Der Verkauf von Anlegerwohnungen stellt im Vergleich zum Verkauf von herkömmlichen (Eigennutzer)Immobilien insofern eine Besonderheit dar, dass einerseits wichtige steuerliche Aspekte zu beachten sind und es andererseits die richtigen Abnehmer dafür braucht.
Beim Kauf einer Anlegerwohnung können sich Investoren die Vorsteuer in der Höhe von 20 Prozent vom Finanzamt zurückholen – sprich, sie kaufen zum Nettopreis. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Wohnung über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg gewinnbringend vermietet wird. Soll die Anlegerwohnung bereits vor Ablauf dieser 20-jährigen Behaltefrist veräußert werden, fordert das Finanzamt die Vorsteuer vom Investor anteilig wieder zurück.
Einen weiteren nicht unbeachtliche Kostenfaktor beim Verkauf von Immobilien stellt die Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) dar. Diese beträgt in Österreich derzeit 30 Prozent des Veräußerungsgewinns.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Freibeträge, die je nach individueller Situation des Verkäufers variieren können. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld die Beratung eines Steuerberaters und Anlageexperten in Anspruch zu nehmen.