Wer eine Immobilie sucht, hat in der Regel konkrete Preisvorstellungen und einen bestimmten finanziellen Rahmen, der nicht überschritten werden sollte.
Die meisten Menschen verfügen über ein gewisses Eigenkapital, finanzieren jedoch einen großen Teil der Kosten mithilfe eines Bankkredits. Was bei der Suche nach der perfekten Anlegerwohnung oder Immobilie für den Eigenbedarf oft in den Hintergrund rückt: Neben dem eigentlich Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an. Generell sollten Käufer daher von Nebenkosten in einer Höhe von etwa zehn Prozent des Kaufpreises ausgehen und diese unbedingt in ihre Kalkulationen mit einbeziehen. Doch was muss da eigentlich zusätzlich bezahlt werden?
Welche Nebenkosten erwarten Sie beim Wohnungskauf?
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Auch wenn theoretisch sowohl Verkäufer als auch Käufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten haben, wird sie in der Praxis meist zur Gänze vom Übernehmer beglichen. Wer letztlich dafür aufkommt, sollte daher unbedingt im Kaufvertrag geregelt sein.
Eintrag im Grundbuch
Auch der Eintrag im Grundbuch ist kostenpflichtig und beläuft sich auf 1,1 Prozent des Kaufpreises. Möchten Sie auf das Objekt eine Hypothek aufnehmen, wird eine weitere Eintragung im Grundbuch fällig, welche sich auf 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts beläuft. Zusätzlich wird eine pauschale Eingabengebühr in der Höhe von 44 Euro bei elektronischer und 62 Euro bei nicht-elektronischer Antragstellung verrechnet.
Anwalts- oder Notarkosten
In der Regel wird der Kaufvertrag einer Immobilie von einem Anwalt oder einem Notar errichtet. Abhängig von den jeweiligen Kammertarifen schlagen die Kosten für diese Dienstleistung mit etwa 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises zu Buche. Die Unterschriften auf dem Kaufvertrag müssen für die Eintragung des Wohnungseigentumsrecht ins Grundbuch außerdem beglaubigt sein. In der Regel fallen auch dafür die jeweiligen Kammertarife an, manchmal ist aber auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für Vertragserrichtung und Beglaubigung möglich.
Maklerprovision
Erfolgt die Vermittlung der Immobilie über einen Makler, wird für dessen Tätigkeit eine Provision fällig. Diese richtet sich nach der Höhe des Wohnungswertes:
bis 36.336,42 Euro | max. vier Prozent vom Kaufpreis |
von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro | max. 1.453,46 Euro |
ab 48.448,52 Euro | max. drei Prozent vom Kaufpreis |
Beachten Sie außerdem, dass zuzüglich zu diesen Provisionsbeträgen auch noch die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer von 20 Prozent verrechnet wird.
Nebenkosten des Finanzierungskredits
Neben den Zinsen, die über die gesamte Laufzeit des Kredits fällig werden, entstehen bei der Wohnungsfinanzierung weitere Gebühren und Spesen. Dazu zählen etwaige Bearbeitungsgebühren und Bewertungskosten, aber auch Kontoführungsgebühren und Prämien für die Kredit-Restschuldversicherung. Wie hoch diese zusätzlichen Kosten tatsächlich sind, hängt nicht nur von der Bank, sondern auch von der Bonität des Kreditnehmers ab. Es lohnt sich, Angebote unterschiedlicher Kreditinstitute miteinander zu vergleichen und das eigene Verhandlungsgeschick ein wenig auf die Probe zu stellen.
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