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Eine Wohnungsübergabe kann vor allem beim Auszug eines Mieters zu einer unangenehmen Situation werden. Nicht selten kommt es dabei zu Konflikten – vor allem, wenn es Schäden in der Wohnung gibt. Damit auf beiden Seiten Klarheit herrscht, ist es wichtig, bei der Übergabe ein Protokoll zu führen. Was es dabei sonst noch zu beachten gilt, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Besonders der Einzug des ersten Mieters in eine neu erworbene Anlegerwohnung kann ein fast schon sentimentaler Moment sein. Immerhin übergibt man damit nicht nur Schlüssel, sondern auch die Verantwortung für sein persönliches Eigentum an jemand anderen. Die Wahl des richtigen Mieters ist daher ganz entscheidend. Zusätzlich sollten im Zuge der Übergabe noch einmal wichtige Details besprochen werden. Haben Sie ein spezielles Anliegen an Ihren Mieter? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, ihm das zu sagen!

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Gehen Sie jede Wohnungsübergabe mit Ruhe an. Was für Vertreter von Hausverwaltungen reine Routine ist, ist für den privaten Vermieter eine eher seltene Situation. Schreiben Sie sich am besten eine Liste mit allen wichtigen Punkten, damit sie nichts vergessen.

  • Achten Sie darauf, dass beim Termin der Übergabe noch Tageslicht vorhanden ist. So können Details wie Boden und Wände besser beurteilt werden.
  • In der Regel müssen Sie die Wohnung leer an Ihren Mieter übergeben. Es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart. Halten Sie alle Einrichtungsgegenstände und die Ausstattung der Küche schriftlich fest.
  • Vergessen Sie nicht darauf, bei jedem Ein- und Auszug sämtliche Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abzulesen!

Einzug eines neuen Mieters

Führen Sie beim Einzug eines neuen Mieters auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll mit den Daten und Unterschriften aller Anwesenden. Das erleichtert Ihnen die Beurteilung der Wohnung bei seinem Auszug. Machen Sie von deutlichen Gebrauchsspuren Fotos, um später unangenehme Konflikte zu vermeiden.

Kontrollieren Sie, ob alle Fenster und Türen ordentlich schließen und Jalousien oder Rollos einwandfrei funktionieren. Nehmen Sie gemeinsam mit dem neuen Mieter alle Küchengeräte kurz in Betrieb. So sind alle anwesenden Personen Zeugen, dass die gesamte Wohnung in einwandfreiem Zustand ist. Sollte es Beanstandungen geben, notieren Sie sich diese im Protokoll und veranlassen Sie eine zügige Reparatur. Ein zufriedener Mieter ist in der Regel auch ein zuverlässiger, der für einen längeren Zeitraum in der Wohnung bleibt. Damit alles seine Richtigkeit hat, erhält auch der Mieter eine Kopie des Übergabeprotokolls.

Wohnungsübergabe beim Auszug – darauf kommt es an

Natürlich gehen wir davon aus, dass Ihr Mieter gut auf die Immobilie achtet. Doch auch beim normalen Wohnen und Leben passiert das ein oder andere Missgeschick. Nicht jede Schramme am Türstock ist gleich eine Tragödie, beim Auszug sollten Sie sich dennoch genug Zeit nehmen, um sich die gesamte Wohnung in Ruhe anzusehen.

Macht die Wohnung auf den ersten Blick einen guten Eindruck, ist das schon einmal ein positives Zeichen. Eine besenreine Übergabe ist die Voraussetzung dafür, dass Sie die Schlüssel vom ausziehenden Mieter akzeptieren können. Streifenfrei glänzende Fenster und ein blitzendes Badezimmer sind allerdings keine notwendige Anforderung. Darum muss sich der neue Mieter später selbst kümmern. Darüber hinaus gibt es noch weitere Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Gibt es offensichtliche Schäden am Boden, an den Wänden oder an einem Gerät in der Küche sowie dem Boiler im Badezimmer? Überprüfen Sie die Funktionstüchtigkeit sämtlicher Herdplatten, des Kühlschranks und der Geschirrspülmaschine. Wichtig ist, dass Sie den Geräten dabei auch wirklich genug Zeit lassen. Gerade bei der Spülmaschine kann es erst nach einigen Minuten zu einer Fehlermeldung kommen, wenn beispielsweise etwas bei der Wasserzufuhr nicht stimmt.
  • Einbauschränke, Rigipswände oder andere bauliche Änderungen müssen vom Mieter vor dem Auszug fachgerecht beseitigt werden. Dabei dürfen keine offensichtlichen Spuren zurückbleiben. Sehen Sie in der Veränderung aber Potenzial und eine mögliche Wertsteigerung Ihrer Anlegerwohnung, können Sie natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter treffen.
  • Kontrollieren Sie auch, ob ein etwaiges Kellerabteil zur Gänze ausgeräumt ist. Die Entrümpelung könnte sonst unnötige Kosten verursachen.
  • Lassen Sie sich sämtliche Schlüssel im Zuge der Übergabe zurückgeben. Vergessen Sie nicht auf Keller- und Postkastenschlüssel und achten Sie darauf, dass diese nicht verbogen sind.
  • Ist alles zu Ihrer Zufriedenheit, müssen Sie dem Mieter die Kaution zurückzahlen. Bei Schäden in der Wohnung, können Sie einen entsprechenden Teil dieses Geldes für Reparaturen verwenden.

Normale Abnutzung oder wirklicher Schaden?

In manchen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, ob ein Kratzer im Parkett noch unter die normale Abnutzung fällt oder bereits als Schaden gewertet werden kann. Leichte Kratzspuren, Abdrücke von Möbelstücken oder helle Flecken durch Teppiche lassen sich nicht vermeiden. Tiefe Dellen, Wasserschäden oder extreme Spuren von Bürosesseln müssen Sie jedoch nicht einfach so hinnehmen. In diesen Fällen können Sie einen Teil der Kaution für die Reparatur einbehalten. Dasselbe gilt für übermäßig viele oder außergewöhnlich große und tiefe Löcher in den Wänden.

Dass ein Mieter bei Auszug automatisch ausmalen muss, stimmt heutzutage nicht mehr. Sind bestimmte Wände oder Teile davon aber in einer dunklen oder knalligen Farbe gestrichen, muss er diese wieder neutral färben. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten auf jeden Fall von einem Experten beraten. Dieser kann Ihnen sagen, ob eine gewöhnliche Abnutzung oder doch schon ein Schaden vorliegt.

Sollten Sie zum Thema Anlegerwohnung oder Vorsorgewohnung und Wohnungsübergabe Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

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