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Wer eine Immobilie sucht, hat in der Regel konkrete Preisvorstellungen und einen bestimmten finanziellen Rahmen, der nicht überschritten werden sollte.

Die meisten Menschen verfügen über ein gewisses Eigenkapital, finanzieren jedoch einen großen Teil der Kosten mithilfe eines Bankkredits. Was bei der Suche nach der perfekten Anlegerwohnung oder Immobilie für den Eigenbedarf oft in den Hintergrund rückt: Neben dem eigentlich Kaufpreis fallen noch weitere Kosten an. Generell sollten Käufer daher von Nebenkosten in einer Höhe von etwa zehn Prozent des Kaufpreises ausgehen und diese unbedingt in ihre Kalkulationen mit einbeziehen. Doch was muss da eigentlich zusätzlich bezahlt werden?

Welche Nebenkosten erwarten Sie beim Wohnungskauf?

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Auch wenn theoretisch sowohl Verkäufer als auch Käufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten haben, wird sie in der Praxis meist zur Gänze vom Übernehmer beglichen. Wer letztlich dafür aufkommt, sollte daher unbedingt im Kaufvertrag geregelt sein.

Eintrag im Grundbuch

Auch der Eintrag im Grundbuch ist kostenpflichtig und beläuft sich auf 1,1 Prozent des Kaufpreises. Möchten Sie auf das Objekt eine Hypothek aufnehmen, wird eine weitere Eintragung im Grundbuch fällig, welche sich auf 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts beläuft. Zusätzlich wird eine pauschale Eingabengebühr in der Höhe von 44 Euro bei elektronischer und 62 Euro bei nicht-elektronischer Antragstellung verrechnet.

Anwalts- oder Notarkosten

In der Regel wird der Kaufvertrag einer Immobilie von einem Anwalt oder einem Notar errichtet. Abhängig von den jeweiligen Kammertarifen schlagen die Kosten für diese Dienstleistung mit etwa 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises zu Buche. Die Unterschriften auf dem Kaufvertrag müssen für die Eintragung des Wohnungseigentumsrecht ins Grundbuch außerdem beglaubigt sein. In der Regel fallen auch dafür die jeweiligen Kammertarife an, manchmal ist aber auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für Vertragserrichtung und Beglaubigung möglich.

 Maklerprovision

Erfolgt die Vermittlung der Immobilie über einen Makler, wird für dessen Tätigkeit eine Provision fällig. Diese richtet sich nach der Höhe des Wohnungswertes:

bis 36.336,42 Euro max. vier Prozent vom Kaufpreis
von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro max. 1.453,46 Euro
ab 48.448,52 Euro max. drei Prozent vom Kaufpreis

Beachten Sie außerdem, dass zuzüglich zu diesen Provisionsbeträgen auch noch die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer von 20 Prozent verrechnet wird.

Nebenkosten des Finanzierungskredits

Neben den Zinsen, die über die gesamte Laufzeit des Kredits fällig werden, entstehen bei der Wohnungsfinanzierung weitere Gebühren und Spesen. Dazu zählen etwaige Bearbeitungsgebühren und Bewertungskosten, aber auch Kontoführungsgebühren und Prämien für die Kredit-Restschuldversicherung. Wie hoch diese zusätzlichen Kosten tatsächlich sind, hängt nicht nur von der Bank, sondern auch von der Bonität des Kreditnehmers ab. Es lohnt sich, Angebote unterschiedlicher Kreditinstitute miteinander zu vergleichen und das eigene Verhandlungsgeschick ein wenig auf die Probe zu stellen.

 

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Beitragsfoto: Pixabay

Sollten Sie weitere Fragen zu Nebenkosten beim Wohnungskauf haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Stellen Sie sich den Immobilienmarkt auch wie einen Marktplatz vor, auf dem Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen? Nun ja, ganz so wird der Preis von Immobilien nicht ermittelt, aber in Zusammenhang mit der Ermittlung des Wert von Immobilien begegnen uns einige Begriffe, die wir an dieser Stelle näher erläutern.

Angebotspreis

Der Angebotspreis ist jener Preis, den – um bei unserem Marktplatz-Bild zu bleiben – der Verkäufer verlangt. Ob ein Angebotspreis gerechtfertigt ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ein Gefühl für faire Preisgestaltung erhält man beim Vergleichen mit ähnlichen Immobilien in derselben Lage. Dividieren Sie den Angebotspreis durch die Anzahl der Quadratmeter um den Quadratmeterpreis zu ermitteln, dann ist der Vergleich einfacher.

Verkaufspreis

Das ist jener Preis, den eine Immobilie tatsächlich erzielt. Der Verkaufspreis kann vom Angebotspreis massiv abweichen. Vor allem dann, wenn die Erwartungen des Verkäufers überzogen sind oder er ohnehin einkalkuliert hat, mit dem Preis weiter runter zu gehen.

