. von Architekten, Ziviltechnikern, Heizungs-, Elektro-, Gas-, Lüftungs-, Kälte-, Klima- und Sanitärtechnikern sowie Bau- und Zimmermeistern. Welche Kosten für den Energieausweis anfallen, ist nicht per Gesetz definiert und hängt einerseits vom Anbieter, andererseits von der Beschaffenheit des jeweiligen Gebäudes ab.
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