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Die „Dos and Donts“ eines Vermieters – und Fehler, die es als Neu-Vermieter gilt, zu vermeiden.

Es ist geschafft – die erste eigene Anlegerwohnung ist gekauft. Die ersten Besichtigungen mit potentiellen Mietern sind vereinbart.. Das Leben als Vermieter steht quasi in den Startlöchern und natürlich will man gerade zu Beginn keine Fehler begehen, die sich womöglich nur schwer im Nachhinein korrigieren lassen. Schließlich zeigen Umfragen, dass viele Immobilienbesitzer erst gar nicht vermieten, weil sie Angst vor Chaos mit den Mietern haben. Mietnomaden, verspätete Zahlungen und komplexes Mietrecht – niemand will die Kontrolle über seine Immobilie verlieren. Doch diese Angst ist oftmals unbegründet, wenn man sich an einige Regeln hält.

Was gilt es also zu beachten, um in eine möglichst erfolgreiche Vermieterlaufbahn zu starten? Wir zeigen die drei ersten Schritte auf und weisen auf Fehler hin, die man keinesfalls begehen sollte.

Step by step

1.) Wer die Wahl hat, …

…hat die Qual. Naja, ganz so schlimm ist es natürlich nicht, aber nichtsdestotrotz ist eine durchdachte Auswahl der Mieter sehr wichtig. Gerade wenn es um die Zahlungsfähigkeit geht, ist eine gute Recherche oder das Einfordern einer Zahlungsfähigkeit ratsam. Auch die sozialen Netzwerke stellen im Internetzeitalter eine gute Informationsquelle dar und vervollständigen das Bild vom potentiellen Mieter.

2.) Vertraglich festhalten!

Der perfekte Mieter wurde gefunden? Glückwunsch! Nun gilt es, alles Wesentliche schriftlich festzuhalten. Nehmen Sie von mündlichen (Neben-) Vereinbarungen möglichst Abstand, denn in der Praxis sind es oftmals diese Absprachen genau der Grund für so manchen Streit und Unstimmigkeiten. Das gilt auch – oder gerade – dann, wenn Sie an Freunde oder Familienmitglieder vermieten. Das Sprichwort „Strenge Rechnung, gute Freundschaft“ kommt nicht von ungefähr und sollte gerade wenn es um so etwas Essentielles wie eine Mietwohnung geht selbstverständlich sein. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für das Übernahmeprotokoll und den Mietvertrag – beides soll unbedingt VOR dem Einzug des neuen Mieters unterzeichnet werden.

3.) Kaution nicht vergessen

Die Kaution gibt dem Vermieter zusätzliche Sicherheit und sollte auf keinen Fall vergessen werden, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Sie stellt eine Ausfallsrücklage dar, wer als Vermieter freiwillig darauf verzichtet, muss etwas bei einem Mietentfall oder Beschädigungen in der Wohnung rechtliche Schritte gehen. Im Normalfall einigt man sich auf eine Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten inklusive Betriebskosten, sie kann in Form einer Bankgarantie oder auch bar übergeben werden. Auch hier gilt: Unbedingt schriftlich festhalten!

Beachtet man die Basics auf den ersten Schritten als Vermieter, steht einer erfolgreichen Vermieterkarriere nichts mehr im Wege!

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