Verkehrswert

Der Verkehrswert wird rechnerisch ermittelt. Für die Berechnung werden unterschiedliche Verfahren verwendet, untenstehend finden Sie eine Auflistung.

 

Verfahren zur Wertermittlung

Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LGB) ist die gesetzliche Grundlage für die Wertermittlung von Immobilien in Österreich. Es sieht drei Verfahren für die Wertermittlung vor:

  • Sachwertverfahren

    Das Sachwertverfahren bewertet Ein- und Zweifamilienhäuser. In diesem Verfahren werden der Bodenwert, der Bauwert, der Wert sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls der Wert des Zubehörs der Sache zur Wertermittlung herangezogen.

  • Vergleichswertverfahren

    Dieses Verfahren wird vor allem zur Wertermittlung von Grundstücken, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen verwendet. Wie der Name schon sagt, wird der Wert mithilfe eines Vergleichs ermittelt. Deshalb ist es wichtig, auch wirklich vergleichbare Immobilien darin zu vergleichen. Auszug aus dem LGB (§ 4): „Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der durch die Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln (Vergleichswert).“

  • Ertragswertverfahren

    Lohnt sich der Erwerb einer Liegenschaft? Das Ertragswertverfahren gibt Auskunft darüber. Wie der Name schon sagt, stehen hier die Erträge im Mittelpunkt, weshalb dieses Verfahren bei Renditeobjekten angewandt wird.

    Abschließend lässt sich festhalten, dass der tatsächliche Preis einer Immobilie von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden. Lage, Grundfläche, Alter, Ausstattung aber auch rechtliche Rahmenbedingungen (beispielsweise Auflagen des Denkmalschutzes) spielen eine große Rolle. Auch die aktuelle Marktsituation und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sind nicht außer Acht zu lassen. Gerne beraten wir Sie individuell!

Haben Sie noch weitere Fragen zum Wert von Immobilien? Kontaktieren Sie uns gerne!

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Jeder von uns schließt regelmäßig im Alltag Verträge ab. Kaufverträge beim Online-Shopping, Arbeitsverträge im neuen Job und viele mehr. Entscheidet man sich, in eine Anlegerwohnung zu investieren, sollte man sich auch mit den Verträgen befassen, mit denen man unweigerlich zu tun haben wird. Wir zeigen einen kurzen Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

 

  • Der Kaufvertrag

    Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Bauträger und dem Käufer zustande. Inhaltlich wird hier schwarz auf weiß festgehalten, was gekauft wurde und vieles mehr. Zwingend enthalten ist darin eine Gebäudebeschreibung der Wohnung samt Zubehör. Unter Zubehör versteht man beispielsweise einen Garten oder Einlagerungsraum. Zudem werden die baurechtliche Widmung des Kaufgegenstandes und weitere nutzbare Teile (z.B. Allgemeinflächen) festgehalten. Auch alles Finanzielle ist im Kaufvertrag geregelt, wie zum Beispiel der Kaufpreis, Steuern, Vertragserrichtungskosten, Zahlungsfälligkeit, Sicherung des Erwerbers (Grundbucheintragung und Auszahlung des Kaufpreises nach ratenplan) sowie der Treuhänder. Nicht unwesentlich ist auch das Datum der Übergabe, das hier vertraglich festgehalten wird.

 

  • Der Wohnungseigentümervertrag

    Üblicherweise besitzen mehrere Eigentümer die Wohnungen eines Hauses. Der Wohnungseigentümervertrag regelt also die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Hier wird das Recht auf ausschließliche Nutzung einer Wohnung, eines Tiefgaragenplatzes etc. eingeräumt. Zudem sind Regelungen über die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft oder die Kostenabrechnung nach Nutzfläche oft inhaltlich hier geregelt.

 

  • Der Mietvertrag

    Der Mietvertrag wird zwischen dem Eigentümer der Wohnung und dem Mieter geschlossen. Sie werden somit zum Vermieter, der seinem Mieter gegenüber Rechte und Pflichten hat. Bei Neubauten gilt das Mietrechtsgesetz (kurz MRG), wobei zumeist dieses zumeist nur im Teilanwendungsbereich zum Tragen kommt. Aus Investorensicht besonders interessant ist der Mietzins, also die Höhe der monatlichen Miete. Außerdem wird im Mietvertrag festgehalten, ob die Wohnung befristet oder unbefristet vermietet wird. Weitere Vereinbarungen zu Ablöse, Kaution, Wartungs- und Erhaltungspflichten finden sich ebenso im Mietvertrag.

Nähere Infos zu den einzelnen Verträgen erhalten Sie gerne im persönlichen Kontakt  mit uns.

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