Die 3 größten Fragen zur Anlegerwohnung

Fragen zur Anlegerwohnung - hier finden Sie Antworten

Wir haben Ihre Fragen zum Thema Anlegerwohnungen gesammelt. Hier geben wir Antworten auf die drei häufigsten davon.

Kann ich meine Anlegerwohnung vererben?

Ja, Sie können Ihre Anlegerwohnung an die nächste Generation weitervererben. Das ist der große Vorteil von Anlegerwohnungen gegenüber herkömmlicher Vorsorgeformen, die mit dem Ableben des Begünstigten enden. Wer seinen Kindern eine Anlegerwohnung vermacht, legt den Grundstein für ihre finanzielle Zukunft. Mit Ihrer Investition sorgen Sie dafür, dass die nächste Generation mit der Pensionsvorsorge nicht bei Null beginnen muss.

Bringt eine Anlegerwohnung Steuervorteile?

Wer mit einer Anlegerwohnung vorsorgt, kann sich über zwei exklusive steuerliche Vorteile freuen:
Umsatzsteuer zurückfordern: Besitzer von Anlegerwohnungen können die 20 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreis vom Finanzamt zurückfordern. Dieser Vorsteuerabzug kommt sozusagen einer Steuergutschrift gleich. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung mindestens zwanzig Jahre vermietet werden soll.

Werbungskosten absetzen: Sie können die Werbungskosten Ihrer Anlegerwohnung von den Mieteinnahmen abziehen und so den zu versteuernden Betrag senken. Zu Werbungskosten zählen zum Beispiel Verwaltungskosten und Betriebskosten. Auch Kreditzinsen und sonstige Nebenkosten der Finanzierung gehören hier dazu. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) – das ist die Abschreibung der Anschaffungskosten mit 1,5 Prozent pro Jahr – senkt die steuerliche Belastung noch weiter.

Kann ich meine Anlegerwohnung auch an meine Kinder vermieten?

Natürlich können Sie Ihre Anlegerwohnung auch an Ihre Kinder oder an andere Familienmitglieder vermieten, sofern diese nicht unterhaltspflichtig sind. Egal wer in Ihre Anlegerwohnung einzieht, wichtig ist, dass Sie alle Abmachungen in einem Mietvertrag festhalten. So bleibt das Mietverhältnis auch für das Finanzamt nachvollziehbar.

Wenn Sie an Familienmitglieder vermieten, bleiben Ihnen die steuerlichen Vorteile einer Anlegerwohnung trotzdem erhalten. Achten Sie hier darauf, dass die Höhe der Miete mindestens zwei Drittel des Standards in der Region beträgt. Dann können Sie die oben genannten Werbungskosten der Anlegerwohnung weiterhin vollständig von der Steuer absetzen.

 

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Wichtiger Hinweis für Leser: Der vorliegende Text soll eine Übersicht zum Thema Anlegerwohnung geben. Diese Inhalte wurden bestmöglich recherchiert und wiedergegeben. Die Captura Unternehmensgruppe ist jedoch nicht befugt steuerliche Auskünfte zu erteilen. Eine Haftung irgendeiner Art wird diesbezüglich daher ausgeschlossen.

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