Gewinnfreibetrag geltend machen

Wer kann den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?

Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer haben die Möglichkeit, Ihre steuerlichen Gewinne dank ausgewählter Investments zu senken. Die dafür in Frage kommenden Fonds müssen spezielle Kriterien nach § 14 Abs 7 Einkommenssteuergesetz (EstG) erfüllen.

Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Euro (max. 4.500 Euro)

Liegt Ihr Gewinn unter 30.000 Euro, wird der Freibetrag in Höhe von 15 % des Gewinnes automatisch berücksichtigt. Sie müssen keine Investitionen tätigen.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Gewinne über 30.000 Euro (max. 45.950 Euro)

Liegt Ihr Gewinn über 30.000 Euro, können Sie bei entsprechenden Investitionen, z. B. in geeignete Wertpapiere (§ 14 Fonds) den Gewinnfreibetrag bis maximal 45.950 Euro geltend machen. Maximal 13 % des Gewinnes, der den Betrag von 30.000 Euro (Grundfreibetrag) übersteigt, können steuerfrei belassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im gleichen Kalenderjahr Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) oder bestimmte Wertpapiere anschaffen.

So funktioniert der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag:

  • Gewinne bis zu 30.000 Euro: 15 %
  • Die nächsten 145.000 Euro: 13 %
  • Die nächsten 175.000 Euro: 7 %
  • Die nächsten 230.000 Euro: 4,5 %
  • Über 580.000 Euro: kein Gewinnfreibetrag
  • Maximaler Gewinnfreibetrag:  45.950 Euro pro Veranlagungsjahr

Wie kann der Gewinnfreibetrag beansprucht werden?

Zum begünstigten Anlagevermögen zählen auch Wertpapiere, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen. Diese müssen mindestens 4 Jahre gehalten werden.

Ein Wertpapier, das gewinnfreibetrags-geeignet ist und zu der von uns bevorzugten Anlageklasse der Immobilien gehört, möchten wir Ihnen hierzu empfehlen:

Es handelt sich um ein Produkt, das in reale Immobilien investiert, den Gewerbeimmobilienfonds des europaweit investierenden Anbieters CORUM.

Die Performance dieser Wertpapiere liegt um die 6 %, was natürlich zusätzlich zur steuerlichen Begünstigung einen weiteren Pluspunkt für Sie bietet!