Das kleine Einmaleins der Verträge
Jeder von uns schließt regelmäßig im Alltag Verträge ab. Kaufverträge beim Online-Shopping, Arbeitsverträge im neuen Job und viele mehr. Entscheidet man sich, in eine Anlegerwohnung zu investieren, sollte man sich auch mit den Verträgen befassen, mit denen man unweigerlich zu tun haben wird. Wir zeigen einen kurzen Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
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Der Kaufvertrag
Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Bauträger und dem Käufer zustande. Inhaltlich wird hier schwarz auf weiß festgehalten, was gekauft wurde und vieles mehr. Zwingend enthalten ist darin eine Gebäudebeschreibung der Wohnung samt Zubehör. Unter Zubehör versteht man beispielsweise einen Garten oder Einlagerungsraum. Zudem werden die baurechtliche Widmung des Kaufgegenstandes und weitere nutzbare Teile (z.B. Allgemeinflächen) festgehalten. Auch alles Finanzielle ist im Kaufvertrag geregelt, wie zum Beispiel der Kaufpreis, Steuern, Vertragserrichtungskosten, Zahlungsfälligkeit, Sicherung des Erwerbers (Grundbucheintragung und Auszahlung des Kaufpreises nach ratenplan) sowie der Treuhänder. Nicht unwesentlich ist auch das Datum der Übergabe, das hier vertraglich festgehalten wird.
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Der Wohnungseigentümervertrag
Üblicherweise besitzen mehrere Eigentümer die Wohnungen eines Hauses. Der Wohnungseigentümervertrag regelt also die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Hier wird das Recht auf ausschließliche Nutzung einer Wohnung, eines Tiefgaragenplatzes etc. eingeräumt. Zudem sind Regelungen über die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft oder die Kostenabrechnung nach Nutzfläche oft inhaltlich hier geregelt.
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Der Mietvertrag
Der Mietvertrag wird zwischen dem Eigentümer der Wohnung und dem Mieter geschlossen. Sie werden somit zum Vermieter, der seinem Mieter gegenüber Rechte und Pflichten hat. Bei Neubauten gilt das Mietrechtsgesetz (kurz MRG), wobei zumeist dieses zumeist nur im Teilanwendungsbereich zum Tragen kommt. Aus Investorensicht besonders interessant ist der Mietzins, also die Höhe der monatlichen Miete. Außerdem wird im Mietvertrag festgehalten, ob die Wohnung befristet oder unbefristet vermietet wird. Weitere Vereinbarungen zu Ablöse, Kaution, Wartungs- und Erhaltungspflichten finden sich ebenso im Mietvertrag.
Nähere Infos zu den einzelnen Verträgen erhalten Sie gerne im persönlichen Kontakt mit uns.
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